Beiträge von Moebius

    Und es ist auch üblich, dass die Pharmakonzerne absolut keine Haftung für eventuelle Gesundheitsschäden übernehmen bei Pharmaprodukten, die bereits auf dem Markt sind? Wohl kaum.

    Auch das ist ein Schwurbler-Märchen, wie fast alle deine Argumente gegen die Impfung.

    Die Haftungssituation bei einer bedingten Marktzulassung ist nicht wesentlich anders als die einer vollen Marktzulassung.

    Auch bei Medikamenten mit voller Marktzulassung haften Hersteller nicht für alle unerwünschten Folgen der Einnahme. Für alles, was auf dem Beipackzettel steht, trägst du das Risiko, dafür gibt es die Dinger.

    Berlin, Hamburg und Bremen sind strukturelle Sonderfälle, die man eigentlich fairerweise nicht mit anderen Bundesländern vergleichen sollte, sondern höchstens mit Köln oder Frankfurt.

    Davon abgesehen führen wir bei jeder Bildungsstudie immer wieder die gleichen Diskussionen über Schulformen, Test, Rahmenbedingungen, etc. Diese Diskussionen sind alle komplett überflüssig, diese Faktoren machen 20% des Bildungserfolges aus, die übrigen 80% finden sich in dieser Tabelle:

    https://de.statista.com/statistik/date…en-je-schueler/

    Es gibt zu keiner anderen Variable auch nur im Ansatz eine so hohe Korrelation zum Bildungserfolg, wie zum in das Bildungswesen Investierte Geld pro Schüler. Alle anderen Diskussionen sind nur Ablenkung von dieser fundamentalen Tatsache. (Das war schon vor 25 Jahren bei der ersten großen Pisa-Diskussion genau so.)

    Dass es in Deutschland an männlichen Grundschullehrern mangelt, würde ich nicht sagen. Es mangelt auch nicht an Elefanten in Deutschland.

    Wenn du das gleiche über weibliche Vorstandsmitglieder in DAX-Unternehmen sagen würdest, wäre in manchen Kreisen ein Shitstorm die Antwort.
    (Ich persönlich finde das Vorhandensein von Bezugspersonen beider Geschlechter in pädagogischen Berufen wesentlich relevanter als in wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern.)

    Ja, ist in Niedersachsen genau so, "Prädikatsanhängsel" sind unzulässig.

    Ich darf grundsätzlich zusätzliche Dinge unter die Arbeit schreiben ("Tolle Arbeit, nur knapp an der 1 vorbei", "Die Arbeit zeigt erhebliche Defizite"), diese müssen aber klar vor der Note getrennt sein. Wenn ich am Ende die Gesamtjahresnote bilde sind aber auch rein arithmetische Verfahren nicht zulässig, ich darf es also durchaus berücksichtigen, wenn von vier zwei Arbeiten mangelhaft und die beiden anderen zwar ausreichend aber ebenfalls schwach und nur gerade so ausreichend waren.

    Und das halte ich auch für gut, die Frage, ob 1 BE mehr oder weniger in der Summe rauskommt ist oft genug Zufall, der Gesamtblick auf die Arbeit ist wesentlich aussagekräftiger.

    Zum Prüfungsmodus von GeoGebra. Wir nutzen den, der hat aber hin und wieder noch so seine Macken. Bspw. schmiert Geogebra ab und die SuS müssen die App neustarten. Kommt selten vor.. aber ist nicht ganz ausgeschlossen. Und theoretisch könnten die SuS das kurz nutzen um unerlaubt dinge zu tun. Weiterhin lassen sich Dinge vor der Prüfung in der Zwischenablage speichern, was - wenn man es geschickt macht - zum spicken genutzt werden könnte.

    Es fällt in die Verantwortung der SuS mir am Ende der Arbeit ein vollständiges Protokoll vor zu legen, wenn irgendwo irgendwas abstürzt ist es ihre Verantwortung, sich umgehend zu melden.

    Letztlich ist kein System komplett sicher, aber die Betrugsgefahr steigt mit Tablet nicht automatisch in andere Dimensionen als vorher.

    Auch in Prüfungen? glaube ich nicht, würde ich auch nicht zulassen. Taschenrechner ist auch um einiges günstiger.

    Es ist ja nicht so, dass du oder ich das entscheiden können, und der Taschenrechner ist nicht günstiger als ein Tablet, das bereits vorhanden ist.

    Bei uns können Tablets angeschafft werden, aber nur einheitlich iPads. Das ist freiwillig, die Teilnahmequote liegt aktuell bei 100%.

    Schau dir mal den Prüfungsmodus von Geogebra an. Der ist unabhängig vom Gerät.

    Vor allem ist er simpel.

    Man stellt bei Beginn der Prüfung den Prüfungsmodus in Geogebra an, so lange man drin ist, kann das Programm nicht geschlossen und nichts anderes verwendet werden. Beim Schließen wird automatisch ein Protokoll generiert, das sich der Lehrer nach Ende der Arbeit anguckt. Man muss also nur nach der Arbeit ein mal kurz durch die Klasse gehen, alles weitere liegt in der Verantwortung der Schüler.

