Psychiater/ Psychologie - Probleme bei Verbeamtung

  • Hallo!


    Ich habe eine Frage zur Verbeamtung. Allerdings denke ich, muss ich mit meinem Problem etwas ausholen. Ich bin am Ende meines Studiums und habe gerade in der letzten Zeit große Prüfungsängste bekommen und teilweise auch Zukunftsängste, ob ich alles schaffe was ich mir vornehme für mein weiteres Leben. Die letzte Prüfungsphase im Januar war ziemlich holprig und ich habe mich in einem richtigen "down" befunden. Mir ging es dann 3-4 Wochen wirklich schlecht und ich habe jeden Abend schlecht schlafen können und viel geweint. Ich hatte mir dann bei der psychologischen Beratung der Uni Hilfe geholt. Sie meinten, es sei das Beste, wenn ich mal bei dem Arzt für Studierenden der Uni vorspreche.


    Ich war zu der Zeit wirklich durch den Wind und wusste zu dem Zeitpunkt nicht so genau, zu welchem Arzt ich geschickt werde. An dem Tag des Beratungsgespräches realisierte ich dann, dass ich zu einem Beratungsgespräch bei einem Psychater in eine Tagesklink geschickt wurde. Der Termin war wirklich sehr skuriell. Der Psychater war relativ alt, ca. 65-70 und hat mir mehr Angst gemacht als mich zu beruhigen. Es war ziemlich zwielichtig und er hat immer wieder ironische Sprüche in unserer Beratungsgespräch gebracht. Er machte mir richtig Angst und fragte mich auch mehrmals, ob ich gerade Angst vor ihm hätte? Nach 20 Minuten hielt er mir dann einen Zettel unter die Nase, bei dem ich unterschreiben musste, dass er einen Bericht macht. Ich war sehr eingeschüchtert und unterschrieb. Nach einiger Zeit sagte er dann, dass er mich als Hochdepressiv einschätzt und er denkt, dass ich in eine Klink gehen müsste. Daraufhin bin ich aus allen Wolken gefallen und habe anstatt Angst zu haben, meinen "Beschützerinstinkt" aktiviert. Ich sagte dann, nein und dass es nicht soweit ist. Ich sagte auch, dass ich mich hier komplett fehlverstanden fühle. Er lachte dann und sagte "ja, ich weiß, sie wollen das nicht hören, aber so ist es." Dann habe ich so schnell wie möglich das Gespräch beendet und bin aus der Praxis gegangen und sagte mir "EINMAL und NIE WIEDER!"


    Soweit so gut. Danach war ich dann bei einem Psychologen eine Woche später. Er sagte mir, dass ich wohl ADHS hätte. Auch hier fühlte ich mich nicht verstanden. Anschließend habe ich dann endlich eine Psychologin gefunden, bei der ich wirklich dachte, dass Sie mir zu hört. Bei ihr habe ich mehrere Sitzungen abgehalten. Sie sagte mir, dass meine Diagnose Zukunftsängste und Prüfungsängste seien. Und dafür kann man eine Verhaltenstherapie machen. Sie war die erste Person, die mich dann aber daraufhin gewiesen hatte, dass es bei einer späteren Verbeamtung wegen soetwas zu Problemen kommen kann, wenn man eine Therapie gemacht hat.


    Weiterhin habe ich mich dann im Internet belesen und erfahren, dass es sehr wohl zu Problemen führen kann. In vielen Fällen - wie beispielweise bei Therapie wegen Prüfungsangst - kann das aber als situationsbedingt eingestuft werden und nach einer erfolgreichen Behandlung als "geheilt" eingestuft werden. Dann wird einer Verbeamtung nichts im Wege stehen.


    Nun kam jedoch diese schreckliche Erfahrung von vor zwei Monaten wieder hoch, die ich eigentlich verdrängt haben wollte! Ich habe ja in meiner Angst etwas bei dem Psychater unterschrieben und habe nun Angst, dass das dann wohl auch so in der Krankenakte bei meiner Krankenversicherung aufgeführt wird.


    Habt ihr irgendeine Idee wie ich da vorgehen kann? Wenn es zu einer eventuellen Verbeamtung nach meinem Studium kommen sollte, hat der prüfende Arzt dann immer kompletten Einblick in meine Krankenakte bei der Krankenkasse? Oder werden nur die Ärzte angegeben, bei denen ich auch wirklich in Behandlung war? Ich mache mir Sorgen, dass diese eine Diagnose mir ziemlich viele Steine in den Weg legt. Könnt ihr dazu was sagen?


    Lieber Gruß,


    Christine

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Christine,

    willkommen in diesem Forum.
    Zu diesem Thema und zahlreichen Erfahrungsberichten gibt es bereits eine Vielzahl an Threads. Nutze die Suchfunktion mit den Begriffen "Therapie" und "Verbeamtung". Dann solltest Du fündig werden.

  • Hallo!


    Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich habe schon fleißig im Forum gelesen. Meinen Sachverhalt empfinde ich aber als sehr speziell. Daher habe ich ein Thread eröffnet.


    Lieber Gruß

  • Wenn du noch Studentin bist, bist du vmtl. über die Krankenkasse der Eltern versichert. Bei mir war es so, dass ich mich zu Beginn des Ref. selbst versichern musste, so dass niemand eine alte Akte lesen konnte. Wenn du dann allerdings aktuell eine Therapie machst, musst du das natürlich angeben.

    Schreib diesen Psychiater an, dass du gerne eine Kopie hättest von dem, was du da unterschrieben hast. Eventuell kannst du dich auch bei deiner Krankenkasse erkundigen, was so eine Unterschrift bedeutet - vllt. wissen sie etwas.

