Eure Meinung zu dieser Petition ("Keine übergriffige Sexualkunde")??

    • Offizieller Beitrag

    ich hatte einen Schüler (Kl. 5-8), der wochenlang fehlte. Zwar mit Entschuldigung der Eltern, aber auch mit vom Elternteil gefälschten Arztattests.
    Da wurden das Jugendamt und das Schulamt eingeschaltet. Fazit: es wurden von der Schule nur mehr amtsärztliche Attests anerkannt. Ansonsten gab es ebenfalls saftige Bußbescheide.


    Also nicht gar zu gutgläubig sein, obwohl ich dieser Fall sicherlich die Ausnahme darstellte.

  • Du verlangst ja kein Attest (das würde sogar Geld kosten) sondern nur einen Zettel mit Stempel, auf dem steht "XY war am ... in unserer Praxis"


    Naja, wenn die Eltern wirklich gelogen haben und gar nicht beim Arzt waren, werden sie wohl auch nicht so doof sein um sich nicht eine entsprechende Ausrede parat zu legen, zum Beispiel, dass die Arztpraxis unerwartet geschlossen hatte oder dass man unterwegs eine Autopanne hatte und deswegen nicht beim Arzt angekommen war oder ähnliches.


    Machen wir uns doch mal nichts vor, eine unentschuldigte Fehlstunde ist praktisch nicht nachzuweisen, wenn die Eltern dahinterstehen und nicht völlig auf den Kopf gefallen sind.


    Begründete Zweifel bestehen IMMER an Tagen vor oder nach längeren Ferienabschnitten. Das kann für die Eltern dann RICHTIG teuer werden:
    http://www.focus.de/familie/bi…er-werden_id_3754406.html


    Am Flughafen Nürnberg hatte die Polizei Familien kontrolliert und allen den Abflug verweigert, die keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten.
    Bei einer 5-köpfigen Familie kostet das dann wirklich. Und die Reisekostenrücktrittsversicherung akzeptiert die nachgereichte Krankmeldung sicher nicht.


    Das ist schon erschreckend. Man könnte meinen der Artikel handelt von Nordkorea oder irgendeinem anderen autoritären Staat, der seine Bürger nicht ausreisen lässt.


    Zu deiner Frage, wer das entscheidet, ob eine Krankheit vorlag oder nicht:
    Im Zweifel das Gericht. Und zwar endgültig. Ohne Wenn und Aber oder Herauswinderei.


    Das Gericht kann das eigentlich nicht entscheiden. Höchstens ein Amtsarzt. Aber bis Eltern gesetzlich verpflichtet werden können ihr Kind von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen, muss wahrscheinlich schon einiges vorgefallen sein. Wegen ein paar entschuldigten Fehlstunden aus gesundheitlichen Gründen wird wohl niemand verlangen können, dass das Kind vom Amtsarzt untersucht wird.

  • Deine Leichtgläubigkeit ist die deine. Ich gehe davon aus, dass ich den Grund der Abwesenheit noch nicht kenne und recherchieren muss.


    Wenn morgens ein Schüler fehlt, dann rufst Du sofort bei den Eltern an um den Grund für das Fehlen zu erfragen?


    Welches Problem?


    Das Problem, welches Deine Schülerín mit dem Unterricht hat. Das Problem, welches ihr verunmöglicht daran teilzunehmen. Ich würde mal behaupten, als Lehrer wäre es Deine Aufgabe Dich mit dem Unterichtsproblem der Schülerin auseinanderzusetzen und Wege zu finden, das Problem zu beseitigen.

  • ich hatte einen Schüler (Kl. 5-8), der wochenlang fehlte. Zwar mit Entschuldigung der Eltern, aber auch mit vom Elternteil gefälschten Arztattests.
    Da wurden das Jugendamt und das Schulamt eingeschaltet. Fazit: es wurden von der Schule nur mehr amtsärztliche Attests anerkannt. Ansonsten gab es ebenfalls saftige Bußbescheide.


    Hat sich da nicht auch die Staatsanwaltschaft mit beschäftigt? Ich denke Attestfälschung ist auch strafrechtlich relevant. Sowas geht natürlich gar nicht.


    Aber dass der Schüler nun bei jeder Grippe und jedem Schnupfen extra zum Amtsarzt musste und nicht den Hausarzt seines Vertrauens konsultieren durfte, kann ich mich so recht auch nicht vorstellen.

