Quereinstieg in Niedersachsen mit Berufserfahrung

  • Hallo zusammen,


    ich spiele seit längerer Zeit mit dem Gedanken mich in Niedersachsen als (Berufsschul)lehrer zu orientieren. Meine Ausbildung:


    2004-2008: Ausbildung zum Industriemechaniker
    2008-2009: FOS Technik
    2009-2013: Studium Wirtschaftsingenieur, FR Maschinenbau (FH)
    2013-2014: Master in International Business (Schottland, University of St Andrews)
    2014-heute: Führungskraft in der IT-Industrie für amerikanisches Softwareunternehmen (Kundenschulungen, technischer Service)


    Ich bin 31. Meine Frau und ich haben im LK Stade nun ein Haus gekauft und ziehen im Oktober um, aktuell wohnen wir noch in Berlin. Ich arbeite ab Oktober von unserem Hamburger Büro. Wir bekommen im Februar unser drittes Kind und ich überlege mir mittelfristig etwas dort in der Region zu suchen, um nicht pendeln zu müssen und Abends früher als 1830 zu Hause zu sein. Vom Gehalt her würde ich (glaube Niedersachsen zahlt A13) natürlich zurück stecken, da ich aber sowieso mittelfristig meine Arbeitszeit auf 80% reduzieren würde, käme es ungefähr auf das Gleiche hinaus. Aktuell verdiene ich (inkl. Bonus) ca. 5000 netto.


    Wenn ich an meine Lehrzeit und FOS-Zeit zurück denke, hätte ich wirklich Spaß am Unterrichten an der Berufsschule. Laut diesen Merkblättern für den direkten Quereinstieg würde ich die Voraussetzungen erfüllen. Wie läuft das mit der "Berechtigung" um welche Fächer zu unterrichten? Mein Master war natürlich sehr BWL-lastig, mein Bachelor-Studium und Ausbildung sehr techniklastig. Ich würde mir zutrauen auf Berufsschulniveau sowohl BWL, Mathe, Mechanik, Maschinenelemente, CNC-Technik, Webtechnologien, WiPo oder auch Englisch zu unterrichten (mein komplettes Masterstudium war auf Englisch und ich sitze jeden Tag in englischen Meetings). Kann man in der Berufsschule, wenn man zwei Fächer anerkannt bekommen hat, auch andere Fächer an derselben Schule unterrichten, wo gerade ein Mangel herrscht?


    VG

  • nur der übliche Hinweis bzgl. der Arbeitszeiten: An berufsbildenden Schulen/BKs kann es auch Spätnachmittags- Samstag- oder Abendschule geben.


    Beim Rest halt ich mich raus, da anderes Land :-)

  • Bist du sicher, dass du A13 bekommst? Ein Bekannter wurde mal von einer Berufsschule angefragt und er hat es dann wegen des Gehaltes abgelehnt. Er war allerdings nur Meister ohne Master. Ich würde mich aber auf jeden Fall vorher erkundigen, ob du als Quereinsteiger das gleiche Gehalt bekommst.

  • WOW, Hauskauf und 3. Kind im Anmarsch - glückwunsch, bei dir läuft es zur Zeit richtig gut! Dann wünsche ich dir, dass es auch mit der beruflichen Zukunft klappen wird :) .

  • Bist du sicher, dass du A13 bekommst? Ein Bekannter wurde mal von einer Berufsschule angefragt und er hat es dann wegen des Gehaltes abgelehnt. Er war allerdings nur Meister ohne Master. Ich würde mich aber auf jeden Fall vorher erkundigen, ob du als Quereinsteiger das gleiche Gehalt bekommst.

    Also alle Stellenausschreibungen an Berufsschulen, die ich bisher gesehen habe, sprachen von A13 bzw. TVÖD 13. Die ganze Sache ist ja für mich natürlich nur bei Verbeamtung interessant. Ich habe mal eine Berufsschule in der Nähe meiner neuen Heimat kontaktiert und um einen Telefontermin gebeten.

  • Die A13 gibt es aber für Leute, die die entsprechende Ausbildung haben.
    Nur weil du Englisch kannst, heißt das noch lange nicht, dass du das unterrichten kannst.
    Seiteneinsteiger ohne STEX werden eigentlich flächendeckend schlechter bezahlt.

