Teilabordnung SystEx-BR

  • Guten Abend ihr Lieben,

    ich habe gestern die Zusage für die Teilabordnung (20,5 Zeitstunden entspricht 14 Unterrichtsstunden) als SystEx-BR erhalten. 😊Meine Schulleitung ist informiert.

    Regulär verbleibe ich mit den restlichen 14h an meiner Stammschule. Eigentlich befinde ich mich in Teilzeit mit 14h. Jetzt habe ich ein paar Fragen:

    1. Kann ich die Stunden in meiner Stammschule reduzieren (z.b. auf 12h) - ohne die Stunden der Abordnungsstelle zu reduzieren - ich glaube da sind die 20,5 Stunden fest. Hat jemand Erfahrung damit?

    2. Kann ich auch zum Halbjahr mit den Unterrichtsstunden runter gehen? (Es fallen eh 2h im 10er WP weg).

    Der Sachbearbeiter muss ja auch rechtzeitig bescheid wissen...

    Liebe Grüße

    TA

  • Gibt es einen Erlass, der die Aufgaben des "SystEX-BR" definiert? Bei meiner Abordnung ist z.B. eine nicht zu unterschreitende Stundenzahl an der Stammschule vorgeschrieben. Ansonsten würde ich erstmal sagen, dass die Abordnung vorgeht, also TZ-Abordnungsumfang=Stundenkontingent an der Schule. Gib aber unbedingt dein Bundesland mit an, damit du hier zuverlässige Antworten bekommst.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Also: ich kenne jemanden, der eine halbe Stelle Abordnung hatte und dann noch eine Handvoll Stunden in der Schule. Ziel war es, die Schule als Dienststelle nicht zu verlieren (das war die Zeit, wo man sonst vogelfrei wurde).
    Insgesamt war aber keine VZ erreicht.

    Regulär verbleibe ich mit den restlichen 14h an meiner Stammschule. Eigentlich befinde ich mich in Teilzeit mit 14h. Jetzt habe ich ein paar Fragen:

    1. Kann ich die Stunden in meiner Stammschule reduzieren (z.b. auf 12h) - ohne die Stunden der Abordnungsstelle zu reduzieren - ich glaube da sind die 20,5 Stunden fest. Hat jemand Erfahrung damit?

    Heißt das, du arbeitest 14 Stunden (also 50%) und möchtest jetzt auf 26 Stunden erhöhen, davon 14 in der Behörde? oder was meinst du mit "Teilzeit"?

    Und ja, wenn die Behörde dich mit 20,5 Stunden will, dann geht die Reduktion zu Lasten der Schule.

    Kleine, nicht unwichtige Information: 50% ist wohl die Grenze (hier im Forum gelesen, aber eben auch von teilabgeordneten Personen bestätigt bekommen): du hast in der Behörde keine Schulferien, sondern nur noch den regulären Urlaub. (Ich weiß nicht, ob es um 50% einer Stelle oder 50% der Stunden, und ob es die Grenze ist oder die Überschreitung).
    Ob es eine Regelung gibt, dass du statt 2,5 Tage die Woche in den Ferien 5 Tage machen kannst, um dann zu einem anderen Zeitpunkt eine Woche mehr zu schaufeln, hängt von deiner Abteilungsleitung ab.
    Aber das wirst du wohl im Vorstellungsgespräch geklärt haben.

  • Vielen Dank für eure schnellen und ausführlichen Antworten. Ich bin in NRW, an einer Realschule. 28h wäre VZ. Durch meine Kinder war ich bis jetzt mit 14h in Teilzeit. Da die Abordnung erstmal nur ein Jahr geht, würde ich auf VZ erhöhen, aber kann es mir dauerhaft nicht vorstellen.

    Ich habe eine FAQ-Liste der BezReg erhalten, in der steht: "Die Abordnung erfolgt im Umfang einer halben Stelle...diese bedeutet, Sie verbleiben als Lehrkraft...an Ihrer Stammschule tätig. Ein Anspruch auf Aufstockung der Abordnung besteht nicht. Aber die Verlängerung...um weitere Schuljahre ist wünschenswert. ...Bei einer Hälften Abordnung sind Sie wöchentlich 20,5 Zeitstunden...als SystEx-BR-Fachkraft tätig. ...Diese Stunden verteilen sich auf die nicht verhandelbaren Abordnungstage Mittwoch und Donnerstag mit jeweils 8 Zeitstunden. Der Rest (4,5 Stunden) kann flexibel nach Bedarf mit der Schule eingeteilt werden. ...Bei den oben beschriebenen Teilabordnungen, bei denen die restliche Arbeitszeit an einer Schule abgeleistet wird, können die Ferien... weiterhin als Urlaub genutzt werden." Leider steht dort nichts darüber, ob ich z.b. um 2h in der Schule kürzen darf. Z.b. Montags und Dienstags je 6h Unterricht und Freitag zur Beratung/Fortbildung/Vorbereitung...das wären dann 2h weniger in Schule bei gleichbleibendem Abordnungsumfang...wen könnte ich da fragen? Schulleitung/Personalrat/GEW/

