Musikhören bei Technischem Zeichnen

  • Hallo,
    ich bitte um eure Meinung.


    Heute in einer 11. Klasse, während dem TZ-Unterricht:
    Die Schüler arbeiten an ihren Zeichnungen. Ich hatte ihnen erlaubt, dabei Musik mit Kopfhörer zu hören, wenn sie leise und konzentriert arbeiten. Im Vergleich zur Parallelklasse, in der ich das nicht erlaubt hatte, verhalten sie sich sehr gut.
    Während der Stunde kam eine Kollegin rein, weil sie etwas brauchte. Nach der Stunde sprach sie mich an, dass ihr Schüler mit Kopfhörern aufgefallen wären. Ich teilte ihr mit, dass ich das den Schülern erlaubt hätte. Dies fand sie absolut nicht in Ordnung. Ich kann ihr soweit zustimmen, dass ich das in einer Mathematikstunde z.B. auch nicht dulden würde.
    Im Zeichenunterricht sehe ich das allerdings anders.
    1. stört es weniger, als quasselnde Schüler.
    2. Lebensbezug - Ich denke in den meisten Zeichenbüros läuft nebenbei z.B. ein Radio (in einer Besprechung (entspricht Deutschunterricht) dagegen nicht.)
    Während einer kurzen Frontalunterrichtsphase muss natürlich zugehört werden.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Bin keine Fachfrau für Kunst, weiß aber selbst, dass ich mich beim Malen besser konzentrieren kann, wenn ich dabei Musik hören kann (und zwar welche, die ich selbst mag, nicht einen wahllos eingeschalteten Musiksender...). Finde es also in Ordnung.
    Ungünstig ist nur, wenn in der Schulordnung der Gebrauch dieser Geräte kategorisch verboten ist, dann wird es in der Tat schwieriger zu rechtfertigen sein.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Bin keine Fachfrau für Kunst, weiß aber selbst, dass ich mich beim Malen besser konzentrieren kann, wenn ich dabei Musik hören kann (und zwar welche, die ich selbst mag, nicht einen wahllos eingeschalteten Musiksender...). Finde es also in Ordnung.
    Ungünstig ist nur, wenn in der Schulordnung der Gebrauch dieser Geräte kategorisch verboten ist, dann wird es in der Tat schwieriger zu rechtfertigen sein.

    Kann ich so komplett unterschreiben - ich brauch eigentlich immer "Berieselung" und kann mich dabei (gefühlt?) besser konzentrieren. In der Schule früher fand ich es in Kunst auch immer nett, wenn wir das erlaubt gekriegt haben. In Stillarbeitsphasen finde ich da auch absolut nichts verwerflich dran und denke auch, dass die Geräuschkulisse bei quatschenden SuS wesentlich höher und störender wäre.
    Was fand die Kollegin denn da so schlimm dran?

  • Es ist absolut nicht in Ordnung, weil es verboten ist. In der Schule keine elektronischen Speichermedien. Dazu gehören auch MP3-Player.

    • Offizieller Beitrag

    Frage @Bayern:


    auch wenn es von der Lehrkraft ausdrücklich erlaubt ist? oder ist es bei euch landesweit verboten?


    Bei mir in der Schule steht in der Schulordnung, dass es verboten ist, außer es ist von der jeweiligen Lehrkraft erlaubt. (Egal ob für Kunst oder für etwas anderes.)


    Chili

  • Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, §56, Absatz weiß ich nicht genau.
    Zu Unterrichtszwecken oder in Ausnahmesituationen (z.B. medizinischer Notfall, oder dringender Anruf bei den Eltern wegen Änderung im Unterrichtsablauf) kann die Lehrkraft allerdings Ausnahmen gestatten. Eine Ausnahmesituation liegt in diesem Fall ja nicht vor. Was ein Unterrichtszweck ist, darüber kann man natürlich streiten. Ich würde sagen, in diesem Fall liegt keiner vor - die Kinder können ja auch ohne MP3-Player zeichnen. Bei uns an der Schule dürfen die Schüler das Handy/den MP3-Player z.B. als USB-Stick nutzen, wenn sie ein Referat halten.

    • Offizieller Beitrag

    @Ixca: hier ist der genaue Abschnitt:

    Zitat


    1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
    2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
    3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.


    Nach diesem Abschnitt ist eine Ausnahme keine Frage der vorliegenden "Ausnahmesituation" (Notfall o.ä.), sondern die unterrichtende Lehrkraft hat das Recht Ausnahmen von dieser Regel zu gestatten (unabhängig vom Unterrichtszweck). Und von diesem Recht hat fec gebrauch gemacht. Es spricht IMHO nichts dagegen. Fecs Verhalten ist wohl eher nicht verboten.


    kl. gr. Frosch

  • §56 Abs 5
    Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.




    Nach Satz 2 kann ich es erlauben. Rechtlich sehe ich hier kein Problem, aber wie sieht es pädagogisch aus?
    Als Referendar fehlt mir hier noch die Erfahrung.

