Private Krankenversicherung vs. gesetzliche Krankenversicherung

  • Danke :)

    1) Wie kommst du auf 500 Euro PKV-Beitrag in deiner Tabelle?


    2) Wenn du mit 30%-Aufschlag reinkommst, dann hast du (außer, du versuchst und schaffst es neu zu verhandeln) diese 30% für immer.

    Weil Morale hier schrieb, dass man nicht darüber kommt: Private Krankenversicherung vs. gesetzliche Krankenversicherung
    Ich möchte das ja berechnen für die Lebenszeit - und da waren 500 ein Mittelwert. Wenn man jung ist, zahlt man weniger, wenn man alt ist mehr. Sind denn 300€ als Mittelwert realistischer? Habe die mal eingegeben & Excel durchrechnen lassen ->
    [Blockierte Grafik: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/pkvgkv30037nqba6fpo.png]
    ( http://www.daten-hoster.de/fil…cyh51s6VlpsR/PKVvGKV.xlsx )
    Dann würde sich die PKV selbst mit 30%-Aufschlag (ohne Kinder) immer lohnen. Wobei man über 60 Jahre gerechnet mit 940€ Nachteil bei 50%-Teilzeit auch noch gut leben kann.


    Kann man denn die PKV auch wechseln, wenn man per Öffnungsklausel hinein gekommen ist? Sonst würde ja die Verhandlungsbasis fehlen.

  • Also wenn du jeden Furz in deinem Leben derart auseinanderbröselst wirst du nie zu einer Entscheidung kommen.


    Die meisten Lehrer sind bei der Debeka oder DBV. Dort gibt es explizite Beamtentarife.


    Du bist Beamtin, also lohnt sich die PKV für dich. Hast du irgendwann mehrere Kinder verändert sich die Beteiligung der Beihilfe für dich. Und als Pensionär hast du 70%Beihilfe.


    Und ja es wird reichen, denn idR ist über ein Arbeitsleben hinweg ausreichend Aötersvorsorgekapital angespart. Ob in Form eines Depots, Immobilie o.ä. Du wirst als Pensionär dir die PKV weiterhin leisten können.


    Mehr können wir hier nicht für dich tun als dir das eins um ander Mal klar zu machen.

  • Ach so, das war ein Durchschnittswert, okay.
    Ich (weiblich, damals mitte 30) bin mit der Öffnungsklausel reingekommen, habe jahrelang ziemlich genau 300euro bezahlt, es kam dieses Jahr die erste heftige Erhöhung, die es überhaupt seit Jahren bei der debeka gab, ich bin jetztbei 320.
    Eine Kollegin, die älter ist (Anfang 40), mit ca 30 in die PKV durch die Öffnungsklausel kam, bezahlt immer noch leicht weniger als ich und verursacht jedes Jahr weeeeeeeit über ihre Beiträge hinaus an Kosten (chronische Krankheit). Und die debeka macht überhaupt keine Anstalten, sie loszuwerden.


    Ja, es 'gibt Fälle, wo...' (es sich nicht mehr lohnt...)


    Aber:
    Wenn du beim Einstieg nicht schon 'älter' bist (das vergisst auch Susannea auch immer zu erwähnen, dass sie selbst nicht mehr ganz jung war, die schon geborenen Kinder vll auch nicht perfekt gesund waren, usw..), UND nicht vor hast, mehr als 3-4 Kinder zu haben UND bis zum 18. Geburtstag des letzten Kindes unterhälftig zu arbeiten, DANN gibt es keinen Grund, dass sich das nicht lohnt...


    Mut zu, irgendwann wird es zu spät für die Öffnungsklausel ...

  • Mensch, Julia, willst du im Ernst so was wie eine lebenslange Zahlung in eine Krankenversicherung vorausberechnen???
    Ja, weißt du denn, wie alt du werden wirst :ka::ka::ka:
    Hast du schon mal dran gedacht, dass man nie weiß, wie sich Dinge verändern, die heute gesetzt sind?


    Und überhaupt, ich empfehle John Lennons Spruch.


    Life is what happens while you're busy making other plans.


    Also, entscheide dich und gut ist. :fluester:

  • jo danke.


    Ich (weiblich, damals mitte 30) bin mit der Öffnungsklausel reingekommen

    Wie läuft das ab. Ich stelle eine Antrag über einen Vermittler. Dann werde ich abgelehnt. Und dann wird der Antrag per Öffnungsklausel gestellt? Also muß zunächst ein Antrag abgelehnt werden, damit man den Antrag per Öffnugunsklausel stellen kann?


    Eine Kollegin, die älter ist (Anfang 40), mit ca 30 in die PKV durch die Öffnungsklausel kam, bezahlt immer noch leicht weniger als ich und verursacht jedes Jahr weeeeeeeit über ihre Beiträge hinaus an Kosten (chronische Krankheit). Und die debeka macht überhaupt keine Anstalten, sie loszuwerden.

    So etwas lese ich u.a. in Versicherungsbedingungen "VIA: Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht." Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen. Und dann? Wenn man jetzt über Öffnungsklause hineingekommen ist, dann freut sich der Versicherer ja evlt. ohnehin nicht. Eine mögliche Reaktion wäre ja dann die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Dann stünde man ganz ohne Versicherungsschutz da...

