Ausbilder kommentiert Klassenarbeit des Azubis

  • Hallo,


    meine Beruffschüler (Einzelhandel) müssem die Klassenarbeiten im Ausbildungsbetrieb vorzeigen, abstempeln und unterschreiben lassen.


    Bei einem Schüler waren komische Vermerke des Ausbilders...


    Zum Beispiel ging es bei einer Frage um die Nichtigkeit von Kaufverträgen: Zwei Landwirte vereinbaren den Tausch zweier Grundstücke auf eimem Bierdeckel. Der Schüler schreibt, dass der Vertrag gültig ist, weil zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Ich habe die Aufgabe als falsch bewertet, weil Geschäfte mit Formmangel nichtig sind...


    Die Anmerkung des Ausbilders: "Geschäft per Handschlag. Schriftform nicht notwendig. Bitte aktuelle Gerichtsurteile beachten."


    Dann gab es auch noch andere Bemerkungen, weil er die Aufgabenstellung nicht richtig gelesen hat, wie z.B. Kreuzen Sie die FALSCHE Aussage an...


    Vielleicht sollte es mir egal sein. Aber irgendwie frage ich mich dann auch, ob es in Ordnung ist dem Schüler solche Antworten mitzugeben.
    Ich sage ja auch nicht, ob seine Aufgaben als Ausbilder richtig oder falsch sind...


    Wie seht ihr sowas? Einfach vergessen? Gespräch suchen?


    Gruß
    Frank

  • Ehrlich gesagt sehe ich das wie der Ausbilder mit dem ersten Vertrag. Ein Bierdeckel-Vertrag ist genauso wie ein mündlicher gültig. Warum sollte er das nicht sein?!?


    Und als Mutter hätte ich das bei meinen Kindern auch kommentiert (vermutlich aber nicht direkt auf der Arbeit).

  • Ich an deiner Stelle würde es ignorieren.


    Wenn öfter was kommt, kannst du immer noch das Gespräch suchen.

    Ehrlich gesagt sehe ich das wie der Ausbilder mit dem ersten Vertrag. Ein Bierdeckel-Vertrag ist genauso wie ein mündlicher gültig. Warum sollte er das nicht sein?!?


    Und als Mutter hätte ich das bei meinen Kindern auch kommentiert (vermutlich aber nicht direkt auf der Arbeit).

    Ich vermute, dass bei einem Grundstückstausch, genauso wie beim Erwerb, ein Notar und anschließend ein Grundbucheitrag notwendig sind.
    (Muss meine BGB-Kenntnisse dringend auffrischen, kann also auch falsch sein :rotwerd: )


    Edit: Ihr sagt das auch, so ein Glück 8)

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

    Einmal editiert, zuletzt von Milk&Sugar ()

  • Ehrlich gesagt sehe ich das wie der Ausbilder mit dem ersten Vertrag. Ein Bierdeckel-Vertrag ist genauso wie ein mündlicher gültig. Warum sollte er das nicht sein?!?

    weil beim Kauf von Grundstücken die notarielle Beglaubigung notwendi ist.


    § 311b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass


    (1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.


    Im Übrigen würde ich dem Ausbilder mitteilen, dass er jederzeit gerne in meine Sprechstunde kommen darf, um Fachfragen zu klären, aber auf Schulaufgaben keine Kommentare zulässig sind wegen der Nachprüfbarkeit der Schülerleistung und deren Aufbewahrungspflicht.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Aber das kann man doch sicher nachholen, also wäre doch nicht der komplette Vertrag ungültig, oder?

    Es geht doch darum, ob durch die Vereinbarung auf dem Bierdeckel ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das ist er aus verschiedenen Gründen, insbesondere aber wegen des Formbedürfnisses nicht.

  • Wie seht ihr sowas? Einfach vergessen? Gespräch suchen?


    Ein Freund von mir arbeitet auch auf einer Berufsschule und daher ist mir bekannt, dass manche Ausbilder einfach Wichtigtuer sind; der besagte Freund erzählt mir regelmäßig ähnliche Geschichten.


    Leider weiß ich auch, dass ihr auf der Berufsschule ziemlich buckeln müsst vor den Betrieben, jedenfalls scheint es mir so, dass sich die Ausbildungsbetriebe ziemlich viel erlauben können. Sonst käme der besagte Ausbilder ja wohl auch kaum auf die Idee, die Arbeit seines Schützlings zu kommentieren! :staun:


    Trotzdem kann man das meines Erachtens nicht einfach hinnehmen und sollte zumindest telefonisch sachlich und nüchtern darauf hinweisen, Rückfragen über den formell korrekten Weg zu äußern (und keine Verschlimmbesserungen in die Arbeit zu schmieren!).

  • Genau, mir geht es letztendlich nicht um das Fachliche.


    Mir geht es nur darum, ob es sinnvoll ist, den Ausbilder drauf anzusprechen... Vor allem auch, weil der Schüler vermutlich durcheinander kommt.


