Kurzfristige Vertretung zulässig?

  • Ich habe mal die KI befragt, wie es bei Arbeitnehmern aussieht, wenn der Chef kurzfristig eine Verlängerung des Dienstes ansetzt. Da kam unter anderem raus, was auch meinem Gefühl entspricht:

    Nein, das dürfen Arbeitgeber von heute auf morgen grundsätzlich nicht. Eine solche spontane Verlängerung der Arbeitszeit bricht in der Regel das arbeitsrechtliche Gebot des „billigen Ermessens“ (§ 106 GewO). [1, 2]

    Damit eine kurzfristige Anweisung, länger zu bleiben, rechtens ist, müssen sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Die Ankündigungsfrist (Der Regelfall)

    Gerichte orientieren sich im Arbeitsrecht an einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen. Diese Frist wird analog aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§ 12 TzBfG) für die Arbeit auf Abruf hergeleitet und gilt im Allgemeinen auch für reguläre Schicht- und Dienstplanänderungen. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, ihr Privatleben und ihre Freizeit verlässlich zu planen.

    2. Vertragliche Grundlage für Überstunden

    Aus dem bloßen Direktionsrecht des Chefs lässt sich keine Pflicht zu Überstunden ableiten. Damit überhaupt Mehrarbeit verlangt werden kann, muss eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Fehlt eine solche Vereinbarung gänzlich, gilt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit als bindend.

    Hinweis: Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, hat dieser bei der Anordnung von Überstunden ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG). Der Chef darf Überstunden dann ohnehin nicht einseitig "per Order von oben" bestimmen. [1]

    3. Die große Ausnahme: Echte Notfälle

    Von der viertägigen Ankündigungsfrist darf der Arbeitgeber nur in unvorhersehbaren, existenzbedrohenden Notfällen und Katastrophen abweichen.

    • Was als Notfall gilt: Eine Naturkatastrophe (z. B. eine Überschwemmung im Lager), ein plötzlicher, gravierender Serverausfall, der den gesamten Betrieb lahmlegt, oder eine extreme, kurzfristige Krankheitswelle, die die Grundversorgung (z. B. in der Pflege) gefährdet. [1]
    • Was KEIN Notfall ist: Ein unerwartet hoher Auftragseingang, schlechte Personalplanung, chronischer Personalmangel oder der "übliche" termingebundene Frust im Tagesgeschäft. In diesen Fällen trägt der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko und darf es nicht spontan auf den Feierabend der Mitarbeiter abwälzen.“


      Warum sollte es dann bei Lehrern möglich sein… weil dann die „Grundversorgung“ im Sinne der Schulpflicht gefährdet ist?


      Oder weil das Ganze nur für Arbeitnehmer gilt und nicht für Beamte?

  • Gutes Beispiel, warum KI nicht hilft. Wenn man Äpfel meint, wird mit Birnen geantwortet, schlechter Prompt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    1. du bist kein Arbeitnehmer
    2. Unterricht ist nur ein Teil deines Dientes
    3. Bolzbold hat dir die Grundlage geliefert. Glaubst du, das wäre nicht schon längst vor Gericht gescheitert, wenn die KI Recht hätte?
  • Ich habe mir solche Fragen überhaupt noch nie gestellt. Ich finde es schon ziemlich bizarr, dass Lehrkräfte sich einbilden, an einem normalen Arbeitstag einfach mal eben ab 10 Uhr privat zu verreisen zu können. So wie man manchmal irgendwie keine Zeit für angekündigte Konferenzen zu haben behauptet. Wenn ich etwas nicht machen kann, melde ich mich und begründe das. Langfristige Arzttermine gebe ich rechtzeitig bekannt, dann kann ich entsprechend geblockt werden. Damit gab es nie Probleme. Was aber auch daran liegt, dass ich nicht ständig mit irgendwelchen Beschwerden und Extrawurstwünschen um die Ecke komme. Manchmal denke ich, die Leute vergessen, dass sie für ihren Job bezahlt werden und können sich nicht vorstellen, dass es mühsam ist, den Laden "Schule" am Laufen zu halten.

  • Was wäre denn, wenn


    a) der Kollege der Schulleitung noch während seines Unterrichts eine Mail schreibt, dass er ab Stunde 3 nicht kann wegen privater Verpflichtungen und einfach geht?

    b) sich nach seinem planmäßigen Unterricht krank meldet?


    b wäre vielleicht schwieriger, wenn zuvor schon erfolglos protestiert worden ist, aber rechtlich doch möglich, oder?

    Das soll ein Witz sein, oder?

    Ich wundere mich überhaupt nicht über den schlechten Ruf von Lehrkräften.

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