Beurlaubung aus persönlichen Gründen

  • Hallo zusammen! Kennt sich jemand mit Beurlaubung (NRW) für eine Tätigkeit im Privatschuldienst im eigenen/ einem anderen Bundesland aus? Mir ist bewusst, dass NRW mit steigendem Lehrermangel derzeit sehr restriktiv mit Beurlaubungen ist. Auf der anderen Seite besteht in meinen Fächern am Gym eigentlich immer ein Überhang. Mich würde nur mal interssieren, bei wem es in der Vergangenheit geklappt hat und welche Gründe und Motive ihr angegeben habt. Gibt es eigentlich Einzelfallentscheidungen? Mein Verband riet mir nämlich, den Antrag einfach mal zu stellen und auf Antwort zu warten.

    Danke für eure Beiträge!

  • Eine Freundin einer Kollegin hat das vor 8 Jahren gemacht und angegeben, dass sie in der Zeit reisen will. Da war das kein Problem. Aber da war die Personalsituation auch noch besser.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • In den Privatschuldienst kannst du dich auch versetzen lassen. Wenn der Träger auch verbeamtet und du planst dort zu bleiben, ist das in der Regel die einfachere Variante.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Eine Beurlaubung zum Zwecke einer anderen beruflichen Tätigkeit ist in den Beamtengesetzen meines Wissens überall ausgeschlossen. Sich einen anderen Grund auszudenken und dann eine andere Stelle anzunehmen wird im Inland nicht funktionieren, dies wird spätestens auffallen, wenn die verschiedenen Versorgen miteinander in Konflikt beraten. Im Ausland kann man es versuchen, geht aber ein Risiko ein. Ich erinnere mich dunkel an den Fall einer Kollegin, die sich in D hat beurlauben lasse und dann in der Schweiz eine Stelle angenommen hat. Als das rausgekommen ist, wurde sie in D aus dem Beamtenverhältnis entlassen.


    An vielen "privaten Ersatzschulen" (im wesentlichen die in kirchlicher Trägerschaft) arbeiten Beamte des jeweiligen Bundeslandes, dahin kann man sich grundsätzlich Versetzen lassen.

  • Eine Freundin einer Kollegin hat das vor 8 Jahren gemacht und angegeben, dass sie in der Zeit reisen will. Da war das kein Problem. Aber da war die Personalsituation auch noch besser.

    Gestern Abend nicht ordentlich gelesen. Die Freundin war wirklich gereist. Der Teil ist also hinfällig.

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  • Nach §103, Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen kann man sich für eine Tätigkeit an einer Ersatzschule bis zu fünf Jahre lang beurlauben lassen. Schau mal hier!

  • Vielen Dank für die hilfreichen und vor allem sachlichen Kommentare. Weiß jemand, ob die Beurlaubung in den kirchlichen Ersatzschuldienst auch für ein anderes Bundesland irgendwie möglich ist, wenn z.B. ein Orden in mehreren Bundesländern vorhanden ist?

  • Schreib vielleicht mal Valerianus per PN an in der Frage. Er arbeitet an einer kirchlichen Ersatzschule und könnte wissen, ob es diesbezüglich Möglichkeiten gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Problem da dürfte sein, dass das je nach Bundesland unterschiedlich läuft. In NRW stellen die Ersatzschulen selbst ein (Angestellter beamtenähnlich oder nach TVL) in BW kann man (wenn ich das richtig im Kopf habe) vom Staat an die Ersatzschulen abgeordnet werden, bleibt aber im Staatsdienst.


    Wir hatten einmal den Fall, dass jemand von BW zu unserem Träger wechseln wollte. Das ging nicht, weil BW sich wegen der Pensionszahlungen quergestellt hatte. Lösung: 1 Jahr über Ländertausch in den Landesdienst, dann zu uns per Freigabe und Bewerbung. Das sind ziemlich umständliche Fälle, vor allem weil sie so selten sind...

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  • Das Problem da dürfte sein, dass das je nach Bundesland unterschiedlich läuft. In NRW stellen die Ersatzschulen selbst ein (Angestellter beamtenähnlich oder nach TVL) in BW kann man (wenn ich das richtig im Kopf habe) vom Staat an die Ersatzschulen abgeordnet werden, bleibt aber im Staatsdienst.


    Wir hatten einmal den Fall, dass jemand von BW zu unserem Träger wechseln wollte. Das ging nicht, weil BW sich wegen der Pensionszahlungen quergestellt hatte. Lösung: 1 Jahr über Ländertausch in den Landesdienst, dann zu uns per Freigabe und Bewerbung. Das sind ziemlich umständliche Fälle, vor allem weil sie so selten sind...

    Absicht hinter meinem Wunsch, für eine Zeit in den Privatschuldienst zu wechseln, war den Ländertausch zu umgehen, der nämlich nicht funtkioniert..... Ich würde ja gerne den an sich näherliegenden Weg nehmen, aber das Verfahren ist eine reine Farce.

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