Dringend! Wer muss für Wandertagskosten aufkommen?

  • Ich brauch dringend eine kurze Auskunft, eventuell weiß jemand von euch, wo ich eine Rechtsvorschrift oder so dazu finde.


    Bundesland Brandenburg


    Unsere Schulleitung ist derzeit nicht verfügbar und die anwesenden Kollegen wissen auch nicht weiter, daher kann ich da sonst niemanden fragen.


    Die Erziehungsberechtigte einer meiner Schülerin ist nicht bereit, für einen lange angekündigten Wandertag das Geld zu bezahlen. Nach ihrer Meinung, soll das ihr Kind vom Taschengeld abstottern.
    Ich meine mich zu erinnern, dass es irgendwo eine Vorschrift gab, dass die Eltern für Kosten von Wandertagen aufkommen müssen. Weiß einer von euch dazu mehr?


    Die Erziehungsberechtigte hat heute nämlich telefonisch im Sekretariat angekündigt, morgen früh aufzuschlagen und uns mal die Meinung zu geigen. Da hätte ich dann gern etwas eindeutigeres als "SIE müssen dafür aufkommen, nicht ihr Kind". Danke schon einmal für eure Hilfe :)

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Kenne den Fall von einer Lehrerin.
    Das Geld hat sie bis heute nicht bekommen.
    Recht haben und Recht kriegen sind leider nicht gleich.
    Man könnte nur versuchen einfühlsam auf die Mutter einzuwirken.
    Wenn sie sich aber quer stellt, wirst du das Kind nur zu Hause lassen können.
    Für eine Meldung ans Jugendamt reicht das nicht.


    Definitiv, sollte es ihr aber niemand auslegen. Das hat eine Bekannte gemacht. War Lehrerin an einer Grundschule im 1. Dienstjahr.
    Die wartet bis heute auf ihr Geld.
    Ich weiß nicht, ob sie es heute noch so handhabt. Falls ja, wäre sie jeden Monat pleite bei den Kindern, die oft nicht bezahlen.
    Soweit ich mich erinnere, hat sie es dann nach dieser Pleite aber gelassen.


    Immer daran denken: Du bist ja auch nicht Mutter Theresa.

  • Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muss sie am Ausflugstag am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen. Denn umsonst mitfahren geht natürlich nicht. Am besten im Vorfeld entsprechende Absprachen treffen.


    Beim nächsten Mal wird sie es sich überlegen, ob sie nicht doch zahlen will / kann ;)

  • Wir hatten heute nicht viel Auswahl (Wandertag war heute!): Kind stand am vereinbarten Treffpunkt, ohne Geld aber mit Muttizettel. Erziehungsberechtigte war telefonisch auf allen Nummern die wir haben nicht zu erreichen. Der Rest der Schule war auch unterwegs und wir konnten das Kind da quasi nicht abstellen. Da die liebe Erziehungsberechtigte immer ganz doll darauf achtet, das wir auch ja rechtlich korrekt arbeiten und unserer Aufsichtspflicht nachkommen (sie selbst hat nämlich kein Bock auf sowas....ist ja nicht ihr Kind).


    Stehen lassen konnten wir sie nicht so einfach (Aufsichtspflicht?), für das Wandertagsziel hatten wir zum Glück unter der Hand noch ne Freikarte für sie, nur die Zugfahrt hat meine Kollegin ausgelegt.


    Danke Bolzbold, mit dem Link hab ich dann auch das gefunden, was ich gesucht habe. Steh heute einfach voll auf dem Schlauch.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
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  • Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muss sie am Ausflugstag am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.

    "Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muß man halt mal den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, um das Geld zu holen." Das wäre jetzt meine Antwort, wenn jemand komplett querschießt. Mit der Antwort würde ich sie dann auch der Schule verweisen, sollte sie morgen kommen. Weitere Kommentare gibt es keine.


    Also beim örtlichen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen und mal gucken was kommt. Geht wohl auch online: https://www.mahngerichte.de/de/online-mahnverfahren.html
    Wenn sie nicht reagiert, steht nach 2 Wochen automatisch der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Wenn sie reagiert, kommt es zum Gerichtsverfahren.

  • Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muss sie am Ausflugstag am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen. Denn umsonst mitfahren geht natürlich nicht. Am besten im Vorfeld entsprechende Absprachen treffen.


    Beim nächsten Mal wird sie es sich überlegen, ob sie nicht doch zahlen will / kann ;)

    Bei uns melden sich diese Schüler und Schülerinnen dann an dem betreffenden Tag krank. Das juckt sie nicht die Bohne.

  • Ging ja nicht: die anderen zwei Klassen waren auch unterwegs :)


    Das Kind selbst wollte mit (um so lang wie möglich von der Erziehungsberechtigten fern bleiben zu können).

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  • Die Frage wäre mMn ob die Erziehungsberechtigte das Geld nicht aufbringen kann oder nur nicht will.


    Was jetzt kommt sind keine Paragraphen, aber wie es mal hier gelaufen ist (NRW):
    - hat die Familie einfach das Geld nicht, wird dieses in so einem Fall tatsächlich von Staatsseite gezahlt. Anlaufstelle ist die Stelle, wo die Familie ihr geld bezieht (alsoo zB jobcenter), es ist Papierkram, und im Vorfeld zu klären, aber es geht.
    - wenn sie nur nicht will aber könnte, ist die Methode in etwa die, die @plattyplusnennt - Staatlich wird voorgeschossen (ähnlich Unterhaltsvorschuss) und der GV geht das dann zurückholen.


    ...wenn ich lese "will möglichst lange da weg" sollte da aber vielleicht insgesamt mal mit Unterstützung des JA ein wenig "Dampf" gemacht werden @Kapa

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Wenn dein Mann oder Freund oder Vater nicht gerade Anwalt ist, wirst du auf den Kosten sitzen bleiben.

    Ich würde den Schulleiter fragen, wo Du in solchen Fällen nachträglich das Geld herbekommst und was Du in Zukunft machen sollst, wenn nichtzahlende Schüler am Ausflugstag morgens einfach auftauchen und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Kann er Dir keine Möglichkeit anbieten, die so aussieht, dass für Dich keine Kosten entstehen, wäre das der letzte kostenpflichtige Ausflug, den ich gemacht hätte.

  • Niemals eigenes Geld für dienstliche Zwecke zahlen, niemals etwas vorstrecken, niemals eigene Konten zur Verfügung stellten, niemals in eigenem Namen Verträge unterschreiben. Im Zweifelsfall ist man als Lehrer immer gekniffen.

  • Ich würde den Schulleiter fragen, wo Du in solchen Fällen nachträglich das Geld herbekommst und was Du in Zukunft machen sollst, wenn nichtzahlende Schüler am Ausflugstag morgens einfach auftauchen und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

    Ich würde den Schulleiter fragen, ob er dir erstmal die Auslagen für das Kind erstattet und die Schule selber dann den Gerichtsvollzieher schickt. Sollte so etwas in Zukunft noch einmal vorkommen, würde ich die Kinder direkt ins Sekretariat oder Schulleiterbüro schicken, auf das die dann entscheiden in welcher Klasse das Kind beaufsichtigt wird.

  • Sollte so etwas in Zukunft noch einmal vorkommen, würde ich die Kinder direkt ins Sekretariat oder Schulleiterbüro schicken, auf das die dann entscheiden in welcher Klasse das Kind beaufsichtigt wird.

    Und wenn der Treffpunkt gar nicht an der Schule ist, sondern z.B. am Bahnhof oder an der Bushaltestelle?

  • Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muss sie am Ausflugstag am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen. Denn umsonst mitfahren geht natürlich nicht. Am besten im Vorfeld entsprechende Absprachen treffen.


    Beim nächsten Mal wird sie es sich überlegen, ob sie nicht doch zahlen will / kann ;)

    Welches "sie" bezieht sich auf das Kind, welches auf die Mutter? Oder geht es durchgehend ums Kind, dass den Ausflug das nächste Mal im Vorfeld- wie von der Mutter gewünscht- vom Taschengeld zahlen solle, sonst Teilnahme am Unterricht einer anderen Klasse, damit es eine Anregug haben möge, beim nächsten Mal vielleicht doch eher das Sparschweinchen zu knacken?!? Denn die Mutter wird man auf diesem Wege sicherlich nicht zur Einsicht bewegen, nur eben das Kind weiter strafen, dass für die Situation nichts kann..