  • Wenn morgens ein Schüler fehlt, dann rufst Du sofort bei den Eltern an um den Grund für das Fehlen zu erfragen?


    Ja, machen wir (bzw das Schulbüro) so. Unentschuldigten Fehltage werden in der Akte gesammelt und gehen an die Schulbehörde. Ggf. schaut auch schonmal unser "Cop for You" (Stadtteilpolizist) unangekündigt zuhause vorbei. Wir haben nämlich regelmäßig "kranke" SuS wenn Schwimmunterricht ist, ein Ausflug ansteht etc. Und bei nicht genehmigter Ferienverlängerung gibt's ein Bußgeld. Kann bei mehreren Tagen und Kindern uU teuer werden.

  • Aber dass der Schüler nun bei jeder Grippe und jedem Schnupfen extra zum Amtsarzt musste und nicht den Hausarzt seines Vertrauens konsultieren durfte, kann ich mich so recht auch nicht vorstellen.


    Ebenso wie ein Arbeitgeber kann auch die Schule eine Attestpflicht verhängen.




    edit:quote tag repariert

    • Offizieller Beitrag

    Unser Sekretariat telefoniert alle neu Fehlenden morgens ab. Bei vier unserer Kandidaten haben wir letzte Woche Attestpflicht verhängt. Ein fünfter folgt am Montag.

  • Wenn morgens ein Schüler fehlt, dann rufst Du sofort bei den Eltern an um den Grund für das Fehlen zu erfragen?


    Du stellst übelste Anfängerfragen, als hättest du noch nie über bestimmte Lehreraufgaben nachgedacht, bzw. diese ausgeführt. Es ist überaus erstaunlich. Um deine Frage zu beantworten: unser Sekretariat ruft die Eltern aller schulweiten AWOLs an, erfragt den Grund für das Fehlen und das zeitnah, so what?


    Das Problem, welches Deine Schülerín mit dem Unterricht hat. Das Problem, welches ihr verunmöglicht daran teilzunehmen. Ich würde mal behaupten, als Lehrer wäre es Deine Aufgabe Dich mit dem Unterichtsproblem der Schülerin auseinanderzusetzen und Wege zu finden, das Problem zu beseitigen.


    Oh, ich hab damit kein Problem. Ich bin Profi genug dafür eine Lösung zu haben, welche heißt "Ab in die Klasse!". Ich muss dafür noch nicht mal überlegen: ich unterrichte an keiner demokratischen Schule. Darauf können sich die SuS und ihre Eltern was husten, wenn sie wollen. Oder ihr Töchterlein in Summerhill anmelden. Den Luxus zustimmender Schüler muss ich mir nicht leisten.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

    • Offizieller Beitrag

    Bei so Leuten ist urplötzlich ein irssinniges Interesse an Schülerbefindlichkeiten da, wenn es den eigenen Interessen und Wertvorstellungen entspricht. Und nur dann. Ansonsten heißt es dann "zeigen, wo der Hammer hängt".

  • Bisschen OT: Hier ein witziges Video, das sich alle mal anschauen könnten, die ständig ihr religiöses Schamgefühl als verletzt empfinden. Wie wäre es mal mit mehr Humor: https://www.youtube.com/watch?v=fPpXiALPGqQ


    Ist eben Geschmackssache: Ich find's eher mehr gewollt als gekonnt. Wie sagte der Wiener: "Fad."

  • Wenn morgens ein Schüler fehlt, dann rufst Du sofort bei den Eltern an um den Grund für das Fehlen zu erfragen?



    Das Problem, welches Deine Schülerín mit dem Unterricht hat. Das Problem, welches ihr verunmöglicht daran teilzunehmen. Ich würde mal behaupten, als Lehrer wäre es Deine Aufgabe Dich mit dem Unterichtsproblem der Schülerin auseinanderzusetzen und Wege zu finden, das Problem zu beseitigen.


    Genau! Und wenn meinem Schüler "verunmöglicht" wird, "Krabat" zu interpretieren, dann wähle ich halt den Kleinen Katechismus als Lektüre: Exegese bleibt Exegese.
    *Ironie aus*: Glücklicherweise ist dem nicht so, da die Lehrplaninhalte immer noch von den demokratisch legitimierten Volksvertretern und nicht fundamentalistischen oder sontwie verirrten Eltern bestimmt werden:
    http://www.spiegel.de/schulspi…abat-gucken-a-921517.html


    P. S.: Den Vergleich imt Korea meinst du nicht wirklich ernst, oder? Wenn ja -- besorgniserregend. Wenn nein: Schon wieder derart billige Rhetorik?

