A13 - Einstieg => Abzüge

  • Das macht Sinn! Danke an die Beantworter ;)


    Grundsätzlich, mit einem unbefristeten Tarifvertrag, habe ich natürlich "auch" noch die "Option" zu kündigen und die Schule zu wechseln.
    Gibt es diesbezüglich eine "Kündigungsfrist" o.ä., wenn der Tarifvertrag rein als Übergangsmöglichkeit der Bezirksregierung geboten wird?


    Info: Es gilt rein als Information, ohne Entscheidungshintergrund und benötigt keine moralische Diskussion, ob es vertretbar wäre etc. gegenüber der jetzigen Schule! ;)

  • Wonach richtet sich die Auszahlung des Weihnachtsgeldes?


    Wenn ich bis zum 2x. November im öffentlichen Dienst seit 4 Jahren ohne Unterbrechung angestellt bin und dann verbeamtet werde, erhalte ich dann Ende November mit dem Gehalt das Weihnachtsgeld 2019?

  • Wonach richtet sich die Auszahlung des Weihnachtsgeldes?


    Wenn ich bis zum 2x. November im öffentlichen Dienst seit 4 Jahren ohne Unterbrechung angestellt bin und dann verbeamtet werde, erhalte ich dann Ende November mit dem Gehalt das Weihnachtsgeld 2019?

    Ich meine hier gab es dazu einen Thread.
    Bin mir nicht mehr sicher, aber glaube, man muss zum Zeitpunkt wo es Weihnachtsgeld gibt im Beschäftigungsverhältnis stehen.


    In NRW gibt es für Beamte kein Weihnachtsgeld! Für Angestellte jedoch schon.

  • Die Jahressonderzahlung für Angestellte gibt es nur, wenn du am 1.12. noch angestellt bist.


    Ich habe ja schon die genauso interessante Frage gestellt, wonach sich denn die Berechnung richtet bei allen zum 1.8. von A12 auf A13 bzw. E11 auf E13 gestuften Lehrern. Konnte mir auch bisher niemand so genau sagen, aber bei dir steht es eindeutig drin im TVL.

    • Offizieller Beitrag

    Wonach richtet sich die Auszahlung des Weihnachtsgeldes?


    Wenn ich bis zum 2x. November im öffentlichen Dienst seit 4 Jahren ohne Unterbrechung angestellt bin und dann verbeamtet werde, erhalte ich dann Ende November mit dem Gehalt das Weihnachtsgeld 2019?

    -> Kein Weihnachtsgeld für die Zeit als Angestellter (weil nicht im Angestelltenstatus am 1. Dezember
    -> anteiliges Weihnachtsgeld als Beamter (weil es im monatlichen Gehalt drin ist, wurde vor 1-2 Jahren umgestellt)

  • -> Kein Weihnachtsgeld für die Zeit als Angestellter (weil nicht im Angestelltenstatus am 1. Dezember
    -> anteiliges Weihnachtsgeld als Beamter (weil es im monatlichen Gehalt drin ist, wurde vor 1-2 Jahren umgestellt)

    Das man als Beamter kein Weihnachtsgeld erhält bzw. das schon in der Besoldung eingerechnet ist war mir klar, aber ich habe seit einem Jahr als angestellter Lehrer gearbeitet und "nur" weil ich dann am z. B. 25. November die Ernennungsurkunde erhalte/unterzeichne, erhalte ich KEIN Weihnachtsgeld mit dem Gehalt Ende November?
    Weil, ich dann ab dem 1. Dezember 2019 als Beamter gelte!
    Eigentlich ist doch da schon die Berechnung raus und das Geld bestimmt schon angewiesen?


    Das finde ich extrem ungerecht und ein abgekartetes Spiel.
    Was kann ich tun?

  • Bis zum 2. Dezember krank sein und daher die Ernennungsurkunde nicht mehr im november erhalten... (Das soll keine Anstiftung zum Blau machen sein!!!)
    Ich fürchte, dass wäre die einzige Möglichkeit...ausser dein Chef spielt mit und händigt die alles erst am 2. Dezember aus. Denn den Statuswechsel gibt es erst mit der Urkunde etc.

  • Das finde ich extrem ungerecht und ein abgekartetes Spiel.
    Was kann ich tun?

    Das ist auch ungerecht, machen kannst du nichts.


