Verbeamtung nur zweimal im Jahr?

  • Hallo liebe Lehrer*innen,


    ich wende mich in einer Angelegenheit in eigener Sache an euch und hoffe auf Ratschläge und Infos.

    Zum 01.02. wollte ich mich in Sachsen verbeamten lassen.

    Dazu erhielten wir Refis im Endstadium die Information, dass die Unterlagen für die Verbeamtung bis zum 24.01., spätestens zum 29.01., vorzuliegen hätten. Gewisse Dokumente konnten aber auch über diese Termine hinaus nachgereicht werden. Ich habe die Dokumente vor dem 24.01. abgegeben, lediglich der Untersuchungstermin beim Arzt fand später statt, woran ich allerdings nichts ändern konnte - ich habe dort den ersten freien Termin am 27.01. wahrgenommen. Damit hatte ich meinen Teil der Vereinbarung erfüllt, dachte ich zumindest.


    Jetzt wurde ich Ende Januar (neben ganz wenigen weiteren Refis meines Jahrgangs) leider nicht zur Ernennung eingeladen.

    Offen gestanden habe ich mir bis gestern keine großen Gedanken darüber gemacht, weil ich dem LASUB zugestehe, dass sie in Akten ertrinken und den Berg der Verbeamtungen in Sachsen langsam und sukzessive abarbeiten müssen und ich als einer der späten Vögel eben nach hinten rutsche. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass meine Verbeamtung im Februar erfolgen würde. Naiv, naiv!

    Gestern habe ich nämlich eher nebenbei im LASUB erfahren, dass die nächste Ernennung erst im August stattfindet, da Sachsen (O-Ton) "keine Einzelernennungen anbietet".


    Hat jemand Erfahrungen und Informationen zu den Ernennungen?

    Zufällig habe ich letztens im MDR noch eine Doku über einen angehenden Lehrer in Sachsen gesehen, der sehr wohl einzeln ernannt wurde.


    Ein halbes Jahr auf die Verbeamtung zu warten, bedeutet eine enorme finanzielle Einbuße, die ich nicht unwidersprochen hinnehmen will. Zum Glück bin ich in der Gewerkschaft und konnte dort schon einen Beratungstermin ausmachen, dennoch interessiert es mich, ob hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Tipps hat?


    Liebe Grüße

  • Ich weiß nicht, wir sind im Rudel vereidigt worden :wink_1:

    Aber ob du das hinnehmen musst wird sich zeigen, du hast ja kein Recht auf Verbeamtung.


    Bin gespannt was die GEW sagt, für die ist das auch alles Neuland...

  • Ein halbes Jahr auf die Verbeamtung zu warten, bedeutet eine enorme finanzielle Einbuße, die ich nicht unwidersprochen hinnehmen will.

    Interessant. Ist das wirklich so? Das würde ja für alle nie und nimmer verbeamteten Lehrer in Sachsen bedeuten, dass sie weiter kämpfen müssen und sich nicht mit diesem Pseudoausgleich von 170€ Brutto zufrieden geben.

  • Hey Samu,

    danke für deine Antwort! Ja, ich weiß, ein Recht auf Verbeamtung gibt es nicht. Schade eigentlich ;-)

    Ich hoffe aber, dass es ein Recht auf faire und gleichartige Behandlung der Refs gibt.


    Marlen, naja, das sind monatlich sicher 500 Euro netto mehr, zumindest als Berufsanfänger und in Steuerklasse 1.


    Friesin, ich bin jetzt (und war es auch im Ref) Angestellter.


    Grüße

  • ..., naja, das sind monatlich sicher 500 Euro netto mehr, zumindest als Berufsanfänger und in Steuerklasse 1.

    Bingo, darum ging's, dass allen Kolleg*innen über 43 diese 500€ entgehen.

    Aber das liegt ja nicht in deiner Verantwortung.

