Was tun bei notorischen Schulschwänzern ??

  • Hallo,


    Heute habe ich gerade erfahren, dass ich im nächsten Schuljahr wieder eine einjährige BFS als Klassenlehrer bekomme. In diesem Schuljjahr hatte ich auch schon eine und habe das Problem mit der Schulschwänzerei nicht in den Griff bekommen. :O
    Habt ihr eventuell Tipps und Ratschläge, was ich da besser machen könnte.
    Am beliebtesten war das Spiel, ich komme morgens ein paar STUNDEN SPÄTER UND GEHE DAFÜR EHER :D .
    Ich muss dazu sagen, dass ich die Klasse nur zwei Stunden in der Woche habe, und das empfinde ich als zu wenig, um wirklich etwas ausrichten zu können.

  • Bei uns in der Schule wird das so gehandhabt, dass die Schulschwänzer die verschwänzte Zeit mit Arbeitsauftrag nachsitzen - allerdings nicht bei dem Fachlehrer sondern beim Klassenlehrer, mittags nach dem Unterricht. Ist natürlich mit zusätzlichem Arbeitsaufwand für den Klassenlehrer verbunden, aber auf Dauer hat's was gebracht. Ich habe mir dann immer 'was zum Arbeiten mitgenommen, so dass die Zeit für mich auch genutzt war - aber es kann schon ganz schön lästig sein...

  • Hallo Solosunny,


    unentschuldigte Fehlzeiten werden zu Anfang in einer Art "Hausmeisterpraktikum" am Samstag nachgeholt.
    Bei Fehlen an diesem Termin verdoppelt sich die Zeit.
    Vorteil: Schüler machen etwas sinnvolles (z.B. Arbeiten aus ihrem Berufsfeld), Hausmeister freut sich, Schüler muss am Samstag kommen (schmerzt doppelt) und Du, als Klassenlehrer musst nicht kommen.


    Fehlt der Knabe häufiger (Mädchen sind irgendwie immer da), wird ein ernstes Wörtchen in größerer Runde mit ihm geredet und meist Attestzwang verhängt.
    Bei minderjährigen Schülern werden natürlich die Eltern informiert bzw. wird ein Gespräch mit ihnen geführt.


    Wenn ein Betrieb vorhanden ist, teilweise haben unsere Schüler schon einen Vorvertrag, erhält dieser zur Kenntnis eine Kopie des Attestzwangs.


    Hilft alles nichts, wird nach § 90 SchulG verfahren. Also Androhung Schulauschluss,....


    Führ ggf. dazu, dass ein Schüler, wie gestern geschehen, 4 Wochen vor Schuljahresende die Schule verlassen muss.
    Chancen haben wir ihm genug gegeben.


    Mach' Dich nicht unglaubwürdig.


    Viele Grüße und viel Erfolg - bin mit meiner Klassenlehrer-Klasse dieses Jahr sehr zufrieden, da ich von Anfang an recht konsequent war.


    Super-Lion

  • Hier liegt der Hase im Pfeffer, bei uns in der Schule ist noch nie!!! ein Schüler suspendiert worden. Unser Chef gibt jedem noch eine Chance und noch eine......
    Wir sollen das mit den Fehlzeiten durch unsere Autorität in den Griff bekommen; allerdings kenne ich niemanden, dem das jemals gelungen ist.


    Die Eltern sind fast immer entsetzt, wenn ihre Sprößlinge nicht zur ScHule gehen- aber nach dem Motto- was soll ich denn machen, ich wecke ihn jeden Morgen.


    Solosunny

  • Mal so ne Zwischenfrage....


    Wird Schuleschwänzen demnächst nicht richtig teuer für die Schüler? Oder ist das nur in NRW so?


    Gruß
    Sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Sind die Schüler noch schulpflichtig?
    Dann übers Ordnungsamt die Eltern anschreiben lassen. In diesem Schreiben werden dann Geldstrafen angedroht, wenn die Schüler wieder nicht erscheinen. Als letzte Möglichkeit werden sie auch schon mal von der Polizei morgens abgeholt. (So schlimm habe ich es aber noch nie erlebt)


    LG silja

  • Bei uns ist die Regel ganz einfach:
    Bei mehr als 30 Fehltagen im Jahr muss davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Lernleistung nicht erbracht werden konnte und das Schuljahr wiederholt werden muss.


