Nachschreibtermine, zu denen immer nur ein Schüler kommt

  • Nicht ganz,
    wir müssen nur ausreichend schriftliche Leistungen haben, um daraus eine Zeugnisnote bilden zu können. Also wenn ein Kollege viele Stunden in einer Klasse hat und entsprechend vier Klausuren pro Halbjahr schreiben läßt, kann er gut auf eine Klausur verzichten. Blöd wird es, wenn man in einer Klasse eh nur eine oder zwei Klausuren hat. Dann kann man sich nicht mehr darauf berufen, daß die übrigen schriftlichen Leistungen ausreichen, um die Zeugnisnote zu begründen.


    Manche Kollegen sind da allerdings richtig abgekocht. Schließlich steht nirgendwo im Gesetz wann der Nachschreibtermin stattzufinden hat und ob er vorab angekündigt werden muß. Die warten dann damit einfach so lange zu, bis der Schüler an irgendeinem Tag mal unentschuldigt gefehlt hat im Schuljahr, was bei unserem Klientel durchweg der Fall ist. Irgendwo haben die alle Lücken. Dann bekommen die Schüler eine 6, weil sie natürlich genau an diesem Tag hätten die Klausur nachschreiben sollen.


    Diese Schiene ist in meinen Augen dann aber doch extrem hart.

    Wie viele schriftliche Leistungen sind "ausreichend"?


    Wg. der fiesen "unentschuldigt, 6!"-Methode: das kommt mir auch extrem hart vor, aber wenn damit ein Schüler abbricht, anstatt sich noch 1-3 Jahre Todeskrampf liefert und dann die Prüfung nicht besteht, tut man ihm doch letztenendes einen gefallen bzw. da hätte ich Verständnis dafür.
    Gerade am Anfang (erstes Lehrjahr) bin ich dafür bei Schülern, die große "Schluris" sind bzw. die Prüfung vermeintlich nicht bestehen werden, keine Milde walten zu lassen. Später fühlen sich Kollegen gezwungen diese irgendwie (!) durchkommen zu lassen, damit ja nicht all die Jahre nun umsonst waren. Also lieber gleich am Anfang raus, um den Schülern wie Lehrern das zu ersparen. Dann wurden nur ein paar Wochen oder wenige Monate vergeudetet, und wer was daraus gelernt hat, darf ja gerne wieder kommen. Unterm Strich scheint mir das besser für alle beteiligten.

  • Gerade am Anfang (erstes Lehrjahr) bin ich dafür bei Schülern, die große "Schluris" sind bzw. die Prüfung vermeintlich nicht bestehen werden, keine Milde walten zu lassen.

    Ich rede von den Vollzeitschülern. Bei den Azubis haben wir eh keine Handhabe. Die können in der Berufsschule in allen Fächern eine 6 bekommen. Wenn sie die Zwischen- und Lehrabschlußprüfung bei der IHK oder Handwerkskammer bestehen, bekommen sie ihren Facharbeiter- oder Gesellenbrief. Zwar haben sie dann keine abgeschlossene Berufsschul-Ausbildung und können entsprechend weder den Meister machen noch die Techniker-Schule besuchen, aber die 3,5 Jahre Lehre sind uns sicher.


    Wie viele schriftliche Leistungen ausreichen? Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß 2 pro Halbjahr ausreichen, wenn entsprechend mehr geplant sind. Da ich aber in allen Klassen eh nur 1-2 Klausuren habe (bei entsprechend vielen Klassen), habe ich mich damit nie weiter befaßt.

  • Nicht ganz,
    wir müssen nur ausreichend schriftliche Leistungen haben, um daraus eine Zeugnisnote bilden zu können.

    Ich kenne die ApoBK nicht, aber in der APOWBK und, so weit ich weiß auch in der APOGOSt, ist klar geregelt, wie viele Klausuren geschrieben werden müssen:


    Wie Klausuren auszusehen haben, ist wiederum in den jeweiligen Kernlehrplänen geregelt.


