Teilabordnung SystEx-BR

  • Guten Abend ihr Lieben,

    ich habe gestern die Zusage für die Teilabordnung (20,5 Zeitstunden entspricht 14 Unterrichtsstunden) als SystEx-BR erhalten. 😊Meine Schulleitung ist informiert.

    Regulär verbleibe ich mit den restlichen 14h an meiner Stammschule. Eigentlich befinde ich mich in Teilzeit mit 14h. Jetzt habe ich ein paar Fragen:

    1. Kann ich die Stunden in meiner Stammschule reduzieren (z.b. auf 12h) - ohne die Stunden der Abordnungsstelle zu reduzieren - ich glaube da sind die 20,5 Stunden fest. Hat jemand Erfahrung damit?

    2. Kann ich auch zum Halbjahr mit den Unterrichtsstunden runter gehen? (Es fallen eh 2h im 10er WP weg).

    Der Sachbearbeiter muss ja auch rechtzeitig bescheid wissen...

    Liebe Grüße

    TA

  • Gibt es einen Erlass, der die Aufgaben des "SystEX-BR" definiert? Bei meiner Abordnung ist z.B. eine nicht zu unterschreitende Stundenzahl an der Stammschule vorgeschrieben. Ansonsten würde ich erstmal sagen, dass die Abordnung vorgeht, also TZ-Abordnungsumfang=Stundenkontingent an der Schule. Gib aber unbedingt dein Bundesland mit an, damit du hier zuverlässige Antworten bekommst.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Also: ich kenne jemanden, der eine halbe Stelle Abordnung hatte und dann noch eine Handvoll Stunden in der Schule. Ziel war es, die Schule als Dienststelle nicht zu verlieren (das war die Zeit, wo man sonst vogelfrei wurde).
    Insgesamt war aber keine VZ erreicht.

    Regulär verbleibe ich mit den restlichen 14h an meiner Stammschule. Eigentlich befinde ich mich in Teilzeit mit 14h. Jetzt habe ich ein paar Fragen:

    1. Kann ich die Stunden in meiner Stammschule reduzieren (z.b. auf 12h) - ohne die Stunden der Abordnungsstelle zu reduzieren - ich glaube da sind die 20,5 Stunden fest. Hat jemand Erfahrung damit?

    Heißt das, du arbeitest 14 Stunden (also 50%) und möchtest jetzt auf 26 Stunden erhöhen, davon 14 in der Behörde? oder was meinst du mit "Teilzeit"?

    Und ja, wenn die Behörde dich mit 20,5 Stunden will, dann geht die Reduktion zu Lasten der Schule.

    Kleine, nicht unwichtige Information: 50% ist wohl die Grenze (hier im Forum gelesen, aber eben auch von teilabgeordneten Personen bestätigt bekommen): du hast in der Behörde keine Schulferien, sondern nur noch den regulären Urlaub. (Ich weiß nicht, ob es um 50% einer Stelle oder 50% der Stunden, und ob es die Grenze ist oder die Überschreitung).
    Ob es eine Regelung gibt, dass du statt 2,5 Tage die Woche in den Ferien 5 Tage machen kannst, um dann zu einem anderen Zeitpunkt eine Woche mehr zu schaufeln, hängt von deiner Abteilungsleitung ab.
    Aber das wirst du wohl im Vorstellungsgespräch geklärt haben.

  • Vielen Dank für eure schnellen und ausführlichen Antworten. Ich bin in NRW, an einer Realschule. 28h wäre VZ. Durch meine Kinder war ich bis jetzt mit 14h in Teilzeit. Da die Abordnung erstmal nur ein Jahr geht, würde ich auf VZ erhöhen, aber kann es mir dauerhaft nicht vorstellen.

    Ich habe eine FAQ-Liste der BezReg erhalten, in der steht: "Die Abordnung erfolgt im Umfang einer halben Stelle...diese bedeutet, Sie verbleiben als Lehrkraft...an Ihrer Stammschule tätig. Ein Anspruch auf Aufstockung der Abordnung besteht nicht. Aber die Verlängerung...um weitere Schuljahre ist wünschenswert. ...Bei einer Hälften Abordnung sind Sie wöchentlich 20,5 Zeitstunden...als SystEx-BR-Fachkraft tätig. ...Diese Stunden verteilen sich auf die nicht verhandelbaren Abordnungstage Mittwoch und Donnerstag mit jeweils 8 Zeitstunden. Der Rest (4,5 Stunden) kann flexibel nach Bedarf mit der Schule eingeteilt werden. ...Bei den oben beschriebenen Teilabordnungen, bei denen die restliche Arbeitszeit an einer Schule abgeleistet wird, können die Ferien... weiterhin als Urlaub genutzt werden." Leider steht dort nichts darüber, ob ich z.b. um 2h in der Schule kürzen darf. Z.b. Montags und Dienstags je 6h Unterricht und Freitag zur Beratung/Fortbildung/Vorbereitung...das wären dann 2h weniger in Schule bei gleichbleibendem Abordnungsumfang...wen könnte ich da fragen? Schulleitung/Personalrat/GEW/

  • Ich verstehe nicht, warum du (so krass auch noch dazu) deine Stunden erhöhst. Deine Kinder steckst du jetzt ein Jahr im Schrank ein? Brauchen sie dich nicht?

