Grundthematik LehrerInnen mit/ohne TZ, mit/ohne Kinder, Orga, Warum hilft der Vater nicht...

  • Kann es sein, dass diese Ansprüche primär von Lehrerinnen gestellt werden? In anderen Branchen gibt es feste Arbeitzeiten - friss oder stirb. Da geht es uns im Vergleich dazu echt noch gut.

    Ehrlich gesagt wäre man da manchmal dann doch besser dran, weil dann eben nicht noch ein Nachmittag mal zusätzlich oder eine Abendveranstaltung usw. wäre, sondern wie du sagst, feste Arbeitszeiten.


    Und ich handhabe das inzwischen auch oft so, ich habe meine festen Arbeitstage und Studientage usw. an meinen freien Tagen tangieren mich eben nicht.
    Wenn ich gerade Lust und Zeit habe, gehe ich hin, wenn nicht nicht, denn ich habe frei!

  • Der Punkt ist doch aber, wenn ich als Mutter meine Arbeitszeit reduziere für die Kinderbetreuung und mein Mann Vollzeit arbeitet das zu bestimmten Zeiten einfach nicht geht, dass er da einspringt, weil er da noch arbeitet.
    Mein Mann nimmt regulär z.B. die Bahn um 7:30 Uhr und kommt mit der um 18:15 Uhr wieder, also bleibt nun mal ein großer Teil der Kinderbetreuung bei mir und er kann nicht einspringen. Klar springt er bei Terminen in der Randzeit auch ein, weil er da teilweise Beginn und Ende verschieben kann, aber das geht eben nachmittags nicht und somit muss ich spätestens um 16 Uhr die Konferenz verlassen z.B. weil um 17 Uhr die Betreuung endet.


    Und natürlich bin dann auch ich diejenige, die in erster Linie beim kranken Kind zu Hause bleibt, denn für einen Tag bekomme ich eben deutlich weniger Geld als er, damit ist der Verlust kleiner. Das hat nichts mit wichtig oder unwichtig des Jobs zu tun.


    Wobei er natürlich in wichtigen Momenten auch zu Hause bleibt.

    Ich glaube, als Mutter mit vollem Deputat, Funktionsstelle und mittlerweile vier Kindern (2 eigene und 2 bei uns lebende Stiefkinder zwischen 8 und 16), aber mit beruflich stark eingespanntem Mann ohne Familie in der Nähe darf ich das sagen: wenn ich mich dafür entscheide arbeiten zu gehen, dann ist es selbstverständlich NICHT das Problem meines Arbeitgebers und auch NICHT das Problem meiner Kollegen, wie ich das geregelt kriege. Da kann ich mich auch nicht auf alle möglichen und unmöglichen Privilegien im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf berufen. Bei Krankheit der Kinder kann ich mal einen Tag zuhause bleiben (ein sinniges Privileg), wenn nötig, ansonsten habe ich ein gut organisiertes Netwerk (was mich dann Geld kostet). Selbst früher bei Teilzeit habe ich meine Kinder vor der Schule noch erst zur Tagesmutter gebracht, die sie später in Kita und Schule brachte, damit ich auch mal zur ersten Stunde kommen kann bzw. andersrum auch noch mittags oder nachmittags. Es war meine Entscheidung für Kinder UND Job - da kann ich nicht erwarten, dass die ganze Welt darauf Rücksicht nimmt. Ich kann darum bitten, beim Tag der offenen Tür die "frühe Schicht" zu übernehmen oder bei Elternsprechtagen meine Zeiten etwas verschieben zu können. Grundsätzlich versuche ich die "Privilegien" mit Rücksicht auf meine Kollegen nicht überzustrapazieren und mir geht regelmäßig die Hutschnur hoch, wenn Kolleginnen mit "nur" einem oder zwei Kindern ständig auf ihre Mutterrolle pochen ("Ich kann grundsätzlich nur ab der zweiten Std., donnerstags nie und Nachmittagsunterricht schon gar nicht". Dann sollen sie eben nur ganz Mutter sein... Sorry...

