Verbeamten lassen?

  • Solche Probleme hat die GEW natürlich nicht. Dort ist immer alles politisch korrekt...

    "Political correctness" ist relativ - sie orientiert sich am Grundgesetz, den Menschenrechten und an den Regeln der parlamentarischen Demokratie. Daher: Volle Zustimmung zu deiner Aussage.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • 3001, wo gibt es das denn?

    Auf meiner Gehaltsabrechnung. Monat für Monat. Ich hab die Zahl nicht erfunden. Sonderzahlung gibts übrigens zusätzlich; ein grandioses halbes Monatsgehalt. Trotzdem liegt das Beamtensalär deutlich drüber.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Auf meiner Gehaltsabrechnung. Monat für Monat. Ich hab die Zahl nicht erfunden. Sonderzahlung gibts übrigens zusätzlich; ein grandioses halbes Monatsgehalt. Trotzdem liegt das Beamtensalär deutlich drüber.

    Das war jetzt kein Vorwurf, aber wenn man sich die öD Rechner anguckt finde ich das nicht. Freibetrag?


    Egal, Beamter lohnt sich vom Gehalt auf jeden Fall. Pension sollte im schlimmsten Fall nicht schlechter sein, eher besser.


    Ansonsten hat alias schon einen guten Tipp gegeben.

  • Hallo fossi,


    bist du im Moment unbefristet angestellt?
    Mich würde interessieren, ob du dann erst in den Beamtenstatus auf Probe wechseln würdest?
    Ich hoffe in NRW duch die Altersanhebung auch noch die Möglichkeit zu bekommen und mich beschäftigt die Frage, ob man dann nochmal Stunden zeigen muss und zum Amtarzt muss.


    LG M.

  • Zum Amtsarzt natürlich, der überprüft ja gerade die gesundheitliche Eignung (die Altersgrenze ist dann vielleicht okay, aber vielleicht sind aufgrund von Übergewicht die Blutwerte so dermaßen im Keller, dass es deswegen nichts wird). Man ist dann auch Beamter auf Probe, und muss dann auch zweimal begutachtet werden.

  • Ja, aber du bist dann eben keine Angestellte mehr und dann gelten beamtenrechtliche Vorschriften. Bei ner Kollegin war das vor 2-3 Jahren auch der Fall, daher weiß ich das.


    Und das Ergebnis vom Amtsarzt, was evtl. einige Jahre alt ist, kann man ja nicht erneut verwenden.

  • Zitat

    Und das Ergebnis vom Amtsarzt, was evtl. einige Jahre alt ist, kann man ja nicht erneut verwenden.


    Für die Aufnahme ins unbefristete Angestelltenverhältnis gibt es doch gar keine amtsärztliche Untersuchung.

  • Hallo,


    ich bin wegen des Alters Angestellte.


    Karl-Dieter wie lange war die Kollegin Beamter auf Probe?


    Ich weiß ja noch nicht, ob es klappt. Aber mich stört es aus einer gesicherten Position in eine eher ungesicherte Position zu wechseln.


    Fossi wie ist das bei dir?


    LG

  • Scheitert die Übernahme ins Beamtenverhältnis (in der Regel aufgrund des Amtsarztzeugnisses),

    Da gibt es aber noch x andere Gründe.


    Aber mich stört es aus einer gesicherten Position in eine eher ungesicherte Position zu wechseln.


    Fossi wie ist das bei dir?

    Die "Probezeit" des Beamten ist nicht mit der üblichen 6-monatigen Probezeit im regulären Arbeitsverhältnis zu vergleichen. Außer dem eigenen Tod gibt es fast keine Gründe, die Probezeit als Beamter nicht zu überstehen.

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    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es aber noch x andere Gründe.Mamimama schrieb:

    Ich weiß, dass es andere Gründe geben kann.
    Ich habe mich aber zugegeben auch gerade gefragt, ob man bei den anderen Gründen überhaupt zum Amtsarzt kommt? Also zum Beispiel, wenn man die "falsche" Staatsangehörigkeit hat, oder über die Altersgrenze kommt?


    chili

  • Bei mir war es so. Ich musste zum Amtsarzt. Ich hatte dann als Angestellte auch nur ein halbes Jahr Probeszeit, weil die Jahre davor (Vertretungskraft) angerechnet wurden.

