Umgang mit Rezept - privatversichert und jetzt

  • Hi, da ich nun das erste Mal, nachdem ich verbeamtet wurde als Privatpatient zum Arzt gehen werde um ein Rezept für meine täglichen Medikamenteneinnahme abzuholen, wollte ich fragen, wie gehe ich dann vor!
    Ich erhalte wohl ein Rezept, gehe zur Apotheke und dann muss ich den vollen Preis für die Tabletten bezahlen?
    Was reiche ich dann bei der Debeka bzw. bei der Beihilfe ein - was muss ich vom Arzt ausgestellt behalten, um es vorzulegen?
    Oder sammle ich besser jene Rezepte, die ich rund alle 6-8 Wochen benötige und reiche diese dann gemeinsam ein...


    Merci für eure hilfe :)

  • IN der Regel druckt dir die Apotheke dann auf das Rezept (manche machen das auch einzeln) den gezahlten Preis drauf. Diese Rezepte sammelst du dann bis du mit anderen Rechnungen die notwendige Höhe zum Einreichen erreicht hast.

  • Genau so. Du bezahlst alles, bekommst das Rezept zurück (mit Stempel, Unterschrift usw.) und reichst es dann bei der Versicherung (die Debeka bekommt das Original bzw. du kannst deren App nutzen und es abfotografieren und digital einreichen) und bei der Beihilfe ein.


    Wegen des Aufwands lohnt es sich über einige Zeit die Rechnungen und Rezepte zu sammeln.

  • Lass dir in der Apotheke eine Kopie vom Rezept machen mit Stempel drauf, denn das Original reichst du bei der Versicherung ein, die Kopie bei der Beihilfestelle.


    Ich sammle immer ein bisschen die Rechnungen. Unsere Beihilfestelle bearbeitet sie erst ab einem Betrag von 200 €.

  • im Zeitalter der Einreichung per App mache ich von jedem Rezept/ Rechnung sofort ein Foto und reiche es ein.
    Ich sammel nicht..wozu auch..

  • @ NRW-Lehrerin:
    Die Beihilfe zahlt eh noch nicht sofort und bei der PKV habe ich ne Beitragsrückvergütung. Solange die Aufwendungen pro KJ geringer ausfallen, reiche ich da nix ein.

  • Beihilfe reiche ich einmal pro Jahr ein.
    PKV habe ich in 15 Jahren noch nie eingereicht, ich müsste deutlich über 1000 € an Kosten haben, bevor sich das lohnt.
    Es hängt also sehr vom persönlichen Vertrag ab.

  • Frag mal jeweils nach, unsere Beihilfe will z.B. nicht, dass ewig gesammelt wird. Genaueres schreiben sie aber nicht. Die PKV gibt dir evtl. Geld zurück, wenn du ein Jahr lang nichts einreichst, da lohnt es sich, das Jahr abzuwarten.


    Und ja, du musst alles erst selbst bezahlen. Auch den Arztbesuch und das Rezeptausstellen. (Man wundert sich, für was Ärzt*innen alles Geld abrechnen dürfen und wie viel vor allem...).

  • In NRW brauchst du dir keine Kopie der Rechnung geben lassen. Bei der Beihilfe kannst du per App einreichen, genau wie bei der Debeka. Das Original kannst du dann zu deinen Akten legen bis alles erstattet ist.
    Ich sammle auch immer ein bisschen: bei der Debeka bis ich über die Kostendämpfungspauschale bin, bei der Beihilfe bis ich so 10 Rechnungen/Rezepte oder 500€ Rückerstattung zusammen hab (bei 3 Leuten!). Beim letzten Mal stand allerdings auf der Abrechnung der Beihilfe, dass man bitte nicht sammeln, sondern direkt einreichen soll. Mach ich aber nicht, nicht solange ich für jede Einreichung einen Brief von ca 4 Blättern zurück bekomme.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • wir sind 5 Personen.
    Die Kostendämpfungspauschale reißen wir schon, wenn alle 3 zur U- Untersuchung gehen.
    Bei der privaten war " auch immer was" so dass sich ein sammeln wegen der Rückerstattung nicht lohnte.
    Aber das ist sicherlich bei jedem anders.
    Aber bei der Beihilfe kann man völlig bedenkenlos einreichen.