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Ich glaube, als Mutter mit vollem Deputat, Funktionsstelle und mittlerweile vier Kindern (2 eigene und 2 bei uns lebende Stiefkinder zwischen 8 und 16), aber mit beruflich stark eingespanntem Mann ohne Familie in der Nähe darf ich das sagen: wenn ich mich dafür entscheide arbeiten zu gehen, dann ist es selbstverständlich NICHT das Problem meines Arbeitgebers und auch NICHT das Problem meiner Kollegen, wie ich das geregelt kriege. Da kann ich mich auch nicht auf alle möglichen und unmöglichen Privilegien im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf berufen. Bei Krankheit der Kinder kann ich mal einen Tag zuhause bleiben (ein sinniges Privileg), wenn nötig, ansonsten habe ich ein gut organisiertes Netwerk (was mich dann Geld kostet). Selbst früher bei Teilzeit habe ich meine Kinder vor der Schule noch erst zur Tagesmutter gebracht, die sie später in Kita und Schule brachte, damit ich auch mal zur ersten Stunde kommen kann bzw. andersrum auch noch mittags oder nachmittags. Es war meine Entscheidung für Kinder UND Job - da kann ich nicht erwarten, dass die ganze Welt darauf Rücksicht nimmt. Ich kann darum bitten, beim Tag der offenen Tür die "frühe Schicht" zu übernehmen oder bei Elternsprechtagen meine Zeiten etwas verschieben zu können. Grundsätzlich versuche ich die "Privilegien" mit Rücksicht auf meine Kollegen nicht überzustrapazieren und mir geht regelmäßig die Hutschnur hoch, wenn Kolleginnen mit "nur" einem oder zwei Kindern ständig auf ihre Mutterrolle pochen ("Ich kann grundsätzlich nur ab der zweiten Std., donnerstags nie und Nachmittagsunterricht schon gar nicht". Dann sollen sie eben nur ganz Mutter sein... Sorry...

    Was ist denn das Problem daran nur ab der 2. Stunde zu können, ich kann sogar erst ab der3. Stunde (montags muss es anders gehen, wir haben nur so die Schwimmzeiten), andere Kollegen kommen gerne immer zu 1. Stunde und gehen früher und auch die Erzieher müssen ja Aufgaben haben. Also wo liegt das Problem dann deiner Meinung nach, so etwas anzugeben? Es strapaziert niemanden über und es ist problemlos bei uns möglich. Und deine Äußerung, dann muss man sich eben entscheiden, finde ich schon ganz schön unverschämt denen gegenüber, die jahrelang für die Erarbeitung solcher Richtlinien gekämpft haben. Und nun gibt es sie nun mal und sie sind auch anzuwenden. Und nicht die ganze Welt muss darauf Rücksicht nehmen, sondern das Kollegium, so wie ich auf andere Kollegen dort auch Rücksicht nehmen muss.
    Nehmen wir z.B. die Kollegin, die Gehbehindert ist und deshalb keine Aufsichten macht oder an bestimmten Tagen den Musikraum braucht, weil sie nicht zwischen den entsprechenden Klassen hin. und her kommen würde in der 5-Minutenpause usw. Darauf nehmen die anderen auch Rücksicht, genauso fordere ich eben auch, dass Rücksicht auf die Familie genommen wird.


    Klappt bei uns problemlos und gut, aber ja, es ist ein typisches Beispiel für: "Frauen, eure größten Feinde sind weiblich!"

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Susannea

    Klappt bei uns problemlos und gut,

    Fingerspitzengefühl und "aufeinander zugehen" statt "aufeinander losgehen" klappt halt immer. ;)
    Freut mich, dass es bei euch so gut geht.


    kl.gr. frosch

  • Tja, aber irgendjemand muss ja die Arbeit machen! Und das sind dann eben die anderen.

    Komisch, ich kenne keine einzige Verwaltungsvorschrift, die einer Schule das Recht einräumt die Arbeitszeit von Teilen des Kollegiums über die gesetzlich vorgegebene Arbeitszeit für Beamte anzuheben. Selbst in Berlin kann ich mir das nicht vorstellen.


    Gruß !

