Noten nach Herausgabe abstufen

  • Ein Fall im Bekanntenkreis erhitzt die Gemüter: An einer bayerischen Fachoberschule hat ein Fachbetreuer in Mathematik die bereits an einen Schüler herausgegebene Arbeit nochmal durchgesehen und Fehler entdeckt, die die Fachlehrerin, eine Referendarin, übersehen hatte. So wurde aus 7 Punkten (Noten 3) dann im Nachhinein 6 Punkte (Noten 4) vergeben.
    Vor der Herausgabe sicher machbar, danach jedoch nach meiner Einschätzung nicht zulässig.
    Jetzt bin ich selbst an einem Gymnasium und kenne mich mit den Richtlinien an Fachoberschulen in Bezug auf Referendare nicht aus, aber wohl trotzdem nicht zulässig, oder? Wisst ihr mehr?

  • äh, doch, das ist am gymnasium durchaus gängige praxis, gerade, wenn viele refis im spiel sind. sollte nicht passieren, kann aber durchaus und kommt auch vor. wenn die leistung nur 06 punkten entspricht - wieso sollte man dann 07 punkte geben? korrekturfehler werden korrigiert, ist doch eigentlich selbstverständlich. note für leistung.

  • Fehler unterlaufen jeden. Ich persönlich halte es so, dass ich, nachdem ich eine Arbeit herausgegeben habe, Noten nur noch verbessere, aber nicht verschlechtere. Dann hat halt der Schüler mal Glück gehabt, wenn ich einen Fehler übersehen habe. Ich glaube aber, dass es rechtlich durchaus möglich ist, im Nachhinein eine Note zu verschlechtern. Aber wenn ein Schüler nicht auf uns zu kommt, um den Fehler zu merken, fände ich es unfair, den Schüler für seine Fairness noch mit der schlechteren Note zu bestrafen. Aber wenn man ehrlich ist, es kommt auch nicht sehr häufig vor, dass man sich so verhaut, dass sich gleich die Note ändert.

  • Wir hatten letztens eine Belehrung über das sogenannte Verböserungsverbot (super Wort) oder Verschlechterungsverbot.
    Hatte mal ein Schüler geklagt, wegen genau so einem Sachverhalt. Schüler hat Recht bekommen. Denn dieser Grundsatz gilt generell in Schulen: einmal gegebene Bewertungen dürfen im Nachhinein nicht zum Schlechteren verändert werden.
    War ich auch überrascht. Gilt also sogar, wenn einem Fehler im Nachhinein auffallen.


    Gilt auch in vielen anderen Bereichen, z. B. Wenn man als Angeklagte durch Berufung ein Urteil überprüfen lässt. Aber zum Beispiel nicht im Steuerrecht.


    Allerdings, wenn es hart auf hart kommt, kann man nur gegen Verwaltungsakt klagen. Und das ist eine einzelne Note im Regelfall ja nicht.

    • Offizieller Beitrag

    "Stellt ein Lehrer nach Rückgabe der Arbeit fest, dass er sich bei einer Note zugunsten des Schülers geirrt hat, z.B. beim Addieren der Punkte, so ist eine nachträgliche Änderung, d.h. eine Verschlechterung der Note, juristisch zulässig."
    Quelle: Hoegg, Schulrecht! Aus der Praxis - für die Praxis, 20104, S. 75.

  • in bayerischen Berufsschulen ist eine Verschlechterung der Note nach der Herausgabe erlaubt. Nachdem die FOS auch eine berufliche Schule ist würde es mich wundern, wenn die Regel dort anders ist.


    Allerdings mache ich das normalerweise nicht. Macht viel Ärger bei wenig Nutzen. (Wenn es nur um eine Note hin oder her geht.)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ich kenne und praktiziere es auch so, dass Noten im Nachhinein geändert werden dürfen, sowohl zum Guten als auch zum Schlechten. Es geht ja um die korrekte Feststellung einer Leistung und nicht darum, dem Lehrer eine Blamage zu ersparen. Allerdings müssen wirklich Fehler vorliegen und nicht nur Meinungsverschiedenheiten, also Fehler übersehen bzw. etwas irrtümlich als falsch angestrichen.

  • Fehler unterlaufen jeden. Ich persönlich halte es so, dass ich, nachdem ich eine Arbeit herausgegeben habe, Noten nur noch verbessere, aber nicht verschlechtere. Dann hat halt der Schüler mal Glück gehabt, wenn ich einen Fehler übersehen habe.

    Genau so handhabe ich das auch!

  • Wir hatten letztens eine Belehrung über das sogenannte Verböserungsverbot (super Wort) oder Verschlechterungsverbot.
    Hatte mal ein Schüler geklagt, wegen genau so einem Sachverhalt. Schüler hat Recht bekommen. Denn dieser Grundsatz gilt generell in Schulen: einmal gegebene Bewertungen dürfen im Nachhinein nicht zum Schlechteren verändert werden.
    War ich auch überrascht. Gilt also sogar, wenn einem Fehler im Nachhinein auffallen.


    Gilt auch in vielen anderen Bereichen, z. B. Wenn man als Angeklagte durch Berufung ein Urteil überprüfen lässt. Aber zum Beispiel nicht im Steuerrecht.


