Taschenkontrolle+Klassenfahrt

  • Ich komme soeben von meiner Klassenfahrt mit meiner 10. Klasse aus der Toskana zurück. Auf dieser Fahrt ging so einiges schief. Kopfnüsse, Zeckenalarm, Notaufnahme, verirrte Wanderung mit verlorenen Schülern, etc..
    Als ich dann Dienstags nachts mit einer Schülerin von der Notaufnahme zurückkehrte, traff ich ein Zimmer betrunken an. Zudem wurden wir mehrfach auf Joints aufmerksam gemacht. Wir, drei Kollegen, entschieden also gemeinsam, tags darauf eine kleine Zimmerdurchsuchung zu starten, um weitere Alkoholexzesse, vor allem für Donnerstag, dem Abschlussabend, zu verhindern. Gemeinsam vereinbarten wir stets zu zweit die Zimmer und Koffer zu kontrollieren und mindestens einen weiteren Schüler anwesend zu haben. Wir fanden in einem Zimmer, jedoch nicht dem verdächtigen, Spirituosen.
    Wie zu vermuten war, tuckerten die Schüler komplett bei ihrer Rückkehr aus, da sie bei der, wirklich sehr oberflächlich Kofferkontrolle, nicht anwesend waren. Mittlerweile weiß ich, dass wir uns komplett nicht rechtens verhielten, Taschenkontrollen durch Lehrer verboten sind, wir die Privatsphäre der Schüler nicht beachteten. Ich bin komplett fertig deswegen, wollte ich doch nur schlimmeres verhindern, die Jugendlichen schützen und meiner Aufsicht nachkommen, nach all den vorhergegangen Katastrophen.
    Nun habe ich panische Angst vor den Konsequenzen.
    Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Wo kann ich die genaue Rechtslage nachlesen?
    Bitte, bitte, antwortet mir schnell!!!!

  • Warum habt ihr denn nicht vor Ort die Konsequenzen gezogen? Ich mein, die SuS kennen doch die Spielregeln: keinen Alkohol, ansonsten müssen sie auf eigene Kosten die Klassenfahrt vorzeitig beenden. Außerdem hast du doch nicht alleine die Taschen kontrolliert, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Die Konsequenzen kenne ich auch nicht.


    Aber (zum Vorposter):

    Zitat

    Außerdem hast du doch nicht alleine die Taschen kontrolliert, oder?


    Ob alleine oder zu zweit ist egal. Die Taschen dürfen nicht heimlich durchsucht werden, sondern meines Wissens nur mit Einwilligung des Besitzers.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Ich vermute aber mal, dass es keine größeren Konsequenzen haben wird, da es der "Gefahrenabwehr" galt. Aber es ist eines von vielen Beispielen, wo man als "Otto-Normal-Bürger" den Datenschutz, ... auch nicht so hoch ansiedelt.
    Und, nein, ich mache dem Threadstarter keinen Vorwurf. Das passiert öfters als man denkt. Eine Kollegin von mir hat bei unserer Abschulssfahrt damals (von meiner Klasse) auch die Taschen heimlich durchsucht und Alkohol ... entwendet. Und nachher getrunken. Eigentlich ein No-Go.
    Sie guckte auch recht verdutzt, als ich es ihr (sie ist seit 30 Jahren im geschäft) gesagt habe.
    Es kam aber auch ncihts hinterher.

  • Zitat

    Original von corralejo...
    Nun habe ich panische Angst vor den Konsequenzen.
    Was kann mir schlimmstenfalls passieren? ...


    Ein Rüffel des Schulleiters und Verständnis der Eltern ;)
    Don't panic. Es war zwar nicht rechtens, aber IMHO nicht justitiabel - nach den Hinweisen auf Drogen sogar zur Gefahrenabwehr geboten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Das mit dem "nicht-alleine-kontrolliert" meinte ich auch nur deswegen, weil der Threadstarter so aufgeregt klang und ich lediglich sagen wollte, dass er ja nicht alleine die Taschen kontrolliert hat. Wir hatten an unserer Schule die Abmachung, dass Alkohol tabu ist, werden sie betrunken erwischt, müssen sie die Heimreise antreten. Hmmm, echt eine blöde Situation. Vielleicht solltest du dich erst einmal mit deinen beiden Kollegen austauschen?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eine zugegeben beschissene Situation.
    Es ist nahezu unmöglich zu verhindern, dass Schüler auf die Abschlussfahrt Alkohol mitnehmen und es damit übertreiben.


    Ein konsequentes Heimschicken geht bei der Entfernung auch nicht so ohne Weiteres, weil man die Schüler nicht alleine zurückfahren lassen darf. Da müssten die Eltern sie schon abholen. Und wer fährt mal eben sofort in die Toskana, um Sohnemann (oder Tochter) abzuholen?


    Im Grunde hat man da als Lehrer quasi verloren, wenn die Schüler erst einmal betrunken sind. Da geht es dann nur noch darum, dass die Schüler in ihre (eigenen) Hotelzimmer kommen, eine Alkoholvergiftung ausgeschlossen werden kann und ggf. "Hinterlassenschaften" beseitigt werden.


    Konsequenzen und Sanktionen würde ich im Extremfall in Rücksprache mit der Schulleitung dann zu Hause beraten und verhängen.