  • Ich habe jahrelang als Angestellte Teilzeit mit kleinen Kindern gearbeitet. Und ich muss sagen, wenn ich dann jetzt hier lese, dass es doch selbstverständlich erwartet wird, dass ich einen (bzw mehrere ) Babysitter habe für morgens, nachmittags und abends, dann finde ich das schon echt viel erwartet gemessen an meinem Verdienst. So üppig verdient man in Teilzeit ja nun auch nicht und immerhin muss ich davon auch schon die reguläre Betreuung meiner Kinder bezahlen (meine hatten 45 Std Plätze in der KiTa und eigentlich denke bis auf allerseltenste Ausnahmen müssten diese Zeiten doch reichen damit ich Teilzeit arbeiten kann, und es ist schon Glück überhaupt mit 50% Stelle einen 45 Std Platz zu bekommen). Taten sie bei mir auch, aber hier in der Diskussion liest es sich als wäre selbst das nicht genug. Das finde ich dann schon befremdlich!
    Wenn man als Eltern ausreichend Betreuung “gebucht“ hat (natürlich kann ich keinen 25 Stundenplatz buchen, wenn ich 50% arbeite und erwarten, dass mir der Stundenplan passend gemacht wird, aber eigentlich sollten 35 Std sogar ausreichen, sofern mein Arbeitsweg nicht übermäßig lang ist, tun sie aber nicht der Konferenzen sei dank ), dann sollte bei allem, was über diese Zeiten hinaus geht schon Rücksicht genommen werden, sofern es möglich ist und nicht immer selbstverständlich erwartet werden, dass ich mit regelmäßigen zusätzlichen Babysittern für den Dienstherren ALLES möglich mache.

  • Was ist denn das Problem daran nur ab der 2. Stunde zu können,


    Wenn das Kollegen mit Hauptfächern betrifft die in der Regel vormittags gelegt werden sollen und die Fächer idealerweise in Doppelstunden unterrichtet werden, und wie bei uns in der 6. Stunde Mittagspause ist: Dann führt das zu Problemen, weil der einzige Block, wo die Doppelstunde dann hingelegt werden kann, z.B. die 3+4 Stunde ist. Es gibt aber nun mal nicht nur ein Hauptfach.
    Und wenn man mit so einer Regel ankommt "Immer nur ab der 2. Stunde" dann bedankt sich die Person dann auch, wenn ihr Hauptfach dann regelmäßig in der 7+8 oder 8+9 Stunde liegt ODER/UND ein anderer Hauptfachkollege immer im Spätnachmittagsbereich liegt.


    Mal ganz grob ausgedrückt. Und wir haben ja nicht nur einen solcher Wünsche im Kollegium, sondern vielfach ausgestaltet (problematisch auch: Ein Kollege kann erst etwas später, der andere Kollege aber nicht am Nachmittag). Wenn es möglich ist, wird es gemacht, wenn nicht, dann aber halt nicht, außer bei verbindlichen Sachen (Arzt).



    Daran sieht man, was für eine Auswirkung dieser Wunsch hat. Hat man den Wunsch an einem oder zwei Tagen: Kein Ding, wird möglich gemacht. Hat man den Wunsch an jedem Tag, eventuell kombiniert mit einer Unwilligkeit in den Nachmittagsbereich umzuziehen: Geht nicht.

  • Naja, da ist es in der Grundschule mit der Stundenzahl und dem Wunsch, möglichst bis auf Kunst keine Doppelstunden zu haben (Ausnahme aktuell eine Sportkollegin) alles problemlos möglich.


    Hier würde jeder über Blockunterricht in einem Fach den Kopf schütteln.

  • Susannea: Es sagt ja keiner etwas dagegen, dass du eine Konferenz, Besprechung, Elternsprechtag o.ä. in gewissen Fällen eher verlassen können solltest. Aber selbst die von dir geschilderte Konstellation darf nicht zu Mehrarbeit für andere Kollegen oder Kolleginnen führen (Vertretung o.ä.) nur weil dein Ehemann "nicht kann". Mit der Tatsache, dass dein Ehemann sich aus beruflichen Gründen kaum um die Kinderbetreuung kümmern kann (oder will?), hat dein Kollegium nichts aber auch gar nichts zu tun. Das müsst ihr privat zu zweit klären, notfalls muss einer von euch beiden beruflich (noch) kürzertreten.


    Gruß !

    DAS sehe ich aber komplett anders! Ich muss mich da Susannea anschließen: Wenn mein Mann Vollzeit arbeitet, dann muss er diese Zeit auch erfüllen, dafür wird er bezahlt. Wenn ich eine halbe Stelle arbeite und meine 4 Stunden täglich bereits abgeleistet habe, weil ich z.B. von 9-13 Uhr Unterricht geleistet habe, dann sind sämtlich Nachmittagstermine Zeiten, die als (unbezahlte) Überstunden gelten. Klar sollte doch sein, dass zuerst der Partner sich um die Kinderbetreuung kümmert, der seine Pflichtstundenzahl bereits geleistet hat und nicht derjenige, der dadurch ins Minus kommt, nur damit der andere dann unbezahlte Überstunden leisten darf.