  • @Ixca: hier ist der genaue Abschnitt:


    Nach diesem Abschnitt ist eine Ausnahme keine Frage der vorliegenden "Ausnahmesituation" (Notfall o.ä.), sondern die unterrichtende Lehrkraft hat das Recht Ausnahmen von dieser Regel zu gestatten (unabhängig vom Unterrichtszweck). Und von diesem Recht hat fec gebrauch gemacht. Es spricht IMHO nichts dagegen. Fecs Verhalten ist wohl eher nicht verboten.


    kl. gr. Frosch


    Stimmt. Das mit der Ausnahmesituation steht auf der Website des Kultusministeriums:

    Zitat

    Um eine unterrichtsgemäße und pädagogisch sinnvolle Verwendung "neuer Medien" nicht zu beeinträchtigen, beschränkt sich das Nutzungsverbot für die sonstigen digitalen Speichermedien darauf, dass die betreffenden Medien zu anderen als Unterrichtszwecken benutzt werden. Ferner sollen Schülerinnen und Schüler in Ausnahmesituationen nach vorheriger Gestattung durch eine Lehrkraft ihr Mobilfunktelefon im Schulbereich verwenden dürfen, um notwendige Telefonate zu führen (z. B. Information der Erziehungsberechtigten über Änderungen im Unterricht oder sonstigen Tagesablauf).


    http://www.km.bayern.de/eltern…rechte-und-pflichten.html


    Rein nach dem Gesetz hast du also Recht, fec. Ich finde es auch pädagogisch okay. Viele Schüler können sich bei "schöpferischen" Tätigkeiten mit Musik tatsächlich besser konzentrieren, was dann ihre Leistung steigert.

  • Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, §56, Absatz weiß ich nicht genau.

    Alle Achtung. Eine dergestalte Regelung kenne ich aus dem unsrigen Schulgesetz (NRW) nicht. Ich finde es übrigens völlig OK, dass so etwas die Schule regeln.


    Im vorliegenden Fall beriefe ich mich im Übrigen auf die Ausnahmeregelung. Gegenüber der Kollegin argumentierte ich inhaltlich. Wenn eine Schulleitung/Schulaufsicht etc. das anders sieht, kann man die Vereinbarung immer noch aufheben. Ich würde sie deshalb auch "auf Widerruf" erklären, dann wissen die Schüler vorher, dass sie keinen Anspruch haben. Außerdem sollte sicher gestellt sein, dass die Musik so leise ist, dass Ansagen des Lehrers und der Feueralarm gehört werden.


    L. A


    P.S.: Und Mitsingen ist verboten. Mitsingen zu Kopfhörermusik geht gar nicht.

  • Die Nutzung ist wohl kein Problem. Wenn die Lehrkraft das Hören von Musik als dem Unterrichtszwecke dienlich ansieht und es gestattet (bzw. anordnet) ist alles paletti und dem Paragraphen Genüge getan. :thumbup:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • P.S.: Und Mitsingen ist verboten. Mitsingen zu Kopfhörermusik geht gar nicht.

    Och, wenn jemand ein wahres Goldkehlchen ist finde ich das total toll :) Schlimm natürlich, wenn jemand die Töne so extrem trifft, dass diese von der Tonleiter purzeln.

  • fec, ich finde, das machst du richtig: Du hast es einer Klasse erlaubt, in der es funktioniert. Wenn es nicht funktioniert, ist es eben verboten, aus die Maus.


    Im Moment solltest du nur noch ein bisschen vorsichtig sein - du wirst ja von den Kollegen beobachtet.


    Ich finde das rigorose Verbot ohnehin antiquiert. Die Lehrer laufen alle mit ihrem Smartphone herum und nutzen tolle Apps für die Notenverwaltung, und die Schüler, die in einer Berufswelt hineinwachsen, in der es von Anfang an so laufen wird, dürfen nicht? Wäre es nicht ein Stück Medienerziehung, den sinnvollen Einsatz von Elektronik zu üben? Bei mir dürfen die Schüler z. B. das Tafelbild fotographieren. Ich bitte dann einen darum, mir das als E-Mail zu senden. Das ist eine große Hilfe für mich. Wenn aber nur gespielt wird, wird das Handy halt auch mal kassiert.


    Mir persönlich geht die Dauerberieselung und das ständige "Verstöpseltsein" der Schüler auf den Wecker, aber in einigen Unterrichtsphasen kann man es wohl machen.

  • Nachtrag:
    In meiner 7. Klasse habe ich den Gebrauch von MP3-Playern bzw. i-sonstwas dann doch wieder untersagt, weil die Musik viel zu laut war und zudem mit den Fotofunktionen Unfug angestellt wurde. Dann eben nicht!


    Bei mir dürfen die SuS im Unterricht (nach meinem OK) auch Wörterbuch Apps im iPod verwenden oder - s. piksieben - das Tafelbild knipsen, was dann per Mail an mich geht und dann weiterverteilt wird.


    Grüße
    Raket-O-Katz

  • Es hat u.U. auch persönliche Nutzen, wenn die (richtigen) Schüler im Kunstunterricht die Stöpsel im Ohr haben. Anfang der Woche entdeckte ich beim Rumgehen ein interessant aussehendes Cover im Display eines iPods. Habe gerade gegoogelt und was neues für nicht entdeckt. (Die Schülerin bekommt am Montag erstmal einen Stapel CDs ausgehliehen, damit sie weiß, wer die musikalischen Vorläufer waren :) )

  • Ich finde das vollkommen in Ordnung. Ich konnte mich im Kunstunterricht beim Musikhören auch besser konzentrieren.


    Im Englischunterricht erlaube ich meinen Schülern das Benutzen von Wörterbuch-Apps. Sie müssen mich nur vorher fragen.

  • Ohne reichhaltig Metallica auf dem Ohr wären die wissenschaftstheoretischen Teile meiner Diss niemals fertig geworden...


    Nele

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