Bedingungen für Teilzeit arbeiten

  • Hallo zusammen,


    ich stelle mir die Frage, ob man für Teilzeit eine gesonderte Begründung braucht? Also etwas in die Richtung Erziehung, Pflege von Angehörigen o.ä. Oder kann man einfach auf Antrag Teilzeit arbeiten? Kann der Dienstherr dem Antrag widersprechen oder muss er ihn stets annehmen?
    Vielen Dank für jeden Kommentar.



    mfg


    Fernsicht

    • Offizieller Beitrag

    in NRW kannst du jederzeit den Antrag stellen. Er darf nicht abgelehnt werden, wenn du besondere Gründe wie Kindererziehung/ Pflege hast. Andernfalls kann er aus "dienstlichen Gründen" abgelehnt werden (= einziger Lehrer des Faches und/oder Unterrichtsversorgung dadurch gefährdet). Bei mir an der Schule sind etliche Kollegen immer noch in Teilzeit, obwohl die Kinder schon längst mit dem Studium fertig sind, und auch nicht wenige "junge Kollegen" ohne Kinder haben schon aus unterschiedlichen (nicht offiziellen) Gründen reduziert. Hauptsächlich: ich genieße gerne mein Leben und unterrichte gerne ein paar Stunden weniger.

  • Du kannst einen Antrag auf voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung stellen.
    Der kann allerdings auch theoretisch abgelehnt werden.


    Such mal nach deiner Bezirksregierung und dem Stichwort Teilzeit. Da findest du die Anträge und in der Regel kurze Infotexte dazu.


    Für die Teilzeitanträge gibt es allerdings Stichtage. Ich meine das wäre etwa 6 Monate vor Beginn. Bezüglich des Zeitraums bin ich aber nicht sicher.

  • vielen Dank für eure Hinweise und entschuldigt meine späte Antwort.

    ich genieße gerne mein Leben und unterrichte gerne ein paar Stunden weniger.

    das ist eigentlich mein Hauptgrund. Ich bemerke, dass ich in Teilzeit mein Pensum auch auf Dauer schaffen könnte, insbesondere wenn in ein paar Jahren Routine dazu kommt. Bei Vollzeit beobachte ich einige Kollegen die mit Mathe ziemlich am Limit laufen, daraus ziehe ich nach einiger Reflexion für mich den Schluss niemals Vollzeit zu machen. Denn ich kenne meine Grenzen.
    Aber gegenüber einer Schulleitung wäre dies ein denkbar schlechtes Argument mit einer drohenden Überforderung zu argumentieren. Auf der anderen Seite hat der Dienstherr ja auch eine Fürsorgepflicht. Könnte man damit argumentieren? Was bringt einer Schulleitung ein Lehrer, der komplett ausfällt? Nichts als Ärger und Scherereien.

    Such mal nach deiner Bezirksregierung und dem Stichwort Teilzeit. Da findest du die Anträge und in der Regel kurze Infotexte dazu.


    Für die Teilzeitanträge gibt es allerdings Stichtage. Ich meine das wäre etwa 6 Monate vor Beginn. Bezüglich des Zeitraums bin ich aber nicht sicher.

    Vielen Dank für den Hinweis. Mit den sechs Monaten hast du, meine ich, recht. Ich habe so etwas schon mal am Rande gehört.


    mfg


    Fernsicht

  • Hast du schon eine feste Stelle? Falls nicht: bei der Annahme einer solchen kann man in NRW direkt eine niedrigere Stundenanzahl angegeben. In dem Fall ohne Angabe von Gründen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bei Vollzeit beobachte ich einige Kollegen die mit Mathe ziemlich am Limit laufen, daraus ziehe ich nach einiger Reflexion für mich den Schluss niemals Vollzeit zu machen. Denn ich kenne meine Grenzen.

    Das liegt eben auch daran, dass die Anzahl der Stunden bei Vollzeit nicht mehr berücksichtigt, wie sich der Lehrerberuf verändert hat, sprich, welche Dinge nun noch zusätzlich erledigt werden müssen.
    Wenn ich ältere Kollegen höre, dann sind so viele zeitfressende Zusatzaufgaben hinzugekommen (von Inklusion usw. ganz zu schweigen), dass eigentlich die Pflichtstundenzahl gesenkt werden müsste oder das Gehalt erhöht werden.


    Das Problem ist, dass man als Teilzeitler zwar eventuell einen Tag frei hat, aber durch unteilbare Aufgaben überproportional belastet ist. Will meinen, Du verlierst Gehalt in stärkerem Maße, als Du weniger arbeitest.
    Da musst Du dann selber aktiv werden und diese Zeit wieder reinholen: Das ist zwar nicht schön, aber anscheinend will es der Dienstherr so. Ansonsten würde er dafür sorgen, dass Teilzeit wie in anderen Berufen abläuft.
    Ich würde an Deiner Stelle einfach den Antrag stellen. Bei Ablehnung steht der Dienstherr dann halt auch vor den Konsequenzen, die das ergibt. Dann bist Du halt öfter krank, weil Du das Pensum nicht schaffst und das auch auf das Immunsystem schlägt.
    Der nächste Antrag wird dann eventuell durchgehen.

  • Fernsicht, du klingst als möchtest du Vollzeit arbeiten, aber für Teilzeit bezahlt werden. Bei deiner Aussage, dass du das Pensum dann schaffst, läuten bei mir alle Alarmglocken.


    Lass dich nicht ausbeuten, arbeite Vollzeit und drehe an den nötigen Stellschrauben, dass du innerhalb einer vernünftigen Wochenarbeitszeit das Pensum schaffst.


    Du unterrichtest Mathe, mach immer mal Übungsstunden ohne große Vorbereitung, nutze Material, das dir das Internet (oder von mir aus auch die Verlage) bereitstellt.


    Gestalte deine Klausuren korrekturfreundlich, mach Feierabend.

  • Also ich interpretiere die von Firelilly vorgeschlagene Vorgehensweise nicht als Aufforderung zum Dienstvergehen oder einer Straftat. Vielmehr scheint sie im Gegensatz zur ablehnenden Dienststelle erkannt zu haben, dass eine Vollzeitstelle der angeschlagenen Gesundheit der Kollegin nicht gerecht wird. Sie hat ihr daraufhin vollkommen folgerichtig empfohlen ganz unbeiirrt ihren Antrag zu verfolgen, gehört doch die Erhaltung der Arbeitskraft zu den wichtigen Dienstpflichten zu deren Einhaltung man gesetzlich verpflichtet ist. Für den Fall der Ablehnung geht Firelilly davon aus, dass es zur gesundheitlichen Eskalation kommt. In diesem Fall ist die Antragstellerin verpflichtet sich den ärztlichen Urteil zu stellen und. Ggf dem Dienstherren eine festgestellte Dienstunfähigkeit anzuzeigen. Nirgendwo steht sie solle sich ohne Grund krankmelden. Dass die Antragstellerin in einer solchen Konstellation dafür Sorgecträgt ihren gesundheitlichen Zustand einem besonderen Monitoring unterwirft ist keine Dienstvergehen, sondern dem Umstand geschuldet, dass sie bei der gegebenen Konstellation eine besondere Gefâhrdung abzuleiten ist. Ggf kann in bestimmten Fällen eine vorbeugende Krankschreibung gerechtfertigt sein, die arbeitsmedizinischen Grünsätze zur Krankschreibung sind hier in ihrer Formulierung eindeutiger. Liegt eine AU nochnicht vor, droht aber Dieselbügel beim Verbleib im Arbeitsprozess, so ist die Krankschreibung gerechtfertigt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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