Hier gibt es auf S. 28 Hinweise zum Werten von Krankmeldungen für NRW, auch da ist Dienstabbruch nicht als Krankheitstag zu werten. Ob das für eure Schulen zutrifft, müsstet ihr selbst nachschauen.
ME/CFS und der LehrerInnenberuf
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Hier gibt es auf S. 28 Hinweise zum Werten von Krankmeldungen für NRW, auch da ist Dienstabbruch nicht als Krankheitstag zu werten. Ob das für eure Schulen zutrifft, müsstet ihr selbst nachschauen.
Danke!
und insbesondere interessant, weil ich für die Statistik, da in der Wiedereingliederung, eh schon krank war. Hahaha. (aber mir ging es in den Fällen darum, welche Fehltage der BR weitergeleitet werden.) -
Extremwetterlagen
Was heißt denn konkret Extremwetterlagen?
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aber mir ging es in den Fällen darum, welche Fehltage der BR weitergeleitet werden.)
Also ich würde auch einen abgebrochenen Arbeitstag als Fehltag werten und entsprechend in GPC erfassen und auch an die BR weiterleiten. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
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Bist Du verbeamtet oder tarifbeschäftigt. Habe ich bis jetzt nicht herausgelesen?
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Im Arbeitsrecht gilt ein abgebrochener Arbeitstag übrigens nicht als Krankheitstag. Ist nicht nur für die Statistik wichtig sondern auch dann wenn Arrestpflicht angeordnet würde. Für einen abgebrochenen Arbeitstag Bedarf es keinen Attests. Zu mindest nicht bei Tarifbeschäftigten.
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Also ich würde auch einen abgebrochenen Arbeitstag als Fehltag werten und entsprechend in GPC erfassen und auch an die BR weiterleiten. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
Lies noch mal meinen Beitrag. Es wurden bei mir Tage gemeldet, an denen ich gearbeitet habe, aber NACH Schulschluss zum Arzt gegangen. Also erst am Tag darauf gefehlt. Eine Krankmeldung um 18uhr ist auch doof.
Dass man bei Gehen nach der 2. Stunde, obwohl man noch 4 Stunden Unterricht hätte, einen Kranktag hat, ist für mich logisch und kein Problem.
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...Arrestpflicht...

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Also ich würde auch einen abgebrochenen Arbeitstag als Fehltag werten und entsprechend in GPC erfassen und auch an die BR weiterleiten. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
Da würdest du wohl tatsächlich falsch werten.
Danke Conni und chemikus08 fürs Rauskramen, das ist gut zu wissen.
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Ich denke die Grundfrage ist erstmal Angestellter oder Beamter.
Beim Beamten ist die Lohnfortzahlung sowieso außen vor. Das Vorlegen einer AU fand ich jetzt auch nicht so wichtig. Aber das kann natürlich einen Arztbesuch sparen.
Bei Beamten geht es doch oft eher um die Frage, ob eine Dienstunfähig vorliegt, die zur oft nicht gewünschten Zwangspensionierung führen könnte.
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Was heißt denn konkret Extremwetterlagen?
Als normaler Beamter/Angestellter muss bei plötzlichen Extremwetterlagen auch nicht zur Arbeit/Dienst. Meines Wissens ist die Hürde nur bei entsprechender Behinderung niedriger. Eis und Schnee lässt sich als gesunder Menschen vielleicht noch gut überwinden. Jemand mit einer Gehbehinderung kann es nicht mehr und kann daher zuhause bleiben.
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Als normaler Beamter/Angestellter muss bei plötzlichen Extremwetterlagen auch nicht zur Arbeit/Dienst.
Ja, aber ohne Lohn.
https://www.igmetall.de/service/ratgeb…r-arbeit-fahren (Hier IG Metall, aber rechtliche Grundlage sollte ja gleich sein)
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Ja, aber ohne Lohn.
https://www.igmetall.de/service/ratgeb…r-arbeit-fahren (Hier IG Metall, aber rechtliche Grundlage sollte ja gleich sein)
Das würde dann sicherlich auch schwerbehinderte AN gelten. Allerdings gehe ich davon aus, dass Beamte sowieso trotzdem Anspruch auf die volle Besoldung haben.
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