Masernschutzgesetz

  • Ab 1.3.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.

    Habt Ihr von Euren vorgesetzten Dienststellen schon Infos bekommen, wie das zu händeln ist?

    Impfstatus bei Kollegen in die Personalakte?

    Impfstatus bei Schülerinnen und Schülern in die Schülerakte?

    Wer prüft den Impfstatus? Muss die Person geschult werden, verschiedene Impfpässe und Gesundheitszeugnisse zu lesen? Kommt da jemand vom B.A.D.?

    LG Flupp

  • Einfach Herrn Spahn fragen :stumm:


    Nein, im Ernst. Hier gab es noch keine Informationen. Es ist aber auch noch nicht März.

  • Hier gab es bis dato auch noch keine Infos. Also, zumindest ist im Kollegium noch nichts angekommen. Einige Klassen bei uns sind bis Anfang-Mitte März im Praktikum, deren SuS müssten diese Infos also umgehend erhalten, wenn sie wieder in der Schule sind.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Naja, wenn man das Gesetz ernstnimmt, dann gibt es die Übergangsfrist nur für bislang betreute/beschäftigte Personen. Alle, die nach dem 1.3.2020 anfangen, müssen vor Aufnahme den Nachweis vorlegen.

    Bei uns beginnen bald Schulanmeldungen für das nächste Schuljahr, da wäre es schon praktisch, alles in einem Anlauf zu erledigen.

  • Bundesgesundheitsministerjum schrieb:

    "betroffene Personen müssen der Leitung der jeweiligen Einrichtung gegenüber vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorlegen:

    1. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht,
    2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder
    3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

    Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann auch bestimmen, dass der Nachweis nicht bei der Leitung der jeweiligen Einrichtung, sondern beim Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle vorgelegt werden muss. Die Behörde, die für die Erteilung der Erlaubnis nach § 43 Absatz 1 SGB VIII (Kindertagespflege) zuständig ist, kann bestimmen, dass vor dem Beginn der Tätigkeit der Nachweis ihr gegenüber zu erbringen ist.

    Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen erst bis zum 31. Juli 2021 kontrolliert werden."


    Also muss die Schulleitung sich kümmern.

  • Das muss sich offenbar die SL überlegen. Macht wohl Sinn, sich bei der Anmeldung der Erstklässler den Impfausweis vorlegen zu lassen und Liste darüber zu führen, oder? Aber vielleicht kommen ja noch Vorgaben durch die Bundesländer.

  • Wer zahlt eigentlich die paar Euro für die Impfung bei Beamten? Und ist die Impfung für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Impfschades ein Dienstunfall (bitte nicht falsch verstehen, das ist keine Behauptung, dass Impfen blöd ist - das Gegenteil ist der Fall!)

  • Bei uns impft einmal im Jahr der betriebsärztliche Dienst beim Träger (Ersatzschule). Für die Lehrkräfte des Landes NRW müsste das die BAD GmbH machen, nur keine Ahnung ob die auch impfen, ansonsten privat und über die Krankenkasse abrechnen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wer zahlt eigentlich die paar Euro für die Impfung bei Beamten? Und ist die Impfung für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Impfschades ein Dienstunfall (bitte nicht falsch verstehen, das ist keine Behauptung, dass Impfen blöd ist - das Gegenteil ist der Fall!)

    Die Impfung wurde bei mir komplett von KK und Beihilfe übernommen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Die Impfung wurde bei mir komplett von KK und Beihilfe übernommen.

    Dito, hab mich nach der 1. Schwangerschaft noch mal impfen lassen.
    Aber (!) es wäre ein Unding, wenn man sich um das Einreichen selbst kümmern müsste. Kann ja sein, dass man es sonst indirekt selbst zahlt, weil man nicht über die KDP kommt oder es selbst zahlt um die BRE zu bekommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Dito, hab mich nach der 1. Schwangerschaft noch mal impfen lassen.
    Aber (!) es wäre ein Unding, wenn man sich um das Einreichen selbst kümmern müsste. Kann ja sein, dass man es sonst indirekt selbst zahlt, weil man nicht über die KDP kommt oder es selbst zahlt um die BRE zu bekommen.

