Schüler krank, Attest/Krankschreibung notwendig?

  • Na dann frag doch mal die Kollegen, wo das steht, dass der kotzende Schüler noch was Schriftliches braucht. Oder noch besser: „kann mir mal einer schnell helfen?!! Ich muss den Schüler runterbringen, würdest du schnell saubermachen?“ :zahnluecke: :pfeifen:

  • Ich kenne es eigentlich so, dass man vor einem Test / einer Klassenarbeit / Klausur / sogar Prüfung sagen kann, dass man sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlt, dann braucht jemand nicht mitzuschreiben. Man darf es nur nicht hinterher sagen, dass man sich schlecht / krank gefühlt habe.


    Je nachdem, wie wichtig etwas ist, wird nachgeprüft.


    Ich meine, man ist doch sogar "befreit", wenn man bis zum Tag vorher krankgeschrieben war. Und wer kann schon kontrollieren, wie es jemandem am Tag vorher wirklich ging. Bei Tests prüfe ich meistens mündlich nach, das finden die meisten Schüler viel unangenehmer.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • In BW ist das in der Schulbesuchsverordnung ganz klar geregelt:



    (2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.

    Dies gilt sowohl für die allgemein bildenden als auch die beruflichen Schulen. Ob an dem betreffenden Tag eine Klassenarbeit geschrieben wurde oder nicht, spielt auch überhaupt keine Rolle. Somit könnte sich jeder Schüler in BW problemlos gegen eine Attestpflicht bei Klassenarbeiten oder Nachschreibeterminen wehren, wenn seine Fehlzeiten insgesamt nicht auffallend hoch sind.

  • Ich hoff, das wird jetzt nicht zu offtopic, aber ich glaub bei der eigentlichen Ausgangsfrage sind sich eh alle einig. Platty=gut, meckernde Kollegen=doof :)


    @krabat : Das find ich nu tatsächlich sehr spannend. Der Arbeitgeber kann nach drei Arbeitstagen (tatsächlich ist nach vertraglicher Vereinbarung auch eine kürzere Zeit möglich, viele von meinen Jungs müssen am ersten schon was bringen) von seinen Azubis den "gelben Schein" verlangen. Drei SCHULtage in der Berufsschule können - je nachdem, welches System verwendet wird - zwei Zeit-Wochen sein.


    Wenn bei mir mit unserem 2-1-2-1-2-1-....-System einer dreimal hintereinander (=2 komplette Wochen aus schulischer Sicht) fehlt und sich bei mir noch nicht irgendwie gemeldet hat, ruf ich schon im Betrieb an und frag nach einer offiziellen Krankmeldung.


    Gruß,
    DpB

  • Gerade letztens:
    Im schönen Bildungsentwicklungsland und DER Luschipädagogikhochburg ünerhaupt, SLH, sei es gesetzlich nicht erlaubt eine generelle Attestpflicht für Klausuren zu verhängen, so sagte uns die Schulleitung als wir aufgrund von überprallen Nachschreiberlisten eine Attestpflicht forderten. Das muss doch irgendwo stehen, bislang haben wir nichts dazu gefunden?!


    Ich mache es seit eh und je so, dass ich einmal ankündige, dass ich für die Erstklausur gut machbare, abgestimmte Aufgaben zusammenstelle und bei einer Nachklausur diese dann weg sind und ich deutlich andere Aufgaben nehmen muss, zumal jemand, der die Klausur verpasst hat, seine Kollegen fragen kann UND mehr Zeit zum Lernen hat.
    Nachdem dann in meinem Profil einmal alle fünf Nachschreiber nicht einmal die 4 Punkte Marke erreichten, hatte ich ganz komischerweise kaum noch Probleme mit Schülern, die am Klausurtag krank waren. Die kommen dann lieber im Zweifel nur für die Klausur rein und gehen danach wieder. Ergebnisse sind dann deutlich besser als in Nachklausuren. Man lernt ja auch nicht an dem Tag direkt davor sondern über längeren Zeitraum.
    Und wenn jemand mal wirklich längere Zeit am Stück krank ist, dann ist es halt so. Wenn die dann einzeln Nachschreiben, kann man ja durchaus von drakonischen Nachschreibeklausuren Abstand nehmen.
    Aber sobald man Pappenheimer hat, einmal ordentlich vorlegen. Und auf einmal gehts, sie sind bei den Klausuren anwesend.


