An alle Homepage-Administratoren: Wie setzt ihr die DSGVO auf der Homepage eurer Schule um?

  • Guten Morgen zusammen!


    Ich verwalte seit einiger Zeit die Homepage unserer Realschule. Da ich das nur mit meinem selbstangeeigneten Wissen in Wordpress mache, stoße ich hin und wieder an meine Grenzen oder tüftle solange, bis das gewünschte Ergebnis auf irgendeinem Weg erreicht ist. ;)


    Was mir jetzt aber etwas Bauchschmerzen bereitet, ist die DSGVO. Wenn ich unsere Datenschutzbeauftragte richtig verstanden habe, ist es das wichtigste, dass man eine Datenschutzerklärung auf der Homepage hat. Wie genau die auszusehen hat, konnte sie mir jedoch auch nicht sagen. Daher hier meine Frage:


    Wie habt ihr das gelöst? Gibt es irgendeinen alllgemeingültigen Text für Schulen? Wenn ich die Erklärung dieses Forums hier kopieren würde, wäre das ja doch recht eigenartig :P


    Habt ihr noch weitere Maßnahmen seit Inkrafttreten der neuen DSGVO ergriffen? Wir bisher nicht. Alle Eltern unserer SuS haben bei der Einschulung unterschrieben, dass sie mit der Veröffentlichung und Speicherung von Bildern auf unserer Homepage oder im Rahmen schulischer Aktivitäten zustimmen, daher haben wir sämtliche Bilder online gelassen..


    Kollegieale Grüße
    Wolle

  • Wir sind da ähnlich ratlos wie du.....
    Viele Schulen bei uns im Umkreis haben ihre Homepage aus Ratlosigkeit quasi erstmal 'stumm' geschaltet....
    Die 50 Seiten Infodokument unsres Schuljuristen des Schulamts brachten uns da gar nicht weiter.

  • Schulen können weder abgemahnt werden (kein Wettbewerber), noch können sie mit Bußgeldern überzogen werden (öffentliche Stelle). Ich wäre da also erst einmal sehr entspannt, denn wenn ihr von einer Datenschutzstelle angeschrieben werdet, wird die euch ja auch schreiben was sie denn gerne hätte. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ja, ich seh dem auch gelassen entgegen.


    Gerade die Homepage ist eigentlich nur one-way bei uns.


    Viel mehr Sorgen mache ich mir über die Myriaden Schülerdaten, die bei uns im Haus, den häuslichen Arbeitsräumen der Kollegen und auf den Wegen dazwischen in Papierform, elektronisch oder sonstwie in allen möglichen Kombinationen rumfliegen.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Mein Mann hatte versucht mit dem Datenschutzgenerator eine Erklärung zu erstellen. Das geht leider für Schulen nicht kostenlos. Da bei uns aber die Stadt als Träger und Domaininhaber verantwortlich ist, haben wir dieser mitgeteilt, dass sie die liefern müssten. Haben sie nicht getan, also scheint es nicht wichtig zu sein.

  • noch können sie mit Bußgeldern überzogen werden (öffentliche Stelle)

    Magst du mir für diese erleichternde Botschaft eine Quelle schicken? Welche Maßnahmen hat die Datenschutzbehörde denn dann gegen öffentliche Stellen?

  • Zitat

    Artikel 83 DSGVO Absatz 7
    Unbeschadet der Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 58 Absatz 2 kann jeder Mitgliedstaat Vorschriften dafür festlegen, ob und in welchem Umfang gegen Behörden und öffentliche Stellen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, Geldbußen verhängt werden können.

    Zitat

    §43 BDSG (neu) Absatz 3
    Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Was mir jetzt aber etwas Bauchschmerzen bereitet, ist die DSGVO. Wenn ich unsere Datenschutzbeauftragte richtig verstanden habe, ist es das wichtigste, dass man eine Datenschutzerklärung auf der Homepage hat.

    Nunja, Datenschutzbeauftrage wird man halt durch Ernennung.


    Die Rechtslage kann ich nicht beurteilen. Mir will es aber so vorkommen, als wenn man eine Datenschutzerklärung braucht, wenn man Daten speichern will. Was wäre das?


    Ansonsten meine ich, dass die Schulleitung und die Datenschutzbeauftragte sich zusammensetzen sollten, um das zu klären. Wenn ich für die technische Umsetzung verantwortlich wäre, würde ich da jegliche Verantwortung für Inhalte ablehnen (auch schriftlich).


    Wie dringend braucht ihr die Homepage?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich habe ein paar Handreichungen der Hamburger Schulbehörde dazu. Wenn Interesse besteht, lasse ich die gerne zukommen. Bitte PN.

  • Kann man entspannt sehen. Verantwortlich ist die Schulleitung bzw. der Sachaufwandsträger; wer steht denn bisher im Impressum? Wird das Landkreisamt oder sie Stadt sein, denke ich. Letztlich ist das deren Problem. Ich habe für unsere Homepage einen der vielen DSGVO-Generatoren benutzt, die man im Web kostenlos findet, und verschiedene Funktionen abgeschaltet oder modifiziert - vieles davon wohl unnötig. Für mein privates Blog so ähnlich: https://www.herr-rau.de/wordpress/2018/05/dsgvo.htm


    Das Kultusministerium hat für Schulen in Bayern einen Entwurf dazu entwickelt, der aber a) erst in den letzten Tagen eingetrudelt ist und b) noch nicht endgültig abgesegnet. So oder so: Kein Grund zru Sorge, siehe auch oben das mit den gewerblichen Konkurrenten, die wir so nicht haben - und vor allem die könnten abmahnen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Wir sind eine abitur-online Schule, die Logineo und Moodle für den Bildungsgang abitur-online aber auch für den Schulbetrieb und als Lernplattform für Kollegiats- und Abendgymnasiumskurse betreibt.


    Dies schreibt das Rechenzentrum, bei dem unsere Instanz in Landesauftrag gehostet ist, zu dieser Problematik:




    Hier sind die Informationen der Medienberatung NRW über Datenschutzbeauftragte.

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