    Wenn man das den Eltern beim 20.Fehltag mitteilt, sitzen die Schüler plötzlich auch mit Schnupfen im Klassenzimmer....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • alias: Du meinst damit unentschuldigte Fehlzeiten?
    Wir haben das Problem, dass die meisten Schüler über 18 sind und sich selbst entschuldigen dürfen. Der vom Schulleiter verordnete Attestzwang wird oft durch Ärztehopping und/oder willfährige Mediziner umgangen. Letztlich bleibt formal nur die Vorstellung beim Amtsarzt, vor der wir aber im Falle des Falles nicht zurückschrecken.


    Ansonsten ist das Verfahren von Super-Lion gut. Und: Schulleitern immer Entscheidungshilfe geben, d.h. ich lasse die Klassenkonferenz über eine Empfehlung, also z.B. den Ausschluss oder Attestzwang abstimmen. Ein guter Schulleiter freut sich über die Rückendeckung, ein abwartender ist so zumindest unter Druck gesetzt!

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Hallo,


    heute habe ich mit dem Sozialarbeiter gesprochen, der uns im nächsten Schuljahr für einige Stunden zur Verfügung steht; und habe auf Unterstützung für das von mir geplante Nacharbeiten von unentschuldigten Fehlstunden gehofft. Leider, leider findet er, dass man die Schüler nicht durch Strafen (Arbeit), sondern nur durch Gespräche zur Teilnahme am Unterricht bewegen könnte. Außerdem fühle er sich außerstande, solche Nacharbeiten zu beaufsichtigen, da er seinen Aufgabenbereich in der Unterstützung der Schüler sieht. Also, ich stehe weiterhin allein auf weiter Flur und bin echt sauer. X(


    Solosunny

  • - Bei mehr als 5 mal Fehlen auf 3 Monate: Attestzwang. Gezählt werden auch Tage mit 2 oder 3 Stunden Fehlen.
    - Wenn bei Attestzwang dennoch verschlafen wird, und das ohne Attest, kann der ganze Tag als unentschuldigter Fehltag zählen. Dann halt bald Diszi.
    - wenn es so weitergeht: amtsärztliche Attestplicht (haben bei uns so einige)
    - Bei jeder Leistungsüberprüfung möglichst mitschreiben lassen, auch wenn der Schüler häufig gefehlt hat (natürlich immer im gesetzlichen Rahmen). Zustpätkommer abfragen. Prüfungsrelevante Dinge in der ersten Stunde bzw. in der letzten Stunde besprechen. Die Notenschiene funktioniert mE. immer noch am besten.
    Was bei uns in Bayern neu ist: Bei über 5 untentschuldigten Fehltagen: keine Zulassung zur Prüfung (und, wie gesagt, Tage mit 2 oder 3 Stunden Verspätung können dazu zählen.)


    Gruß
    Julie

  • Hallo, das Thema "notorische Schulschwänzer" scheint ja allseits aktuelle zu sein und auch zu bleiben :(
    Ich plage mich ebenfalls mit diesem Thema und würde daher gerne mal wissen, welche Möglichkeiten es in Richtung "Amtsarzt" gibt. Vor allem natürlich auch, welche gesetzlichen Grundlagen da relevant sind - zumindest für Niedersachsen. Vielleicht kann da ja jemand weiterhelfen oder hat schon Erfahrungen in diese Richtung gemacht.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Also ich denke, so lange dein Chef nicht eine konsequente Haltung zu der Sache einnimmt, hast du wirklich einen schlechten Stand. Ich würde versuchen möglichst viele Kollegen und Kolleginnen hinter mich zu bringen und dann das Problem kollektiv angehen.

  • Ja, das stimmt. Wir sind auch hart am Arbeiten, da eine konsequente Schiene anzubahnen. Trotzdem würde mich mal interessieren, was man für rechtlich abgesicherte Möglichkeiten für eine Verpflichtung der Schüler zum amtsärztlichen Attest hat.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

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