  • Ich hatte jüngst auch eine Schülerin, die sich leicht erkrankt zur Schule schleppte, weil ich einen Test (HA Lernen) "in Aussicht gestellt" hatte. Kurz zuvor hatte ich sie mal mündlich nachgetestet und das war nicht so gut ausgefallen.


    (Ich hatte erst viel später gefragt, warum sie heute so still und traurig schaue und dann sagte sie, sie fühle sich nicht gut und ich fragte, warum sie denn dann zur Schule gekommen sei. Antwort war, sie wollte den Test mitschreiben.)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Ich habe mich vor einigen Wochen mit einem Juristen eines Verbandes (NRW) über das Thema Attestpflicht unterhalten. Der hatte aus juristischer Sicht ganz große Bedenken, bei Klausuren eine generelle Attestpflicht zu verhängen. Der Erlass ist ja in einem anderen Beitrag schon verlinkt.
    Nebenbei: Ich hatte exakt die gleiche Situation auch schon, nur war es bei mir nicht das Waschbecken, sondern das offene Fenster. Wir motzen ja oft über Eltern udn Schüler, die irgendwas wollen o.ä. Hier aber nicht nachschreiben zu lassen, das wäre mal ein Grund, alle Register aufzufahren. Bei einem meinerKollegen hat sich eine Schülerin in der Klausur den Fuß gebrochen (!). Natürlich hat sie eine zweite Klausur bekommen.

  • Bei einem meinerKollegen hat sich eine Schülerin in der Klausur den Fuß gebrochen (!). Natürlich hat sie eine zweite Klausur bekommen.

    Naja,
    also während meines Studiums setzten mal bei einer Komillitonin während einer Prüfung die Wehen ein. Die Prüfung wurde als Fehlversuch gewertet.

  • Naja,also während meines Studiums setzten mal bei einer Komillitonin während einer Prüfung die Wehen ein. Die Prüfung wurde als Fehlversuch gewertet.

    also das ist ja wirklich gemein!


    Zu meiner Studentenzeit konnte man noch 5 Minuten vor Prüfungsende aufstehen und sich krank melden. Braucht dann nur ein Attest vom Arzt vorlegen und die Prüfung war wie nie angemeldet. Ich kenne einige, die das genutzt haben. 8)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • also das ist ja wirklich gemein!

    Das scheint mir nicht die richtige Kategorie zu sein. Mir stellt sich eher die Frage, ob diese Entscheidung rechtlich haltbar ist. Ich bin nicht der Ansicht, dass man für jeden Furz vor Gericht gehen muss, baer jene Kommilitionin hat sich hoffentlich überlegt, den Rechtsweg zu beschreiten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Formal gesehen nein. Während der Prüfung wurde sie akut prüfungsunfähig, was auch jeder Arzt sofort attestiert hätte.
    Laut Hoegg wäre hier ein Nachtermin einzuräumen, zumal die Prüfungsunfähigkeit ja offensichtlich war.
    Es stellt sich die Frage, ob und wie die Studentin gegen die Entscheidung der Uni vorgegangen ist. Vermutlich hatte sie in dem Moment andere Sorgen und hat womöglich entsprechende Fristen verpasst.

  • Formal gesehen nein. Während der Prüfung wurde sie akut prüfungsunfähig, was auch jeder Arzt sofort attestiert hätte.
    Laut Hoegg wäre hier ein Nachtermin einzuräumen, zumal die Prüfungsunfähigkeit ja offensichtlich war.
    Es stellt sich die Frage, ob und wie die Studentin gegen die Entscheidung der Uni vorgegangen ist. Vermutlich hatte sie in dem Moment andere Sorgen und hat womöglich entsprechende Fristen verpasst.

    und das würde dann auch voll zu unseren Paragraphendeutschland passen. Krass!