  • Ich verstehe nicht, warum du (so krass auch noch dazu) deine Stunden erhöhst. Deine Kinder steckst du jetzt ein Jahr im Schrank ein? Brauchen sie dich nicht?

  • Warum arbeitest du nicht einfach 2,5 Tage als SystEx-BR-Fachkraft und fertig?Oder hättest du ohne Abordnung auch erhöht?

    Wenn du deine Schule ohne Unterricht nicht behalten darfst: Was wäre die minimal notwendige Stundenzahl für Unterricht?

    LG DFU

  • in dem mir bekannten Fall (auch NRW) hatte die Person tatsächlich nur noch 4 Stunden an der Stammschule.
    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es eine Änderung gab und man die Schule so oder so behält. Dürfte ziemlich da am Ende meiner Abordnung gewesen sein.
    Zu Beginn wurde ich beraten, dass es auch ein Weg für die Versetzung wäre, am Ende - nachdem ich mich für meine Schule wieder entschieden hatte - wäre es eh nicht mehr möglich gewesen (2024). 2025 gab es dazu auch ein Schreiben, gleichzeitig mit Rückkehr aus der Elternzeit und so.

  • Deine Kinder steckst du jetzt ein Jahr im Schrank ein? Brauchen sie dich nicht?

    Ich finde solche Kommentare sehr fragwürdig und haben hier gar nichts zu suchen. Das wird er/sie wohl geklärt haben, außerdem werden die Kinder wohl auch eine zweite Person noch als Elternteil haben.

  • Oh, ich bitte um Entschuldigung, tatsächlich hatte ich den Satz "Ich befinde mich in Teilzeit" als "Ich befinde mich in Teilzeit wegen der Kinder" gelesen (weiß nicht warum, hätte schwören können). Dann - aber auch generell - befremdet mich (egal welcher Grund hinter der Teilzeit steht), dass man sich vorstellen kann, so einfach von 14 auf 26 Stunden zu wechseln.
    Und ich glaube, die Last von zwei Tagen Büro wird ein bisschen unterschätzt.

    Dass es einen zweiten Elternteil gibt (also falls es Kinder gibt. Höchstwahrscheinlich, weil eine Reduzierung aus gesundheitlichen Gründen wird es wohl nicht gewesen sein), klar. Aber wir reden um eine Verdoppelung der Arbeitszeit innerhalb von 4 Wochen.

  • Teachart24 Wenn du sowieso erhöhen willst und an der Schule bleiben willst, dann sprich mit deinen Stundenplanern, wie viele Stunden mit gutem, d.h. dir passendem, Stundenplan machbar sind, wenn du zwei Tage in der Woche im Büro bist.

    Wenn du keine wwiteren Stundenplanwünsche hast und dein Trilzeitgrund sich erledigt hat, dann geh hoch.

    Aber vielleicht haben wir alles falsch verstanden und du dachtest, die Abordnungsstunfen kämen zu deinen normalen Stunden dazu und du willst reduzieren?

    LG DFU

  • dass man sich vorstellen kann, so einfach von 14 auf 26 Stunden zu wechseln.
    Und ich glaube, die Last von zwei Tagen Büro wird ein bisschen unterschätzt.

    Das ist ja auch in Ordnung diesen Hinweis zu geben. Aber das so arg wertend zu machen "Steckst du die Kinder in den Schrank - brauchen sie dich nicht" ist eben nicht okay.

  • Ja, ich weiß, war nicht in Ordnung.

    War vermutlich auch ein bisschen von schlechten Büro-Erfahrungen geprägt, wo einige (insbesondere Lehrkräfte) da hten, HO regelt es. Sowohl in den Ferien als auch an allen Nachmittagen.

    Sorry, erst recht, weil der TZ-Grund nicht explizit steht.

    @TE: rein formal muss ja deinem Erhöhungsantrag auch zugestimmt werden. Du bist ja 6 Monate nach der Frist. Aber natürlich wird die Schule froh sein, dich /deine Stunden nicht komplett zu verlieren.

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