  • Hi, da ich nun das erste Mal, nachdem ich verbeamtet wurde als Privatpatient zum Arzt gehen werde um ein Rezept für meine täglichen Medikamenteneinnahme abzuholen, wollte ich fragen, wie gehe ich dann vor!
    Ich erhalte wohl ein Rezept, gehe zur Apotheke und dann muss ich den vollen Preis für die Tabletten bezahlen?
    Was reiche ich dann bei der Debeka bzw. bei der Beihilfe ein - was muss ich vom Arzt ausgestellt behalten, um es vorzulegen?
    Oder sammle ich besser jene Rezepte, die ich rund alle 6-8 Wochen benötige und reiche diese dann gemeinsam ein...


    Merci für eure hilfe :)

    Das ganze geht relativ einfach. Für medizinische Leistungen bekommst du teils Rechnungen (z.B. vom Arzt) oder zahlst direkt (bei der Apotheke). In der Apotheke wird dein Rezept abgestempelt und mit einem Preis bedruckt. Normalerweise machen die Apotheken auch eine Kopie des Rezepts, das ist praktisch, wenn du mit der méthode traditionelle Briefe schreibst. Für die Begleichung der Rechnung bist du ganz allein zuständig und musst dich ggf. mit Moskau Inkasso auseinandersetzen. Das Geld holst du dir dann wieder:


    Bei der alten Methode musst du für den Erstantrag bei der Beihilfe einen langen Antrag stellen, damit die zuständige Beihilfestelle die notwendigen Daten hat, um dich in ihre Akten zu bringen. Für die Folgeanträge, soweit sich deine Daten nicht ändern, sind kürzere Anträge vorhanden.


    Die Rechnungen und Rezepte trägst du dann in das Formular an der richtigen Stelle(!) ein tütest Formular und Beleg in einen Umschlag und schickst das ganze an die Beihilfestelle deiner Bezirksregierung. Die Beihilfe möchte die Kopie, das Original geht an die Versicherung.


    Die Beihilfe möchte ganz gerne, dass du erst einmal einige Belege sammelst, aber vor allem ist das für dich bequem, denn das ganze Verfahren ist ziemlich fuddelig und wer will schon ständig Formulare ausdrucken und ausfüllen. Wenn du dann die "Kostendämpfungspauschale" (Euphemismus von "nö, zahl ich nicht!") von 300 Ocken (A12-A15) abgetragen hast, kriegst du sogar Geld zurück. Du brauchst keine Sorge zu haben, dass du nicht rückerstattungsfähige Leistungen einreichst, darauf passt die Beihilfestelle schon selbst auf.


    Aufbewahren brauchst du die Rechnungen für die Beihilfe nur dann, wenn sie einen Betrag von 500€ bei stationären Behandlungen oder 1000€ bei Kuren etc. übersteigen. Ich würde die Rechnungen so lange aufbewahren, bis Geld oder Absage kommen, so dass man sich ggf. mit der Beihilfe auseinandersetzen kann.


    Neuerdings geht das ganze über eine außerordentlich praktische App, die das Land NRW bereitstellt und die das Leben viel einfcher macht. Du lädst die App runter, und gibst deine dienstlichen Daten ein. Nach einigen Zeiten kommt dann über den Dienstweg ein Papierschreiben mit einem Zugangscode an dich, das du eingibst und mit der App loslegst. (Vergiss dein Passwort nicht, ansonsten musst du das Verfahren mit dem Brief noch einmal durchgehen.) Mit der App fotografierst du die Rechnung, schickst sie ab und das ganze wird von der Beihilfestelle (zügiger als früher) bearbeitet. Seit ich die App habe, sammele ich keine Rechnungen mehr, wozu auch?


    Die Krankenversicherung hat ein prinzipiell ähnliches Verfahren. Entweder du benutzt das Papierformular der Versicherung und schickst deine Rechnungen ein oder du verwendest ggf. eine App, so wie ich bei der Debeka. Unterschiede zwischen der Beihilfe und der Versicherung betrifft hauptsächlich, was sie leisten - das entnimmst du deinem Versicherungsvertrag bzw. erfragst du bei exotischeren Sachen bei der Beihilfestelle. Mit der kann man auch telefonieren.

