Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen?

  • Alle medizinisch notwendigen Operationen die in Vertragskrankenhäusern durchgeführt werden sind in der GKV ohne Antrag möglich. Wenn du in der PKV etwas machen lässt was nicht medizinisch notwendig ist, zahlen die dafür auch nicht, genauso wenig wie die Beihilfe.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Mein Gott ist diese Diskussion wieder Lehrerstyle.

    Alles, und wir sind zu 6, was in den Krankenhäusern bei uns bislang gemacht wurde und normale Medizin war, wurde anstandslos bezahlt und da war schon einiges dabei.

    Was soll dies ganze konstruieren von Ängsten?

    Das eine Magenverkleinerung, eine Brustvergrößerung bzw. Penisvergrößerung oder das planieren eines Nasenhöckers eher spezielle Fälle der Medizin sind, die nicht von der Beihilfe so mir nicht dir nichts übernommen werden, sagt einem doch wohl der gesunde Menschenverstand.

    SAPERE AUDE

    Qui legere potest, plane praevalet

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Rakete (1. November 2026 21:37)

  • Also bei uns war es eine Blinddarm-OP, die erst bei der KK abgestempelt werden musste z.B. halte ich auch für medizinisch notwendig und ging trotzdem nicht ohne den Stempel (der natürlich kein Problem war zu bekommen, aber der Aufwand dafür mit erst zur KK hin usw. war schon enorm) und daher eben meine Nachfrage.

  • Hattet ihr da einen speziellen Rabattvertrag? Normal ist das ja nicht.

    Normalerweise hast du starke Schmerzen, lässt dich in die Notaufnahme fahren und wirst dann ein paar Stunden später oder sofort operiert. Wann hätte man dann noch die Gelegenheit, sich einen Stempel zu besorgen?

  • Normalerweise hast du starke Schmerzen, lässt dich in die Notaufnahme fahren und wirst dann ein paar Stunden später oder sofort operiert. Wann hätte man dann noch die Gelegenheit, sich einen Stempel zu besorgen?

    Nein, da war es so, dass sie das Kind sogar noch einen Tag wieder nach Hause geschickt haben nachdem der Kinderarzt es eingewiesen hat, weil sie es nicht für so dringend hielten und da durften wir dann auch noch den Stempel besorgen. OP war erst am nächsten Tag.

  • Kliniken die auch gkv Patienten behandeln sind im Regelfall nicht das Problem. Schwieriger wird es bei reinen privaten Akutkliniken. Hier hängt es wirklich davon ab, was diese abrechnen. So gibt es gerade im Bereich Psyche Edelsanatorien die das drei bis vierfache der normalen Preise nehmen. Hier wird dann nur ein Teil erstattet auf dem Rest der Kosten bleibt der Versicherte entweder sitzen oder aber die private Krankenversicherung übernimmt das, da man das etwas teuerere Premiumpaket gebucht hat mit einem Ergänzungstarif der auch diese Kosten trägt. Bei Nutzung dieser Privatsanatorien wäre also die Kostenfrage dringend im Vorfeld zu klären.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mein Gott ist diese Diskussion wieder Lehrerstyle.

    Alles, und wir sind zu 6, was in den Krankenhäusern bei uns bislang gemacht wurde und normale Medizin war, wurde anstandslos bezahlt und da war schon einiges dabei.

    Was soll dies ganze konstruieren von Ängsten?

    Das eine Magenverkleinerung, eine Brustvergrößerung bzw. Penisvergrößerung oder das planieren eines Nasenhöckers eher spezielle Fälle der Medizin sind, die nicht von der Beihilfe so mir nicht dir nichts übernommen werden, sagt einem doch wohl der gesunde Menschenverstand.

    SAPERE AUDE

    Aber du warst doch derjenige, der sich das vorher alles genehmigen lässt.....

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Aber du warst doch derjenige, der sich das vorher alles genehmigen lässt.....

    Hä?

    An welcher Stelle habe ich geschrieben, dass ich mir irgendwas genehmigen lasse?

    Du darfst gerne die Zitierfunktion nutzen!

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Das ist in Bezug auf die Beihilfe manchmal sinnvoll, wenn man das Geld zeitnah nach dem Krankenhausaufenthalt braucht und das Krankenhaus nicht direkt abrechnet, dann bekommt man entweder einen Vorschuss oder die warten nur auf die Rechnung und überweise dann sehr zeitnah. Aber genehmigen müssen die auch nur eher selten (Psyche fiele mir hier auch ein)...

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  • Mein Gott ist diese Diskussion wieder Lehrerstyle.

    Alles, und wir sind zu 6, was in den Krankenhäusern bei uns bislang gemacht wurde und normale Medizin war, wurde anstandslos bezahlt und da war schon einiges dabei.

    Was soll dies ganze konstruieren von Ängsten?

    Das eine Magenverkleinerung, eine Brustvergrößerung bzw. Penisvergrößerung oder das planieren eines Nasenhöckers eher spezielle Fälle der Medizin sind, die nicht von der Beihilfe so mir nicht dir nichts übernommen werden, sagt einem doch wohl der gesunde Menschenverstand.

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    Mein Gott, sind deine Beispiele ... :daumenrunter:

    Bei der Frage zur Kostenübernahme geht es - wie bereits ganz am Anfang des Threads bemerkt - nicht um "normale" Krankenhausaufenthalte.
    Da handelt es sich um:

    • Gelenkersatz (Knie/Hüfte/Schulter ...)
    • Kostenübernahme bei Krebstherapien
    • Zahnersatz, der (der mit Bettenbelegung) operativ in der Zahnklinik erfolgen muss
    • Organtransplantationen
    • Kostenübernahme für den Aufenthalt in einer Rehaklinik (und die dafür genehmigte Dauer)
    • ...

    Dabei geht es um Kosten, die sich auf mehrere tausend Euro belaufen und bei denen man sicher sein will, das diese Kosten auch vollständig übernommen werden. Besonders bei privat Versicherten kann diese Frage entscheidend sein. Da konzentriert man sich lieber auf die Genesung, als darum, ob im Anschluss an die Behandlung rechtzeitig genug Geld auf dem Konto liegt, um die eintrudelnden Rechnungen bezahlen zu können - und ob überhaupt alle Kosten übernommen werden. Die Zusage der Direktabrechnung und Kostenübernahme ist da SEHR gesundheitsfördernd. Da bist du schnell im oberen vier- bis fünfstelligen Bereich.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

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