Schwanger

  • Jetzt hab ich doch nochmal eine Frage. Wie läuft das denn ab? Wenn ich der SL melde, dass ich schwanger bin müssen die eine Gefährdungsbeurteilung machen und ich hoffe quasi darauf, dass meine SL ein Beschäftigungsverbot für angemessen hält?

    Wir wurden nämlich gerade darüber informiert, dass ziemlich viele Kollegen zu den nun bevorstehenden Schulabschlüssen (bei uns sind es drei verschiedene) in die Schule müssen. Es wurde aufgezählt welche Personengruppen außen vor sind... Von Schwangeren keine Rede.

    Vielleicht mache ich es jetzt doch lieber früher bekannt als eigentlich gedacht? Bin echt ratlos...

  • Ich kann hier zwar nicht wirklich weiterhelfen, aber mir fiel gerade ein, dass 2009, als die "Schweinegrippe" sich in Deutschland ausbreitete, eine Kollegin deswegen ein Beschäftigungsverbot erhielt. Das müsste doch jetzt ähnlich laufen, oder?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Habt ihr eine Frauen-oder Gleichstellungsbeauftragte? Dann frag da an, aber ja, ich würde es einfach jetzt der Schulleitung mitteilen und ja, demnach müsstest du auch raus sein.


    Und nein, eigentlich muss es die Gefährdungsbeurteilung inzwischen bereits geben, die muss jetzt vorsorglich schon vorliegen.

  • Ich kann hier zwar nicht wirklich weiterhelfen, aber mir fiel gerade ein, dass 2009, als die "Schweinegrippe" sich in Deutschland ausbreitete, eine Kollegin deswegen ein Beschäftigungsverbot erhielt. Das müsste doch jetzt ähnlich laufen, oder?

    Ich würde es sagen. Beatmung während einer Schwangerschaft, das Risiko wäre mir zu groß.


    Allerdings gelten Schwangere dieses mal nicht als besonders gefährdet, bei der Schweinegrippe damals schon.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich kann hier zwar nicht wirklich weiterhelfen, aber mir fiel gerade ein, dass 2009, als die "Schweinegrippe" sich in Deutschland ausbreitete, eine Kollegin deswegen ein Beschäftigungsverbot erhielt. Das müsste doch jetzt ähnlich laufen, oder?

    Das handhabt aber offenbar auch jedes Bundesland anders. Ich bin während der Schweinegrippe auch hochschwanger durch die Schule marschiert. Weder die Schulleitung hat mich informiert, dass wir einige Fälle in der Schule hatten, noch hat der Dienstherr irgendwelche Schutzmaßnahmen eingeleitet.


    Nach meinen Schwangerschaften wurde dann das Schwangeren-Beschäfitgungsverbot bei j e d e r Grippewelle (auch, wenn sie nur leicht ist) eingeführt...

  • Ja, das handhaben die Bundesländer teilweise unterschiedlich, aber in den letzten Jahren (ich meine seit 2018) ist das MuSchG ja massivverschärft worden, das ist also nicht mehr ganz mit früher zu vergleichen.

  • Jetzt hab ich doch nochmal eine Frage. Wie läuft das denn ab? Wenn ich der SL melde, dass ich schwanger bin müssen die eine Gefährdungsbeurteilung machen und ich hoffe quasi darauf, dass meine SL ein Beschäftigungsverbot für angemessen hält?

    Wir wurden nämlich gerade darüber informiert, dass ziemlich viele Kollegen zu den nun bevorstehenden Schulabschlüssen (bei uns sind es drei verschiedene) in die Schule müssen. Es wurde aufgezählt welche Personengruppen außen vor sind... Von Schwangeren keine Rede.

    Vielleicht mache ich es jetzt doch lieber früher bekannt als eigentlich gedacht? Bin echt ratlos...

    Morgen!


    Der SL muss dich erst mal freistellen und du musst dich mit dem Amtsarzt in Verbindung setzen. Dort musst du dann deine Unterlagen hinschicken. Bei mir war das eine Kopie des Mutterpasses, Impfausweises, alle weiteren Untersuchungsergebnisse und die ganzen Dokumente der Schule (u.a. die Gefährdungsbeurteilung). Dann erhältst du einen Anruf vom Amtsarzt und er fragt noch ein paar Dinge ab. Ich habe mich montags "schwanger" gemeldet und die Unterlagen zum Amtsarzt gefaxt und wurde bereits am Freitag wieder für einsatzbereit erklärt. Ein Termin war nicht nötig.

    Der SL kann nicht erklären, dass er ein Beschäftigungsverbot für angemessen hält. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Ankreuzbogen und aufgrund dieser Sachlage, entscheidet der Amtsarzt. Auf dem Ankreuzbogen steht aber natürlich nichts von Corona.

    Momentan dürfen wir nicht arbeiten. Ob das so bleibt, weiß man nicht.

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Ankreuzbogen und aufgrund dieser Sachlage, entscheidet der Amtsarzt. Auf dem Ankreuzbogen steht aber natürlich nichts von Corona.