    Allerdings, wenn es hart auf hart kommt, kann man nur gegen Verwaltungsakt klagen. Und das ist eine einzelne Note im Regelfall ja nicht.


    Von einem "Verböserungsverbot", jani77, habe ich noch nie gehört. Hast du dafür irgendeinen Beleg? Und auch für das Urteil, bei dem der Schüler Recht bekam, weil einmal gegebene Noten im Nachhinein nicht zum Schlechteren verändert werden dürfen? Das widerspricht ja vollkommen dem Urteil, das Bolzbold von Günther Hoegg zitiert hat!


    Meines Wissens dürfen Noten im Nachhinein zum Schlechteren verändert werden, müssen aber nicht. Andererseits müssen sie zum Besseren verändert werden, wenn der Lehrer bei der Bewertung Fehler gemacht hat.

  • Das bayerische KuMi argumentiert z.B. auch mit dem Gebot der Fairness ... es kann nicht sein, dass ein Schüler mit 20 BE eine 3 bekommt (weil der Lehrer sich zu dessen Gunsten geirrt hat) - und die anderen haben mit 20 BE die Note 4. Da muss (!) (auch laut KuMi) auch im Nachhinein Abhilfe geschaffen werden.

  • Ich find an der Gechichte ziemlich unmöglich, dass sich der Betreuer die Arbeit nachträglich zur Korrektur nimmt.
    Das demontiert die LAA ziemlich. So jemand sollte nicht als Betreuer für LAA eingesetzt werden.


    Etwas anderes ist das nur, wenn der Schüler um eine Nachkorrektur bittet.

  • Da würde ich eigentlich sagen, dass das gar nicht öffentlich gemacht werden muss (und wohl meist auch nicht wird). Jeder von uns übersieht Fehler, nicht auszudenken, wenn dann die Noten - oft Wochen später - noch geändert werden müssten. Meist wird die Fachbetreuung der entsprechenden Lehrkraft nötigenfalls mitteilen, dass etwas genauer korrigiert werden sollte und die Arbeiten landen ohne weitere Auswirkungen im Archiv.


    Aber ich denke, wenn eine Fachbetreuung das unbedingt so machen möchte ... könnte sie das? Ich halte es aber für extrem ungeschickt / unkollegial und aufwändig.
    Da wollte man wohl eher der Referendarin zeigen, wo der Hammer hängt.
    Andererseits ... ich war drei Jahre an einer FOS in Bayern ... wenn das repräsentativ ist, was ich da erlebt habe, wundert mich nix mehr (da wollte z.B. die Fachbetreuung, dass für Stegreifaufgaben auch der Abschlussprüfungsschlüssel für Noten angewandt wird ... und das auch per "Weisung" durchsetzen).

  • ...wir verwenden für schrifltiche leistungsnachweise in der oberstufe eigentlich immer den abischlüssel. welchen denn sonst? - keine ahnung, ob rechtsgrundlage dafür gegeben ist, aber ich halte eine solche forderung einer fachbetreuung für ziemlich vernünftig. vergleichbarkeit, transparenz - doch alles nichts schlechtes. die fb kann freilich nicht anweisen (zumindest am gym bayern), sie kann aber anweisung durch den chef erwirken, wenn der/die mitmacht. sicher nicht schön, aber es gibt schon (seltene) fälle, wo das sein muss/besser für alle ist meiner erfahrung nach. manche leute sind sonst für sus und kollegen einfach nicht tragbar (wobei ein eigenwilliger notenschlüssel allein imo kein grund ist, zum chef zu rennen).

  • Naja, nur schreibt (schrieb?) man damals an der FOS auch Vokabelkurztests und Grammatik-Stegreifaufgaben. Und für kleine schriftliche Leistungsnachweise würde ich den Abi-Schlüssel nicht verwenden bzw. nicht generell. Da möchte ich schon die Freiheit haben, dass ich sagen kann: Für die paar Vokabeln braucht man aber 60% für eine 4 ... und nicht nur 50%.

  • ahso. jetzt ergibt es sinn für mich. ich ging jetzt von gewöhnlichen exen aus. da kannste ja auch bei grammatik so stellen, dass es in den abischlüssel passt. bei vokabeltest oder diktat wäre ich voll bei dir, das ist aber am gym ja eher unüblich in der oberstufe.

  • Als Referendarin hatte ich mal ein Diktat kontrollieren sollen und ich war mir meiner Sache so sicher, dass ich überall schon eine Note drunter schrieb, obwohl mein Mentor sagte, ich solle damit warten, er wolle sie sich auch noch anschauen. Naja, ich fand es toll, wenn mein Name drunter stand und ich dachte auch, das habe ja schließlich ich kontrolliert und nicht er. Es kam, was kommen musste (aus heutiger Sicht), er fand nahezu in jedem Diktat noch einen oder zwei oder drei Fehler, die ich übersehen hatte, sodass sich in jedem zweiten Diktat die Note änderte (verschlechterte). Das war mir megapeinlich, denn auf allen diesen Diktaten waren nun meine Note und meine Unterschrift durchgestrichen und seine Note und seine Unterschrift standen daneben. Aber was sollte man machen, meine Bewertung war eben nicht korrekt (Ich hatte das Diktat nur einmal gelesen!).


    War mir eine Lehre! Bis heute! Aber dazu ist das Referendariat ja auch da.

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