Ob das zulässig ist oder nicht, wird sich hier im Forum nicht klären lassen - es sei denn, das Erzeugen allgemeiner Empörung reicht als rechtsverbindliche Auskunft.
Konkreteres regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Argumentation "wenig Zeit wg. Mutterschutz etc." ist rechtlich völlig belanglos, da der Verlag seine Kunden ja informiert hat - in der Regel mit einer gewissen Vorlaufzeit.
Das eigene Unvermögen ("ich habe es für Werbung gehalten") nun als Dreistigkeit ("hinterrücks reinzudrücken") des Verlags darzustellen hilft hier also nicht wirklich weiter.
Ehrlich wäre dann aber ein Kündigungsschreiben aufgrund von eigener Schusseligkeit.