  • Ich kann allen Betroffenen - wie immer in solchen Fällen - nur zum allerkonsequentesten "Dienst nach Vorschrift" raten. Bringt nicht mehr Kohle, verbessert aber das Preis-/Leistungsverhältnis.

  • Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber wir wurden gar nicht direkt nach dem Ref verbeamtet. Das konnte dauern, so 1 - 3 Jahre schätze ich. Nur bei besonders guten Leistungen konnte man einen Antrag auf vorzeitige Verbeamtung stellen. Aber das dauerte auch 1 Jahr oder so. Bei uns gab es dafür auch noch Schulratsbesuch. Der erste war unangekündigt, beim zweiten wusste man die Woche des Besuchs. Und man musste sämtliche Dokumente parat haben. Jahresplan, Wochenpläne, U.vorbereitungen, Schülerunterlagen usw. Ich weiß, dass das heute auch SLen machen. Aber so als Massenveranstaltung kenne ich das gar nicht. Den Eid schwören, das war schon eine Massenveranstaltung, aber die Unterlagen, die man dazu braucht, hat jede/r individuell "gesammelt." Daher kann ich das mit den 2 Terminen auch gut nachvollziehen. Wahrscheinlich fehlen dir noch einige Voraussetzungen dafür.

  • Ich glaube, Du verwechselst da "Verbeamtung" mit "Lebenszeitverbeamtung". Oder habt Ihr nach dem Ref 1-3 Jahre als Angestellte gearbeitet?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Bin einzeln im Schulleitungsbüro vereidigt worden. Ist allerdings in NRW gewesen.

    Einmal editiert, zuletzt von puntino () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Das stimmt wahrscheinlich, fossi. Wir haben zur Lebenszeitverbeamtung Verbeamtung gesagt. Ich glaube, ich bin nicht mehr up-to-date. Bei uns ging die Beamtenlaufbahn vor dem Ref. los. Amtsarzt, Eid zum Beamten auf irgendwas (Widerruf???). Ich war nie angestellt, aber manche schon.

  • Ich glaube, Du verwechselst da "Verbeamtung" mit "Lebenszeitverbeamtung". Oder habt Ihr nach dem Ref 1-3 Jahre als Angestellte gearbeitet?

    Das war "zu meiner Zeit" ganz normal. Nicht jeder hat nach dem Ref gleich eine Planstelle bekommen und ist dann erst mal ein paar Jahre Angestellter gewesen. Besonders hart hat es Kollegen mit Fächern wie Erdkunde oder Geschichte getroffen, Deutsch und Biologie waren auch nicht besonders erfolgreich. Irgendwann waren dann alle (bei denen ich es mitbekommen habe), Beamte.

  • Das stimmt wahrscheinlich, fossi. Wir haben zur Lebenszeitverbeamtung Verbeamtung gesagt. Ich glaube, ich bin nicht mehr up-to-date. Bei uns ging die Beamtenlaufbahn vor dem Ref. los. Amtsarzt, Eid zum Beamten auf irgendwas (Widerruf???). Ich war nie angestellt, aber manche schon.

    Ref = Beamte_r auf Zeit (oder Angestellte_r)

    Verbeamtung auf Probe ("auf Widerruf")= 1-5 Jahre nach Antritt der ersten Planstelle nach dem Ref (aktuell: 1 Jahr weniger Probezeit bei 2.Staasexamen 1,44 und besser; 1 Jahr weniger Probezeit bei 1,5 oder besser in allen Revisionsbeurteilungen; 3 Jahre = Regelprobezeit; 4-5 Jahre wenn die Bewährung nach 3 Jahren noch nicht festgestellt werden konnte und aus schwerwiegenden Gründen verlängert werden muss). :-)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ref = Beamte_r auf Zeit (oder Angestellte_r)

    Verbeamtung auf Probe ("auf Widerruf")= 1-5 Jahre nach Antritt der ersten Planstelle nach dem Ref (aktuell: 1 Jahr weniger Probezeit bei 2.Staasexamen 1,44 und besser; 1 Jahr weniger Probezeit bei 1,5 oder besser in allen Revisionsbeurteilungen; 3 Jahre = Regelprobezeit; 4-5 Jahre wenn die Bewährung nach 3 Jahren noch nicht festgestellt werden konnte und aus schwerwiegenden Gründen verlängert werden muss). :-)

    Vorsicht Verbeamtung auf Probe ist nicht das gleiche wie auf Widerruf.