  • Warum arbeitest du nicht einfach 2,5 Tage als SystEx-BR-Fachkraft und fertig?Oder hättest du ohne Abordnung auch erhöht?

    Wenn du deine Schule ohne Unterricht nicht behalten darfst: Was wäre die minimal notwendige Stundenzahl für Unterricht?

    LG DFU

  • in dem mir bekannten Fall (auch NRW) hatte die Person tatsächlich nur noch 4 Stunden an der Stammschule.
    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es eine Änderung gab und man die Schule so oder so behält. Dürfte ziemlich da am Ende meiner Abordnung gewesen sein.
    Zu Beginn wurde ich beraten, dass es auch ein Weg für die Versetzung wäre, am Ende - nachdem ich mich für meine Schule wieder entschieden hatte - wäre es eh nicht mehr möglich gewesen (2024). 2025 gab es dazu auch ein Schreiben, gleichzeitig mit Rückkehr aus der Elternzeit und so.

  • Deine Kinder steckst du jetzt ein Jahr im Schrank ein? Brauchen sie dich nicht?

    Ich finde solche Kommentare sehr fragwürdig und haben hier gar nichts zu suchen. Das wird er/sie wohl geklärt haben, außerdem werden die Kinder wohl auch eine zweite Person noch als Elternteil haben.

  • Oh, ich bitte um Entschuldigung, tatsächlich hatte ich den Satz "Ich befinde mich in Teilzeit" als "Ich befinde mich in Teilzeit wegen der Kinder" gelesen (weiß nicht warum, hätte schwören können). Dann - aber auch generell - befremdet mich (egal welcher Grund hinter der Teilzeit steht), dass man sich vorstellen kann, so einfach von 14 auf 26 Stunden zu wechseln.
    Und ich glaube, die Last von zwei Tagen Büro wird ein bisschen unterschätzt.

    Dass es einen zweiten Elternteil gibt (also falls es Kinder gibt. Höchstwahrscheinlich, weil eine Reduzierung aus gesundheitlichen Gründen wird es wohl nicht gewesen sein), klar. Aber wir reden um eine Verdoppelung der Arbeitszeit innerhalb von 4 Wochen.

  • Teachart24 Wenn du sowieso erhöhen willst und an der Schule bleiben willst, dann sprich mit deinen Stundenplanern, wie viele Stunden mit gutem, d.h. dir passendem, Stundenplan machbar sind, wenn du zwei Tage in der Woche im Büro bist.

    Wenn du keine weiteren Stundenplanwünsche hast und dein Teilzeitgrund sich erledigt hat, dann geh hoch.

    Aber vielleicht haben wir alles falsch verstanden und du dachtest, die Abordnungsstunden kämen zu deinen normalen Stunden dazu und du willst reduzieren?

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU (29. Juli 2026 19:25) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • dass man sich vorstellen kann, so einfach von 14 auf 26 Stunden zu wechseln.
    Und ich glaube, die Last von zwei Tagen Büro wird ein bisschen unterschätzt.

    Das ist ja auch in Ordnung diesen Hinweis zu geben. Aber das so arg wertend zu machen "Steckst du die Kinder in den Schrank - brauchen sie dich nicht" ist eben nicht okay.

  • Ja, ich weiß, war nicht in Ordnung.

    War vermutlich auch ein bisschen von schlechten Büro-Erfahrungen geprägt, wo einige (insbesondere Lehrkräfte) da hten, HO regelt es. Sowohl in den Ferien als auch an allen Nachmittagen.

    Sorry, erst recht, weil der TZ-Grund nicht explizit steht.

    @TE: rein formal muss ja deinem Erhöhungsantrag auch zugestimmt werden. Du bist ja 6 Monate nach der Frist. Aber natürlich wird die Schule froh sein, dich /deine Stunden nicht komplett zu verlieren.

