Verbeamten lassen?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich grüble derzeit darüber nach, ob ich die Möglichkeit nutzen soll, mich in B-W verbeamten zu lassen. Das Ganze natürlich unter gleichzeitiger Abordnung in den Privatschuldienst. Spontan würde wahrscheinlich jeder sagen, dass das doch keine ernsthafte Überlegung sein kann... aber der eine oder andere Punkt treibt mich doch um.


    Konkret:
    1. Ich müsste mich und wohl auch die beiden Kinder privat (oder freiwillig gesetzlich) versichern. Und zwar zum Volltarif, weil ich an der Privatschule keine Beihilfe bekomme.
    2. Ich pflege diverse recht lukrative Nebentätigkeiten (ca. 10.000€ im Jahr). Als Beamter müsste ich mir das mit ungewissem Ausgang genehmigen lassen.
    3. Die Pension. Soviel ich weiß, bekommen Beamte 1,78% der letzten Bezüge mal die Anzahl der Dienstjahre als Ruhegehalt. Das wären bei mir jetzt gerade noch 44,5% (dazu käme natürlich noch der bis jetzt erworbene gesetzliche Rentenanspruch von gut 500€). Und dabei kann man noch gespannt sein, ob es diesen Satz in 25 Jahren noch gibt.
    4. In B-W gibt es ja neuerdings einen Abschlag von ein paar Prozent während der ersten Jahre. Das käme gehaltsmäßig noch dazu.


    Vorteile:
    Der Übliche - Unkündbarkeit. Und die Möglichkeit, jederzeit in der Privatschule die Kündigung auf den Tisch zu legen und an eine staatliche Schule zu wechseln. Viel mehr fallen mir jetzt gerade gar nicht ein. Ach ja, vielleicht noch der Status "privat versichert". Wobei ich noch nie Nachteile in der GKV erlebt habe; eher Vorzüge.


    Ja, was will ich jetzt eigentlich von Euch? Gute Frage. Aber vielleicht mag ja der eine oder die andere spontan was zu meinen Überlegungen sagen. Danke dafür!



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Sieht für mich auch nach einem klaren Nein aus.
    Falls du doch die Verbeamtung in Erwägung ziehst, dann solltest du auch klären lassen, ob die Rentenansprüche nicht zu Abzügen bei der Pension führen.

  • Rentenansprüche führen zu Abzügen bei der Pension, allerdings erst, wenn die Höchstgrenze überschritten wird: lbv.bwl.de/fachlichethemen/bea…and/anrechnungeinerrente/

    Im Klartext: Der Beamte erhält als Rente + Pension maximal das, was er auch als maximale Pension erreichen würde. Nachvollziehbar, aber dennoch eine der üblichen linken Touren des Staates gegenüber seinen Beamten. Bestärkt mich in meiner im Grunde ziemlich festgefahrenen Einstellung, mich mit dem Staat möglichst wenig einzulassen. Würde mich aber nicht betreffen, falls nicht die Renten um 50% steigen, bis ich so weit bin.


    - was allerdings die Versicherung angeht: Der Online-Rechner der HUK-Coburg sagt mir was von knapp 600 Euro im Basistarif; insofern wäre das Ganze ein Nullsummenspiel, wenn ich mal davon ausgehe, dass ich ca. 3600 Euro rauskriegen würde. Sobald ich in den staatlichen Schuldienst gehe (i.e. meine Beurlaubung nicht verlängere), bin ich natürlich beihilfeberechtigt, dann sieht die Sache wieder anders aus.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Der Beamte erhält als Rente + Pension maximal das, was er auch als maximale Pension erreichen würde

    Hier aber bitte vorsichtig sein, hier muss man unterscheiden:


    Wenn dein Ruhegehalt 44,5% deiner letzten Bezüge beträgt, dann ist das aber nicht mit "maximale Pension" gemeint, sondern mit maximale Pension ist hier 71,75% gemeint. Also nicht den ersten Wert annehmen.