  • Niedersachsen sucht ... so ziemlich alles.
    Man benötigt für den Quereinstieg einen Master einer Uni, sonst geht es nicht,
    für die Berufsschule gibt es für einzelne Fächer auch die Möglichkeit, es mit einem Master FH machen zu können - z.B. Maschbau


    So oder so ist die Landesschulbehörde ein Amt - man erinnere sich an Kafka - bei dem der eine nicht weiß, was der andere tut
    und gerade diese Anerkennungen sind langwierig und offenbar schwierig, ständig ist jemand anderes zuständig, ständig ändern sich die Bedingungen.
    Informationen hast du ja sicher unterhttps://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de gefunden.
    ... und weil die Behörde so "aufgeräumt" ist,
    gibt es 2 weitere Seiten, auf denen die Infomationen angeobten werden.
    https://www.landesschulbehoerd…dienseminare/quereinstieg
    https://www.mk.niedersachsen.d…en-schuldienst-89031.html
    Außerdem suche ich noch die Seite mit der Hotline für Lehramts-Interessenten, die gibt es auch.
    nämlich hier https://www.mk.niedersachsen.d…fte/wege_den_schuldienst/



    Gut wäre,
    a) ein Praktikum oder eine Hospitation, damit du dir selbst klar wirst, ob es das ist, was du dir vorstellst
    b) das Lesen der Arbeitszeitstudie Nds., damit du verstehst, dass es kein Halbtagesjob ist
    c) Initiativbewerbungen bei Berufsschulen mit dem Hinweis auf Unterricht, aber eben auch darauf, dass du den Quereinstieg absolvieren möchtest

  • Vielen Dank dafür, die Seite mit den Formblättern kannte ich in der Tat noch nicht. Ich könnte direkt beide Formblätter für Metalltechnik und Wirtschaft/Verwaltung ausfüllen, die Credits habe ich alle aus BSc und MSc-Studium. Mein Master ist von einer Universität und St. Andrews ist voll anabin akkreditiert, also mit einer deutschen Uni gleichgestellt.


    Die Arbeitszeitstudie kenne ich, danke. Ein Praktikum kommt nicht in Frage, einen Einkommensverlust ist für uns mit bald 3 Kindern und Frau, die aktuell nicht arbeitet, unmöglich. Ich bräuchte ab Tag 1 volles Gehalt, sonst kommt das Projekt nicht in Frage. Ich war selbst fast 5 Jahre auf einer Berufsschule für Metalltechnik und kann denke ich einigermaßen einschätzen, was dort verlangt wird. Auch wenn das Lehrerdasein natürlich anders ist, schieße ich damit denke ich nicht komplett ins Blaue.


    LG

  • Verbeamtung nur mit entsprechender Ausbildung. Master oder Staatsexamen plus Ref.


    Kannst du als Seiteneinsteiger alles nachmachen, gleichwertiges ohne pädagogisches Abschluss gibt es nicht.


    Die Idee, als Seiteneinsteiger gleich eine A13 Verbeamtung zu kriegen, ist auch absurd.


    du wirst mit e11 oder 12 eingestellt, e13 setzt päd abschluss oder vollwertiges zweitfach voraus. manche lehrer wollen auch nicht verbeamtet sein.

    Ich kann nur für Brandenburg und Berlin Sek 1 sprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von FrauFuchs ()

  • du wirst mit e11 oder 12 eingestellt, e13 setzt päd abschluss oder vollwertiges zweitfach voraus. manche lehrer wollen auch nicht verbeamtet sein.

    das stimmt aber nicht für alle Bundesländer und alle Modelle von Seiten-/ Quereinstieg.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Das Praktikum muss ja nicht über mehrere Wochen gehen, ein paar Tage reichen für einen ersten Eindruck und ein paar Gespräche mit Lehrern. Das sollte doch mit Urlaubstagen machbar sein.
    Den es ist doch ein ziemlicher Unterschied zwischen Schüler- und Lehrersicht.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Noch ein Link


    zu einer Seite mit einem Link zu FAQ
    https://www.mk.niedersachsen.d…ienst/faq/faq-167464.html


    Da steht für BBS, direkten Quereinstieg



  • Ich bräuchte ab Tag 1 volles Gehalt, sonst kommt das Projekt nicht in Frage

    Knapp und kurz: wenn volles Gehalt für Dich A13 heisst, ist das natürlich nicht möglich...


    Im TB-Verhältnis wären bei Deinem Familienstand sicherlich auch nicht mehr als maximalst (!!) ca. 2500€ netto möglich (Achtung: Erfahrungsstufen sind wichtiger als Eingruppierung! Tarifgerechte Erfahrungsstufe wäre sicherlich 1, beachten musst Du noch, ob Du für volle Strundenzahl bezahlt wirst....) Das ist übrigens schon sehr gut, weil du als 'Einsteiger' nur unwesentlich weniger verdienst als ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen...