    Da kommt man leider nicht dran vorbei, indem man Klausuren durch andere schriftliche Prüfungsformen aus dem Bereich der "sonstigen Mitarbeit" ersetzt. Und ich werde ganz bestimmt nicht Leistungskontrollen wie ausgewachsene Klausuren gestalten, um mir den Weg zu öffnen. Ich bin doch nicht wahnsinnig! :D


    (Abgesehen davon, würde bestimmt eine m.E. berechtigte Beschwerde auftauchen, dass ich damit als Lehrer nicht der rechtlich festgesetzten Zahl von Klausuren folge.)


    Vielleicht meinst du die in SchulG §48(4) gegebene Möglichkeit der Prüfung zur Feststellung des Leistungsstandes? Das ist tatsächlich ein Weg, um um eine Klausur im üblichen Format zu umgehen. Aber es wird in dem Absatz auf die Vorgaben der APO hingewiesen, und ist zumindest in meiner Schulform der Begriff "mündliche Prüfung" in verschiedenen Kontexten in eine sehr auffwendige Form gegossen. Ich habe es nicht ausprobiert, kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass man eine Reihe von schriftlich gefundenen Bewertung tatsächlich als "Prüfung" nach der APO deklarieren kann.

  • Ich kenne die ApoBK nicht, aber in der APOWBK und, so weit ich weiß auch in der APOGOSt, ist klar geregelt, wie viele Klausuren geschrieben werden müssen:

    Da steht doch "zwei Klausuren pro Semester". Also wenn eigentlich drei oder gar vier Klausuren angesetzt sind, kann ich so lange auf weitere Leistungsnachweise verzichten, bis ich das Minimum von zwei Klausuren erreicht habe. ;)

  • Naja, damit würdest Du aber die, die ständig bei Arbeiten "krank" sind belohnen. Die kriegen ja dann die (vermutet) schlechte Note nicht und werden zufällig bei den nicht so schwierigen Themen gesund sein. Die unentschuldigt-->sechs-Variatne hab ich tatsächlich auch schon gemacht. Die ist bei uns aber durch die "bei nächster Gelegenheit wird nachgeschrieben"-Regel eigentlich auch Standard, wenn dann bei nächster Gelegenheit unentschuldigt gefehlt wird.


    Gruß,
    DpB



    PS: Mal nebenbei "for the records", bevor die Mitleser jetzt alle Berufsschullehrer für ganz fiese Hunde halten: Es geht hier um eine absolute Minderheit von "Arbeitsblaumachern". Die allermeisten, die krank sind, sind das auch tatsächlich und melden sich dann ganz selbstverstädnlich freiwillig bei nächster Gelegenheit zum nachschreiben.
    Dass wir bei den Blaumachern zum Teil etwas härter agieren (müssen) liegt auch an unserem Schulsystem. Bei 1 1/2 Schultagen pro Woche hat man häufig tatsächlich auch terminlich keine Nachschreibemöglichkeiten mehr übrig, außer eben diesen Hardlinervarianten wie "Sonntags morgens nach dem Kirchgang" :D

  • Dazu habe ich ja schon was geschrieben - aber noch einmal, etwas variierend: lehrplankonforme Klausuren sind in Geschichte und Englisch ziemlich aufwändige Angelegenheiten. Wenn ich mehr Klausuren schreibe, als vorgesehen ist (was ich von meiner Rechtsauffassung her problematisch fände), nur um die Mehrarbeit einer Nachschreibklausur zu vermeiden, dann schieße ich mir schon vom Korrekturaufwand her mit der Schrotflinte ins Knie. ;)


  • PS: Mal nebenbei "for the records", bevor die Mitleser jetzt alle Berufsschullehrer für ganz fiese Hunde halten: Es geht hier um eine absolute Minderheit von "Arbeitsblaumachern".

    So eine chronische Minderheit von "Spezialisten" gibt es an meiner Schulform genau so. Aber wir haben ja auch eine ähnliche Klientel, unsere sind im Schnitt vielleicht ein bisschen älter.

