• Guten Abend,


    ich hatte vor den Ferien eine Einladung von einem zukünftigen KL. einiger meiner Schüler bekommen. An dieser Schule(Gesamtschule) werden 7 Schüler aus meiner vierten Klasse in seiner 5. Klasse.


    In den Brief stand, das man sich gerne einmal bezüglich der Schüler an der Gesamtschule treffen möchte und über Fördermaßnahmen für die Schüler reden möchte , aber auch allgemein etwas über sie erfährt.


    Meine Frage ist nun, wie verhält man sich bei so einem Gespräch, was darf ich preisgeben und was nicht?


    Ps: Die Klasse habe ich ab der zweiten Schuljahr nach meinem Ref als Klassenleitung übernommen. Sie ist somit meine erste vierte Klasse.

  • Nichts schriftliches.
    Mündlich auch nur Informationen, die eh schon im Zeugnis stehen.
    Ich kann dir gerne mal näheres dazu raussuchen. Aber weitergeben darf man offiziell nichts, was die weiterführende Schule nicht eh schon weiß.


    Ich weiß, das fällt schwer - vor allem, weil es der weiterführenden Schule ggf. helfen würde, mehr zu wissen.
    Aber die Regeln sind da ziemlich klar. (Siehe Bass 10-41 ...)


    kl. gr. frosch

  • Bei uns läuft das ganz offiziell im Rahmen des Übergangs Grundschule - weiterführende Schule.
    Frag am besten deine Schulleitung, wie das bei euch geregelt ist.

  • Ohne jetzt was zu wissen, würde ich, wenn das, was kleiner gruener frosch geschrieben hat, zutreffend ist, mich für die Einladung zu dem Treffen höflich bedanken und absagen - entweder sagst du bei dem Treffen etwas, was du nicht sagen darfst oder du sagst nur das, was die weiterführende Schule eh schon weiß. Dann ist es Zeitverschwendung für beide Seiten.

  • Vielleicht kannst du deine Informationen etwas allgemeiner halten, z.B. wie es aussieht mit dem Deutschunterricht, wo liegen da bisher die Schwerpunkte usw.


    Viele Lehrer der weiterführenden Schulen sind z.B. erstaunt zu erfahren, wie bei uns der Fremdsprachenunterricht abläuft, nämlich mündlich und dass die Kinder selbstständig nichts auf englisch schreiben, höchstens abschreiben. Die Tests bestehen überwiegend aus Hörverstehensaufgaben mit ankreuzen und was von den Schülern geschrieben wird, muss irgendwo auf dem Arbeitsblatt zu finden sein und wenn es als Purzelwort ist. Wie man ein Vokabelheft führt, wissen sie auch nicht, weil wir keine führen dürfen. Über diese Informationen sind die LuL ziemlich erstaunt.


    Manchmal wird auch über den Leselernprozess gesprochen, wie mit Rechtschreibfehlern umgegangen wurde, wie der Rechtschreibunterricht überhaupt abläuft, wie SuS mit LRS gefördert und bewertet wurden, usw.
    In Mathematik kann es um die schriftlichen Rechenverfahren gehen, inwieweit wurde z.B. das schriftliche Teilen behandelt.


    Über einzelne Schüler sollen wir eigentlich auch nicht reden, d.h. es sollen keine Namen fallen (versuchen wir auch zu vermeiden, aber es klappt nicht immer). Schriftliche Dinge geben wir auch nicht weiter. Die SuS sind bei uns seit Abschaffung der Grundschulempfehlung ca 6 oder 7 Jahre nur mit der Geburtsurkunde zur Anmeldung erschienen, Zeugnis der GS wird nicht vorgelegt. Seit neuestem muss man wieder die GS-Empfehlung vorlegen, an die man sich aber nicht halten muss.

  • Aber die Regeln sind da ziemlich klar. (Siehe Bass 10-41 ...)

    Ich sehe das hier eigentlich etwas anders, so deutlich ist das imho nicht geregelt: Oder worauf beziehst du dich hier konkret?


    10-44 Nr. 2.1


    § 6
    Datenübermittlung bei einem Schulwechsel
    (1) Bei einem Schulwechsel übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule personenbezogene Daten aus dem Schülerstammblatt und dem sonstigen Datenbestand, soweit die Daten für die weitere Schulausbildung der Schülerin oder des Schülers erforderlich sind. Entsprechendes gilt bei der Kooperation von Schulen. Die Unterlagen selbst verbleiben bei der abgebenden Schule.


    (usw.)