    Bei uns sind die Referendare Beamte auf Widerruf bis zum Ende ds Refs und die neuen Planstelleninhaber Beamte auf Probe (meist 2 Jahre).

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Vorsicht Verbeamtung auf Probe ist nicht das gleiche wie auf Widerruf.

    Bei uns sind die Referendare Beamte auf Widerruf bis zum Ende ds Refs und die neuen Planstelleninhaber Beamte auf Probe (meist 2 Jahre).

    In NRW genauso.

    Erst Widerruf (bei uns jeder, kein Amtsarzt)

    Dann auf Probe (Wenn Verbeamtung möglich, Amtsarzt, Alter etc.)

    Nach drei Jahren und Beurteilung durch Schulleiter (bewährt) auf Lebenszeit.

  • In SN beträgt die Probezeit 2 Jahre und Referendar*innen werden aktuell auch auf Widerruf verbeamtet, das ist aber ja ganz neu. Wenn der TE Angestellter ist, kann er sich m.E. nur nach den Fristen richten, die das Land vorgibt. Ob der Amtsarzttermin oder irgendwas anderes den Prozess verzögert hat scheint mir dabei egal zu sein (?)

  • Ob der Amtsarzttermin oder irgendwas anderes den Prozess verzögert hat scheint mir dabei egal zu sein (?)


    Vermute ich auch.

    In NRW verbeamtet der Schulleiter, kann dieser also auch später machen, bzw wird gemacht, wenn alles vorliegt.

    Aber rückwirkend kann man nicht verbeamtet werden.

  • Vorsicht Verbeamtung auf Probe ist nicht das gleiche wie auf Widerruf.

    Bei uns sind die Referendare Beamte auf Widerruf bis zum Ende ds Refs und die neuen Planstelleninhaber Beamte auf Probe (meist 2 Jahre).

    Danke für den Hinweis. :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hey Leute,

    ich wollte mich nur kurz für eure Antworten bedanken!

    Offenbar gibt es je nach Bundesland und Startjahr der Karriere tausenderlei verschiedene Arten der Verbeamtung. Immerhin so viel habe ich jetzt schon gelernt. ;)

    Letzte Woche hatte ich ein Gespräch mit einem freundlichen Mitarbeiter der GEW. In der Folge habe ich dort erstmal einen Antrag auf Rechtsbeistand mit dem Betreff der ausbleibenden Verbeamtung gestellt.

    Natürlich gibt es keinen Anspruch auf Verbeamtung, wohl aber - so sagte man mir - auf die Gleichbehandlung der Berufsstarter. Da ich den Verbeamtungswunsch und auch alle Dokumente schriftlich und pünktlich übermittelt habe, hätte ich wohl zumindest eine schriftliche Ablehnung erhalten müssen.

    Der GEW-Mitarbeiter hat aber auch betont, dass die sächsischen Bestimmungen zur Verbeamtung einander oft widersprechen, zumindest auf den ersten Blick. Wie weit da jetzt rückwirkend etwas zu machen ist, wird sich zeigen. Es bleibt spannend!

  • Halte uns gerne auf dem Laufenden. Ist ja spannend zu sehen, inwiefern es möglich ist erfolgreich zu sein mit entsprechender rechtlicher Beratung und Unterstützung. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass es noch klappt bei dir. Schön finde ich aber, dass die GEW dich hierbei klar unterstützt. Gerade wenn es so widersprüchliche Bestimungen gibt ist es notwendig Rechtsklarheit zu erlangen für alle Beteiligten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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