  • So etwas lese ich u.a. in Versicherungsbedingungen "VIA: Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht." Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen.

    Moment - da ist ganz wichtig, wer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Wenn der Versicherer verzichtet, kann er nicht kündigen. Jedenfalls nicht "ordentlich", sondern nur in extremen Ausnahmefällen, also außerordentlich.

  • Und nur, wenn du etwas verbrochen oder verschwiegen hast, nixvt weil du Geld kostest. Es ist schwer verständlich, warum eine PKV 'freiwillig' jdn aufnimmt, die von Anfang an 20000 Euro im Jahr kostet, aber es gleicht sich aus. Und dadurch macht die jeweilige PKV quasi ne gute Tat, fürs Kharma ;-)
    Also: keine PKV kündigt dir beim 3. Schnupfen im Jahr.

  • Also: keine PKV kündigt dir beim 3. Schnupfen im Jahr.

    Schon klar, aber wenn sie einen schon ablehnen, dann wollen sie einen nicht haben. Dann zwingt man sich ihnen auf über die Öffnungsklausel und ist dann plötzlich ihr bester Freund? Kann ich mir nicht vorstellen.


    Moment - da ist ganz wichtig, wer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Wenn der Versicherer verzichtet, kann er nicht kündigen. Jedenfalls nicht "ordentlich", sondern nur in extremen Ausnahmefällen, also außerordentlich.

    Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel.



    Was bedeutet denn: "Kinder sind ab Vollendung des 4. Lebensjahres alleine versicherbar."? -> http://www.online-pkv.de/pkv-b…dlich-kinder-auch-allein/

  • Was bedeutet denn: "Kinder sind ab Vollendung des 4. Lebensjahres alleine versicherbar."?

    Das bedeutet, dass Kinder, deren Eltern nicht in der PKV sind, mindestens 4 Jahre alt sein müssen, wenn sie in die PKV sollen.
    Wenn du selbst in der PKV bist, hat dein Kind ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung Anspruch darauf, in derselben PKV versichert zu werden - auch, wenn es ein Extremfrühchen ist, bei dem extrem hohe Kosten schon in den ersten Wochen absehbar sind und nicht auszuschließen ist, dass weitere Kosten wegen Behinderungen folgen, oder es mit einer kostenintensiven Behinderung oder einem komplexen Herzfehler oder so zur Welt kommt.

  • Die PKV hat sich freiwillig erklärt, an der Öffnungsaktion teilzunehmen, sie MUSS das NICHT machen. Wenn sie das tut und du dann drin bist, dann bist du regulär drin und es stehen dir alle Rechte und Leistungen deines Vertrags. Das, was dir die PKV nicht geben will / nicht gönnt, hat sie im Vertrag ausgeschlossen und das weisst du von Anfang an.

  • Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel.

    OH MEIN GOTT... wie alt bist Du eigentlich?


    Nochmal zum Mitschreiben:
    1. Als Beamtin hast Du keine echte Wahl. Praktisch gesehen MUSST Du Dich privat versichern, wenn Du nicht massive Nachteile in Kauf nehmen willst. Es hat seinen Grund, dass PRAKTISCH ALLE Beamten privat versichert sind. BITTE KAPIER DAS JETZT ENDLICH!


    2. Man hört immer wieder Horrorstories von Leuten, die kurz vor der Rente verzweifelt versuchen, nochmal in die gesetzliche KV zurückzukehren, weil die Private mit 1000 Euro im Monat oder noch mehr unbezahlbar wird. Das betrifft aber nur Selbständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte. Als Beamtin bist Du davon kaum betroffen, weil Du im Grunde genommen nicht über Deine PKV, sondern über die Beihilfe versichert bist. Die PKV deckt als Zusatzversicherung bei Beamten nur die Lücke ab, die die Beihilfe lässt (bei aktiven Beamten 50%, bei Ruheständlern 30%). Deshalb steigen die Beiträge nie in die Höhen wie bei einer privaten Vollversicherung.


    3. Wenn Du Dich partout nicht privat versichern willst - es gibt zwei Möglichkeiten: a. freiwillige GKV --> aufwendig und teuer; b. Verzicht auf den Beamtenstatus --> ganz einfach, aber noch teurer.

  • Schon klar, aber wenn sie einen schon ablehnen, dann wollen sie einen nicht haben. Dann zwingt man sich ihnen auf über die Öffnungsklausel und ist dann plötzlich ihr bester Freund? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel.

    Sag mal Julia, woher nimmst du eigentlich deine Rechtsauffassung? Die Klausel "Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht" sagt doch genau das aus, was gewünscht wird. Während bei vielen anderen Verträgen im Zivilrecht (z.B. bei Arbeitsverträgen) ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht existiert, wird hier (freiwillig) seitens der Versicherung darauf verzichtet. Das bedeutet konkret das, was bereits weiter oben beschrieben wurde:


    1) Die PKV kann eben nicht von sich aus den Vertrag kündigen, weil ihr gerade danach ist
    2) Eine Kündigung kann ausschließlich (!) als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden...diese ist an besondere Bedinungen geknüpft, z.B. arglistige Täuschung bei der Angabe von Vorerkrankungen.


