Habt ihr alle einen Laptop??

  • Ich bin in der nächsten Woche auf einer Fortbildung und heute erreichte mich die Mail, in der wir aufgefordert werden, doch "unseren Laptop" mitzubringen ... Die gehen bei der Bezirksregierung ganz automatisch davon aus, dass wir alle einen - und ja wohlgemerkt privaten - Laptop besitzen ... Ich habe keinen Laptop und werde deswegen auch keinen mitbringen (können .... wollen).

  • Nein, habe ich schon lange nicht mehr. Er wurde schon vor ca. 7 Jahren vom Netbook abgelöst, was auch längst den Dienst (zumindest der Akku) quittiert hat und nun gibt es nur noch ein Tablet, aber das hat eben keine "normalen" Arbeitsprogramme.
    Bei Bedarf nutze ich zu Hause oder im Urlaub den Dienstlaptop meines Mannes oder den Laptop meiner Mutter, könnte also auch keinen mitbringen.


    An vielen Schulen gibt's aber auch "Dienst"-Laptops, vielleicht kannst du da ja einen bekommen. Sonst müsste es sicher auch ohne gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch keinen - feststehende PCs und ein Tablett für mobil finde ich persönlich besser und ausreichend.


    Wenn du in der Schule nachschaust - frag auch mal direkt im Büro nach. Die Büro-Schullaptops vergammeln oft irgendwo. (Und starte ihn vorher einmal - wahrscheinlich wurde er noch nie geupdated.


    kl. gr.frosch

  • Wir haben einen ganzen Laptop-Wagen, sehr in Schuss und auf dem neuesten Stand (kann in ganzen Klassen eingesetzt werden). Aber ich finde es mal wieder lustig: ein "normaler" Arbeitnehmer soll bestimmt nicht zu einer Fortbildung seinen privaten Laptop mitbringen (ist vielleicht Korinthenkackerei, aber "bringen Sie Ihren Laptop mit" klingt wenig nach "leihen Sie sich einen in der Schule, denn anders als andere Arbeitnehmer bekommen Sie ja keinen vom Arbeitgeber dauerhaft zur Verfügung gestellt).

    • Offizieller Beitrag

    ja, wir zu Hause haben jeder einen Laptop, aber ob ich ihn mit zur Fortbildung nehmen würde, weiß ich ganz sicher nicht.


    Natürlich benutze ich meinen Laptop sowohl für Unterrichtsvorbereitungen als auch privat, das zu trennen, fände ich ziemlich albern und unbequem.
    In der Schule haben wir in jedem Raum eine interaktive Tafel und zusätzlich 2 Klassensätze Laptops, da muss ich meinen privaten Laptop nicht mitschleppen.

  • Ich habe einen und hatte ihn auch einmal mit bei einer Fortbildung.
    Allerdings hat meine Schule auch 3 Lehrerlaptops für solche und andere Zwecke.

  • Ich habe einen Laptop ... der ist privat und wird für dienstliche Zwecke nicht genutzt - basta (Unterrichtsvorbereitung läuft am "normalen" PC, wenn ich dann etwas für die Schule brauche kann ich mir das entweder über unser Schulportal in die Schule schicken oder ich zieh es auf USB Stick).

  • Ich habe auch einen Laptop, der für mich sowohl privat als auch für die Unterrichtsvorbereitung unersetzlich ist und jeden Tag fleißig seinen Dienst tut. Ohne meinen Laptop kann ich mir das Leben nicht mehr vorstellen! Ich nutze ihn auch zum TV glotzen usw. In der Schule haben wir aber auch einige Laptops (auch PCs). Ich würde in einer solchen Situation einen der Schullappis mitnehmen.

  • Ich würde das, so ich einen hätte bzw. nutzen wollte, von der Art der Fortbildung abhängig machen.
    Wenn es nur ums mitschreiben geht, kein Problem. Geht es allerdings darum irgendwelche Software (testweise oder so...) zu installieren, dann würde ich das nicht machen.
    Mein Laptop ist ja schließlich ein Produktivgerät und entsprechend eingerichtet und gepflegt und keine Spielkonsole.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Man will mir nicht verraten, wofür ich den brauche. Ich habe aber in meiner Mail an die Leitung darauf hingewiesen, dass ich im Falle der Mitbringung eines Schullaptops weder etwas installieren könne noch dürfe.