    Weiterhin werden Teilzeitbeschäftigungen nur anteilig gerechnet. Hast du z.B. 10 Jahre lang mit 50% gearbeitet, wird das wie 5 Jahre gerechnet.


    Ansonsten können folgende Zeiten noch berücksichtigt werden:


    • als Angestellte/r oder Arbeiter/in im öffentlichen Dienst, wenn diese Zeiten ohne zeitliche Unterbrechung vor der Ernennung in das Beamtenverhältnis lagen und zur Ernennung geführt haben


    http://www.lbv.bwl.de/fachlich…egehaltfaehigedienstzeit/


    Das müsstest du mal überprüfen lassen, ob das bei dir auch geht. Dann hättest du ja einen deutlich höheren Prozentsatz.





    --


    Zum Basistarif PKV: Ich weiß gar nicht, ob du da so ohne weiteres reinkommst. Der ist eigentlich für Leute gedacht, die irgendwie nen Kiosk haben und bei denen die PKV jetzt exorbitant teuer wurde usw.

  • Ich denke, da spielen noch weitere Faktoren eine Rolle, die du klären musst bzw. die hier nicht so deutlich werden.
    1. Wie hoch ist dein Anfangsgehalt als Beamter im Vergleich zum Angestelltengehalt? Wie wirst du hinsichtlich der Erfahrungsstufen eingestuft? Fängst du bei 0 an oder wird dir da bezüglich der Stufen aus deiner bisherigen Tätigkeit oder einer früheren Angestelltentätigkeit im öffentlichen Dienst (du warst doch mal in Bayern?) angerechnet? Wenn du da ganz unten anfängst und noch dazu unter die Kürzung der Eingangsbesoldung fällst, könnte es sein, dass der finanzielle Vorteil des Beamtenstatus nicht so groß ausfällt. Allerdings machen SPD und CDU ja gerade Wahlwerbung damit, dass sie die Kürzung der Eingangsbesoldung abschaffen wollen.
    2. Gibt es bei deinem Angestelltengehalt so etwas wie eine Steigerung durch Erfahrungsstufen? Falls nicht, könnte auf lange Sicht das Beamtengehalt dann doch attraktiver sein.
    3. Bekommst du aktuell Kinderzuschläge bzw. hättest du als Beamter Anspruch darauf? Die Kinderzuschläge fallen hier finanziell bei Beamten nämlich schon einigermaßen ins Gewicht.
    4. Bist du sicher, dass du keinen Beihilfeanspruch hast? Ich bin mir einigermaßen sicher, dass verbeamtete Lehrer, die in Bayern an eine Förderschule in freier Trägerschaft "augeliehen" werden, beihilfeberechtigt sind.
    5. Wenn du dich als Beamter freiwillig gesetzlich versicherst, können die Kinder dann beitragsfrei familienversichert sein? In deinem Alter (so um die 40 habe ich aus deiner Pensionsrechnung geschlossen) und mit Kindern würde ich mich auf keinen Fall mehr privat versichern. Dir fehlt einfach die Zeit, in der die PKV Altersrücklagen bilden kann und das bedeutet, dass du im Alter wohl ziemlich hohe Beiträge bezahlen würdest. Ohne Beihilfeanspruch würde das auch heute wohl ein sehr teurer Spaß, gerade wenn du die Kinder voll versichern müsstest (die haben ja sonst einen Beihilfeanspruch von 80%).

  • Beihilfe zahlt doch der Staat weiter bei Abordnung?
    Kannst du die Kinder ggf. beim Partner in die GKV schicken?


    Pension lohnt sich idR auch noch wenn man etwa später einsteigt.
    Rente ist idR viel magerer.

  • Rente ist idR viel magerer.

    So einfach ist der Vergleich nicht. Angestellte Lehrer zahlen z.B. noch in die betriebliche Altersvorsorge ein (VBL), das muss man auch noch dazu rechnen.
    Dann werden Pensionen voll besteuert! Zusätzlich der Beitrag zur PKV, bei Nettorenten ist der ja schon "abgezogen".



    Klar ist natürlich, dass die Altersversorgung bei den angestellten Lehrern teilweise sehr fragwürdig ist, z.B. die geplanten Herumpfuschereien an der VBL.