    Wir sind doch inzwischen nicht soweit, dass wir nicht nur die Schüler, sondern auch noch den Ausbidern theoretische Inhalte vermitteln muss ...


    Ich würde mich auch als Elternteil erstmal informieren, und wenn ich dann immer noch Bedenken hätte, den Lehrer anrufen und mich informieren.

  • Wie gesagt, ich würde es ignorieren, wenn es bei dem einen Mal bleibt.
    Macht er es aber bei jeder Arbeit, dann würde ich das Gespräch suchen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Wir sind doch inzwischen nicht soweit, dass wir nicht nur die Schüler, sondern auch noch den Ausbidern theoretische Inhalte vermitteln muss ...

    Oh doch. Schon lange.


    Ich: Die Schülerin darf nicht die Woche durcharbeiten, sie ist noch keine 18.
    Pflegedienstleitung: Die ist doch hier, um den Beruf so kennen zu lernen, wie er ist.


    Ich: Die Handschuhe sollen nicht in der Kitteltasche aufbewahrt werden. Sie werden darin kontaminiert und können außerdem kaputt geben, weswegen sie dann keinen Schutz mehr bieten.
    Anleitende Pflegefachkraft: Das habe ich in meiner Ausbildung so nicht gelernt.


    Pflegekraft: Ich weiß ja nicht, wie die Schule will, dass die Schülerin den Verband macht.
    Ich: Es geht nicht darum, was die Schule will, sondern wie ein Verband korrekt gemacht wird. Und das hat sich ja nicht die Schule ausgedacht.


    Ich: Ich würde jetzt gerne mal in den Pflegebericht der Bew. schauen.
    Pflegekraft: Das dürfen sie nicht, das ist Datenschutz.
    Ich: Ja, aber die Bew. hat in Ihrer Zustimmung zur Überprüfung die Erlaubnis erteilt.


    etc., etc.


    Krass ist auch, mit welch einem Selbstbewusstsein einem fachlich falsches Wissen manchmal um die Ohren gehauen wird.

  • Zunächst mal halte ich es für legitim, dass der Ausbilder die Arbeit kommentiert bzw. etwas nachfragt. Die gwählte Form halte ich auch für gewöhnugsbedürftig, insbesondere weil man gar nicht weiß, was der Ausbilder damit bezwecken möchte. Es wirkt auf mich ein wenig wie Klugscheißerei (bei der allerdings etwas Kluges dabei sein sollte, weil sonst nur noch das andere übrig bleibt)


    Falls er tatsächlich damit in eine fachliche Diskussion oder eine über die Bewertung einsteigen möchte, soll er das so äußern. Ich würd's ignorieren. Soll man sich damit auch noch beschäftigen?

  • Mich würde es sehr ärgern. Selbst, wenn er im Recht wäre, was er wohl nicht ist, hat er nicht in einer Klassenarbeit herum zu kritzeln. Klassenarbeiten sind Urkunden - zumindest laut einer Onlinerechtsberatung, in der ich das nachgeschaut habe. Außerdem untergräbt er so deine Autorität vor dem Schüler.


    Ich würde ihn zum Gespräch einbestellen nach dem Motto: "Wehret den Anfängen." Schriftlich würde ich mit dem nicht so gerne verkehren. Wenn dir das Gespräch unangenehm oder zu viel ist, setze ihm ein anderes Signal. Ganz unkommentiert würde ich sein Vorgehen nicht lassen.

  • irgendwie ist man in diesem Beruf schon -allein- gelassen ... alle können immer gegen Lehrer, wobei der Lehrer nie mal -austeilen- kann...


    Oder mir sind die Möglichkeiten nicht bekannt ... :)

  • Ich interpretiere das so:


    Ich würde auf jeden Fall das Gespräch suchen.
    Diese Art geht einfach nicht und untergräbt deine Autorität.
    Er stellt dich vor dem Schüler als denjenigen hin, der fachlich nicht auf der Höhe ist. So sieht es zumindest für mich von außen aus.


    Genau das würde ich ihm ganz sachlich im persönlichen Gespräch sagen. Da erreicht man meistens am besten etwas. Man sieht den Gegenüber und kann sich im Kommunikationsverhalten besser an die Situation anpassen.
    Wenn er in der Sache anderer Meinung ist, dann könnt ihr einen anderen Kommunikationsweg, der nicht über den Schüler geht, vereinbaren. Da kann man um die Sache ansprechen und klären, wie es sich wirklich verhält.


    Ich würde ganz zuversichtlich in ein solches Gespräch gehen. Da geht es einerseits um 2 Standpunkte, die man aufdröseln kann und andererseits um die "psychische" Komponente, was man mit einer solchen Art von Kommunikation bewirkt.


    Und wie schon lamaison schrieb, Klassenarbeiten sind Dokumente und da hat niemand, keine Eltern, keine Schüler und kein Ausbilder darin rumzuschmieren.


    In der Grundschule liest man manchmal auch "nette" Kommentare von Eltern. Das ist allerdings auf einer anderen Ebene motiviert. Da geht es eher um Notenverhandlungen und Punktefeilscherei.

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