Arbeitszimmer im eigenen Heim

  • Hallo liebe Forengemeinde und erstmal ein frohes Neues!


    Da in diesem Jahr ein neues Auto fällig ist, dachte ich, dass ich meine Steuererklärung ganz schnell mache, um damit meinen finanziellen Spielraum noch zu erweitern. :D
    So, nun haben wir uns im vergangenen Jahr ein Haus gekauft, in dem ich ein geräumiges Arbeitszimmer mein eigen nennen darf. Und schon geht das Problem los: dass ich die diversen Nebenkosten absetzen kann, ist klar ( ich gehe mal von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus :P), aber wie sieht es mit den Hauskosten/ Kreditzinsen aus? Ich habe im www schon gesucht, bin aber nicht fündig geworden.


    Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar!

  • Liebe Tempestas,


    ich habe es so gehalten, dass ich die Hauskosten anteilig für das Arbeitszimmer berechnet habe, das ist damals auch immer glatt durchgegangen.


    ninale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Hinzu kommt noch die anteilige Abschreibung.


    Aber nicht zu vergessen: maximal sind 1250,00€ Arbeitszimmerkosten absetzbar. (= Anteilige Schuldzinsen, Abschreibung, Grundsteuer, Hausversicherung, Heizung, Strom, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Kaminfeger)


    Völlig unabhängig von der 1250,00 €-Obergrenze der absetzbaren - falls das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Lehrer urteilt - Arbeitszimmerkosten sind die Kosten der Ausstattung (Schreibtisch, Teppich, Lampen, Gardinen, Bücherregale usw.). Diese sind stets in voller Höhe absetzbar oder - bei Einzelpreisen von über 400 € - abschreibbar.

  • Achtung - das mit der Obergrenze ist mit Vorsicht zu genießen.


    Ich gebe seit Jahren die exakten Arbeitszimmerkosten an - und deckele die nicht selbst auf die 1250 €. Denn auch hier liegt - glaube ich mal - noch eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an.


    Die Kreditkosten, anteilige Heiz- und Stromkosten, anteilige Gebühren für die Müllabfuhr und Hausreinigung sowie die anteiligen Kosten der Gebäudeabschreibung geben in der Regel mehr als 1250 €.


    Es werden für keine Firma Deutschlands die Kosten der Produktionsstätten auf 1250 Euro gedeckelt. Das Steuerrecht hat jedoch für gleiche Besteuerung zu sorgen - daher widerspricht eine Deckelung bei der kleinen Lehrerfirma, die ihre Dienstleistung an den Staat verkauft, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist somit rechtswidrig.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ganz blöde Frage von einem bekennenden Nicht-Mathematiker (und ich schäme mich jetzt schon dafür): Wie rechnet man das denn anteilig, z.B. wenn ich 206 Euro monatliche Stromkosten habe...? ?(

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Um die anteiligen Kosten zu ermitteln musst du die gesamte Größe der Wohnung /des Hauses wissen und die Größe deines Arbeitszimmers. Angenommen die gesamte Wohnung ist 100qm groß, dividierst du die gesamten Stromkosten durch 100 und multiplizierst dieses Ergebnis mit der Größe des Arbeitszimmers (in qm). Das machst du entsprechend bei Heizkosten, Müll ....
    Ich hoffe, das war jetzt verständlich. L.G. Tootsie

  • Danke, das werd ich wohl hinbekommen. ;)


    Und nochwas: Muss ich die anteiligen Kosten alle nachweisen?

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    Einmal editiert, zuletzt von Kiray ()

  • guten morgen!


    zunächst einmal wünsche ich euch ein frohes neues jahr!


    ich hoffe, dass hier jemand antwort auf meine frage weiß, ich habe mich schon durch sämtliche seiten des www gewühlt, aber nichts gefunden.


    ich bewohne eine 100qm große wohnung, für die ich keine miete sondern nur nebenkosten zahle. meinen strom zahle ich natürlich extra an den energieversorger.
    nun meine frage: wie kann ich das arbeitszimmer bei der steuererklärung angeben? ich muss wählen zwischen eigentumswohung, eigenes haus oder gemieteter wohnung. ich habe ja nichts dergleichen, zahle aber natürlich trotzdem renovierungsarbeiten, strom etc. ich hoffe mir kann jemand helfen!


    ps: ich weiß, dass das arbeitszimmer nicht mehr absetzbar ist, aber ich hoffe auf spätere einspruchsmöglichkeiten.

  • Ich würde von "gemieteter Wohnung" ausgehen - zu einem Mietpreis von 0 Euro. Weshalb zahlst du deinen Großeltern eigentlich keine Miete? Dann hätten die wiederum die finanziellen Mittel, dir monatlich einen gewisen Betrag zu schenken... :flieh:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Erstmal lieben dank für die vielen Antworten. Da kommt anscheinend jede Menge Rechnerei auf mich zu. Hoffen wir mal, dass sich das tatsächlich lohnen wird. :tongue:


    Zwei Fragen bleiben offen:


    Zitat

    Original von magister999
    Hinzu kommt noch die anteilige Abschreibung.


    Wie berechne ich das? Bzw. auf wie viele Jahre kann/ muss ich das Abschreiben? Wird wohl kaum wie bei einem Computer auf 3 Jahre hinauslaufen. :D


    Und auch was die Kreditzinsen betrifft: im Endeffekt ändert sich ja Monat für Monat das Verhältnis zwischen Zinsen und Tilgung. Das muss ich doch hoffentlich nicht für jeden Monat ausrechnen, oder? 8o


    Und vielleicht ein kleiner Tipp für alle: der Schornsteinfeger gilt als haushaltsnahe Dienstleistung und kann komplett abgesetzt werden, unabhängig vom Arbeitszimmer.


  • Hallo tempestas,
    wir bekommen von unserem Kreditinstitut einmal im Jahr eine Abrechnung zur Vorlage für Ämter, z. B. Finanzamt. Darauf steht - für jeden Kredit/Darlehensvertrag einzeln- einmal die Zinslast pro Jahr und einmal die Tilgungslast pro Jahr. Es reicht ja, wenn du die Jahresangaben machst, alles andere ist eher unwichtig, es sei denn, du nutzt das Arbeitszimmer erst seit vier Monaten, oder so...


    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
    Falls du dieses Schreiben nicht bekommen hast, fordere es einfach an. Bei meinem Institut klappt das mittlerweile auch unaufgefordert.


    Boeing

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von tempestas
    Wie berechne ich das? Bzw. auf wie viele Jahre kann/ muss ich das Abschreiben? Wird wohl kaum wie bei einem Computer auf 3 Jahre hinauslaufen. :D


    10 Jahre. Es sei denn, die Teile haben einzeln nicht mehr als je 400 Euro gekostet. Das habe ich schonmal hinbekommen und da genau drauf geachtet. (Letztes Jahr, in dem das AZ noch absetzbar war.)

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Abschreibung der Anschaffungskosten für Wohneigentum: 50 Jahre zu 2%

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

Werbung