  • Von diesen Spezis haben wir auch jede Menge :) Ist normal, dass man als Reffi da zu weich und unerfahren ist. Hast du doch gut gelöst. Als dieses strategische Fehlen bei uns übrigens überhand genommen hat, haben wir einen allgemeinen Nachschreibetermin am Freitag nachmittag eingeführt. Extrem unattraktiv aber effektiv :P

    an der Schule meiner Söhne gibt es einen zentralen Nachschreibetermin am ersten Samstag des Monats. Da werden die anfallenden Infos der verschiedenen Fächer gemeldet und reiherum haben die Lehrer da einmal pro Schuljahr wohl Aufsicht, erhalten die Arbeiten des jeweiligen Faches/Fächer und die Namen der möglichen Nachschreiber. Das finde ich eine sehr effektive Lösung und ist unattraktiv für "Schwänzer". Was ich nicht weiß, ist, wie dann mit dem Nichterscheinen umgegangen wird, aber ich vermute stark, dass es auch da eine Konsequenz gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Da steht doch "zwei Klausuren pro Semester". Also wenn eigentlich drei oder gar vier Klausuren angesetzt sind, kann ich so lange auf weitere Leistungsnachweise verzichten, bis ich das Minimum von zwei Klausuren erreicht habe. ;)

    Das kannst du doch nicht ernst meinen, oder?
    Sorry, wenn ich in Klischees reagiere, aber sind eure Klausuren Mini-Ankreuztests und du hast zuviel Stunden für zu wenig Stoff in deinem Fach?
    Ich renne von Klausurtermin zu Klausurtermin, um nicht nur teaching for the test zu machen, ein bisschen Puffer habe ich natürlich, wenn ich einige Stunden effizient straffe, aber WANN soll ich bitte korrigieren? Ich habe gerade 3 Stappel auf dem Tisch, der 4. kommt in 3 Tagen, ich STERBE, wenn ich auch nur eine "freiwillige" Klausur mache. Vom Herstellungsaufwand nicht mal zu sprechen....



    an der Schule meiner Söhne gibt es einen zentralen Nachschreibetermin am ersten Samstag des Monats. Da werden die anfallenden Infos der verschiedenen Fächer gemeldet und reiherum haben die Lehrer da einmal pro Schuljahr wohl Aufsicht, erhalten die Arbeiten des jeweiligen Faches/Fächer und die Namen der möglichen Nachschreiber. Das finde ich eine sehr effektive Lösung und ist unattraktiv für "Schwänzer". Was ich nicht weiß, ist, wie dann mit dem Nichterscheinen umgegangen wird, aber ich vermute stark, dass es auch da eine Konsequenz gibt.


    Das Problem mit dem Samstag ist natürlich, dass dafür ein Schulkonferenzbeschluss zur Aufhebelung der 5-Tage-Woche benötigt wird. und das "reiherum"-Aufsichtmachen ist glaube ich auch ein netter Witz. Aus purer Naivität habe ich vorletztes Schuljahr mich freiwillig gemeldet, schließlich hätte ich es dann hinter mir und wäre für ca. 15 Jahre sicher (ca. 60-70 Kollegen, 2 Nachschreibetermine pro Halbjahr, je eins am Ende vom jeden Quartal), Pustekuchen, es wird einfach nur geguckt, ob jemand das bitte macht ("du hast eh jemanden dabei"). Ich sage es mal so: mich würde es nicht stören, man kann es schön planen und wenn der Freitag Nachmittag eh nicht verplant werden muss, dann sitzt man einfach da 5 Schulstunden am Nachmittag und korrigiert oder daddelt am Handy und reicht dann die Überstunden ein, die man ja sicher hat, da es eben alleine da schon 4 sind.
    Aber gerecht ist es nicht unbedingt. Ich bin froh, dass die Samstag-Variante vor ein paar Jahren also schon abgeschmettert wurde, weil es echt ne ganz andere Hausnummer ist, an dem Samstag wieder anzutanzen (gut, für die SchülerInnen auch).


    chili

  • Aber gerecht ist es nicht unbedingt. Ich bin froh, dass die Samstag-Variante vor ein paar Jahren also schon abgeschmettert wurde, weil es echt ne ganz andere Hausnummer ist, an dem Samstag wieder anzutanzen (gut, für die SchülerInnen auch).