    Dann gibt es tatsächlich Jobs, in denen man nicht einfach so nachmittags verschwinden kann. Mein Mann z.B. ist Arzt und betreut entweder die Intensivstation als alleiniger Verantwortlicher oder ist im OP. Aufgrund der Personalsituation wäre es definitiv so, dass es KEINEN Ersatz gibt, d.h. wenn er weggeht, ist die Intensivstation unbesetzt oder der Patient liegt im OP ohne Anästhesisten. Nicht gut.


    Mein Mann ist also definitiv raus aus der Kinderbetreuung. Dafür habe ich Großeltern an der Hand, die mich unterstützen und in der Mehrheit der Fälle reicht das auch aus als Netz. Ich kann also an allen Konferenzen teilnehmen. Schwierig ist es aber trotzdem. Großeltern sind ja auch manchmal im Urlaub, krank etc.

  • Ich glaube, als Mutter mit vollem Deputat, Funktionsstelle und mittlerweile vier Kindern (2 eigene und 2 bei uns lebende Stiefkinder zwischen 8 und 16), aber mit beruflich stark eingespanntem Mann ohne Familie in der Nähe darf ich das sagen: wenn ich mich dafür entscheide arbeiten zu gehen, dann ist es selbstverständlich NICHT das Problem meines Arbeitgebers und auch NICHT das Problem meiner Kollegen, wie ich das geregelt kriege. Da kann ich mich auch nicht auf alle möglichen und unmöglichen Privilegien im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf berufen. Bei Krankheit der Kinder kann ich mal einen Tag zuhause bleiben (ein sinniges Privileg), wenn nötig, ansonsten habe ich ein gut organisiertes Netwerk (was mich dann Geld kostet). Selbst früher bei Teilzeit habe ich meine Kinder vor der Schule noch erst zur Tagesmutter gebracht, die sie später in Kita und Schule brachte, damit ich auch mal zur ersten Stunde kommen kann bzw. andersrum auch noch mittags oder nachmittags. Es war meine Entscheidung für Kinder UND Job - da kann ich nicht erwarten, dass die ganze Welt darauf Rücksicht nimmt. Ich kann darum bitten, beim Tag der offenen Tür die "frühe Schicht" zu übernehmen oder bei Elternsprechtagen meine Zeiten etwas verschieben zu können. Grundsätzlich versuche ich die "Privilegien" mit Rücksicht auf meine Kollegen nicht überzustrapazieren und mir geht regelmäßig die Hutschnur hoch, wenn Kolleginnen mit "nur" einem oder zwei Kindern ständig auf ihre Mutterrolle pochen ("Ich kann grundsätzlich nur ab der zweiten Std., donnerstags nie und Nachmittagsunterricht schon gar nicht". Dann sollen sie eben nur ganz Mutter sein... Sorry...

    Aber es geht doch darum, dass man als Teilzeitkraft durch die vielen Nachmittagstermine bei bestehender Unterrichtsverpflichtung auf Arbeitszeiten von 6-7 Stunden an einem Tag kommt. Das geht nicht!!!! Man arbeitet doch halb mit HALBER BEZAHLUNG, weil man eben keine Zeit für 6,7 oder 8 Stunden Arbeit täglich hat. Das ist doch absurd, dass zu verlangen.
    Und keine Vollzeitkraft muss mehr arbeiten wegen den "Müttern". Sie sind verpflichtet, täglich mindestens 8 Stunden zu arbeiten. DAs bedeutet, dass sei bei Arbeitsbeginn um 8.00 bis mindestens 16.45 Uhr in der Schule sein müssten. Die Vorbereitung müssen sie eben verschieben auf andere Tage. Dann ist jede Konferenz innerhalb der normalen Arbeitszeit. Eine Teilzeitkraft mit halber Stelle muss bei Arbeitsbeginn um 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bleiben.

  • Ich verstehe die Diskussion hier überhaupt nicht... Ob ich Kinder bekomme oder nicht, ist meine Privatsache. Wenn man einige Jahre im Schuldienst war, weiß man doch, wie der Hase läuft und kann sich überlegen, ob und wie man das geregelt bekommt. Dass man einen Antrag auf familienfreundliche Arbeitszeiten stellen kann, ist meines Erachtens schon Privileg genug. Je nachdem wie man den Antrag stellt, führt dieser eh schon dazu, dass die anderen Kollegen darunter leiden.