  • Bei mir war es so. Ich musste zum Amtsarzt. Ich hatte dann als Angestellte auch nur ein halbes Jahr Probeszeit, weil die Jahre davor (Vertretungskraft) angerechnet wurden.

    Unbefristet Angestellte haben aber doch ohnehin nur 6 Monate Probezeit!?


    Wurden dir die Jahre als Vertretung auf die Erfahrungsstufen angerechnet?

  • Man muss, denke ich, auch Folgendes bedenken: Wenn du eine gewisse Zeit verbeamtet an einer Privatschule arbeitest und dann wieder zurück an eine Staatsschule möchtest, wird das Oberschulamt so tun, als hättest du keinerlei Berufserfahrung. Die an der Privatschule gilt nämlich nicht. Das ist eine Kollegin von mir passiert. Sie arbeitete zwölf Jahre nach dem Ref. an einer Privatschule, wechselte dann wieder zum Staat und bekam dasselbe Gehalt wie die Referendare direkt nach dem Referendariat. Es kommt eben doch offenbar immer darauf an, wer dir dein Gehalt bezahlt. Ist es ein privater Schulträger, stellt der Staat sich dumm.

  • Man muss, denke ich, auch Folgendes bedenken: Wenn du eine gewisse Zeit verbeamtet an einer Privatschule arbeitest und dann wieder zurück an eine Staatsschule möchtest, wird das Oberschulamt so tun, als hättest du keinerlei Berufserfahrung. Die an der Privatschule gilt nämlich nicht. Das ist eine Kollegin von mir passiert. Sie arbeitete zwölf Jahre nach dem Ref. an einer Privatschule, wechselte dann wieder zum Staat und bekam dasselbe Gehalt wie die Referendare direkt nach dem Referendariat. Es kommt eben doch offenbar immer darauf an, wer dir dein Gehalt bezahlt. Ist es ein privater Schulträger, stellt der Staat sich dumm.

    Mein Gehalt zahlt aber jetzt schon das Land, inklusive Erfahrungsstufen und allem, was ich an einer staatlichen Schule auch kriegen würde. Insofern kann ich das nicht so ganz nachvollziehen - mal ganz davon abgesehen, dass das Beamtengehalt eines Berufseinsteigers höher ist als das Angestelltengehalt kurz vor der Rente.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wenn du eine gewisse Zeit verbeamtet an einer Privatschule arbeitest und dann wieder zurück an eine Staatsschule möchtest, wird das Oberschulamt so tun, als hättest du keinerlei Berufserfahrung. Die an der Privatschule gilt nämlich nicht. Das ist eine Kollegin von mir passiert. Sie arbeitete zwölf Jahre nach dem Ref. an einer Privatschule, wechselte dann wieder zum Staat und bekam dasselbe Gehalt wie die Referendare direkt nach dem Referendariat.

    Das ist nicht GANZ richtig.


    Es hängt davon ab, ob die Privatschule eine "Anerkannte Ersatzschule" ist. In diesem Fall erhält die Privatschule dein Gehalt vom Land erstattet, auch wenn du Angestellte/r bist. Beim Wechsel von der Privatschule in den Staatsdienst, muss man auf die Anerkennung pochen.
    Falls du als Beamter an die Privatschule beurlaubt wirst, laufen die Dienstjahre ganz normal weiter, falls du zurück zum Staat wechselst. Weshalb sollten sie auch nicht?


    Die Kollegin hat vermutlich an einer Waldorfschule oder einer freien Montessorischule gearbeitet. Staatlich anerkannte Ersatzschulen sind in der Regel kirchliche Gymnasien, Realschulen oder Schulen für Lernförderung bzw. Erziehungshilfe in freier Trägerschft.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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