  • Hi zusammen, ich bin überrascht. Ich hätte gedacht, dass ich gleichbleibend in der Schule sein muss. Sonst wäre es ja eine Vollabordnung oder? Klar würde ich gerne noch mehr reduzieren. Aber geht das so einfach jetzt mitten in den Ferien, wo die Unterrichtsverteilung schon steht? Natürlich würde ich wieder gerne einen freien Tag haben und mehr Zeit für die Kids. Länger als ein oder ein halbes Schuljahr wollte ich nicht in VZ. Aber ich hatte es als notwendige Bedingung verstanden, daher habe ich euch gefragt. Wie würdet ihr vorgehen, Schulleitung um Stundenreduktion bitten? Das gibt ein Chaos...

  • Wenn du eine VZ hättest, würdest du doch nicht VZ Schule plus 50% Behörde machen.

    50% Abordnung bedeutet: 50 % der regulären Arbeitszeit in der Behörde. Das, was du jetzt vor hast /hättest, ist eine sofortige Erhöhung der Arbeitszeit, die nicht notwendig ist (einige kleine Abordnungen sehen vor, dass du eine Mindestzahl in der Schule hast, ist aber nicht der Fall)

    Wenn 50 % Abordnung zur Folge hätte, dass man weitere 40-50% in der Schule haben muss, wären alle TZ-Menschen grundsätzlich ausgeschlossen. (Was gegen die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit verstossen würde).

    Neben 2,5 Tage Behörde, kannst du vll deiner Schule anbieten, noch ein paar Stunden zu machen, die im Stundenplan passen, um dich nichr zu langweilen und eine Klasse weiterzuführen, aber du musst es nicht.
    Parallel zu deinem Brief wurde ein weiterer Brief an deine Schule verschickt, dass du im Umfang von 14 Stunden abgeordnet wirst. Also können sie rechnen: 14-14=0


    Viel Spass beim neuen Job! Ab nächster Woche?

  • Hi Chilipaprika, danke für deine ausführliche Antwort. Ich habe meiner Schulleitung gemailt, dass ich nach Möglichkeit an 2 statt 3 Tagen kommen möchte-wichtiger als die Stunden wäre mir der freie Tag. Ich finde das teilweise alles so schwammig formuliert. Aber deine Aussage macht natürlich Sinn...jemand mit VZ packt ja nicht noch 50% drauf.... ich fange am 1.09.26 an und freue mich sehr auf den neuen Input und bin sehr gespannt. Grundsätzlich finde ich Teilabordnungen super, da ich trotzdem noch in meiner Schule bin- nur hoffentlich nicht mit 14h😉

  • nach Möglichkeit an 2 statt 3 Tagen kommen möchte-wichtiger als die Stunden wäre mir der freie Tag.

    1. Ist geklärt, ob du die 4,5 Stunden in der Behörde in Präsenz arbeiten musst (wie weit / Pendelweg einplanen!) oder im HO?
      Unterschätze das nicht!
    2. Ich will wirklich nicht auf den Punkt rumreiten aber reflektiere wirklich für dich, warum du zur Zeit in TZ bist (und zwar 50%!!!) und ob die Gründe (zum Teil) wegfallen und es also wirklich machbar ist, 8-10 Schulstunden plus 50% Büro zu haben.
  • Bei den FAQs stand: "...Der Rest (4,5 Stunden) kann flexibel nach Bedarf mit der Schule eingeteilt werden..." was das genau bedeutet weiß ich noch nicht- ich gehe davon aus, dass Mittwoch und Donnerstag am Anfang mit Fortbildung/Reinarbeiten/Teamkennenlernen/Austausch und danach mit Beratungsterminen an den verschiedenen Schulen gefüllt ist und die 4,5h zum Protokollieren/Homeoffice/Vor- und Nachbereitung oder auch Beratungstermine...

  • Ja, das hattest du schon gepostet, aber es ist keine Aussage zur Präsenz. Die Schule gibt dir vielleicht den Dienstag Nachmittag und du musst ab 13 Uhr in der Behörde sitzen.
    Frag nach, die Möglichkeit von HO, selbst wenn es erst nach mehreren Monaten ist, hat ja möglicherweise einen Einfluss auf deine Stundenzahl und die UV.

  • Bist du jetzt 14 Stunden in Teilzeit oder nicht?

    Falls ja, dann bleiben keine Stunden an der Schule übrig und du arbeitest bei 14h-Teilabordnung nur in der Behörde.

    Da du den Einsatzwunsch nur 2 Tage an der Schule bei Vollzeit/geringer Teilzeitquote ansprachst... Das wird je nach Fächern vermutlich eher schwierig werden und geht eigentlich nur, wenn du kein WP1-Fach und kein Hauptfach hast.

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