    Darauf wollte ich hinaus. Meine Krankenkasse erstattet empfohlene Impfungen vollständig ohne Verlust der Beitragsrückerstattung. Ich vermute aber mal, dass das nicht bei jeder Krankenkasse so ist. Und ich wüsste halt zu gerne, ob die 50-70%, die im Normalfall die Beihilfe übernimmt, auch unter die Kostendämpfungspauschale fallen.


    Wundern würde mich das ehrlich gesagt nicht. Hab ja auch damals mein Führungszeugnis selbst zahlen müssen, obwohl der Dienstherr es haben wollte.


    Im schlimmsten Fall bleibt man also auf den gesamten Kosten sitzen. (Wobei der schlimmste Fall ja tatsächlich eher ist, Masern zu bekommen)

  • So, das KM hat mal was veröffentlicht:
    Hilfestellung des KM

    Das beantwortet die meisten Fragen.

    Danke, spannend zu lesen.


    Zitat

    Für schülerbezogene Nachweise kann die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer mit der Dokumentation der Nachweise beauftragt

    werden.

    Noch ein Stück mehr zum Kontrollieren. Hier übrigens Vorsicht: Ich halte gesundheitsbezogene Daten für extrem schutzwürdig. Hier fällt aus meiner Sicht flach, einfach vorne am Pult vor der halben Klasse einen Impfpass zu kontrollieren, insbesondere, da aus der Reaktion der/des LehrerIn und eventuellen Nachfragen sofort geschlossen werden kann, dass irgendwas mit der Impfpflicht nicht stimmt. Ich hoffe hier ja auf eine Lösung, die im Sekretariat oder einem anderen geschützten Raum stattfindet.


    Bevor wieder einer "unnötig" meint: Immer sich selbst fragen, ob man den letzten Abstrich auf Tripper auch vor der Klasse diskutieren würde.


    Das Ausfüllen des Zettels zur Dokumentation ist auch anspruchsvoll. Ich hoffe ja, dass der Nachweis der dauerhaften Kontraindikation auch klar formuliert ist. Offenbar muss ich ja sonst beurteilen, ob eine Krankheit es nur temporär verhindert. Wer prüft dann eigentlich regelmäßig nach, ob die Impfung nach Ablauf derKontraindikation vorliegt?


    Ich finde die Impfplicht wichtig, richtig und sinnvoll. Hier wird aber offenbar wieder eine Idee ohne Konzept umgesetzt, getreu meinem Lieblingsmotto "Scheiße fließt immer nach unten".


    Offtopic-Nachtrag ohne Sinn: Die Handreichung hat offensichtlich jemand erstellt, der den Kurs "Design mit Word für 1. Klässler" nicht bestanden hat.

  • Auf diesem Schreiben zur Dokumentation wird unten ermöglicht, Kopien uninterpretierbarer Dokumente an das Gesundheitsamt zu schicken. Da braucht man dann ja auch wieder eine Schweigepflichtsentbindung.

    Ich schreibe das jetzt mal nur so, weil ich die per Handschrift in meine Impfausweise eingetragenen Impfungen z.T. nicht lesen kann.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Bei Kindern sind da eigentlich nur Klebezettel (mit Impfstoff und Chargennummer) und Kreuzchen. Wenn du unter Masern eins findest, sollte das passen. Die Schweigepflichtentbindung steht doch im Gesetz, ansonsten wäre eine Übermittlungspflicht ans Gesundheitsamt ja nur mit Zustimmung der Eltern umsetzbar, was das Gesetz irgendwie sinnfrei machen würde...

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  • Bei uns impft einmal im Jahr der betriebsärztliche Dienst beim Träger (Ersatzschule). Für die Lehrkräfte des Landes NRW müsste das die BAD GmbH machen, nur keine Ahnung ob die auch impfen, ansonsten privat und über die Krankenkasse abrechnen.

    Klingt prinzipiell erstmal logisch, ist aber nur dann "kostenlos" über die PKV, wenn man das Jahr sowieso schon mehr eingereicht hätte, als man Beitragsrückerstattung bekommen würde. Bei der Beihilfe ähnlich, hier ist es auch nur dann kostenlos, wenn man sowieso über der KDP liegt bzw. die geknackt hat.

  • Der BAD impft auf jeden Fall, die Frage ist nur ob auch Lehrer. Jedenfalls bekommt mein Cousin da seine Impfungen, der ist aber Zollbeamter.

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