Hallo zusammen,
wer kann mir mal genau sagen, für wie viele Tage ich als Klassenlehrerin (NRW Grundschule) einen Schüler vom Unterricht "aus wichtigenGründen" beurlauben darf? Meine Schulleitung meint 2 Tage, im Schulgesetz (NRW) finde ich davon allerdings nichts. Hier steht nur, dass die Schulleitung Schüler beurlauben ([lexicon='BASS',''][/lexicon] §43) kann.
Außerdem frage ich mich, wie eine Beurlaubung bei "schwerer Erkrankung innerhalb der Familie" ([lexicon='BASS',''][/lexicon] §43) auszusehen hat. Hier kann ja nicht lange im Voraus, um eine Beurlaubung gebeten werden. Kann man Kinder dann im Nachhinein beurlauben?
Vielen Dank für eure Hilfe!