Rechtsfrage: Der Umgang mit Schülerfotos

  • Ich habe nun einige Zeit Dr. Internet befragt und keine eindeutige Antwort gefunden. Ich frage nicht weil ICH vor dem konkreten Problem stehe, sondern immer wieder in Foren und Gruppen von diesem "Problem" lese und dann immer selbst rätsele, was denn richtig ist.


    Folgendes Szenario:
    Die Klassenlehrerin Frau Mustermann hat in vier Jahren Grundschule sehr viele Bilder von den Kindern gemacht. Diese Bilder möchte sie gerne an alle Eltern weitergeben. In Zeiten des Internets will sie dazu einen Ordner bei Dropbox anlegen, diesen freigeben und an die Eltern mailen.


    Meine Fragen:

    • Hätte die Lehrerin überhaupt diese ganzen Fotos im Unterricht machen dürfen, ohne die Eltern vorab zu fragen? Immerhin ist Unterricht im Gegensatz zu einem Schulfest ja keine öffentliche Veranstaltung. Oder gehört "Fotos machen" zu dem, was ein Lehrer per se machen darf? (siehe hierzu http://blog.schulverwaltung.de…ule-veroeffentlichung-82/ )
    • Darf ich Fotos bei Dropbox hochladen? Die Übermittlung der Bilder stellt für mein Verständnis eine "Datenverarbeitung im Auftrag" dar, für dich a) einen Vertrag mit dem Anbieter brauche und die mir b) mein Vorgesetzter genehmigen wird. Da Dropbox aber in den USA ist und keinen Einblick in das Backoffice gewährt, dürfte ich hierfür eigentlich keine Genehmigung bekommen, oder? (siehe hierzu https://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/faq_ds/ )
    • Darf ich trotzdem Fotos bei Dropbox hochladen, wenn die Eltern hierzu explizit zustimmen? Darf mich also mit expliziter Einwilligung der Eltern gegen die Datenschutzbestimmungen meines Landes hinwegsetzen?
    • Kann ich mir von den Eltern überhaupt eine pauschale Einwilligung für "alle Fotos" einholen, ohne dass die Eltern die Fotos gesehen haben? Es könnte ja durchaus sein, dass auf einem Foto ein Kind derart doof dargestellt ist, dass Eltern dieses Foto nicht veröffentlicht wissen wollen. (siehe hierzu https://www.ruv.de/ratgeber/el…erfotos-veroeffentlichung )

    Letztlich mündet dies in der Frage, ob ich Fotos überhaupt irgendwie rechtssicher an die Eltern weitergeben darf.

  • Ich habe Fotos von einer Klassenfahrt schon mal via Dropbox an die Eltern weitergegeben. Ich habe allerdings beim Elternabend die Möglichkeit mit den Eltern erstens besprochen und hatte zweitens von allen Eltern das Einverständnis dazu.
    Einer Kollegin, die das ebenfalls so praktizieren wollte, konnte keine Einstimmigkeit in dieser Frage erzielen und hat es daraufhin gelassen.
    Auch bei der Weitergabe von Bildern auf CDs würde ich unbedingt vorher die Eltern schriftlich um Erlaubnis fragen. Allerdings bin ich da sehr eindeutig, ich erstelle nur Bildersammlungen, wenn alle einverstanden sind. Der Aufwand, einzelne Kinder auszusortieren oder unkenntlich zu machen, ist mir bei Klassenfotos zu groß.

  • Ich bin kein Experte, aber meine Klausur in Medienrecht liegt nicht allzuweit zurück, von daher sollte das folgende zumindest einigermaßen stimmen ;) :


    • Hätte die Lehrerin überhaupt diese ganzen Fotos im Unterricht machen dürfen, ohne die Eltern vorab zu fragen? Immerhin ist Unterricht im Gegensatz zu einem Schulfest ja keine öffentliche Veranstaltung. Oder gehört "Fotos machen" zu dem, was ein Lehrer per se machen darf? (siehe hierzu http://blog.schulverwaltung.de…ule-veroeffentlichung-82/ )

    Der Aspekt ist am Eindeutigsten (und der verlinkte Artikel legt das im großen und ganzen auch ganz gut dar):
    Es gab keine Einwilligung der Eltern, es war nicht öffentlich, die Kinder waren vermutlich Hauptmotiv der Fotos und nicht Beiwerk, die Kinder sind vermutlich klar zu erkennen und es war kein Ereignis der Zeitgeschichte (außer der Unterricht war wirklich wirklich super super revolutionär :P ) => Die Bilder hätten (unabhängig von einer späteren Veröffentlichung) nicht gemacht werden dürfen.