    Wie du auf "Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel." und "Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen." kommst, ist mir ein absolutes Rätsel.

  • Wie du auf "Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel." und "Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen." kommst, ist mir ein absolutes Rätsel.

    das ist nicht nur eine eigenartige Rechtsauffassung, sondern auch fehlende Fähigkeit, mit Texten umzugehen.....
    Oder aber, was ich vermute, eine riesengroße generelle Ängstlichkeit.
    Oder beides :heul:


    Sorry, das war nicht ganz nett von mir jetzt. :flieh:

  • Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel.

    Sag mal Julia, woher nimmst du eigentlich deine Rechtsauffassung? Die Klausel "Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht" sagt doch genau das aus, was gewünscht wird. Während bei vielen anderen Verträgen im Zivilrecht (z.B. bei Arbeitsverträgen) ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht existiert, wird hier (freiwillig) seitens der Versicherung darauf verzichtet. Das bedeutet konkret das, was bereits weiter oben beschrieben wurde:
    1) Die PKV kann eben nicht von sich aus den Vertrag kündigen, weil ihr gerade danach ist
    2) Eine Kündigung kann ausschließlich (!) als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden...diese ist an besondere Bedinungen geknüpft, z.B. arglistige Täuschung bei der Angabe von Vorerkrankungen.

    Zitat


    Wie du auf "Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel." und "Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen." kommst, ist mir ein absolutes Rätsel.


    Ein Versicherer veruzichtet darauf, von allen Tarifen die ich bislang gesehen habe. Bei allen anderen steht davon nichts bzw. in einer Tabelle steht dann ein leeres Feld. Also verzichten diese nicht darauf. Um diese geht es mir. Die können mich dann nach belieben wieder kündigen? Das wäre ja der Umkehrschluss.

  • Ein Versicherer veruzichtet darauf, von allen Tarifen die ich bislang gesehen habe. Bei allen anderen steht davon nichts bzw. in einer Tabelle steht dann ein leeres Feld. Also verzichten diese nicht darauf. Um diese geht es mir. Die können mich dann nach belieben wieder kündigen? Das wäre ja der Umkehrschluss.


    Sorry, meine Wortwahl weiter oben war missverständlich: Die Versicherungen verzichten nicht freiwillig auf die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, sondern müssen dies für die normale Krankenkostenabsicherung per Gesetz tun. §206 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsgrundes für Krankheitskostenvollversicherung...zumindest für die nichtoptionalen Teile. Nicht geschützt sind z.B. über den normalen Versicherungsschutz hinaus gehende Extratarife, wie z.B. Chefarztbehandlung, wenn diese nicht im normalen Tarif bereits enthalten ist. Sonst erfüllt der Vertrag die erstgenannten Funktionen und kann nicht gekündigt werden. Eine Teilkündigung von einzelnen Vertragsbestandteilen hingegen ist nicht möglich. Und auch die mögliche ordentliche Kündigung von über den Grundschutz hinausgehenden Luxusverträgen ist nur innerhalb der ersten 3 Jahre möglich. Nochmal: eine solche Kündigung ist für die "normale" Krankenvollversicherung bereits ausgeschlossen!


    Dass die meisten Versicherungen dies nicht explizit im Vertrag erwähnen, mag daran liegen, dass ein zivilrechtlicher Vertrag keine gesetzlichen Vorgaben aushebeln kann. Der Kündigungsverzicht ist per Gesetz vorgegeben, muss also nicht extra vereinbart werden.

  • 2) Wenn du mit 30%-Aufschlag reinkommst, dann hast du (außer, du versuchst und schaffst es neu zu verhandeln) diese 30% für immer. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wenn der Beitrag um sagen wir mal 2%, steigt deiner auch um 2%. Sprich: natürlich ist deine Steigerung größer, als hättest du keinen Zuschlag bekommen, aber alles vorhersehbar, also nicht auf einmal 50% Aufschlag.

    Könnte man dann nicht z.B. nach ein paar Jahren nochmal rundfragen bei den PKV´s ob eine andere Versicherung einen ohne Aufschlag nehmen würde. Oder darf man nicht wechseln, wenn man per Öffnungsklausel genommen wurde?

  • Dafür kriegen wir halt bessere und vor allem schnellere (!!!) Leistungen.

    Die Leistungen sind nicht besser. Es wird immer nach dem Goldstandard behandelt.


    Ärzte haben es nur ganz gut drauf, Privatversicherten irgendwelchen Schrott anzudrehen, der als GKV-Patient unter IGEL laufen würde - und die meisten Leistungen sind hier ohne Wirksamkeit (siehe Igel-Monitor)

  • Du bist Beamtin auf Probe und hast keinerlei Ahnung, was der Unterschied und das Zusammenspiel zwischen PKV und Beihilfe ist?Wie hast du denn das Ref geschafft?

    Hi Karl-Dieter. Ich war im Ref gesetzlich krankenversichert. Ich kümmere mich erst jetzt darum.

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