Schwanger

  • Deshalb sollte meiner Meinung nach die Behörde klare Entscheidungen fällen und die Verantwortung übernehmen, sodass alle Planungssicherheit haben und es klar geregelt ist...

    Es kann ja nicht sein, dass die Schulleitung das fällen muss und dann zusehen kann, wie das geklärt wird, ohne klare Linie der Behörde: 1. Möglichkeit: Einsatz von Schwangeren, 2. Möglichkeit: Zuhause arbeiten lassen (ohne zusätzlich Stunden zu bekommen) oder 3. Möglichkeit: Krankschreibung "fordern".)...

  • Aber das Problem tritt ja nicht in allen BL auf, also sollten da einige generell mal nacharbeiten. Das ist ja kein corona-spezifisches Problem!

  • Aber das Problem tritt ja nicht in allen BL auf, also sollten da einige generell mal nacharbeiten. Das ist ja kein corona-spezifisches Problem!

    Absolut! Corona zeigt ja eher die bestehenden "Missstände" auf.


    Ich bin sehr gespannt, wie Hamburg und alle Bundesländer bezüglich Gefährdungsbeurteilung und Corona bei Schwangeren entscheiden!! Natürlich hoffe ich auch für mich ;) dass ich bald Klarheit habe und für alle Beteiligten vernünftige und klare Entscheidungen getroffen werden.

  • Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle offizielle Verfahrensweise für Schwangere in NRW aussieht (und wo ich das nachlesen kann)? Das letzte was ich gefunden habe ist die 15. Schulmail aus dem April.

    Schau z.B. hier:

    https://www.schulministerium.n…iv-2020/200605/index.html


    Dort steht,dass es keine festen Risikogruppen mehr gibt, sondern der Arzt über das individuelle Risiko entscheiden soll.

  • Hallo in die Runde :gruss:


    Ich bin neu hier und warte auch ungeduldig auf Informationen zum Umgang mit Schwangeren nach den Ferien in NRW.

    Habe hier ein wenig gelesen und finde die Tatsache, wie unterschiedlich das jetzt schon in den Bundesländern geregelt ist, nicht gut. Ich selber wohne und arbeite im Dreiländereck (D/BE/NL - in den Nachbarländern werden die Vorkehrungen wieder verschärft) und bin an einer sehr großen städtischen Gesamtschule tätig. Nach den Ferien wurde ich von meiner SL, weil ich keine Abschlussklassen unterrichten soll (gehe im November in den Mutterschutz), mit 22,5 Std. in 4 Klassen der JG. 6,7,9 eingesetzt. Heißt 120 SuS im Alter von 12 bis 15 Jahre in Räumen, derern Fenster man nur kippen kann. Wie kann man hier noch von den in der "Arbeitsmedizinischen Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung" vom 22.04.2020 geforderten 1,50m Mindestabstand sprechen?

    Hier heißt es, dass eine coronaspezifische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll:


    Bei der Gefährdungsbeurteilung sind u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:
    • Welcher Art und Häufigkeit sind die Kontakte sowie die Zusammensetzung der Personengruppe?
    • Besteht ein Kontakt zu ständig wechselnden Personen/Patienten/ Publikum?
    • Kann ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen sicher eingehalten werden?
    • Ist ein enger Kontakt im Rahmen eines persönlichen Gesprächs („face to face“- Patientengespräch) unvermeidbar und dauert er länger als 15 Minuten?
    • Besteht Umgang mit an den Atemwegen erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen? Werden Tätigkeiten durchgeführt, die mit einer erhöhten Aerosolbildung einhergehen?
    • Wie sieht es mit der Umsetzung der Hygienestandards und der Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung beispielsweise mit Atemschutzmasken in der vorliegenden Belastungssituation zum jetzigen Zeitpunkt aus?
    • Wie sind die Raum- und Lüftungsverhältnisse am Arbeitsplatz?


    Wurde bei mir nicht gemacht! Und alle diese Punkte würden uns doch sofort aus dem Klassenzimmer holen! -> Eine Freundin, die bei DM arbeitet, wurde direkt wg. Kundenkontakt für ihre gesamte Schwangerschaft ins BV geschickt.


