Elternzeit nicht genehmigt

  • Beitrag von Quittengelee (26. August 2026 23:29)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (27. August 2026 06:19).
  • Hat sie die beiden Elternzeitzeiträume in einem Antrag gestellt oder in zwei Anträgen.

    Wenn es zwei Anträge sind, ist die gesamte Diskussion eh hinfällig.

  • Ich habe nie verstanden, warum dieses Vorgehen von NRW so hingenommen wird. Unsere Ferien sind Urlaubstage plus Abfeiern geleisteter Überstunden. Kein anderer Beruf wird bei Elternzeit dazu gezwungen, seine Urlaubstage dafür zu opfern bzw Überstunden abzugeben. Wenn seine Frau auch noch zusätzlich in den Sommeferien Mutterschutzbeginn hatte, hat das Land bzw die Schule echt den Jackpot gezogen.

  • Inwiefern? Wird im Leben dieses Kindes etwas anders sein als bei anderen?


    Meinungen anderer einfach mal stehen lassen.

    Ich sehe nicht wie Plattenspielers Aussage in Konflikt mit der FDGO steht und deshalb kritisch betrachtet werden muss.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Ich verstehe sehr gut, warum er nachfragt. Warum dagegen gleich 2 Nichtbeteiligte sich dazu äußern müssen und für den Aussagenden in die Bresche springen müssen.... Lasst jeden doch nachfragen, gell! Ihr könnt es ja auch erklären, wenn es so klar ist.

  • Danke an alle, die sich hier zu Wort gemeldet haben!

    Nach Rechtsberatung durch die Gewerkschaft ist das Vorgehen der Bezirksregierung so korrekt und wir werden keine Chance auf Genehmigung der Elternzeit haben.

    Dieses Zitat fasst unser Gefühl zu der Situation gut zusammen:

    Ich habe nie verstanden, warum dieses Vorgehen von NRW so hingenommen wird. Unsere Ferien sind Urlaubstage plus Abfeiern geleisteter Überstunden. Kein anderer Beruf wird bei Elternzeit dazu gezwungen, seine Urlaubstage dafür zu opfern bzw Überstunden abzugeben. Wenn seine Frau auch noch zusätzlich in den Sommeferien Mutterschutzbeginn hatte, hat das Land bzw die Schule echt den Jackpot gezogen.

    Wenn man dann noch bedenkt, dass meine Frau zu den wenigen gehört hat, die sich nicht ab Tag 1 vom Frauenarzt haben "kaputt" schreiben lassen und bei über 40°C Außentemperatur und über 30°C im Klassenraum in der 33 SSW unterrichtet hat, während die, die sich solche Regeln überlegen, in klimatisierten Büros sitzen fühlt man sich doch gleich so richtig wertgeschätzt. Urlaub + Überstundenabbau (meine Frau ist bei einer 50% Stelle bei 31h/Woche) entfallen also ersatzlos, da der Mutterschutz fast vollständig in den Ferien liegt. WinWin fürs Land NRW.

    Man nimmt solche Entscheidungen zur Kenntnis und passt sein Verhalten für die Zukunft dementsprechend an. Zu größerer Leistungsbereitschaft meiner Frau und mir in diesem System führt sowas auf jeden Fall nicht.

  • Wenn deine Frau ihre Arbeitszeiten privat erfasst hat, kann sie mit der Begründung der Ablehnung schriftlich widersprechen. Das kostet etwas Zeit und eine Briefmarke.

    Einfach erläutern, an welchen Ferientagen gearbeitet wurde bzw. Noch wird (Erstellung Prüfungen, Korrekturen, Unterrichtsplanung, Mutterschutz) und dass sie in den Sommerferien 2027 Urlaub nehmen möchtet, was ja in der Elternzeit nicht möglich ist und bei Lehrern außerdem nur in Ferien und daher dann später auch nur eingeschränkt, weil in den Herbstferien die erste Korrekturphase ist und in den Weihnachtsferien die zweite (zumindest in BW käme das so hin), falls sie ein oder zwei Korrekturfächer hat.


    Wenn euch die geplante Verteilung wichtig ist, würde ich das versuchen.


    P.S. Wenn es stimmt, dann auch auf Urlaubstage verweisen, die in 2026 nicht genommen werden konnten, weil es vor dem Mutterschutz nur ca. 20 Ferientage, die nicht Feiertage waren, gab und nachgeholt werden müssen. Aber beachten, dass der Urlaubsanspruch auch 2026 wegen Elternzeit reduziert war.

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU (28. August 2026 16:22)

  • Meines Erachtens mischt ihr persönliches Empfinden mit rechtlichen Vorgaben auf eine ungute Weise.

    Bei über 30°C sollte sie selbstverständlich nicht arbeiten gehen und jeder Arzt hätte ihr das bescheinigt. Da geht es um Gesundheit von Mutter und Kind und diese erkämpften Rechte dürfen und sollten ausgeschöpft werden. Wenn sie aus Pflichtgefühl anders handelt, ist es ein Grund, über seine Pflichtgefühle nachzudenken und nicht, sich stattdessen halblegalen Privatausgleich zu überlegen.

    Ich kann dieses Vermischen von "ich mache etwas, dass ich nicht muss aber erwarte gleichzeitig Dankbarkeit dafür in irgend einer Form, sonst mache ich zur Strafe nix mehr" zwar nachvollziehen (hatte eine ähnliche Situation auch schon mal). Aber ich halte es für eine schlechte Entscheidung.

    Mutterschutz und andere Arbeitnehmerrechte sind ein hohes Gut und diese zu unterwandern finde ich gefährlich (i.S.v.: sie gefährdend.)

    Du hattest nicht nach Moral gefragt, aber da du diese Begründungen mehrach anführst, möchte ich das doch erwidern: Dass wir jährlich knapp 50 Tage bezahlte Ferien haben ist doch etwas, worüber man froh sein darf, wenn der Mutterschutz oder die Elternzeit da hineinfällt, bedarf es keines Finanzausgleichs. Ich denke, jede schwangere Arbeitnehmerin mit normalem Urlaub oder Selbständige ohne denselben würde sich ärgern, wenn sie anfing, Vergleiche mit verbeamteten Lehrerinnen anzustellen.

  • Wenn aber eine Kollegin in BW am 12. September aus der Elternzeit zurückkommt, hat sie noch 5/12 von 30 Urlaubstagen (= 12,5 Tage), aber 2026 nur noch 5 Tage Herbstferien und 6 Tage Weihnachtsferien. Das reicht dann nicht. Und im Jahr vorher ist sie dann am Anfang der Sommerferien in den Mutterschutz gegangen und hatte für die 20 Urlaubstage auch nur 24 Ferientage zur Verfügung. Bei Abiturbeteiligung mit Korrekturen und Erstellung mündlicher Prüfungen um Pfingsten schon eher nicht machbar.
    Ich glaube, vor dem Mutterschutz und der Elternzeitplanung Bedenken das aber nur sehr wenige, so dass sicher nicht alle Ferientage komplett freigehalten wurden und die Arbeitszeiten auf 40h/Woche beschränkt wurden.

    LG DFU

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