    Trifft übrigens immer viele OBASler, da sie typischerweise zum 1.11. verbeamtet werden. Ich hab mich auch kurz drüber aufgeregt und dann (Mikael muss jetzt einmal wegschauen) bemerkt, dass die Differenz von E13 auf A13 in meinem Fall einfach mehr netto ausmacht, als E13+Weihnachtsgeld.
    :cash:


    Ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass man eigentlich anteilig die Jahressonderzahlung verdient hätte. Aber über dieses System aufregen hab ich mitlerweile aufgegeben, es gibt viel schönere Dinge, die wir mit unserer sehr guten Bezahlung alle so tun können ;)

  • Ab dem Zeitpunkt der Ernennung bekommst du Beantengeld.

    Tja, das ist aber doch eher eine "Milchmädchenrechnung" und steht nicht in einem ausgewogenen Verhältnis!

    Trifft übrigens immer viele OBASler, da sie typischerweise zum 1.11. verbeamtet werden. Ich hab mich auch kurz drüber aufgeregt und dann (Mikael muss jetzt einmal wegschauen) bemerkt, dass die Differenz von E13 auf A13 in meinem Fall einfach mehr netto ausmacht, als E13+Weihnachtsgeld.

    Naja, noch ärgerlicher ist es, wenn die Verbeamtung um den 1. Dezember herum geschieht.
    Bei uns an der Schule trifft das nämlich genau auf zwei ehemalige OBASler zu und bei E13 in der entsprechenden Stufe macht sich der Unterschied "Weihnachtsgeld haben ja/nein" erheblich bemerkbar.

  • Naja, noch ärgerlicher ist es, wenn die Verbeamtung um den 1. Dezember herum geschieht.

    Das stimmt, denn das lässt vermuten, dass die Bezirksregierung zu langsam gearbeitet hat und die Urkunde nicht rechtzeitig fertig gemacht hat, damit der OBASler pünktlich zum 1.11. verbeamtet wird.



    Hat bei uns auch einige getroffen, der daraus resultierende finanzielle Schaden der Betroffenen war den Sachbearbeitern herzlich egal..

  • Das stimmt, denn das lässt vermuten, dass die Bezirksregierung zu langsam gearbeitet hat und die Urkunde nicht rechtzeitig fertig gemacht hat, damit der OBASler pünktlich zum 1.11. verbeamtet wird.


    Hat bei uns auch einige getroffen, der daraus resultierende finanzielle Schaden der Betroffenen war den Sachbearbeitern herzlich egal..

    Aber dann kann man es evtl. wirklich mindestens auf den 2.12. ziehen, das reicht ja für die Jahressonderzahlung aus.

  • Das stimmt, denn das lässt vermuten, dass die Bezirksregierung zu langsam gearbeitet hat und die Urkunde nicht rechtzeitig fertig gemacht hat, damit der OBASler pünktlich zum 1.11. verbeamtet wird.


    Hat bei uns auch einige getroffen, der daraus resultierende finanzielle Schaden der Betroffenen war den Sachbearbeitern herzlich egal..

    Ich kenne aber auch OBASler, die sich erst sehr spät um die notwendigen Unterlagen gekümmert haben und es dadurch Verzögerung gab.

  • Ich kenne aber auch OBASler, die sich erst sehr spät um die notwendigen Unterlagen gekümmert haben und es dadurch Verzögerung gab.

    Selbst Schuld würd ich sagen. Leider gilt das aber nicht für alle...



    Ich habe der Bezirksregierung ca. ein halbes Jahr vor dem Ernennungstermin freundlich aber bestimmt mitgeteilt, dass wenn die Beamtenurkunde nicht spätestens am 1.11. vorliegt sie sich das Papier sparen können und ich kein Interesse mehr an dem Job hätte, ich aber bereit bin, schon jetzt alles tun würde was zu tun ist, damit es zum 1.11. was wird. Daraufhin hat die Mitarbeiterin mir schonmal die ganzen Formulare zukommen lassen, sodass zum Schluss kaum noch was zu machen war. Ich kann jedem nur dieses Vorgehen empfehlen.

  • was regt Ihr Euch eigentlich auf? Wechsel von E in A bedeutet doch - zumal zum 1.12. - ein Mal doppelte Gehaltszahlung, oder täusche ich mich da? Da ist doch auf die paar Kröten Weihnachtsgeld geschissen. Klar: E13 für November plus Sonderzahlung plus A13 Dezember ist natürlich noch geiler.

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