Anrechnungsstunden gemäß OVP und OBAS

  • Hallo zusammen,

    mit Beginn des neuen Schuljahres haben wir an unserem Berufskolleg mal wieder die Verteilung der Anrechnungsstunden in den Blick genommen (wer kennt's nicht?) - und dabei ist Sonderbares zu Tage getreten. Die Ausbildungsbeauftragte erhält seit jeher für die Betreuung aller Lehrkräfte, die irgendetwas mit Ausbildung zu tun haben (OBASler*innen, Referendar*innen, dual Studierende, PEler*innen usw.) eine Anrechnungsstunde. Sind Lehrkräfte im Ausbildungsunterricht eingesetzt (also im Falle von OBAS und bei Referendar*innen), erhalten diese 0,5 Stunden (pro zu betreuender Lehrkraft in Ausbildung). So weit so gut. Oder auch nicht.


    Denn jetzt ist aufgefallen:

    Die Verordnungen OBAS und OVP (u. a.) sehen ja verschiedene Stundensätze vor, die zudem an die Anzahl der aktuell zu betreuenden Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS und OVP gebunden sind.

    §11 Abs. 5 OBAS: 2 Stunden für die "Ausbildungsarbeit" nach § 9 Abs. 2 (die Ausbildung an der Schule) und § 11 Abs. 4 (die Arbeit der Ausbildungslehkräfte je Fach).

    § 13 Abs. 7 OVP: 2 Stunden für die insgesamt 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts (etwas kompliziert formuliert), umgerechnet also 1 Stunde für die Zeit des selbstständigen Unterrichts mit 9 Wochenstunden. Auch hier liegt eine Zweckbindung vor (§ 15 Abs. 3: zu verwenden für "Ausbildungszwecke"), über Grundsätze für die Verteilung ... entscheidet die Lehrerkonferenz, über die Verteilung im Einzelnen ... die Schulleitung.

    Der Passus mit den Grundsätzen und die Verteilung fehlt in der OBAS, da aber ja ebenfalls eine Zweckbindung vorgegeben ist, spricht nichts gegen eine analoge Vorgehensweise zur OVP.


    In unserem Hause herrscht jetzt Irritation und Zurückhaltung. Dabei erscheinen die rechtlichen Bestimmungen doch ziemlich eindeutig und sinnvoll: Es ist ein großer Unterschied, ob gerade 5 OBASler*innen und 3 Referendare gleichzeitig zu betreuen sind oder vorübergehend mal nur eine Lehrkraft nach OBAS. Und das gilt für alle an der Ausbildung beteiligten Personen, also Ausbildungslehrkräfte und ABB.


    Ohne jetzt ein Rechenbeispiel nach dem anderen aufzumachen, stellt sich ja schon die Frage:

    Wenn an unserem BK bisher starr der gleiche Umfang an Anrechnungsstunden an die ABB ging, wo kamen die Stunden her, wenn mal weniger OBASler*innen/Referendar*innen im Hause waren und wo gehen die Stunden hin, wenn - wie aktuell - überdurchschnittlich viele OBASler*innen ausgebildet werden? (Wir sprechen hier von phasenweise 3 bis 4 OBASler*innen). Müsste nicht tagesaktuell berechnet werden, wie viele Anrechnungsstunden jeweils für Ausbildungszwecke zur Verfügung stehen und wie diese (basierend auf getroffenen Vereinbarungen) auf Ausbildungslehrkräfte und ABB zu verteilen sind?


    Wie machen das andere Schulen?

  • Wenn ihr nicht pro Ref/OBASler eine Ermäßigung gibt, sondern sozusagen eine Pauschale, dann muss man das als Mischkalkulation sehen. Mal hat man mehr, mal weniger zu tun.

    Wenn das nicht so sein soll, müsst ihr da vielleicht mal drüber nachdenken, pro Ref/OBASler ne halbe Stunde oder so zu geben.

    Und man muss über den Aufwand nachdenken, den man betreiben will:

    • Habt ihr regelmäßige ABBA-Stunden? Wöchentlich oder 2-wöchentlich?
    • Gehen die ABBAs zu jedem UB mit?
    • Wieviel bekommen die Ausbildungslehrer?

    Bei uns liegt die Hauptlast auf den Schultern der AusbildungsK*uK, daher haben die den Löwenanteil an Ermäßigung.

  • Meine Frage ist ja erstmal: Ist eine langfristige Mischkalkulation überhaupt zulässig? Den Regelungen nach müsste ja tagesaktuell feststehen, wie viele Stunden zur Verfügung stehen und zu verteilen sind.

    Und klar, über die Verteilung im Einzelnen muss man nachdenken bzw. das in einem Konzept festschreiben. Aber das ist ja der zweite Schritt. Die Ausbildungslehrkräfte bei uns haben natürlich zusätzliche Arbeit und bekommen dafür die genannten 0,5 Stunden, aber haben ja andererseits auch Entlastung (den Unterricht führen in der Regel die LiAs durch).

    Mit Stundenplanung, UBs, APGs, Formularen, Orga der Staatsprüfungen etc. wird ausschließlich die ABB beauftragt. Dazu noch 2-wöchentliche Treffen mit den Refs/OBASler*innen. Da kommt schon einiges zusammen.

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