  • Bei so Leuten ist urplötzlich ein irssinniges Interesse an Schülerbefindlichkeiten da, wenn es den eigenen Interessen und Wertvorstellungen entspricht.


    Vorallem aber ist es so kurzsichtig. Wenn ich Eltern habe, die mir diesbezüglich ihr Unbehagen aussprechen, dann reicht doch schon die Nachfrage, ob sie wirklich wollen, dass ihr Nachwuchs den Unterrichtsstoff während der Pause brühwarm aus zweiter Hand erfahren soll. 8o

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."


  • Ja, machen wir (bzw das Schulbüro) so. Unentschuldigten Fehltage werden in der Akte gesammelt und gehen an die Schulbehörde. Ggf. schaut auch schonmal unser "Cop for You" (Stadtteilpolizist) unangekündigt zuhause vorbei. Wir haben nämlich regelmäßig "kranke" SuS wenn Schwimmunterricht ist, ein Ausflug ansteht etc. Und bei nicht genehmigter Ferienverlängerung gibt's ein Bußgeld. Kann bei mehreren Tagen und Kindern uU teuer werden.


    Dass unentschuldigte Fehlstunden vermerkt werden und auch auf dem Zeugnis erscheinen, ist mir bekannt. Alles andere erinnert mich an sehr düstere Zeiten unserer Geschichte. Sowas kenne ich hier nicht.


    Unser Sekretariat telefoniert alle neu Fehlenden morgens ab. Bei vier unserer Kandidaten haben wir letzte Woche Attestpflicht verhängt. Ein fünfter folgt am Montag.


    Und auf welcher Grundlage wurde die Attestpflicht verhängt? Laut Gesetz müssen dafür schon "begründete Zweifel" vorliegen, dass das Kind wirklich aus gesundheitlichen Gründen fehlt.


    Du stellst übelste Anfängerfragen, als hättest du noch nie über bestimmte Lehreraufgaben nachgedacht, bzw. diese ausgeführt.


    Es ist nicht meine Aufgabe als Lehrer ständig irgendwelche Familien anzurufen, nur weil ein Kind mal einen Tag nicht da ist. Die Eltern sind eigentlich verpflichet am zweiten Unterrichtstag das Fehlen ihres Kindes in der Schule zu entschuldigen. Viele Eltern machen das aber auch nicht. Da wird bei uns aber kein grosses Brimborium draus gemacht. Wenn das Kind dann am Ende der Woche wieder da ist und eine schriftliche Entschuldigung der Eltern dabei hat, dann ist alles in Ordnung und niemand macht einen Staatsakt daraus. Nur wenn ein Schüler mehrere Tage am Stück fehlt und man von den Eltern auch noch gar nicht gehört hat, setzt sich unsere Schule mit den Eltern in Verbindung.


    In der Sek II können die Schüler sich ohnehin selbst entschuldigen. Da kommen manche Schüler auch schonmal 10 Tage gar nicht zur Schule und entschuldigen sich danach mit gesundheitlichen Grunden. Zum Amtsarzt wurde da meines Wissens bisher noch niemand bei uns.


    Oh, ich hab damit kein Problem. Ich bin Profi genug dafür eine Lösung zu haben, welche heißt "Ab in die Klasse!". Ich muss dafür noch nicht mal überlegen: ich unterrichte an keiner demokratischen Schule. Darauf können sich die SuS und ihre Eltern was husten, wenn sie wollen. Oder ihr Töchterlein in Summerhill anmelden. Den Luxus zustimmender Schüler muss ich mir nicht leisten.


    Dann würde die Schülerin in Deinem Fall wohl direkt mit der Schulleitung sprechen müssen, wenn Du Gesprächsersuche der Schülerin kathegorisch verweigerst und nicht an einer Problemlösung interessiert bist. Wenn die Schulleitung korrekt ist, wird sie Dich mit Sicherheit zum Gespräch zitieren und Dich mit der Schülerin an einen Tisch bringen, um das Problem zu besprechen und zu lösen.


    Im Zusammenhang mit Sexualkundeunterricht finde ich eines sehr seltsam. Man behauptet zum Beispiel Missbrauchsprophylaxe zu betreiben, indem man den Schülern beibringt, dass sie selbstbewusst "Nein!" sagen sollen, wenn sie in Sachen Sexualität etwas nicht möchten. Und wenn dann ein Schüler selbstbewusst "Nein!" sagt, weil er sich durch einen Sexualkundeunterricht belästigt und verletzt fühlt, wird das "Nein!" ignoriert und trotzdem darauf bestanden über den Willen des Kindes hinwegzugehen. Ist das nicht irgendwie ein Widerspruch?