    Kann ich mir von den Eltern überhaupt eine pauschale Einwilligung für "alle Fotos" einholen, ohne dass die Eltern die Fotos gesehen haben? Es könnte ja durchaus sein, dass auf einem Foto ein Kind derart doof dargestellt ist, dass Eltern dieses Foto nicht veröffentlicht wissen wollen. (siehe hierzu ruv.de/ratgeber/eltern-kind/er…erfotos-veroeffentlichung )

    Ja, du kannst dir definitiv eine pauschale Einwilligung einholen, wenn die Eltern bereit sind das zu unterschreiben (sowohl fürs Herstellen der Bilder als auch für die Veröffentlichung). Das liegt dann in der Entscheidungsgewalt der Eltern, ob die denken dass das 'ne gute Idee ist ;).


    Zu den Datenschutzbestimmungen kann ich dir nicht weiterhelfen, außer dass es (zumindest nach dieser Übersichtsseite) wirklich so zu sein scheint, wie du darstellst^^
    Die einzige "Lösung" wäre, die Fotos nicht über Drittanbieter zu verschicken, sondern auf einen Schulserver zu legen oder direkt zu verschicken (per Mail, aber da werden sich die Eltern bedanken, wenn sie erstmal 3 Stunden 'ne Mail laden müssen ;) ).

  • Ist es denn so, dass die Eltern nicht im voraus gefragt wurden? Bei uns gibt es bereits auf dem Anmeldebogen einen Teil, in dem sich die Eltern zum Thema Schülerfotos erklären müssen. Im Durchschnitt widersprechen 1-2 Eltern der Veröffentlichung entsprechender Fotos. Balken drüber und fertig ?

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Machen wir auch so, allerdings hänge ich die Bilder im Klassenzimmer auf oder gebe sie- ganz altmodisch- als Papierversion raus. Ist das schon veröffentlichen?
    Die einmalige, generelle Einwilligung der Eltern reicht nicht aus, wurde in dem Artikel ja auch erläutert. Im Zweifelsfalle haben diejenigen Eltern Recht, die die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder einklagen.

  • Die einmalige, generelle Einwilligung der Eltern reicht nicht aus, wurde in dem Artikel ja auch erläutert.


    Das habe ich scheinbar überlesen. Da steht nur, dass sich Eltern auf solche Einverständniserklärungen nicht einlassen sollten. Haben sie bei uns aber nun mal (zu 98,xx %). Mit anderen Worten können sie bestenfalls im nachhinein widerrufen?

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Da greift eine Mischung aus dem Recht am eigenen Bild er Fotografierten und dem Urheberrecht des Fotografierenden. Unter Umständen kommt noch das Hausrecht desjenigen dazu, in dessen Räumen die Aufnahmen gemacht wurden.


    Bei der Suche im Netz findet man z.B diese Seite: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html.


    Das Hausrecht greift z.B. dann, wenn in den entsprechenden Räumen das fotografieren generell verboten oder aber erwünscht ist.
    Das Urheberrecht an der Fotografie liegt immer beim Fotografen. Es ist m.E. auch nicht abtretbar; es sind nur Veröffentlichungs- u. Verwertungsrechte abtretbar.
    Das Recht am eigenen Bild greift bei Veröffentlichung und manchmal bei Fertigung der Fotografie (hierzu steht einiges im o.a. Link).


    Interessant ist auch der Absatz "Ereignis der Zeitgeschichte" in o.g. Link (ziemlich weit unten). Da könnte durchaus eine Klassenfahrt oder Schulabschlußfeier o.ä. drunterfallen.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Die exakten Wortlaute aus dem Bundesgesetz heißen: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
    ..." ...(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."



    Ich kann mir gut vorstellen, dass ein "Sie dürfen mein Kind generell fotografieren und es darf auf der Schulhomepage zu sehen sein" dann schwierig wird, wenn das Foto des Kindes in irgendeinem anderen Internetspeicher erscheint, vor allem, wenn es dabei irgendwie auch noch "unvorteilhaft" aussehen sollte. Dann ist vielleicht ein Kind bauchfrei/ ohne Kopftuch/ trägt mit 12 Schwimmflügel..., ich weiß es nicht, ich vermute einfach, im Zweifel werden immer die Eltern Recht kriegen, dass sie gerade von diesem Foto in diesem Zusammenhang nichts wussten.

  • Ich verstehe das auch so, dass man für die Veröffentlichung der Bilder das Einverständnis der Eltern benötigt. Wenn ich als Lehrer die Kinder fotografiere und diese Bilder nur den Kindern selbst und den Eltern zur Verfügung stelle, dann ist das keine Veröffentlichung.
    Und für das "Zur-Verfügung-Stellen" kann man durchaus Email oder Dropbox benutzen.

  • Ich verstehe das auch so, dass man für die Veröffentlichung der Bilder das Einverständnis der Eltern benötigt. Wenn ich als Lehrer die Kinder fotografiere und diese Bilder nur den Kindern selbst und den Eltern zur Verfügung stelle, dann ist das keine Veröffentlichung.
    Und für das "Zur-Verfügung-Stellen" kann man durchaus Email oder Dropbox benutzen.