    Ich möchte mich nicht vor der Arbeit drücken, aber habe bei der Vorstellung, so zu unterrichten, echt Bauchschmerzen. Viele unserer SuS werden aus Risikogebieten zurückkommen.

    Gleichzeitig empfinde ich, speziell in NRW, die Kommunikationspolitik als nicht zumutbar. Sowohl für die KuK als auch für die SL. Sollte ich jetzt drei Tage vor Unterrichtsbeginn entscheiden dürfen, zu Hause zu bleiben, muss SL diese 22,5 Std. wieder anders besetzten. Eine Info dazu vor den Ferien hätte allen Beteiligten Planungssicherheit gegeben.


    Ich werde also weiter hier mitlesen und bin gespannt auf Infos!


    Liebe Grüße

  • Ich möchte noch ergänzen, wie unangenehm mir die Situation wäre, meinen Frauenarzt, der ja nun ein individuelles BV nur bei Gefährdung des Lebens der Mutter oder des Ungeborenen ausstellen darf, darauf ansprechen zu müssen, sollte es keine dienstliche Befreiung vom Präsenzunterricht geben.

  • Ich würde erstmal beim Personalrat nachfragen, was du tun sollst, weil die Vorganben nicht erfüllt sind.

    Den Lehrerrat habe ich tatsächlich schon eingeschaltet, weil wir eng in meiner Klasse zusammenarbeiten und Kontakt haben. Wusste gar nicht, dass der da Möglichkeiten hat :)

  • Zitat:

    "Personaleinsatz
    Die Geltungsdauer der mit Runderlass vom 22. Mai 2020 bestimmten Regelungen zum
    Einsatz des Personals wurde mit Runderlass vom 31. Juli 2020 über den 26. Juni
    hinaus bis zum Ablauf des 9. Oktober 2020 (letzter Unterrichtstag vor den Herbstferien)
    mit folgenden Maßgaben verlängert:


     Die ausgestellten ärztlichen Atteste, auf deren Grundlage Lehrkräfte von der
    Verpflichtung zum Präsenzunterricht befreit werden konnten, gelten nicht
    unbegrenzt. Sie entfalten seit dem Unterrichtsende vor den Sommerferien keine
    Wirkung mehr. Für die Zeit nach den Sommerferien ist für eine Befreiung vom
    Präsenzunterricht die Vorlage eines neuen Attestes erforderlich. Gemäß bisheriger
    Erlasslage vom 22. Mai 2020, die mit neuer Erlasslage vom 31. Juli 2020 in diesem
    Punkt fortgeschrieben wurde, ist dabei eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung
    im Sinne einer (arbeits-) medizinischen Begutachtung erforderlich und
    vorzunehmen. Diese hat den Kriterien des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen.


     Für Schwangere gelten die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten
    nach dem Mutterschutzgesetz.


    Im Übrigen gilt weiterhin, dass eine Befreiung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht
    ihre allgemeine Dienstpflicht nicht berührt; sie können auch zu anderen schulischen
    Aufgaben herangezogen werden."

  • Odji88 : Was heißt das jetzt für dich als Schwangere bzw allgemein für Schwangere in NRW konkret?


  •  Für Schwangere gelten die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten
    nach dem Mutterschutzgesetz.


    Im Übrigen gilt weiterhin, dass eine Befreiung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht
    ihre allgemeine Dienstpflicht nicht berührt; sie können auch zu anderen schulischen
    Aufgaben herangezogen werden."

    Kann mir jemand, der gerade klarer denkt,als ich.,erklären was das heißt?

  • Kann mir jemand, der gerade klarer denkt,als ich.,erklären was das heißt?

    Ich verstehe es auch nicht ganz, befürchte aber, dass wir wieder ganz normal ran müssen. Die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten

    nach dem Mutterschutzgesetz sind ja die Schutzfrist 6 Wochen vor Entbindung sowie dass wir nicht beschäftigt werden dürfen mit

    • Mehrarbeit wie z.B. Arbeitszeiten über 8,5 Stunden täglich (bei Schwangeren unter 18 Jahren nicht über 8 Stunden täglich),
    • Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie
    • Sonn- und Feiertagsarbeit.

  • Wo hast du diesen Text her? Finde die Quelle gerade nicht... 🤔

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