    Gruß
    Bolzbold


    P.S. Das Ganze ist natürlich nicht auf meinem Mist gewachsen, aber diese Frage nach Reaktion, wenn Schüler auf der Abschlussfahrt betrunken sind, kann im Auswahlgespräch drankommen. Angeblich ist die Antwort in den letzten beiden Absätzen wohl die "sinnvollste" - habe ich mir sagen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    [quote]Original von Bolzbold
    Da müssten die Eltern sie schon abholen. Und wer fährt mal eben sofort in die Toskana, um Sohnemann (oder Tochter) abzuholen?[quote]


    Hast du/ habt ihr die Eltern denn einen entsprechenden Hinweis (wg Zurückschicken/abholen) unterschreiben lassen ?


    aus genau diesem Grunde durften bei meinen Kindern keine Fahrten ins Ausland gemacht werden, solange sie unter Kl. 12 waren.


    wie ist es ausgegamgen bei dir ?

    • Offizieller Beitrag

    Friesin


    Das haben alle Eltern bei der Anmeldung mit unterschrieben. Zuvor gab es natürlich einen Elternabend, an dem wir das geklärt haben. Ich denke, dass die Eltern ihren Kindern auch klar gemacht haben, wie begeistert sie wären, wenn sie ihre Sprösslinge dann 1000km entfernt abholen müssten.


    Das ist bei uns übrigens so üblich, dass die Eltern das unterschreiben. Bislang gab es damit keine Probleme.


    Gruß
    Bolzbold

  • Was ich auch schon gemacht habe und was genutzt hat: Bei den betreffenden Eltern MITTEN IN DER NACHT anrufen. Die sind sehr begeistert (könnt ihr euch bestimmt vorstellen :tongue:).
    Der Vater hat mich sehr wütend gefragt, ob ich denn wisse, wie spät es sei. Ich sagte danach sehr sachlich, dass ich eben wegen SEINEM Sohn um die Uhrzeit noch wach sei. Dann hab ich den Knaben ans Telefon geholt und der Vater hat mal einige Wörter mit ihm geredet. Danach war bei dem Ruhe und auf die anderen hatte es doch eine gewisse abschreckende Wirkung :).


    Mit dem Taschendurchsuchen würde ich mir jetzt nicht sooo einen Kopf machen, Ihr wart zu zweit und du hattest deine Gründe. Wenn die Eltern etwas sagen sollten, kannst du entsprechend kontern. Alkohol auf eine Klassenfahrt mitnehmen, tststs. Vielleicht ist diese Tatsache den Eltern aber auch so peinlich, dass sie sich über die durchsuchten Taschen nur zu Hause aufregen.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Zitat

    Nun habe ich panische Angst vor den Konsequenzen. Was kann mir schlimmstenfalls passieren?


    Schlimmstenfalls sind die Schüler beleidigt und ein paar Eltern pöbeln ein bisschen herum. Sonst passiert nichts. Kein Gericht wird sich mit einer oberflächlichen Taschendurchsuchung durch zwei Lehrer in der Toskana befassen. Du hast im Interesse der KIinder gehandelt und kannst ggf. zur Beruhigung der Situation noch erklären, Du sähest ein, dass die Reaktion vielleicht nicht optimal war und würdest es demnächst etwas anders machen. Trotzdem hättest Du es als Deine Pflicht angesehen, einzugreifen, um Schlimmeres zu verhindern.


    Zitat

    [quote]Original von Bolzbold
    Da müssten die Eltern sie schon abholen. Und wer fährt mal eben sofort in die Toskana, um Sohnemann (oder Tochter) abzuholen?[quote]


    Hast du/ habt ihr die Eltern denn einen entsprechenden Hinweis (wg Zurückschicken/abholen) unterschreiben lassen ?


    Das eignet sich m. E. im Übrigen nur, um moralischen Druck auszuüben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass entsprechende Unterschriften nicht rechtskräftig sind. Du kannst Dich auf keinen Fall mit einer Unterschrift im Voraus von Deiner Aufsichtspflicht entbinden lassen. Und selbst wenn eine Versicherung, die Kinder abzuholen, rechtskräftig wäre, stehst Du trotzdem hilflos da, wenn die Eltern sagen: "1000 Kilometer fahr ich nicht." Also: Vielleicht lieber in D bleiben :evil:.

  • Bei einer Klassenfahrt, auf der ich noch als Schülerin mitgefahren bin, wurden zwei Schüler in die Bahn gesetzt und mussten nach Hause fahren.... Strecke Südtirol - Hessen. Scheint also schon möglich zu sein.
    Lg,
    kaeferchen, die hofft, dass ihre Drittklässler auf der Klassenfahrt nicht auf dumme Gedanken kommen ;)

  • Toll, da fährst du schon mit zur Klassenfahrt, versucht zum besten der Kinder zu handeln und schließlich hast du Angst vor Konsequenzen, weil du als Lehrer nicht alles richtig gemacht hast.
    Meine persönliche Konsequenz: keine Klassenfahrt.
    Schließlich gibt es kein Gesetz, dass mir vorschreibt eine Klassenfahrt zu organisieren oder mitzufahren. (Wozu lernen wir von den Ausreden der Schüler?)
    P.S. Ich weiss schon, dass es meine pädagogische Aufgabe ist. Aber es gibt keine Dienstvorschrift, die mir anweist, es auch zu tun.

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