    Aber einfach Nettorente und Nettopension nebeneinanderstellen und sagen, Pension ist viel mehr, so läuft der Vergleich nicht.

  • Die VBL ist natürlich vorhanden, ist einerseits den AG aber auch schon ein Dorn im Auge und soll vielleicht abgeschafft werden.
    Andererseits ist sie heute auch nicht mehr so gut wie damals.


    Natürlich muss man für sich selber ausrechnen, ob es sich lohnt, wenn man nicht direkt nach dem Studium verbeamtet wird.
    Die TE ist ~40 Jahre alt? Ist jetzt nicht so alt, aber natürlich auch keine 25 mehr.


    Kurz mal mit paar Zahlen hantiert dürfte die TE auf ca. 2500 Euro Ruhegehalt (brutto) kommen. Dazu die Rente.
    Vom Ruhegehalt bleibt ca. 1900 netto (nach Steuer/PKV) übrig. Dazu die 500 Rente (k.a. wie man die verrechnet).
    Das ist nicht weniger als das was sie so als Rente bekommt mit EG13.


    Ich würde es an den Kindern festmachen.


    Diese Karikatur trifft es eigentlich ganz gut (jedenfalls für Beamte die zeitig anfangen).


    [Blockierte Grafik: http://ais.badische-zeitung.de/piece/05/40/c9/8d/88131981.jpg]

  • Wenn dein Ruhegehalt 44,5% deiner letzten Bezüge beträgt, dann ist das aber nicht mit "maximale Pension" gemeint, sondern mit maximale Pension ist hier 71,75% gemeint. Also nicht den ersten Wert annehmen.

    Ja, das hab ich schon so verstanden. Nimmt man aber den (hypothetischen) Fall an, dass ein Spitzenmanager in den Berufsschuldienst geht, könnte der ganz schön gekniffen sein: Sobald er sich einen Rentenanspruch von ca. 3000 Euro erarbeitet hat, geht er bei der Pension komplett leer aus. Kann eigentlich nicht sein!


    2. Gibt es bei deinem Angestelltengehalt so etwas wie eine Steigerung durch Erfahrungsstufen? Falls nicht, könnte auf lange Sicht das Beamtengehalt dann doch attraktiver sein.

    Dazu nur so viel: Ich bin jetzt in Stufe 4 von 5 (E 13) und bekomme netto 3.001 Euro. 'Nuff said, oder?



    4. Bist du sicher, dass du keinen Beihilfeanspruch hast? Ich bin mir einigermaßen sicher, dass verbeamtete Lehrer, die in Bayern an eine Förderschule in freier Trägerschaft "augeliehen" werden, beihilfeberechtigt sind.

    Ich bin sicher, dass mein Schulträger sich beim Thema "Beihilfe" quer stellt. Gehen würde es schon. Ich habe allerdings mittlerweile rausgefunden, dass ich wohl wenig genug verdienen würde, um die Kinder über meine Frau mitzuversichern.


    @alle: Danke für alle Tips und Hinweise. Ich muss mir das wirklich mal durchrechnen lassen und dann entsprechend entscheiden.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nimmt man aber den (hypothetischen) Fall an, dass ein Spitzenmanager in den Berufsschuldienst geht, könnte der ganz schön gekniffen sein: Sobald er sich einen Rentenanspruch von ca. 3000 Euro erarbeitet hat, geht er bei der Pension komplett leer aus. Kann eigentlich nicht sein!

    Nein, ein Spitzenmanager hat vermutlich studiert, kommt daher nicht auf soviele Entgeltpunkte und für die Berechnung der Rente wird nur das Gehalt bis zur Beitragbemessungsgrenze herangezogen.


    Kurz: Man kann sich keinen so hohen (gesetzlichen) Rentenanspruch erarbeiten.


    Gekniffen wäre er aber trotzdem, weil ein Spitzenmanager hat vermutlich in seinem Vertrag eine entsprechende Ruhestandsregelung einbauen lassen, und das würde wieder auf die Pension angerechnet werden.