  • Das mit der schwangeren Studentin finde ich megakrass! Ich bin eigentlich gegen rechtliche Maßnahmen, aber in dem Fall hätte ich es getan und auch die Öffentlichkeit informiert.


    Attest: Ich verlange IMMER ein Attest bei meinen Berufsschülern im dualen System. Ich kann ja nicht wissen, ob er nicht im Betrieb schon 2 Tage gefehlt hat und bei mir dann auch noch 2. Macht 4, also einer zuviel als erlaubt. Zudem haben manche Betriebe bei ihren Azubis generell vertraglich die Attestpflicht festgelegt, also darf ich diesen auch verlangen. Durch die unterschiedlichen Ausbildungsorte ist es einfach zwingend notwendig, dass ein Attest vorgelegt wird. Ist der S. nur an den Berufsschultagen krank, verlange ich zudem den Stempel oder die Kenntnisnahme des Betriebes. Ich möchte, dass der Betrieb weiß, der der S. die Berufsschule verpasst hat.

  • Trotzdem fasse ich mal zusammen, dass es für eine generelle Attestpflicht offenbar keinerlei rechtliche Grundlage gibt. Also arbeiten wir nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter?"


    Das soll übrigens nicht heißen, dass eine Attestpflicht nicht sinnvoll sein kann. Aber wir sollten uns schon an die rechtlichen Grundlagen halten.

  • Das soll übrigens nicht heißen, dass eine Attestpflicht nicht sinnvoll sein kann. Aber wir sollten uns schon an die rechtlichen Grundlagen halten.

    Da müsste die GEW oder der Philologenverband sofort aktiv werden und durch Druck für Gesetzesänderungen sorgen. Ein Unding, dass man im beruflichen und universitären Bereich Atteste verlangen kann, im schulischen Bereich einem Schüler auf der Nase herumtanzen können.

  • In der bayerischen Schulordnung steht:


    (2) 1Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen
    1. bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises und
    2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen.

    insofern ist es hier eindeutig geregelt.


    die Schulordnung wird dann sogar noch präzise:


    Zitat von § 20 BaySchO

    3Ein Zeugnis nach den Sätzen 1 und 2 ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; wird es nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. 4Ein Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die die Ärztin oder der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.

    Unterstreichungen von mir ;)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Da müsste die GEW oder der Philologenverband sofort aktiv werden und durch Druck für Gesetzesänderungen sorgen. Ein Unding, dass man im beruflichen und universitären Bereich Atteste verlangen kann, im schulischen Bereich einem Schüler auf der Nase herumtanzen können.

    Seien wir doch einfach mal realistisch. Jemand, der einen Krankenschein für einen Tag haben will, bekommt ihn auch - völlig egal, bei welchem Arzt man ist. Gehe ich zum Arzt und sage, dass ich mich nachts übergeben habe und Durchfall hatte, kann der keine Diagnose stellen, die an diesem Tag meiner Behauptung widerspricht. Also wird er mich für diesen Tag krank schreiben. Ziel erreicht. Natürlich müssen die SuS immerhin aus dem Haus, wenn sie die Klausur verpassen wollen und können nicht zuhause nichts tun. Aber es bringt wohl wenig Mehrwert für uns.

  • Jemand, der einen Krankenschein für einen Tag haben will, bekommt ihn auch - völlig egal, bei welchem Arzt man ist.

    Sagen wir mal so:


    Bei meinem Arzt würdest Du die Krankschreibung evtl bekommen. Aber wenn Du zu häufig mit sowas kommst, sagt der auch "nein". Hab es selber miterlebt, daß er einem Patienten im Nebenzimmer dann doch etwas lauter gesagt hat: "Sie sind gesund! Und jetzt gehen sie zur Arbeit."


    Aber hast schon Recht, gibt Ärzte, die sowas regelmäßig unterschreiben, egal wie häufig es vorkommt. Fü solche Fälle suche ich mir dann sehr unschöne Nachschreibtermine aus. Meine Kollegen warten einfach ab, bis er einmal ohne Attest fehlt und sagen dem Schüler dann, daß er genau an diesem Tag hätte nachschreiben sollen. :sterne:

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