    Ja, das ist richtig. Aber an großen Schulen fällt das kaum ins Gewicht. Wir sind 130 KuK und im Jahr werden 24 KuK für den Termin benötigt (max. 50 SuS), da ist man nur alle paar Jahre mal dran und das ist völlig ok.

  • nur um die Mehrarbeit einer Nachschreibklausur zu vermeiden, dann schieße ich mir schon vom Korrekturaufwand her mit der Schrotflinte ins Knie.

    Wenn laut Bildungsgang-Beschluß nun einmal 3 oder 4 Klausuren zu schreiben sind, wo die APO nur minimal 2 Klausuren vorsieht, würde ich entsprechend mehr Klausuren stellen. Gibt ja Kollegen die ein Fach in einer Klasse 4- oder gar 6-stündig unterrichten. Die sind dann inder Luxus-Situation, daß sie auch mal eine Klausur weglassen können.


    Aber wie gesagt, bei mir im Unterricht ergibt sich das eh nie, weil ich überall so wenige Stunden habe, daß nirgendwo mehr als 2 Klausuren fällig sind. Ich arbeite da schon am Minimum und habe genug damit zutun den Stoff in den paar Stunden zwischen den Klausuren durchzubekommen. Bei mir ist eher blöd, daß bei manchen Klausuren nicht die Gauß'sche Normalverteilung bei rauskommt sondern genau das Invertierte davon. Also reichlich 1er und 2er sowie 5er und 6er und der Mittelbau fehlt. :stumm:

  • vielleicht kennt Ihr das Problem der Nachschreibtermine auch. Es kommen die Schüler dann alle einzeln, weil von den 5 Nachschreibern natürlich an dem Tag wieder welche Krank sind. Ergebnis ist, daß man zieg Nachschreibtermine braucht und natürlich eine große Anzahl an Klausuren "verbrennt". Wie löst Ihr das Problem?

    Bei mir gibt es grundsätzlich keine Nachtermine mehr. Unentschuldigtes Fehlen bei Klausuren führt ohnehin zu einer 6... Und wenn ich am Halbjahresende feststelle, dass ich von einem Schüler zu wenige/keine Noten habe, beraume ich kurz vor der Notenabgabe eine mündliche Zusatzprüfung an. Was da in welchem Umfang abgefragt wird, bestimme ich und wird dem Schüler eine Woche vorher mitgeteilt. Je nachdem, wie viele Klausuren er verpasst hat, kann das auch schonmal der Stoff des kompletten Halbjahres sein...


    Erscheint der Schüler dann zu diesem mündlichen Nachprüfungstermin nicht, joah, dann bleibt das Feld im Zeugnis halt leer. Und das hat dann halt auch die bekannten Konsequenzen... Im schlimmsten Fall eben die Nicht-Versetzung.


    Was das Rumgeiere mit dem Referendar betrifft... Ist das "dein" Referendar? Wenn ja, würde ich da schon vorbeugend eingreifen und es gar nicht zu solchen Situationen kommen lassen. Falls es nicht "dein" Referendar ist, würde ich mich da raushalten.

    • Offizieller Beitrag

    bei uns gibt es jede Woche einen Nachschreibtermin.
    Wenn jemand nach Fehltagen (Krankheit) wieder in der Schule erschreint, ist der nächste termni seiner.
    Bei Schülern, die mehrere KA versäumt haben, sprechen wir Kollegen uns ab, wer zuerst "darf".
    Für Schüler aus den höhreren Klassen, die verdächtig oft bei KA oder auch angekündigten Kurzarbeiten fehlen, kann man per Klassenkonferenz eine Attestpflicht an KA-Terminen beschließen.


    Wer den Nachschreibtermin zuuufällig auch verpasst, weil schlagartig die Pest bei ihm ausgebrochen ist, den schnappe ich mir in meiner nächsten Unterrichtsstunde und lasse ihn in einem stillen Kämmerchen nachschreiben.


