Fotokopien für den Unterrichtsgebrauch

  • Wie wird an euren Schulen mit dem Urheberrechtsgesetz $ 53 Abs. 3 speziell für das
    Kopieren an Schulen für den Unterrichtsgebrauch umgegangen?
    - Wird vom Schulleiter kontrolliert
    - Werden Listen geführt oder spielt das Ganze keine Rolle und
    es wird so gehandhabt wie früher
    Danke für eure Rückmeldungen

  • Der Schulleiter muss so etwas nicht kontrollieren, Kenntniss der Rechtslage gehört zu den Dienstpflichten, dagegen nicht zu verstoßen ebenso. Jeder Lehrer ist selber für die Folgen verantwortlich, wenn er Verstöße begeht.
    Und worüber sollte man denn da Listen führen?

  • So einfach ist es nicht, ihr beiden. Der Schulleiter muss informieren, Lehrer bestätigen das gesetz zu kennen.
    Aber für die Einhaltung der Vorschriften ist letztendlich auch der SL verantwortlich. Jeder
    lehrer müsste theoretisch protokollieren, wann er was kopiert hat. Auch müsste auf jedem kopierten Blatt die Quelle stehen.
    Aber vielleicht gibts ja weitere "Erfahrungen"?? Würde mich über viele Antworten freuen

  • So einfach ist es nicht, ihr beiden. Der Schulleiter muss informieren, Lehrer bestätigen das gesetz zu kennen.
    Aber für die Einhaltung der Vorschriften ist letztendlich auch der SL verantwortlich.

    Bei Teil 1 stimme ich dir zu (ist ja leicht zu händeln, Gesetz ausdrucken, Unterschriftenliste, fertig), Teil 2 ist nicht realistisch. Du machst dich ja nicht strafbar, wenn jemand sich nicht daran hält, sondern der jeweilige Lehrer.

  • So einfach ist es nicht, ihr beiden. Der Schulleiter muss informieren, Lehrer bestätigen das gesetz zu kennen.


    Doch, genau so einfach ist das.
    Auch wenn die dahinterstehenden Verwertungsgesellschaften gerne anderes suggerieren wollen: Das Urheberrecht hat rechtlich keinen anderen Status als alle anderen Gesetze oder Erlasse, die für unsere Arbeit von Relevanz sind.


    Wirst Du über jede Änderung im Schulgesetz auf einer Konferenz informiert? Unterschreibts Du jedes Mal, wenn sich im Curriculum etwas ändest, dass du Dich auch wirklich daran halten wirst? Reichst Du Methoden-Listen ein, um nachzuweisen, dass Du Dich bei Deiner Unterrichtsplanung an aktuellen methodischen Vorgaben orientierst? Läuft Dein Schulleiter stichprobenartig in Deinen Unterricht um zu kontrollieren, ob du Dich an das Züchtigungsverbot hältst?


    Alles was für unser Dienstausübung von Relevanz ist, wird im Schulverwaltugsblatt veröffentlicht. Die Kenntniss davon gehört zu Deinen Dienstpflichten. Eine Darüber hinausgehende Informations- oder Kontrollpflicht für den Schulleiter gibt es nur dann, wenn diese auch explizit irgendwo veranktert ist. Dies ist beispielsweise bei Klassenarbeiten der Fall (darum müssen Schulleiter stichprobenartig Arbeiten einsehen), beim Urheberreicht nicht. Beim Urheberrecht gibt es lediglich aktuell des Phänomen des nach unten weitergegebenen Druckes - Die Verlage machen Druck auf die Länder, die machen Druck auf die Verwaltung, die fordert von den Schulleitern irgendwelche sinnlosen Unterschriften, die von ihren Untergebenen teilweise wiederum andere sinnlose Unterschriften fordern (Stichwort Digital-Salate). Eine klare Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht und es darf zB auch keine (konkreten) diestlichen Konsequenzen geben, wenn man diese Unterschriften verweigert.


    Wer unsicher bezüglich der Rechtslage zum Urheberrecht ist, findet hier die wesentlichen Informationen:
    http://www.schulbuchkopie.de/fragen_antworten.html


    Wenn mein Schulleiter darüber hinaus auf die Idee kommen würde, etwa eine Auflistung aller von mir angefertigten Kopien zu bekommen, würde ich ihn fragen 1. ob er an Unterbeschäftigung leidet und 2. auf welcher Rechtsgrundlage er dies verlangt. Ansonsten würde ich darauf hinweise, dass ich mich an die aktuelle rechtslage halte und mir eine derartige präventive Überwachung verbitten.

  • **satiremodus on***


    Jeden Morgen um 6 Uhr 15 werden von den 30 Kollegen der Schule die für den Tag geplanten Arbeitsblätter dem Schulleiter zur Genehmigung vorgelegt. Da jeder Kollege 5 Stunden unterrichtet und bevorzugt Freiarbeit und Werkstattunterricht praktiziert, sind das pro Kollege mindestens 10 Kopien, macht insgesamt 300 Vorlagen, die der Schulleiter zwischen 6.15 und 7.15 auf Urheberrechtsverletzungen überprüft. - denn anschließend müssen die Kollegen die Blätter noch kopieren - es sei denn, der Schulleiter übernimmt diese Tätigkeit und legt den Kollegen die fertig kopierten Stapel ins Fach.