  • In Baden-Württemberg gibt es einen Mindestbeitrag, ab dem du deine Rechnungen bei der Beihilfe einreichen darfst. Das liegt daran, dass der Verwaltungsaufwand derselbe ist, ob du ein Rezept für 9€ oder eine Rechnung über 12.000 € einreichst.
    Wie bereits erwähnt, lohnt sich der Aufwand sowieso erst, wenn die (doppelte) Gesamtsumme den Betrag der Kostendämpfungspauschale übersteigt - denn die Beihilfe erstattet ja nur 50% (von Pensionären und Familien mit Kindern abgesehen)


    Bei der privaten Krankenversicherung lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Viele Versicherungen haben ein "Beitragsrückerstattungs-Modell", das greift, wenn du keine Rechnungen einreichst. Auch hier musst du schauen, wie hoch die Beitragsrückerstattung ausfallen würde. Bei einigen Versicherungen verlierst du die Rückerstattung bereits, wenn du Kleinbeträge abrechnest.
    Die DEBEKA ist hier kulant. Hier werden am Jahresende die Rechnungen mit der Rückerstattung verrechnet - und du bekommst (falls deine Rechnungen niedriger lagen) die Differenz zusätzlich erstattet.


    Der Blick in den Vertrag lohnt sich mehrfach. Falls du einen Vertrag mit Beihilfe-Ergänzung abgeschlossen hast, kannst du Rechnungen, die von der Beihilfe als nicht - oder teilweise nicht erstattungsfähig - gekürzt wurden, mit dem Beihilfebescheid bei der Versicherung nochmals einreichen. Auf diese Weise wurde mir z.B. die Gleitsichtbrille fast vollständig erstattet.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Ist das in BW so? In vielen Bundesländern kannst du mit 2 oder mehr Kindern auch selber bereits 70% Beihilfeanspruch haben.

    hab die etwas unsaubere Formulierung präzisiert:
    denn die Beihilfe erstattet ja nur 50% (von Pensionären und Familien mit Kindern abgesehen)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich DANKE euch wirklich Allen für die großartige Erklärung! Super, jetzt bin ich ein wenig schlauer und werde mein Glück bei der Apotheke zur Rezepteinlösung versuchen...


    Als Laie auf dem Gebiet, ohne Pauschalinfos in der Handhabung ist man doch recht aufgeschmissen :-/


    Was genau ist denn die "Kostendämpfungspauschale" in NRW? Habe danach gegoogelt und dann nette Tabellen dazu mit €-Beträgen gefunden, aber keine wirklich Erläuterung!


    Interessant erscheint es mir ja auch, dass die PKV und die Beihilfe sich den "medizinischen Betrag" teilen á 50% - denn wenn ich nun mein Rezept mit zwei Medikamenten für rund 30 € einlöse und dies per App an die jeweiligen beiden Institutionen sende, erhalte ich dann jeweils rund 15 € später überwiesen? (Wahrscheinlich ist dann das "Sammeln" sinnvoll^^)


    Wobei ich warte noch immer auf eine entsprechende Gehaltsabrechnung o.ä. als Beamter warte und somit auf eine zweifache Besoldungsauszahlung, dort ist dann wohl auch meine Beihilfenummer angegeben.
    Angeblich hat die Bezirksregierung mein Unterlagen um den 10. 12 an das LBV weitergeleitet; ich hoffe doch, dass ich Anfang Januar dann das doppelte Gehalt erhalte.
    Wie war das bei euch?

    • Offizieller Beitrag

    Kostendämpfungspauschale = Betrag, der grundsätzlich (pro Jahr) nicht erstattet wird (= Sparmaßnahme des Landes = faktische Erhöhung deiner Versicherungskostrn um 300/12 Euro im Monat)


    10. Dezember ist zu spät für eine Zahlung zum 1. Januar. Es ist ca. der Tag, an welchem die Daten für die Zahlung schon stehen müssen (wurde mir so erläutert). Aber es läuft dir nicht weg.
    Mit deiner Verbeamtungsurkunde hast du es schwarz auf weiss und kannst privat versichert sein. Ab dem Zeitpunkt nicht mehr die GKV-Karte ziehen!

  • Die Kostendämpfungspauschale hat Chili ja schon erklärt. Sie wird nur bei TZ und angerechneten Kindern gesenkt.
    Für den ersten Beihilfeantrag musst du eh den Langantrag nutzen (hatte Nele oben erklärt), auf dem ersten Bescheid steht dann deine Beihilfenummer, damit kannst du dich dann in der App registrieren.
    bei Änderungen (Besoldungsgruppe, Stundenanzahl, Kontonummer, Kinder...) immer den Langantrag einreichen, ansonsten reicht der Kurzantrag oder die App.
    Sollte dein Medikament nur 30€ kosten würde ich sammeln, oder für die 30€ den Langantrag ausfüllen in diesem Jahr, wobei du dann wegen der KDP eh nichts bekommst, aber dann kannst du nächstes Jahr bequem die App nutzen.

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