Lehrer-Soll-Arbeitszeit Grundschule berechnen

  • Hallo,

    ich möchte meine Arbeitszeit ab kommendem Schuljahr erfassen und berechnen, aber ich weiß gerade nicht, ob ich einen Denkfehler mache:

    In Niedersachsen gibt es ja die Regel, das Grundschullehrkräfte im Ganztag zwei Mittagspausen von 45 Minuten beaufsichtigen können, aber aufgrund der fehlenden Vor- und Nachbereitung nur eine davon bezahlt wird.

    Daraus ergibt sich für mich im Umkehrschluss folgender Gedanke: Für jede Unterrichtsstunde von 45 Minuten berechne ich zusätzlich noch einmal 45 Minuten. Diese Zeit habe ich dann für Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche usw.

    Ich rechne für eine Vollzeitstelle mit 28 Schulstunden pro Woche also 28 x 45 x 2 = 2520 und 2520 : 60 = 42. Daraus ergibt sich, dass eine Vollzeitlehrkraft in der Grundschule 42 Zeitstunden pro Woche arbeiten muss in der Soll-Arbeitszeit.

    Ein Jahr hat 52 Wochen, also rechne ich 52 x 42 = 2184. Nun ziehe ich 30 Uraubstage (= 6 Arbeitswochen) ab. 2184 - (6 x 42) und komme damit auf eine Jahresarbeitszeit von 1932 Stunden.

    Noch nicht abgezogen von der Jahres-Soll-Arbeitszeit sind die Feiertage.

    Ist das richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler gemacht?

  • Deine Soll-Arbeitszeit ist die eines Beamten (40 Stunden in NDS?) oder Angestellten aufs Jahr minus die 30 Tage Urlaub. Punkt.

  • Der erste Denkfehler ist schon aufgrund der hälftig gerechneten Pausenaufsichten anzunehmen, dass man eine U.-Std. doppelt gewichten muss. Du willst ja reale Zeiten messen.

    Nimm dir eine Stoppuhr drücke auf Start, wenn du etwas machst was mit Schule zu tun hat. Drücke auf Stopp, wenn du aufhörst. Notiere dir die Zeiten und die Art der Tätigkeit.

    Fertig

    Qui legere potest, plane praevalet

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Rakete (5. August 2026 19:20)

  • Und zu deiner Rechnung inkl. Feiertage. Bei uns kommt trotz 41 Stunden pro Woche nur 1804 Zeitstunden im Jahr zusammen.

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  • in NDS 40.
    In NRW (wo Rakete auch ist), wie in BaWü 41.
    Wir sind halt fleißiger. Oder so.

    Wurde bei uns erst 2003 (erst nur vorübergehend) erhöht, dann irgendwann dauerhaft und als Ausgleich :D gab es 3 zusätzliche freie Tage und Reduzierung der Pflichtklassenarbeitszahl vo 6 auf 4 pro Schuljahr.

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  • ich glaube, es ist in NRW "einfach so" ;)
    Ich wüsste nichts von einem Ausgleich.
    Da wir in NRW 25,5 Stunden für die 41 Stunden unterrichten und in BaWü wohl "nur" 25 Stunden für einen VZ-Deputat stehen, denke ich: Wir sind effizienter? 🤟

    PS: ja, ich weiß, es wurde eh alles gewürfelt und kein Mensch ist in der Lage zu erklären, warum Deputat oder gar Beamtenarbeitszeit diese Höhe haben.

  • ich glaube, es ist in NRW "einfach so" ;)
    Ich wüsste nichts von einem Ausgleich.
    Da wir in NRW 25,5 Stunden für die 41 Stunden unterrichten und in BaWü wohl "nur" 25 Stunden für einen VZ-Deputat stehen, denke ich: Wir sind effizienter? 🤟

    PS: ja, ich weiß, es wurde eh alles gewürfelt und kein Mensch ist in der Lage zu erklären, warum Deputat oder gar Beamtenarbeitszeit diese Höhe haben.

    Ich habe in NRW noch mit weniger Stunden 23,5 (?) angefangen. Dann wurde für 5 Jahre erhöht (Vorgriffsstunde) und nach weiteren 5 Jahren sollten sie zurück gegeben werden. Dazu kam es nie. Meine Kollegen wurden ausgezahlt, ich erhielt nichts, weil ich inzwischen das Bundesland gewechselt habe .

    In Baden-Württemberg gab es für die Erhöhung von 23 auf 24 Stunden auch nichts. Erst bei der weiteren vorübergehenden Erhöhung, die dann dauerhaft wurde, wurde so laut gemurrt, dass es diese Reduzierung gab.

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  • Dafür behauptet KI, dass ihr ab 55 eine Stunde Altersermäßigung habt und drei ab 60. Das wurde bei uns auch abgeschafft. Ich bin jetzt 58 und habe noch keine. Mit 60 erhalte ich eine, ab 62 zwei. Mehr gibt es nicht.

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