    Falls er bei Blättern im Zweifel ist, ob die kopiert werden dürfen, redigiert er die Blätter oder stellt den Kollegen fertig ausgearbeitete Alternativ-Unterrichtsvorbereitungen zur Verfügung.


    Da dies oft zu Problemen führt, verlangt der Schulleiter die Stundenvorbereitungen für die gesamte kommende Woche bis spätestens Freitag, redigiert und kopiert dann am Wochenende 1500 Vorlagen für den Wochenunterricht der Kollegen.


    Da dies zu Verweigerungshaltungen der Schulleiter führt, lassen die Schulbuchverlage dies als Dienstanweisung und Arbeitsauftrag durch das Kultusministerium in die Stellenbeschreibung der Rektoren aufnehmen.


    Die etwas vereinfachte Alternative besteht darin, das Kollegium jeden Morgen vor dem Kopierer antreten zu lassen und gemeinsam mit der Hand auf dem Beamtengesetz schwören zu lassen:
    "Ich habe das Urheberrechtsschutzgesetz beachtet, so wahr mir Gott helfe!" (Die Gottesformel darf weggelassen werden, führt jedoch dazu, dass der Schulleiter stichprobenartige Kontrollen durchführt)


    **satiremodus off***



    @ steini
    Falls du ernsthaft eine derartige Kontrolle über die Arbeit deiner Kollegen ausüben willst, ist dies die beste Möglichkeit, ein junges, dynamisches Kollegium zu bekommen.
    Dann arbeiten nämlich jedes Jahr neue Kollegen bei dir. Auch Fluktuation ist dynamisch.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Da in der Bildungspolitik heutzutage alles denkbar ist, ist der Zwang zur lückenlosen Dokumentation aller Kopien per Dienstanweisung gar keine so unrealistische Möglichkeit für die nähere Zukunft. Und da "digitales Unterricten" wegen dem strikten Verbot digitaler Kopien sowieso nicht geht (es sei denn man will große Teile seines Gehaltes in Zukunft für die dank DRM jährlich neu zu erwerbenden Lizenzen ausgeben) bleibt nur das Unterrichten wie in der guten alten analogen Zeit vor Erfindung des Kopierers:


    Buch, Tafel, Diktat.


    Wo ist das Problem?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • A propos - macht sich ein Schulleiter eigentlich strafbar, falls er einen Kopierer bereit stellt, der die zuletzt gefertigten Kopien in seinem digitalen Speicher ablegt?
    Ich spreche dabei nicht das Ausforschen der Kollegen an, sondern den Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz - denn er speichert in seinem Einflussbereich und mit seiner Zustimmung in diesem Fall geschützte Vorlagen und hält diese digital zur Vervielfältigung vor - was ja nicht statthaft ist.... nur mal so zum Nachdenken...


    Der einzelne Kollege darf ja bis max. 10% eines Werkes vervielfältigen. Falls nun ein weiterer Kollege aus dem selben Werk kopiert, befinden sich im Speicher des Schulkopierers mehr als 10% - was verboten wäre.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Nee alias, du darfst ÜBERHAUPT KEINE digitalen Kopien von Unterrichtsmaterialien anfertigen. Da gibt's im Gegensatz zu "Analogkopien" keine "Freigrenze".


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Richtisch .... das ist ja noch hübscher. Weil unser Kopierer die zuletzt angefertigten Kopien im Speicher hält, macht er sich strafbar.
    Die Frage ist nun, wer "er" ist 8o

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Dann mal vielen Dank an alle, die mir Tipps gaben. Letztendlich muss ich wohl
    selbst entscheiden, was ich mache, wobei es in jedem Bundesland wohl anders geregelt wird.
    Ich warte mal ab! Nach 27 Jahren Tätigkeit als Schulleiter mache ich mich eh nicht mehr
    verrückt, grins.
    Danke nochmal

  • Der einzelne Kollege darf ja bis max. 10% eines Werkes vervielfältigen.

    Und wenn sich 10 Kolleginnen zusammentun und jeder 10 % eines Werkes für sich uns seine Kolleginnen mitkopiert und die Stapel anschließend austauscht und zusammenfügt... Was dann??

  • Und wenn sich 10 Kolleginnen zusammentun und jeder 10 % eines Werkes für sich uns seine Kolleginnen mitkopiert und die Stapel anschließend austauscht und zusammenfügt... Was dann??


    Das fragst du im Ernst? Dann hast du am Ende ein zu 100% kopiertest Werk, was an sich schonmal nicht geht. Und daraus darfst du dann doch wieder nur 10% an die Schüler ausgeben, so dass dir deine 100% auch nix bringen.

  • Das fragst du im Ernst?

    Nee, eigentlich war es Spaß. Hatte aber die Smileys vergessen.


    Und wenn ich nur meine 10% an die Klasse austeile und die Kolleginnen einzeln mit den weiteren 10% in meine Klasse kommen und ihre Stapel meiner Klasse austeilen? :D :D

    • Offizieller Beitrag


    :rotfl:

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