    Finde ich sehr menschlich, wie ihr das gelöst habt Kapa. Ich hoffe, mit Unterstützung der SL könnt ihr dieser Mutter begreiflich machen, was es bedeutet seinem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet zu sein wenn es um Schulausflüge geht. Erinnert mich in erschreckender Weise an einen Fall bei meinen SuS, wo die Eltern erklärt haben die Erziehung ihres 12jährigen Sohnes sei abgeschlossen, sie nicht länger zuständig, die Schule solle alles direkt mit dem Kind absprechen. Mit etwas Glück-und vor allem Einsicht der Mutter- geht es bei euch vielleicht noch ohne JA.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Welches "sie" bezieht sich auf das Kind, welches auf die Mutter? Oder geht es durchgehend ums Kind, dass den Ausflug das nächste Mal im Vorfeld- wie von der Mutter gewünscht- vom Taschengeld zahlen solle, sonst Teilnahme am Unterricht einer anderen Klasse, damit es eine Anregug haben möge, beim nächsten Mal vielleicht doch eher das Sparschweinchen zu knacken?!? Denn die Mutter wird man auf diesem Wege sicherlich nicht zur Einsicht bewegen, nur eben das Kind weiter strafen, dass für die Situation nichts kann..
    Finde ich sehr menschlich, wie ihr das gelöst habt Kapa. Ich hoffe, mit Unterstützung der SL könnt ihr dieser Mutter begreiflich machen, was es bedeutet seinem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet zu sein wenn es um Schulausflüge geht. Erinnert mich in erschreckender Weise an einen Fall bei meinen SuS, wo die Eltern erklärt haben die Erziehung ihres 12jährigen Sohnes sei abgeschlossen, sie nicht länger zuständig, die Schule solle alles direkt mit dem Kind absprechen. Mit etwas Glück-und vor allem Einsicht der Mutter- geht es bei euch vielleicht noch ohne JA.

    ...wovon träumst du nachts?
    Nach dem, was Kapa sonst so schildert, bin ich mir sicher, diese "Mutter" ist mal wieder so n Fall wo der Begriff völlig fehl am Platz ist. Und natürlich schlafen die Ämter schon länger...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ich würde eher nicht den Schulleiter fragen. Könnte vielleicht nicht so gut rüber kommen. Und ganz ehrlich: Was soll er machen?
    Wenn der für alle Kinder das Geld auslegt, hat der von seinem monatlichen Einkommen nichts mehr übrig.
    Bevor die Schule einen Gerichtsvollzieher schickt, geht das durch hundert Instanzen. Das Geld wird sobald keiner wiedersehen.


    Lehre beim nächsten Mal: Kind in die Schule schicken (Sekretärin ist immer da) und niemals Geld auslegen.


    Um wie viel Geld ging es denn?

  • Ich würde eher nicht den Schulleiter fragen. Könnte vielleicht nicht so gut rüber kommen. Und ganz ehrlich: Was soll er machen?
    Wenn der für alle Kinder das Geld auslegt, hat der von seinem monatlichen Einkommen nichts mehr übrig.
    Bevor die Schule einen Gerichtsvollzieher schickt, geht das durch hundert Instanzen. Das Geld wird sobald keiner wiedersehen.


    Lehre beim nächsten Mal: Kind in die Schule schicken (Sekretärin ist immer da) und niemals Geld auslegen.

    Den SL hinzuzuziehen ist weniger eine Frage des Geldes tabularasa, als dem Umstand geschuldet, dass -je nach weiterem Gesprächsverlauf mit der Mutter- das Jugendamt hinzugezogen werden wird müssen. Da ist die SL in jedem Fall involviert.


    @Miss Jones : Ich befürchte, von dem was Kapa beschreibt wird es am Ende wohl auf Hinzuziehung des JA hinauslaufen, hoffe aber immer für die Kinder, dass ihre Sorgeberechtigten diesen Begriff und ihre Verantwortung doch noch mit Leben füllen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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