    Wenn man mit 0 Schulerfahrung darein kommt, vergehen natürlich schon Jahre bis zur Verbeamtung (naja, zumindest 1,5 oder so - kenne die Regelungen in Nds nicht. Wie gesagt: wichtig ist vor allem die Erfahrungsstufeneingruppierung, da hat das Land Spielräume, es steht Dir aber nix zu, also nur 1)

  • Noch ein Link


    zu einer Seite mit einem Link zu FAQ
    https://www.mk.niedersachsen.d…ienst/faq/faq-167464.html


    Da steht für BBS, direkten Quereinstieg

    Vielen Dank, das Dokument kannte ich ja schon, deshalb kam ich ja erst auf die Idee. Vielleicht lese ich es ja falsch, aber so wie ich das verstehe, sollte ich doch die Ansprüche für eine Verbeamtung erfüllen:


    "Wenn die abschließende Prüfung der Fächerzuordnung erfolgt ist, eine mindestens vierjährige berufliche
    Tätigkeit (nach den Vorgaben des § 8 NLVO-Bildung) nachgewiesen wurde und die sonstigen
    beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann gegebenenfalls eine Einstellung als Beamtin
    oder Beamter auf Probe bei einem konkreten Stellenangebot nach dem Auswahlgespräch
    erfolgen."


    Ich habe mal die Formblätter für den Quereinstieg grob überflogen, im Bereich Wirtschaft habe ich 140 ECTSs und im Bereich Metalltechnik rund 100 ECTS. Wenn ich dann noch ein konkretes Stellenangebot an einer Metallberufsschule habe (bin schon mit einer Schule im Gespräch), sollte doch, zumindest laut dem FAQ, eine Einstellung als Beamter (auf Probe) rein von den Voraussetzungen her möglich sein?

  • beamtenrechtliche Voraussetzungen ist das Stichwort, Abschluss beim Staat ist damit gemeint, neben oder offizielles ref wäre das


    bewirb dich einfach

    Ich kann nur für Brandenburg und Berlin Sek 1 sprechen.

  • Die in der FAQ genannte 4-jährige berufliche Tätigkeit ist missverständlich.


    Die Vorgabe sind hier 4 Jahre Tätigkeit an einer Schule, nicht in einem freien Beruf (s. § 8 )


    D.h. in deinem Fall vermutlich Einstellung mit E12 Stufe 1 (~ 2100 Netto, zweites Jahr 2250...), 4 Jahre arbeiten und dann Antrag auf A13 stellen.


    Ausnahme:
    Soweit ich weiß, haben berufliche Schulen eine größere Autonomie und könnten daher bei Bedarf bei Eingruppierung und Stufen Zugeständnisse machen.
    Müsstest du bei der konkreten Schule anfragen.

  • Danke für Deine Antwort. Also in §8 steht nichts von Tätigkeit an einer Schule:


    (1) Die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt für Sonderpädagogik, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt an berufsbildenden Schulen hat auch erworben, wer

    • ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zugeordnet werden kann, und
    • mindestens vier Jahre lang eine berufliche Tätigkeit nach Absatz 2 ausgeübt hat.

    (2) Die berufliche Tätigkeit muss

    • fachlich an das Hochschulstudium anknüpfen sowie den fachlichen Anforderungen für das jeweilige Einstiegsamt entsprechen und
    • im Hinblick auf Aufgaben der Laufbahn die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zu fachlich selbständiger Berufsausübung erwiesen haben.


    Verstehe ich das so falsch? Ich bin gerade mit einer Schule im Kontakt und habe schon eine Rückmeldung bzgl. Abstimmung der nächsten Schritte. Ich möchte natürlich bestmöglich vorbereitet da rein gehen.


    LG

  • Hallo Onkel.
    Wie weit bist du denn mittlerweile im Prozess?
    Das mit den anzurechnenden CP ist leider nicht ganz so einfach.
    Ich stand vor einiger Zeit auch in einer ähnlichen Situation. Ich wollte Ref machen, da Seiteneinstieg langfristig Blödsinn ist (100€ weniger pro Monat für die gleiche Stundenzahl).
    Dachte auch, ich hätte mehr als genug CP. Die Behörde war aber mega pingelig und hat nur das gelten lassen, was ziemlich genau der Lehrerverbindung entsprochen hat.
    VG Leberhard

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