Schwanger

  • Interessehalber: was machen eigentlich Schwangere mit arbeitenden Männern oder schulpflichtigen Kindern?

    Das ist eine sehr berechtigte Frage.

    Ich denke, dass die meisten Schwangeren hier eine Risikoabwägung machen bzw was schwerer wiegen würde (auf Distanz gehen? Oder die Gefahr der Ansteckung?)... Ich schätze Mal, die meisten würden sich Pro Familie aussprechen (in Hamburg hat eine Journalistin von der Behörde eine Freistellung für ihre Kinder erwirkt, mir der Begründung, sie sorge seit Wochen und Monaten für Aufklärung und sichte Studien, sodass sie dies nicht verantworten könnte (Gefahr Kinder)...)


    Letztendlich wird das Risiko niemals Null sein; es kann nur möglichst reduziert werden...

    Im Schulalltag schätze ich - auch wenn der Kontakt in der Familie enger ist (bei Symptomen agiert man sicher anders) - dass das Risiko einer Ansteckung größer ist, da viel mehr Kontakte (30 bis 90 SuS pro Tag, ohne Weg zur Arbeit, Pausen, ...) doch höher einzuschätzen ist... (So würde ich es auslegen).

    Ich igel mich privat jetzt auch nicht ein oder schirme mich total ab, aber ich achte schon sehr auf Abstand, Hygiene, Maske, etc... Bis zu den Sommerferien war ich normal im Präsenunterricht und mir ging es "Recht gut" dabei, auch wenn ich in einige Situationen kam, bei denen SuS Abstände nicht wahrten oder sogar ich ausversehen (da ich in Situationen eingreifen musste)...)


    Die Firma meines Partners geht vorbildlich vor. Home Office bzw nur eine Person pro Büro (außerhalb des eigenen Platzes Maskenpflicht). In der Betriebshalle begrenzte Teilnehmerzahl, FFP2-Maskenpflicht. Das ist so vorbildlich aber sicherlich dir Ausnahme (und oftmals vielleicht auch nicht umsetzbar)...

  • Ist ja in Ordnung, dass du das nicht weiter vertiefen willst. Aber dann stelle doch bitte nicht solche verallgemeinernden Unwahrheiten in den Raum.

    Das ist der letzte Behördenbrief den ich zu dem Thema bekam. Und da steht jawohl dass sie erstmal keinen Präsenzunterricht machen. Während des Lock Downs stand da noch, dass bei Schwangeren die gleichen Regeln gelten. (Risikofaktoren/Atteste)

  • Anja82 Genau das wurde zurück genommen und gilt so nicht mehr!

    Ich hatte auch erst Nachricht von meiner SL Nachricht, dass ich freigestellt bin. Seit Montag ist das nicht mehr so.

    Nun wurden Fragen ergänzt für die Gefährdungsbeurteilung und demnach reichen quasi 1,50 Abstand zur Klasse.

  • Das ist der letzte Behördenbrief den ich zu dem Thema bekam. Und da steht jawohl dass sie erstmal keinen Präsenzunterricht machen. Während des Lock Downs stand da noch, dass bei Schwangeren die gleichen Regeln gelten. (Risikofaktoren/Atteste)

    Die Hinweise zur Erstellung der neuen bzw aktualisierten Gefährdungsanalyse gingen nur an die Schulleitungen (und über die SL oder den AMD an die Schwangeren); dazu gab es keinen offiziellen Brief an alle (zumindest habe ich das nicht bekommen, wie EducatedGuess schreibt, kamen die Hinweise letzte Woche Montag).

    Und bis zu dieser Erstellung/ Klärung sind/ waren Schwangere von Tätigkeiten in der Schule freigestellt.

  • Anja82 Genau das wurde zurück genommen und gilt so nicht mehr!

    Ich hatte auch erst Nachricht von meiner SL Nachricht, dass ich freigestellt bin. Seit Montag ist das nicht mehr so.

    Nun wurden Fragen ergänzt für die Gefährdungsbeurteilung und demnach reichen quasi 1,50 Abstand zur Klasse.

    Wurde in meiner Schule zumindest dem breiten Publikum nicht mitgeteilt. :)

  • Wurde in meiner Schule zumindest dem breiten Publikum nicht mitgeteilt. :)

    Ich glaube, das war/ ist auch nicht "vorgesehen".

    Die Schulleitungen erstellen nun ihre Gefährdungsanalysen (können sich beim AMD beraten lassen), ob sie die Kriterien wie immer Gewährleistung 1,5m Sicherheitsabstand einhalten können...

  • In BW wird das Verbot von Präsenzunterricht fit Schwangere ja so begründet, dass sie zwar keine generell höhere Gefährdung für einen schweren Verlauf haben, bei einem schweren Verlauf aber nicht die Möglichkeiten wie bei Nicht-Schwangeren zur Behandlung zur Verfügung stehen, wie Medikamentierung mit "experimentellen" Medikamenten oder großen Schwierigkeiten bei der Beatmung von Schwangeren und der damit einhergehenden Gefährdung für das Leben von Mutter und Kind.