    Die Regelung in NRW besagt ja, dass im Unterricht ein CAS genutzt werden muss, auch wenn das Abitur nur nach der Übergangsregelung mit einem wissenschaftlichen Taschenrechner geschrieben wird. Dabei wird auch explizit auf Softwarelösungen hingewiesen. In meinen Augen geht es hierbei um die Tablet Klassen da dort immer noch viele Fragen zum Einsatz in Prüfungen ungeklärt sind. Das wird sich aber in den nächsten Jahren regeln. Geogebra Suit scheint mir inzwischen einen praktikablen Prüfungsmodus zu haben. Die TI-App, die wir bisher noch einsetzen, kommt da seit Jahren nicht vorwärts.

    Diese Endlosdiskussion wird schon geführt, seit ich im Schuldienst bin, vermutlich auch schon 30 Jahre länger. Ich rechne nicht damit, dass sich grundsätzliche Rahmenbedingungen noch einmal ändern werden. Für uns in Niedersachsen war vor einigen Jahren Ein großer Erfolg, dass die Arbeitszeiterhöhung am Gymnasium gerichtlich kassiert wurde, weil es gezeigt hat, dass wir nicht restloser Willkür ausgeliefert sind.

    Darüber hinaus ist das System so, wie es ist und das finde ich auch nicht völlig verkehrt.

    Es ist möglich, sich im aktuellen System so zu arrangieren, dass man ordentliche Arbeit abliefert aber trotzdem auf vernünftige Arbeitszeiten kommt, dafür muss ich auch keine Exel Tabellen führen.

    Hoffentlich nicht für Lehrkräfte. Das könnte nur über eine Anwesenheit in der Schule erfasst werden.

    Sorry, aber das ist Quatsch. Gerade nach den Entwicklungen in den letzten drei Pandemie Jahren, sollte eigentlich klar sein, dass in vielen Berufen Arbeitszeit auch außerhalb des Büros des Arbeitgebers stattfinden kann. Auch eine selbst kontrollierte Arbeitszeit ist grundsätzlich erst mal ein probates Mittel um Arbeitszeit zu erfassen.

    Du kannst ja einen Teil deiner Stunden unentgeltlich geben. (Und dafür das Honorar für die anderen Stunden erhöhen:D).

    Was den Zeitumfang von Hobbys angeht, gibt es keine mir bekannten Vorschriften.

    Ehrenamtliche Tätigkeit ist etwas anderes als ein Hobby, und auch wenn ich so eine Tätigkeit als Ehrenamt ausüben würde, wäre das meldepflichtig.

    Ganz unabhängig von dieser Diskussion der Meldepflicht ist es für mich aber auch schwer vorstellbar, dass man ein volles Deputat damit vereinbaren kann, dass man noch woanders jede Woche 10 Stunden Unterricht gibt.

    Entweder macht man da seinen Job an einer der beiden Stellen nicht vernünftig oder man meint es gut und beutet sich selbst so dermaßen aus, dass das irgendwann auch gesundheitlich Probleme gibt. Beides kann nicht im Interesse des Arbeitgebers sein und eigentlich auch nicht in dem, des Beschäftigten.

    Das ist nicht nur meldepflichtig, sondern muss in dieser Form auch untersagt werden, weil es den zulässigen Umfang übersteigt. Maximal darf eine Nebentätigkeit acht Zeitstunden umfassen. Bei unterrichtlichen Tätigkeiten sind Vor- und Nachbereitung mit zu berücksichtigen.

    Ich kenne zwar nur die genaue Regelung in Niedersachsen, in den meisten anderen Bundesländern müsste es aber ähnlich sein.

    Es wird aktuell auch vieles falsch dargestellt, es ist nicht so, dass der Großteil des Stromes der Endverbraucher zum aktuellen Preis an der Strombörse eingekauft wird. Die meisten Stadtwerke haben langfristige Verträge, die rotierend permanent erneuert werden. Nur die Verbrauchsspitzen müssen zugekauft werden, oder eben bei Veränderungen an der Kundenstruktur. Wenn jetzt Billiganbieter aufgeben und dadurch zusätzliche Kunden bei den Stadtwerken in die Grundversorgung rutschen, wird das für die teurer.

    Das denke ich nicht. Bei uns verlangen sie für Neuverträge schon 27 Cent/kWh beim Gas. Mit der Energieumlage samt Steuern oben drauf kommen wir dann auf 33cent/kWh beim Gas. Da könnten elektrische Heizlüfter fast schon günstiger sein, zumal der Heizlüfter einen höheren Wirkungsgrad hat. Es gibt bei dem Gerät keine Abwärme, die durch den Schornstein verloren geht.

    Der Wirkungsgrad einer Gas-Brennwertheizung ist ca. 95%.

    In keinem realistischen Szenario ist heizen mit einem elektrischen Heizlüfter günstiger als mit Gas, so einen Unsinn sollte man auch nicht verbreiten, das bringt nur Leute auf dumme Ideen.

    Am Spot-Markt sind die Gaspreise seit letzten Freitag um ca. 30% gesunken, der Strompreis hat sich seit der Spitze am Montag ungefähr halbiert, das wird nur weniger prominent medial breitgetreten. Sicher sind die Preise immer noch hoch, aber vieles, was aktuell passiert, ist eine Mischung aus Spekulation und Hysterie.

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