  • Ich bin sicher, dass mein Schulträger sich beim Thema "Beihilfe" quer stellt. Gehen würde es schon.

    Kommt der Schulträger für die Beihilfe auf? Ich würde das im Zweifelsfall noch mal von einer Gewerkschaft und/oder Personalrat und/oder Fachanwalt überprüfen lassen, hier gibt es ja rechtliche Bestimmungen die einzuhalten sind und kein Gutdünken. Entweder hast du Anspruch auf Beihilfe, oder nicht.

  • Kommt der Schulträger für die Beihilfe auf? Ich würde das im Zweifelsfall noch mal von einer Gewerkschaft

    Ich habe mich - um ehrlich zu sein - mit diesen ganzen Kollateralgeschichten noch nicht beschäftigt. Das mit der Beihilfe weiß ich von unserer SL, die von sich behauptet, die KV komplett selbst tragen zu müssen, weil der Schulträger sich weigert, das mit der Beihilfe zu regeln. Was da genau zu regeln ist (und was die Kollegin da so behauptet), weiß ich nicht. Ich würde eigentlich schon davon ausgehen, dass ein Beamter beihilfeberechtigt ist, Beurlaubung hin oder her.



    und/oder Personalrat

    Muhaha :) !

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Dazu nur so viel: Ich bin jetzt in Stufe 4 von 5 (E 13) und bekomme netto 3.001 Euro. 'Nuff said, oder?

    Als Beamter würde es (bei A13/7) 42314 netto (SK1) oder 48155 netto (SK3)im Jahr geben statt ähm 3001, wo gibt es das denn? TV-Lehrer EG13/4 ist SK1 2514 (Im Jahr 31189) und SK3 2876 (35781) netto (Sonderzahlung runtergerechnet und ohne Kirchensteuer?).
    Selbst wenn man also 600 Euro PKV zahlt (eher viel, wenn man die Kinder woanders versichern kann reicht leicht die Hälfte), es bleibt was übrig.


    Zwar Berlin, aber das sollte ja überall ähnlich sein:
    https://www.berlin.de/imperia/…4&file=mb_abordnungen.pdf

  • Ich bin sicher, dass mein Schulträger sich beim Thema "Beihilfe" quer stellt.

    Als abgeordneter Beamter des Landes hat dein Schulträger mit der Beihilfe doch eigentlich GAR nichts zu tun.
    Wenn du an einer staatlich anerkannten Ersatzschule arbeitest und dort verbeamtet wirst, werden dir die Vordienstjahre im Angestelltenverhältnis angerechnet.


    Da zeigt sich mal wieder, dass es ratsam ist, Mitglied einer GEWerkschaft zu sein und kompetente Beratung zu erhalten.
    Mein Mitgliedsbeitrag ist weit über die Rente hinaus durch die richtigen Tipps abgegolten und trägt Zinsen ;)


    Hier im Forum kann keiner deinen speziellen Fall durchrechnen.
    Ein Tipp: Frag deinen zuständigen Personalrat am RP. Wahrscheinlich ist er /sie in der GEW und nett ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Da zeigt sich mal wieder, dass es ratsam ist, Mitglied einer GEWerkschaft zu sein und kompetente Beratung zu erhalten.

    Beratung ist ja schön und gut. Aber es gibt auch noch andere Verbände, die die eigenen Interessen notfalls effektiver vertreten. Ich erinnere nur an den Philolgenverband Niedersachsen, der notfalls gegen die Landesregierung auch vor Gericht zieht (und nicht nur "berät"). Das war bekanntermaßen so erfolgreich, dass sich die GEW-Niedersachsen gezwungen sah, sich dieser Klage anzuschließen (was ihnen ihre rot-grünen Buddies in der Landesregierung wahrscheinlich nicht so schnell verzeihen werden...)


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Philolgenverband Niedersachsen

    Mit den Phi-Logen habe ich seit Sachsen-Anhalt Annäherungsgsprobleme.
    Da haben sich m.E. die Polarkoordinaten verschoben :P


    SCNR

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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