    Eine Kollegin von mir ist ledig und kinderlos. Alle anderen in ihrer Fachschaft haben Kinder und entsprechend umfangreiche Anträge gestellt. Der eine kann erst zur dritten Stunde und maximal bis zur sechsten. Die nächste kann keinesfalls Dienstag und Mittwoch nachmittag, und so weiter und so fort. Dieses Anspruchsdenken der Familienväter und -mütter führte in ihrem Fall dazu, dass sie einen Stundenplan hat, der zum K**** ist. Sie hat jeden Tag jeweils den ersten und den dritten Block Unterricht, der zweite Block ist bei ihr grundsätzlich hohl. An drei Tagen hat sie zusätzlich "Mittagspause". D.h. sie hat insgesamt 13 Hohlstunden. Die restlichen fünf Stunden verteilen sich dann auf den Nachmittag, d.h. sie ist an drei Tagen jeweils von 7.45 Uhr bis 15.15 Uhr an der Schule... Die Tatsache, dass sie Pendlerin ist und einen 1,5-stündigen Anfahrtsweg hat, hat keinen interessiert. Das sei ja ihre "Privatsache", wo sie wohne und sie könne ja an den Schulort ziehen... Da ist das dann plötzlich Privatsache... Aber bei Kindern, da hört das auf mit der "Privatsache"... :-/

  • Da geht mir gerade die Hutschnur hoch!!! Ich habe als Teilzeitkraft 6 Hohlstunden! Wenn ich das jetzt umrechne sind das 12! Ja, verdammt, wenn man doppelt so viel verdient und sich bereit erklärt hat, doppelt so viel zu arbeiten muss man auch doppelt so viele Hohlstunden / Nachmittagsstunden etc. in Kauf nehmen!


    Ich mit meiner halben Stelle habe auch an 2 Nachmittagen Unterricht, hochgerechnet auf eine volle Stelle müsste dann die Vollzeitkraft eben an 4 Nachmittagen da sein.


    Woher leitet ihr Vollzeitkräfte denn den Anspruch ab, genauso wenig Nachmittage da sein zu müssen wie die Teilzeitkräfte??? Ihr werden doppelt so gut bezahlt, also arbeitet gefälligst auch DOPPELT!

  • das ziel müsste doch sein, in allen branchen zu erreichen, dass es kein karrierehindernis mehr ist, um 16.00 zu gehen, oder mal später zu kommen, weil z.b. die mama zur öffnung der abiaufgaben heute mal früher zur arbeit muss und dafür eben der papa die kinder in den kindergarten bringt und entsprechend heute später anfängt.


    das ist letztlich wieder mal ein thema aus der großen kiste 'patriachat' und genderrollen und überhaupt gleichberechtigung.


    ausnahme: alleinerziehende. da muss man wirklich stützen, was nur geht. das ist eh schon hart genug, orgatechnisch und finanziell zumindest.


    und im übrigen: solidarität statt neidisches bewachen der pfründe ("ich habe aber x hohlstunden" - "ja, aber ich habe y mal nachmittag" etc. pp.) im kollegium hilft ganz, ganz, ganz viel, wie auch ein fähiger personalrat, den man dann aber auch wählen und stützen muss. kurz: nicht ellbogen und konkurrenz, sondern miteinander agieren. hilft echt.

  • Da geht mir gerade die Hutschnur hoch!!! Ich habe als Teilzeitkraft 6 Hohlstunden! Wenn ich das jetzt umrechne sind das 12! Ja, verdammt, wenn man doppelt so viel verdient und sich bereit erklärt hat, doppelt so viel zu arbeiten muss man auch doppelt so viele Hohlstunden / Nachmittagsstunden etc. in Kauf nehmen!


    Ich mit meiner halben Stelle habe auch an 2 Nachmittagen Unterricht, hochgerechnet auf eine volle Stelle müsste dann die Vollzeitkraft eben an 4 Nachmittagen da sein.


    Woher leitet ihr Vollzeitkräfte denn den Anspruch ab, genauso wenig Nachmittage da sein zu müssen wie die Teilzeitkräfte??? Ihr werden doppelt so gut bezahlt, also arbeitet gefälligst auch DOPPELT!