    Für mich macht es einen Unterschied, ob ich mit meinen Kindern in Kontakt komme oder zusätzlich (!) mit 250 Jugendlichen in der Woche.

  • Mal wieder ein Update von mir/aus Hessen:

    Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem FA und habe ihm meine Sorgen und Bedenken wegen des Schulstarts geschildert.

    Er sieht weniger die Gefahr durch Corona selbst, sondern eher die Gefahr von Überarbeitung und Stress, da ja einige Kollegen ausfallen und dadurch, dass man sich durch Corona so viele Sorgen macht (ich war ziemlich aufgelöst bei dem Gespräch...😔).

    Ein Berufsverbot würde er mir ausstellen, das wäre dann aber aufgrund von psychischen Bedenken und da ich noch nicht verbeamtet bin, könnte sich das später nachteilig auswirken...

    Morgen habe ich nochmal ein Gespräch mit meiner SL und dann wird auch ein Termin mit dem Betriebsarzt vereinbart. Mein FA hat angeboten, auch mit beiden zu sprechen.

    Also heißt es bei mir weiter abwarten und Tee trinken. Bis die Gefährdungsbeurteilung nicht vorliegt, darf ich eh nicht arbeiten🤷‍♀️

  • Ah genau, meine ich, ein Beschäftigungsverbot😅

    Der Grund steht natürlich nicht ausformuliert drauf, aber als Code. Er hat mich extra darauf hingewiesen, das solch ein BV für Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherungen und Verbeamtungen negativ wirkt.

  • Ah genau, meine ich, ein Beschäftigungsverbot😅

    Der Grund steht natürlich nicht ausformuliert drauf, aber als Code. Er hat mich extra darauf hingewiesen, das solch ein BV für Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherungen und Verbeamtungen negativ wirkt.

    Der Code darf aber genauso wie bei der Krankschreibung nicht an den AG gehen, den bekommt nur die KK. Auswirkungen dürfte das aber eh nicht haben, weil das ja eine auf die Schwangerschaft begrenzte Sache ist, wenn er es richtig formuliert.

  • Nein, da steht gar nichts drauf außer dem Satz, dass ein individuelles BV nach Paragraph soundso MuSchG wegen Gefahr für Leben oder (!) Gesundheit von Mutter oder (!) Kind vorliegt und dass deshalb die Berufstätigkeit nicht mehr (oder eingeschränkt) ausgeübt werden kann und wie lange es gilt (bei mir bis "voraussichtlich Beginn des Mutterschutzes").


    Ich musste das nur bei der Schulleitung abgeben (kleiner Dienstweg), die KK hat damit gar nichts zu tun.

  • Von mir gibt es nach dem ersten (Konferenz-)Tag nach den Ferien hier in NRW auch ein kleines Update.


    Seitens der SL ist der Optimismus, es überhaupt bis zu den Herbstferien ohne Schulschließung zu schaffen, ziemlich gering. Außerdem wurde die Aussage, dass wir Lehrer (Schüler und andere am Schulleben Beteiligte natürlich auch) „höchstgradig gefährdet“ sind, getroffen. So etwas macht ja schon im nicht-schwangeren Zustand nachdenklich.


    Eine Kollegin von mir hat nun auch ihre Schwangerschaft verkündet und sie hat mir erzählt, dass sie mit dem Philologenverband gesprochen hat. Angeblich dürfen Schwangere nicht zum Präsenzunterricht durch die SL gezwungen werden, sondern könnten sich ja einfach(?) ein Attest beim Arzt holen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Präsenzunterricht erteilen dürfen. Dass dies wohl nicht so leicht sein dürfte, wurde hier ja schon öfters diskutiert. In der Regel verweisen die Ärzte ja auf den Betriebsarzt oder nennen die veralteten Infos der Gesellschaft für Gynäkologie.


    Innerlich läuten in mir alle Alarmglocken 😞


    P.S.: Auch heute war der angekündigte Brief des BAD nicht im Briefkasten.

  • .Angeblich dürfen Schwangere nicht zum Präsenzunterricht durch die SL gezwungen werden, sondern könnten sich ja einfach(?) ein Attest beim Arzt holen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Präsenzunterricht erteilen dürfen. Dass dies wohl nicht so leicht sein dürfte, wurde hier ja schon öfters diskutiert. In der Regel verweisen die Ärzte ja auf den Betriebsarzt oder nennen die veralteten Infos der Gesellschaft für Gynäkologie.

    Attest oder ärztliches Beschäftigungsverbot? Ein Attest zu bekommen ist einfach(er), ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann zur Zeit offenbar nur mit Stress/psychischer Belastung begründet werden.

    Ich habe vorerst ein Attest eingereicht und warte hier erstmal die Reaktion der SL ab.

  • Seitens der SL ist der Optimismus, es überhaupt bis zu den Herbstferien ohne Schulschließung zu schaffen, ziemlich gering. Außerdem wurde die Aussage, dass wir Lehrer (Schüler und andere am Schulleben Beteiligte natürlich auch) „höchstgradig gefährdet“ sind, getroffen. So etwas macht ja schon im nicht-schwangeren Zustand nachdenklich.