    Dass die Nachschreibarbeiten schwieriger sein könne als die Originalarbeiten, liegt in der Natur der Sache: Schließlich habe ich den geeignetesten Originaltext /Quellentext bereits für den Originaltermin verbraten. Sooo sorry :pfeif:

  • Bei Schülern, die mehrere KA versäumt haben, sprechen wir Kollegen uns ab, wer zuerst "darf".

    Wieso? Für Nachschriebtermine gilt doch die Regel, daß maximal eine Arbeit/Tag geschrieben werden darf, nicht. Also wenn man bei den ganz großen Spezialisten den Hammer rausholt, wären 4 Klassenarbeiten an einem Tag hintereinander weg (je 90 Minuten) möglich.


    Wenn unsere Azubis ihre theoretische Lehrabschluß-Prüfung machen, ist das ja auch nichts anderes. Alle Prüfungen direkt hintereinander weg mit 15 Minuten Pausen zwischendrin. Das ihr für die Attestpflicht noch eine Klassenkonferenz benötigt, ist mir rätselhaft. Bei uns besteht bei Klassenarbeitsterminen per Gesetz für alle immer "Attestpflicht". Wobei es nicht unbedingt ein Attest sein muß, weil die Ärzte inzw. Geld dafür nehmen. Die Krankschreibung, die normale Arbeitnehmer bekommen (gelber Schein), reicht auch.

  • Wieso? Für Nachschriebtermine gilt doch die Regel, daß maximal eine Arbeit/Tag geschrieben werden darf, nicht. Also wenn man bei den ganz großen Spezialisten den Hammer rausholt, wären 4 Klassenarbeiten an einem Tag hintereinander weg (je 90 Minuten) möglich.

    Das hab ich bisher erst ein Mal gesehen, aber dass war dann tatsächlich ein seltener Gast bei uns an der Schule. Ich glaube der hatte dann 2-3 Klausuren pro Tag, verteilt auf drei Tage.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ja,


    die normalen Nachschreiber sind ja nicht das Problem. Aber ich habe z.B. einen Vollzeitschüler, der gerade immer an dem Tag, an dem ich ihn im Unterricht hätte, krank ist. Den kenne ich nur aus dem letzten Schuljahr und habe ihn seit den Sommerferien noch nicht gesehen. Das sind dann entsprechende Kandidaten für härtere Gangart.

  • Ja,


    die normalen Nachschreiber sind ja nicht das Problem. Aber ich habe z.B. einen Vollzeitschüler, der gerade immer an dem Tag, an dem ich ihn im Unterricht hätte, krank ist. Den kenne ich nur aus dem letzten Schuljahr und habe ihn seit den Sommerferien noch nicht gesehen. Das sind dann entsprechende Kandidaten für härtere Gangart.

    Dann bekommt er am Schuljahresende von dir halt leider keine Note, da er dir eine Notenfeststellung nicht ermöglicht hat!


    Noten sind Bringschulden der Schüler, nicht Holschulden unsererseits. Ich kenne da nix. Notfalls halt Nicht-Versetzung.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso? Für Nachschriebtermine gilt doch die Regel, daß maximal eine Arbeit/Tag geschrieben werden darf, nicht. Also wenn man bei den ganz großen Spezialisten den Hammer rausholt, wären 4 Klassenarbeiten an einem Tag hintereinander weg (je 90 Minuten) möglich.

    1. während des Nachschreibtermins können die "Spezialisten" ja nur einmal schreiben. Kein Lehrer bleibt z.B. 4x 45 Minuten länger an der Schule.
    2. hast du die "Spezialisten" nicht unbedingt an dem Nachschreibetag im Unterricht.


    Klassenkonferenz , weil bei unseren Schülern zumindest in der Mittelstufe eben KEINE Attestpflicht bei KA besteht.

  • wo die APO nur minimal 2 Klausuren vorsieht, würde ich entsprechend mehr Klausuren stellen.

    Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. In meiner APO steht nichts von "minimal", da werden genaue Angaben gemacht. Und an die muss man sich halten - ein Fako-Beschluss hebelt nicht die Prüfungsordnung aus.

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