    Dann ist auch das bundeslandsabhängig, hier gibt der Arzt nur eine Empfehlung, letztendlich entscheidet der AG (bei uns in Form des Schulleiters),ob es ein BV gibt oder nicht, wobei dazu Frauenvertretung und Personalrat mit einbezogen werden.


    Und hier geht auch nichts ohne Blutabnahme bei arbeitsmedizinischen Dienst zur Bestimmung der Titer.

  • Ich verstehe den Thread nicht, da gesunde Schwangere nicht zur Risikogruppe zählen und auch nicht automatisch eine Zitat „Lungenentzündung“ bekommen, wenn sie im Falle einer schrittweisen Wiedereröffnung ihren Arbeitsbeitrag leisten.

    Das Phänomen „schwank“ gibt es auch außerhalb der Pandemie zuhauf, von daher ...

  • Ich verstehe den Thread nicht, da gesunde Schwangere nicht zur Risikogruppe zählen und auch nicht automatisch eine Zitat „Lungenentzündung“ bekommen, wenn sie im Falle einer schrittweisen Wiedereröffnung ihren Arbeitsbeitrag leisten.

    Das Phänomen „schwank“ gibt es auch außerhalb der Pandemie zuhauf, von daher ...

    Es geht rein um die gesetzliche Lage. Und in NRW dürfen Schwangere aktuell nicht in der Notbetreuung arbeiten. Wenn der Schulbetrieb normal weiterläuft, ist es aktuell noch unklar.

    Dass Betroffene wissen möchten, ob sie demnächst noch ihre Kurse oder Klassen betreuen, ist doch verständlich. Dass Betroffene vielleicht auch einfach gerade Angst haben, ist auch verständlich. Das Immunsystem ist bei Schwangeren nun einmal rungergefahren. Ich hatte noch nie so viele hartnäckige Infekte wie in den letzten Wochen.

    Letztendlich bleibt uns allen aber eh nur abzuwarten, was der Gesetzgeber entscheidet.

  • Sie zählen nach den aktuellen Erkenntnissen nicht zur Risikogruppe. Aber da ist man halt vorsichtig, falls es doch neue Erkenntnisse geben sollte.


    Anfangs hat man auch gesagt, die Grippe ist gefährlicher/tödlicher als Corona, dem ist jetzt ja offensichtlich nicht mehr so.


    Und was ist das Phänomen "schwank"?

  • "Schwank" ist die nette Bezeichnung für Frauen, die weil sie schwanger sind sich lieber gleich krank melden...

    Ich finde den Vorwurf im Zusammenhang mit Corona allerdings mehr als daneben.


    Ich gehöre auch ohne Schwangerschaft zur Risikogruppe bei Corona.

    Fakt ist, wenn ich mir das einfange sieht es mit Medikamente einnehmen derzeit schlecht aus, weil es die Schwangerschaft gefährden würde. Dazu hab ich gestern zum ersten Mal einen vernünftigen Artikel gelesen (finde ich leider gerade nicht mehr).

    Die ganzen Beschwichtigungen, dass das Baby im Bauch bestens geschützt ist schön und gut... Kann die Mutter nicht behandelt werden macht's das aber auch nicht beruhigender.


    Das hat alles nichts damit zu tun, dass ich nicht arbeiten wollen würde. Das man sein Kind schützen will ist doch nicht so abwegig?

  • Noch eine Ergänzung: Home Office machen wir gerade wie alle anderen Lehrkörper auch.

    Und das könnte man doch evtl.so auch beibehalten für eben Schüler die nicht zur Schule kommen können/dürfen.


    Oder so wie es immer bei uns generell geht, in den Innendienst zu gehen. Sprich z.B. Bibliotheken zu katalogisieren (nicht aufzuräumen, das ginge dann wieder nicht wirklich wegen Gewicht und bücken/strecken) usw. Bestellungen abzuwickeln, Schülerakten zu schreiben/zu sortieren und und und. Da gibt es soviel, was du in Berlin eh ab spätestens dem 5.Monat immer einfordern kannst, warum soll das nicht auch in anderen Bundesländern gehen?!?

  • Hier der Artikel zum Schwank-Phänomen. Da es natürlich vor allem da gibt, wo die Bezüge voll weiterlaufen.

    Mit 60% Krankengeld oder als Freiberufler würde ich meine Frauenärztin auch eher nicht von mir aus fragen, sondern hoffen, dass sie das Beschäftigungsverbot nicht ausspricht.

    Als Lehrerin mit 100% Sold ist natürlich die Überlegung da: gehe ich noch hin. Diese ist verführerisch. Gesund schwanger = keine Risikogruppe, warum auch. Die extreme Übelkeit z. B., die vorgekommen kann, die ist z. B. ein Grund, wenn man sich dann nicht arbeitsfähig fühlt. Das ist dann allerdings ein Grund.


    https://www.zeit.de/2018/35/le…chaft-lehrermangel-schule

  • Wenn gesund und schwanger = keine Risikogruppe, so frage ich mich, warum schwangere Kolleginen per se (in NRW) derzeit in der Notbetreuung arbeiten dürfen.

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