    Aber das ist doch Mal ehrlich!!

    Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man Schule als sicher betrachten kann. Damit möchte ich gar nicht die Hygienekonzepte "ankreiden" (die holen oft das Beste raus, auch wenn in der Praxis durchaus andere Erfahrungen gemacht werden), aber bei einer Vollöffnung mit Aufhebung des Mindestabstands - zumindest in der Klasse bzw. den Kohorten (Jahrgangsgemeinschaften), dann schafft man damit "kleine" empidemiologische Einheiten und grenzt das Ganze ein. Das ist aber kein vollends Schutz vor Corona (wie leider oft behauptet)! Da muss man auch echt Mal ehrlich sein...

    Versteht mich nicht falsch, ich bin für eine Schulöffnung (aber so!?!?). In die Überlegung fließen ja noch weitere Kriterien ein wie Chancenungleichheit, soziales Miteinander, etc...

  • Eine Kollegin von mir hat nun auch ihre Schwangerschaft verkündet und sie hat mir erzählt, dass sie mit dem Philologenverband gesprochen hat. Angeblich dürfen Schwangere nicht zum Präsenzunterricht durch die SL gezwungen werden, sondern könnten sich ja einfach(?) ein Attest beim Arzt holen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Präsenzunterricht erteilen dürfen. Dass dies wohl nicht so leicht sein dürfte, wurde hier ja schon öfters diskutiert. In der Regel verweisen die Ärzte ja auf den Betriebsarzt oder nennen die veralteten Infos der Gesellschaft für Gynäkologie.

    Ich habe heute die Strukturen bzw deren Hierarchie Mal "recherchiert" (mithilfe des Personalrats):

    Also der arbeitsmedizinische Dienst (oder wie er in den Bundesländern heißen mag) gibt bei der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisses Empfehlungen ab, an die sich die Behörde aber nicht halten muss. Sie entscheidet ganz und allein! Somit entscheidet bei uns sozusagen nicht der Betriebsarzt/ Amtsarzt, daher kann er auch kein betriebliches Beschäftigungsverbot ausstellen (nur die Behörde selbst). Er berät uns nur und verweist uns dann an unseren Hausarzt/ unsere Hausärztin und/ oder Gyn...

    Somit haben wir keine (!!) unabhängige Instanz, nur als Empfehlung (außer sie ist im ersten Schritt bei der Beratung der Behörde erfolgreich);

    Beamtentun hat wohl nicht nur Vorteile...

  • Somit entscheidet bei uns sozusagen nicht der Betriebsarzt/ Amtsarzt, daher kann er auch kein betriebliches Beschäftigungsverbot ausstellen (nur die Behörde selbst). Er berät uns nur und verweist uns dann an unseren Hausarzt/ unsere Hausärztin und/ oder Gyn...

    Warum fragt meine SL dann, ob auf der Gefährdungsbeurteilung vom Amtsarzt ein Beschäftigungsverbot draufsteht?

  • Ich habe heute die Strukturen bzw deren Hierarchie Mal "recherchiert" (mithilfe des Personalrats):

    Also der arbeitsmedizinische Dienst (oder wie er in den Bundesländern heißen mag) gibt bei der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisses Empfehlungen ab, an die sich die Behörde aber nicht halten muss. Sie entscheidet ganz und allein! Somit entscheidet bei uns sozusagen nicht der Betriebsarzt/ Amtsarzt, daher kann er auch kein betriebliches Beschäftigungsverbot ausstellen (nur die Behörde selbst). Er berät uns nur und verweist uns dann an unseren Hausarzt/ unsere Hausärztin und/ oder Gyn...

    Somit haben wir keine (!!) unabhängige Instanz nur als Empfehlung (außer sie ist im ersten Schritt bei der Beratung der Behörde erfolgreich);

    Beamtentu hat wohl nicht nur Vorteile...

    DAs ist hier auch bei den Angestellten so, aber aus Haftungsgründen wird sich hier in der Regel an die Empfehlung gehalten.

  • Warum fragt meine SL dann, ob auf der Gefährdungsbeurteilung vom Amtsarzt ein Beschäftigungsverbot draufsteht?

    Das kam ich dir nicht sagen. Vielleicht ist das bei euch auch anders (als in Hamburg). Bei uns macht der Amtsarzt/ die Amtsärztin keine Gefährdungsanalyse (das ist reine Sache des Arbeitgebers).

  • Das kam ich dir nicht sagen. Vielleicht ist das bei euch auch anders (als in Hamburg). Bei uns macht der Amtsarzt/ die Amtsärztin keine Gefährdungsanalyse (das ist reine Sache des Arbeitgebers).

    In NRW eigentlich auch nicht.Da hat der Amtsarzt doch gar nichts mit zu tun? Oder ist das aucH wieder von Kommune zu Kommune unterschiedlich?

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