    Wisst ihr, was passiert, wenn an den Schullaptop etwas drankäme - würde da eine Haftpflichtversicherung für haften? Und wenn ja, private oder dienstliche?

  • Ich hab (als stellv. Schulleiter) einen Dienst-Laptop und auf dem Schreibtisch wie im heimischen Arbeitszimmer eine passende Dockingstation. Für die KollegInnen haben wir Tablets und Laptops zum Mitnehmen auf Fortbildungen und je nach Bedarf erhalten sie dann Admin-Rechte zum Installieren von Software oder eben auch nicht. Auch einen UMTS-Stick, Schulhandys oder Schulkameras halten wir für solche Zwecke bereit.


    Wenn natürlich jemand seine privaten Geräte verwenden möchte, verhindere ich das nicht; grundsätzlich muss aber niemand hier irgendwas mitbringen oder kaufen, um seine Arbeit zu machen (ja, auch Rotstifte gibt es im Sekretariat).

  • Mein Laptop ist neulich kaputtgegangen. Da hätte ich auch keinen mitbringen können. Außerdem ist das auch mein privater, ich hätte keine Lust, ihn für dienstliche Zwecke zu verwenden. Die meisten Leute machen das aber erfahrungsgemäß.


    Aber ich finde, du interpretierst da ein bisschen viel hinein, das ist fast klassisch Schulz-v-Thun oder auch Watzlawick:


    "Die erwarten wohl, dass jeder Lehrer sich von seinem sauer Ersparten einen Laptop kaufen und darauf arbeiten. Und dann sollen wir die auch noch für eine Fortbildung zur Verfügung stellen, vermutlich wollen sie ihn da verseuchen. Klar- die haben da wohl keine Ausstattung und tragen das mal wieder auf dem Rücken der Lehrer aus. Jetzt soll ich wohl in den Mediamarkt rennen und mir einen kaufen. Oder gibt's bei Aldi grad einen?"


    Könnte es nicht auch anders sein? Eher so ein Angebot von wegen:


    "Ich habe die Folien auch als Powerpoint, das wäre doch praktisch, wenn jeder die dann vor sich hätte in der Arbeitsphase ... die Kalkulationen könnte man in Excel ausführen, dann sieht man auch gleich, wie es geht ... die anderen Materialien habe ich auf dem Stick, dann kann ich die gleich verteilen. Ich schreibe mal eine Mail, dass die ihre Geräte mitbringen."


    Warum antwortest du nicht auf die Mail und fragst, wozu der Laptop benutzt werden soll?

  • Wisst ihr, was passiert, wenn an den Schullaptop etwas drankäme - würde da eine Haftpflichtversicherung für haften? Und wenn ja, private oder dienstliche?


    Zuerst trifft der Schaden natürlich die Schule (genauer: Schulträger). D.h. du zahlst erst einmal nichts. Der Schulträger könnte aber versuchen, bei dir Regress zu nehmen. Aber:
    Haften müsstest du nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit (leichte Fahrlässigkeit reicht i.d.R. nicht aus). Bei Vorsatz zahlt sowieso keine Versicherung (und du würdest den Laptop auch kaum vorsätzlich beschädigen, nehme ich an). Bleibt nur die Fahrlässigkeit. Die müsste man dir aber erst einmal nachweisen. Hast du eine Diensthaftpflicht (Privathaftpflicht scheidet hier aus, da du den Laptop ja dienstlich benutzt hast), darfst du sowieso kein Schuldanerkenntnis abgeben, weil sonst die Versicherung sowieso nicht zahlt.


    Zusammengefasst: Geht der Laptop kaputt, zahlt erst einmal der Schulträger. Und der müsste dir erst einmal beweisen, dass du den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hast. Erst wenn er das kann, zahlt deine Diensthaftpflicht-Versicherung (bei Fahrlässigkeit) oder du selbst (bei Vorsatz oder ohne Diensthaftpflichtversicherung).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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