    • Offizieller Beitrag

    Du wolltest schreiben
    "Wenn die Schulleitung korrekt ist, wird sie dich mit Sicherheit zum Gespräch bitten und dich mit der Schülerin an einen Tisch bringen um ihr in deinem Beisein zu sagen, dass sie sich gefälligst in den Unterricht zu setzen hat."


    Oder?

    • Offizieller Beitrag

    Und auf welcher Grundlage wurde die Attestpflicht verhängt? Laut Gesetz müssen dafür schon "begründete Zweifel" vorliegen, dass das Kind wirklich aus gesundheitlichen Gründen fehlt.


    Frage und Antwort im selben Post. *Fleißsternchen verteil*

  • Es ist nicht meine Aufgabe als Lehrer ständig irgendwelche Familien anzurufen, nur weil ein Kind mal einen Tag nicht da ist.


    Es ist wirklich überaus erstaunlich. Für diese Antwort hättest du in meinem AS beim 2.StEx ne glatte Ehrenrunde gedreht.


    Was erzählst du eigentlich Eltern, die um 1300 an der Schule anrufen und sich erkundigen, wieso ihre Tochter noch nicht wieder zu Hause und offensichtlich seit über 5 Stunden überfällig ist? Die man dann im Wald oder irgendwo am Fluß angetrieben findet, weil sie auf dem Schulweg in den Dorfbach gefallen ist? Oder bleibst du da sprachlos, weil du gerade deine Pension aufgrund grober Fahrlässigkeit über den Jordan hüpfen siehst?


    Dann würde die Schülerin in Deinem Fall wohl direkt mit der Schulleitung sprechen müssen, wenn Du Gesprächsersuche der Schülerin kathegorisch verweigerst und nicht an einer Problemlösung interessiert bist. Wenn die Schulleitung korrekt ist, wird sie Dich mit Sicherheit zum Gespräch zitieren und Dich mit der Schülerin an einen Tisch bringen, um das Problem zu besprechen und zu lösen.


    Du hast keine Ahnung. Und Lesen kannst du auch nicht. Es wurde hier schon genannt. Es gibt keine Einflußmöglichkeit für SuS oder Eltern bzgl. sachunterrichtlicher (mathematischer, sprachlicher,...) Themen. Eltern sollen über die Inhalte des Sexualunterrichts informiert werden. Sie können gehört werden. Aber sie können keinen Einfluß nehmen. Das ist Stand RLP und das seit Jahren. Gewöhn dich dran. Darfst gern drüber heulen. :_o_D

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Zum Thema "Unentschuldigtes Fehlen":


    Allgemein: Ja, wir rufen die Eltern an, wenn die Schüler fehlen. Wir weisen darauf hin, dass eine Abmeldung in beiderseitigem Interesse liegt, da wir sonst nicht wissen, ob der Schüler krank ist, schwänzt oder ihm etwas zugestoßen ist. Meistens klappt es dann beim nächsten Mal. Bei einigen Eltern müssen wir hartnäckiger sein.


    Und übrigens musste eine Familie aus meiner Klasse bereits eine Strafe wegen "Schwänzens" bezahlen. Die Familie fragt mich zuvor, ob das Kind an dem Tag frei bekäme. Es handelte sich jedoch um einen Klausurtag und den letzten Tag vor den Ferien, weswegen es nicht möglich war (SL Entscheid). Das Kind fehlte trotzdem, ohne Anruf, ohne Entschuldigung, ohne Attest.


    Da es nicht das erste Mal vorkam, dass das Kind einfach nicht in die Schule geschickt wurde, haben wir es gemeldet. Hat sie 50 € gekostet und sie waren nicht begeistert (obwohl dieser Schritt genau angekündigt war). Dafür bekomme ich nun fleißig meine morgendlichen Anrufe und Entschuldigungen.

  • Lieber Claudius, wir handeln so, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine Schulpflicht. Du solltest dich dringend mit der Rechtslage, bzw dem Schulrecht deines Bundeslandes auseinander setzen!


    Wobei ich mich ehrlich frage, wo dieses 17. Bundesland "Sek I und II" eigentlich liegt...

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