    Du hast Recht, dieses Einverständnis ist unabdingbar. Der von dir beschriebene Fall ist übrigens nur dann ok, wenn du ausschließlich Bilder von Kind A an ausschließlich die Eltern von A ( und das Kind selber) heraus gibst. Andernfalls mag es sich zwar um keine Veröffentlichung handeln, aber zumindest um eine Verbreitung der Bilder. Und auch das kollidiert bei fehlender Einwilligung des Kindes und der Eltern(!) gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

  • Ich habe jetzt Rückmeldung unseres Datenschutzbeauftragten erhalten: Fotos zählen ja auch zu den personenbezogenen Daten. Da sie jedoch nicht in Anlage 1 der VO-DV I aufgeführt sind, braucht die Schule zur Erhebung dieser Daten (sprich: zum Fotografieren) die schriftliche Einwilligung der Eltern.

  • Fotos stehen im Abschnitt A - Individual- und Grunddaten der VO-DV I, sind im Gegensatz zu vielen anderen Daten jedoch als freiwillig und jederzeit widerrufbar gekennzeichnet, weshalb die meisten Schulen in NRW sich dafür direkt bei Einschulung eine Einwilligung geben lassen. Das Problem was du mit der Veröffentlichung hast dürfte eher §120 Absatz 1 SchulG NRW sein: "Schulen und Schulaufsichtsbehörden dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler, der in § 36 genannten Kinder sowie der Eltern verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben erforderlich ist."


    Fotos für Sitzpläne/Tabucate/Teachertool o.ä. sollten also kein Problem sein (wenn das Kind oder die Eltern das grundsätzlich nicht wollen, wird das einzelne Kind hier ausgespart), aber warum eine Veröffentlichung eine dir durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgabe sei, wird schwer zu erklären sein.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Holt ihr euch nun eigentlich die Einverständniserklärung aller Eltern/Schüler, dass die Schülerdaten - wenn auch verschlüsselt - auf dem IPad in Teachertool verarbeitet werden? Letztlich ist es doch selbst mit der durch die Schulleitung abzusegnenden Erklärung nicht getan, oder?

  • Richtig.
    Der Schulleiter genehmigt dir zwar die Verwendung von Fotos, aber nur dann, wenn die Eltern den zugestimmt haben.


    Bis vor kurzem war die landläufige Meinung, dass die pauschale Erlaubnis bei der Schulanmeldung reichen würde. (Ob das wirklich so war, sei mal dahingestellt.)


    In Zeiten der Dsvgo ist es aber so, dass die Erlaubnis zur Nutzung von Daten für den konkreten Fall gilt.
    Ich würde an deiner Stelle also einen Elternbrief rausgeben, in dem die Eltern die bestätigen können, dass du die Fotos machen darfst.


    Kl. Gr. Frosch

  • Ich mache gar keine Fotos mehr, sondern notiere nur noch Noten, nicht gemachte Hausaufgaben und Fehlzeiten. Ich hatte mich nur hier drangehängt, um keinen neuen Thread zu eröffnen. Würdest du mir den Elternbrief auch für meine Verwendung empfehlen?

  • Ich habe in der vergangenen Zeit nur noch Fotos von Schülern mit den Handykameras von Schülern machen lassen. Oder am besten noch: von den mitfahrenden/ anwesenden Eltern. Dann können sich die Eltern selbst um die Verteilung der Fotos kümmern. Auf die Schulhomepage stelle ich nur noch unverbindliche Bilder ein, z.b. heute vom Ausflug in ein Tagebaugelände ein Fotos von einem Bagger. (Ach ja, den Gästebetreuer des Tagebauunternehmens habe ich auch vorher um Erlaubnis gefragt, ob wir auch fotografieren dürfen.)

  • Für den Spezialfall des Berufskollegs stelle ich mir die Frage, ob eine Zustimmung der Eltern bei der Verwendung von Fotos überhaupt Relevanz hat. Meinen Informationen nach (die ich noch mal raussuchen müsste) haben Jugendliche ab 16 Jahren dass Recht, ihre informelle Selbstbestimmung selbst auszuführen (so ähnlich wie die Religionsmündigkeit halt auch schon vor Beginn der Volljährigkeit eintritt). Damit müsste doch zumindest beim BK, wo die allermeisten SuS beim Eintritt 16 sind, eine vor Ort eingeholte Erlaubnis der SuS reichen.

  • Man muss da 2 verschiedene Fälle unterscheiden:


    Die bloße Aufnahme eines Bildes und der damit verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Jugendlichen kann bei 16-jährigen bereits mit deren Einwilligung erfolgen. Für eine Veröffentlichung des Bildes ist aber bei unter 18-jährigen zusätzlich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

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