    Leider geht deine Rechnung nicht auf. Ich habe mich nicht dazu verpflichtet, doppelt soviel zu arbeiten. Ich arbeite genau die Stundenzahl, die für einen Lehrer normal sind! Du hingegen verzichtest FREIWILLIG auf Gehalt, damit du deinem Privatvergnügen (Kindererziehung) nachgehen kannst. Dass dein Arbeitgeber sich dazu bereiterklärt, darauf Rücksicht zu nehmen, indem er dir die Möglichkeit einräumt überhaupt Teilzeit zu arbeiten plus noch einen Antrag auf familienfreundliche Arbeitszeiten zu stellen, ist ein großes Entgegenkommen!


    Woher leitest du denn den Anspruch ab, keine Hohlstunden zu haben??? Wenn man halt nur ein 12-Stunden-Deputat hat, gibt es eben mehr Möglichkeiten, dass auf 40 mögliche Unterrichtsstunden/Woche zu verteilen, als wenn jemand ein 25-Stunden-Deputat hat. Dementsprechend ist die "Gefahr" für Hohlstunden eben größer, als wenn man voll arbeitet.


    Nebenbei. Wenn du an zwei Nachmittagen voll Unterricht hast (das wären bei uns 8 Stunden), musst du ja mehrere Vormittage bzw. ganze Tage frei haben. Es sind ja dann nur noch 4 Stunden über...

  • Der Gesetzgeber sieht das zum Glück etwas anders als du.
    Es ist kein großes und freiwilliges Entgegenkommen Teilzeit für familiäre Gründe anzubieten. Das muss jede Firma mit mehr als 15 Mitarbeitern. Und selbstverständlich macht es auch nur dann Sinn, Teilzeit zu arbeiten bzw. anzubieten, wenn dadurch der Arbeitnehmer seinen Job mit Kindererziehung oder Angehörigenpflege verbinden kann. Damit das der Fall ist, muss es von den Zeiten her halbwegs passen und die KiTas sind nun mal nur begrenzt geöffnet genau wie Tagespflegeplätze für pflegebedürftige Familienmitglieder.


    Den Wohnort ändern kann man tatsächlich, wenn man 1,5 h Fahrweg hat. Kinder abschaffen, wenn man welche hat ist hingegen keine Option. Deshalb finde ich das tatsächlich nicht vergleichbar (wobei 12 Hohlstunden nicht vorkommen sollten!)

  • Nein? Ich bin der einzige kinderlos ledige Vollzeitler in meinem Kollegium und mein Stundenplan sieht genau so aus. Aus genau diesem Grund. Krönung des ganzen ist dieses Schuljahr der Dienstag: Da habe ich den ersten Block von 8-10 und die letzten Nachmittagsstunden von 14-16, während meine kinderbetreuenden Kolleginnen mit Nachmittagsverpflichtung, so sie denn überhaupt eine haben, einen ganzen Tag frei geschaufelt bekommen. :rolleyes:

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Wenn ich eine halbe Stelle arbeite und meine 4 Stunden täglich bereits abgeleistet habe, weil ich z.B. von 9-13 Uhr Unterricht geleistet habe, dann sind sämtlich Nachmittagstermine Zeiten, die als (unbezahlte) Überstunden gelten

    Nein, sind es nicht. Sondern das gehört auch zu deiner Arbeit dazu und ist einzukalkulieren.


    § 10 Allgemeine Dienstordnung (NRW)



    Zitat

    § 10Weitere Aufgaben(1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichenmit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sieüberwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht,beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigungder Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führenUnterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste).(2) Die Lehrerinnen und Lehrer führen im Rahmen der Aufsichtspflicht derSchule Aufsicht.(3) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehört es auch, Vertretungsaufgabenzu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungenteilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken.(4) Lehrerinnen und Lehrer stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinanderab und arbeiten zusammen (§ 57 Absatz 2 Satz 2 SchulG). Siewirken an der Qualitätsentwicklung und -sicherung schulischer Arbeit sowiean der Gestaltung des Schullebens mit (§§ 3 Absatz 4, 57 Absatz 2Satz 1 SchulG).(5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnenund -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) undbei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8)sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssennach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.


    Wenn du davon ausgehst, dass deine Arbeit sich ausschließlich auf den Unterricht bezieht und der Rest unbezahlte Überstunden sind, dann hast du eine völlig falsche Auffassung von deiner Arbeit. Für die anderen Termine wirst du ebenfalls bezahlt!

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