  • Bei uns gibt es auch Übergabegespräche - ganz offiziell koordiniert, um Besonderheiten anzusprechen, bspw. bei ESE Auffälligkeiten, die ja immer sehr individuell sind. So erfahren wir, was geht, was gar nicht und was schon im Sinne der individuellen Förderung gemacht wurde, und vieles mehr. Sie werden dankbar angenommen!

  • Karl-Dieter, im §6, Abschnitt 2 steht es recht deutlich.



    Exakt steht es dann in der Anlage. Bei Punkt 2 steht da z.B.

    gesundheitliche Beeinträchtigung und/ oder körperliche Behinderung (soweit nach § 57 Absatz 1SchulG notwendig)2: Beginn,Ende, Art, Umfang

    und

    Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf:Datum, Art, Förderdauer, Förderort, Förderplan, Förderumfang, Datum undErgebnis2 des zugrunde liegenden Gutachtens

    Die Punkte aus Anlage 1, Abschnitt A will ich jetzt nicht alle aufzählen - es ist aber auch eine abschließende Liste. (Siehe Link)
    Daten die dort nicht stehen, werden nicht weitergegeben.


    kl. gr. frosch

  • Bei uns gibt es da auch eine ganz offizielle Veranstaltung zu, die ist verpflichtend für alle Lehrer. Das funktioniert dann so ähnlich wie Speed-Dating (mit etwas mehr Ruhe vielleicht ;) )

  • @kleiner gruener frosch, die aufgezählten Daten sind so dermaßen umfangreich, dass da wirklich alles reinpasst.


    Ich finde solche Gespräche normal und sehe rechtlich keinerlei Probleme, wenn sich 2 Lehrer über einen Schüler unterhalten. Machen wir im Lehrerzimmer auch, wir unterliegen keiner Schweigepflicht in dem Sinne.


    Die Frage ist eher: bringt's was? Vielleicht kommt der Kollege mit einem Kind super klar, woran du dich 3 Jahre abgearbeitet hast und umgekehrt. Im Grunde sorgt man lediglich für Vorurteile. Es sei denn, es gibt einen gravierenden Fall à la "hier sind wir seit Jahren dran, Jugendamt und Förderschule einzubinden, die Eltern sind mit Vorsicht zu genießen" Das kann den Vorteil haben, dass Hilfen aufrechterhalten werden, Kindeswohl im Blick bleibt und das Rätselraten nicht wieder von vorne beginnt.

  • Also, wir werden immer daran erinnert, uns nicht über einzelne Schüler zu unterhalten, keine Namen zu nennen und die Zeugnisse werden auch nicht vorgelegt. Die sind für die Familie, Oma und Opa
    Ob es sinnvoll ist, darüber kann man diskutieren. Wahrscheinlich sollen die Schüler die Chance auf einen Neuanfang haben.

  • Bei uns gibt es da auch eine ganz offizielle Veranstaltung zu, die ist verpflichtend für alle Lehrer. Das funktioniert dann so ähnlich wie Speed-Dating (mit etwas mehr Ruhe vielleicht )

    Bei uns auch. Da sind die Grundschullehrer eingeladen. Da wird dann ganz konkret geredet.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Also, wir werden immer daran erinnert, uns nicht über einzelne Schüler zu unterhalten, keine Namen zu nennen und die Zeugnisse werden auch nicht vorgelegt. Die sind für die Familie, Oma und Opa
    Ob es sinnvoll ist, darüber kann man diskutieren. Wahrscheinlich sollen die Schüler die Chance auf einen Neuanfang haben.

    Aber die Zeugnisse aus der Grundschule liegen doch eh in der Schülerakte und können jederzeit eingesehen werden. Dann kann man auch direkt drüber reden.

  • Bei uns müssen die Zeugnisse als Kopie bei der Anmeldung beigelegt werden. So war das auch bei meinem Kind im Februar. Die Schule (nicht die an der icharbeite) wollte alle Zeugnisse vom dritten Schuljahr und erstem Halbjahr des vierten Schuljahres. Das vom zweiten Halbjahr müssen wir dann nachreichen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Musste ich bei meinen Kindern nie. Grüne Landesregierung. Vielleicht...


    Bis 2012 brauchte man bestimmte Notendurchschnitte im Übertrittszeugnis, damit man die verbindliche Empfehlung bekam. Mit der Empfehlung, ohne Zeugnis ging man zur Anmeldung.
    Von 2012-2018 ging man praktisch mit der Geburtsurkunde zur Anmeldung, seit 2019 wollen die weiterführenden Schulen die Empfehlungen sehen, man muss sie vorlegen. Man kann aber trotz dem was da drinsteht, seine Kinder überall anmelden....

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