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Das Forum für Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte
Ungelesene Themen
Letzte Aktivitäten
Anna Lisa hat eine Antwort im Thema Familienfreundlichkeit im Lehrberuf verfasst.
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Es könnte dazu führen, dass z.B. Teilzeitkräfte nicht an jeder oft unsinnigen DB, Konferenz, schulinternen Fortbildung, schulischen Veranstaltung etc. teilnehmen müssen. Dann muss die Schulleitung entscheiden, ob lieber die Klausuren rechtzeitig vor Notenschluss korrigiert werden sollen, oder man man an einer DB teilnehmen muss, bei der nur Infos von einer PP vorgelesen werden oder an einer Laufbahnkonferenz für 6 Klassen, wo man jeweils nur 2 Schüler von hat etc.
Vielleicht werden dann…
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Probezeit nicht bestanden. Was dann? verfasst.
Ich verstehe es so: der/die TE ist Beamter auf Probe. Nach 2 Jahren o.ä. hat man sich im Idealfall bewährt, es gibt eine Lehrprobe, Beurteilung und dann ist man Beamter auf Lebenszeit. Das kann verlängert werden, wenn die Schulleitung was zu kritteln hat. Im Falle der TE war sie kaum anwesend wegen 2 Schwangerschaften, weswegen der SL verhalten war. Spätestens nach 5 Jahren muss die TE in Bayern aber auf Lebenszeit verbeamtet werden, es sei denn, sie verhält sich strafbar oder unmöglich. DANN…
Wolfgang Autenrieth hat eine Antwort im Thema Schluss mit dem Methoden-Konfetti! – Mit den besten US-Forscherinnen zu neuronal aktivierendem Lernen verfasst.
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Ein Tritt in den .... SCNR :sterne:
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Probezeit nicht bestanden. Was dann? verfasst.
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Es mag logisch klingeln, ist aber im Staatsdienst nicht.
Jemand, der durch das 2. Staatsexamen ENDGÜLTIG durchgefallen ist, darf in NRW keinen Vertretungsvertrag haben.
Jemand, der nur einmal durchgefallen ist, darf es.
Jemand, der das Ref noch nicht mal angefangen hat, darf es.
Jemand, der noch nie Lehramt studiert hat, darf es.
Jemand, der nicht mal einen Bachelor hat, darf es.
Wolfgang Autenrieth hat eine Antwort im Thema Probezeit nicht bestanden. Was dann? verfasst.
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Eben.
Timon0225 hat eine Antwort im Thema Probezeit nicht bestanden. Was dann? verfasst.
Nur gut, dass ich beide Examen habe 🙈
@Milk&Sugar @Wolfgang Autenrieth
Wolfgang Autenrieth hat eine Antwort im Thema Probezeit nicht bestanden. Was dann? verfasst.
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Ich hatte mich dabei auf die Bemerkung von Chilipaprika bezogen, die Bezug auf das Referendariat genommen hatte..
Bei der Probezeit gilt doch exakt dasselbe grundlegende Prinzip. Es geht um die Einstellung in den Staatsdienst. Eine Tätigkeit an Privatschulen ist nicht an das Referendariat oder an das Bestehen der Probezeit als Beamter auf Widerruf gebunden.
Es einen Unterschied. Wenn man die Probezeit nicht besteht, kann man die Entscheidung anfechten. Ich vermute sogar, dass eine…