  • Hi!

    Also ich bin 27 und somit nicht mehr über die Familie versichert. Aktuell mache ich noch keine Therapie bei der Psychologin. Sie meinte zu mir, dass ich mir das überlegen sollte. Wenn man in den Foren so liest, wird ja immer im Einzelfall entschieden, ob die frühere Teilnahme an einer Verhaltenstherapie einer Verbeamtung im Wege stehen kann. Generell, ist meine Diagnose "Prüfungsangst" & "Zukunftsangst", wo die Therapeutin sagt, man könnte es auch selbst probieren zu bewältigen, aber eine Therapie würde schon helfen können.


    Persönlich bin ich bei der Verhaltenstherapie ziemlich zuversichtig, dass das im Einzelfall nicht als dramatisch eingestuft werden könnte. Nur dieses eine Erlebnis bei dem Psychater, das macht mir wirklich zu schaffen.


    Wenn man beim Amtsarzt untersucht wird, fordert der immer sofort die Krankenakte von der Krankenkasse ein?

  • Man muss alles beim Amtsarzt angeben, wenn sie danach fragen. Mein Freund musste nur angeben, ob er aktuell in psychiatrischer Behandlung ist. Da er es nicht ist (sondern war), hat er die Frage wahrheitsgemäß beantwortet.


    Wenn ein Psychiater eine Diagnose eines anderen Psychiaters ausschließt, kein Problem.


    Prüfungs- und Zukunftsangst würde ich schon vor dem Referendariat behandeln lassen wollen, sonst spätestens dann kann es krachen. Nur so nebenbei.

  • undichbinweg


    Was meinst du mit 'Wenn ein Psychiater eine Diagnose eines anderen Psychiaters ausschließt, kein Problem'?


    Die Psychologin bei der ich eventuell eine Therapie machen möchte, schloß aus dass ich hochdepressiv bin und konnte sich die Aussage des paychaters nicht erklären.

  • Psychologen dürfen gar nichts diagnostizieren und behandeln.

    Psychologische Psychotherapeuten dürfen psychische Erkrankungen diagnostizieren und therapieren.

    Psychiater dürfen diagnostizieren, therapieren und dir die bunten Pillen verschreiben.


    Für den Amtsarzt schlägt der Psychiater immer den Psychologen, ich würde anders argumentieren. Eine depressive Episode und eine Angststörung sind symptomatisch nicht so weit voneinander entfernt, d.h. deine Therapie wegen der Angststörung dürfte, wenn sie positiv abgeschlossen wird, auch die mögliche Alternativdiagnose abdecken. Zudem müsste der Amtsarzt dir dank neuerer Rechtssprechung nachweisen, dass du überwiegend wahrscheinlich dienstunfähig wirst, das wird er kaum schaffen, im schlimmsten Fall darfst du am Ende der Probezeit (Beamter auf Probe) nochmal zum Amtsarzt und er fragt, ob du in den letzten drei Jahren wieder psychische Probleme hattest. Wenn da nix ist, sollte das unproblematisch sein.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Mit dem Dienstherren verhält es sich so. Die Verbeamtung ist ein rein wirtschaftliches Kalkül mit der Hoffnung studierte Fachkräfte anzuziehen und mit Sicherheiten wie einer Pension und halbwegs brauchbaren finanziellen Absicherungen im Falle einer Dienstunfähigkeit in den Beruf zu locken.

    Der Dienstherr versucht alles mögliche um Lehrer möglichst günstig zu bekommen.

    Wenn jemand vor Erreichen des Pensionsalters dienstunfähig wird, dann versursacht das für ihn monatlich Kosten, weil er im Falle dieser Dienstunfähigkeit den Beamten (wenn auch auf sehr niedrigem Niveau) weiter versorgen muss.

    Den Lehrerberuf zeichnet eine sehr hohen Burnoutquote im Vergleich zu vielen anderen Berufen aus. Deshalb sind insbesondere psychische Vorerkrankungen für den Dienstherren ein rotes Tuch, bei denen er sofort wittert, dass er eventuell für diesen Menschen in Not zahlen muss ohne, dass dieser als Gegenleistung für ihn arbeitet.

    Deshalb werden Amtsärzte eingesetzt, die solche Risiken für den Dienstherren herausfiltern sollen, indem sie eine Vorauswahl treffen, wer überhaupt verbeamtet wird.

    Glücklicherweise gibt es durchaus Gerichtsurteile, die abgelehnten Bewerbern Recht gaben. Wenn ein Therapie nachweislich erfolgreich war, ist das positiv für die Chancen verbeamtet zu werden. Es ist und bleibt aber ein Risiko, da es keine Garantie gibt, dass man beim Amtsarzt und im Ernstfall vor Gericht durchkommt.

    Meine persönliche Meinung ist, dass du, wenn du kein großes Bedürfnis nach Therapie hast (also dir nicht ohne eine Therapie was antun würdest etc.), das nicht machen solltest.

    Es wird auf dich noch ein großer Psycho- und Belastungstest auf dich zukommen. Das Referendariat. Da kann es, je nach Seminar, dazu kommen, dass man psychisch unter enormen Druck gesetzt wird. So scheiden die psychisch labile Menschen gleich aus, müssen im Referendariat therapiert werden, und der Dienstherr muss keine Verantwortung dafür übernehmen, wenn sie im späteren Berufsleben (und das ist bei Lehrern statistisch leider häufig) erkranken. Vorausgesetzt sie schaffen das Referendariat irgendwie noch. Im Angestelltenstatus kann man einen Lehrer halt kostengünstig loswerden.

    Mein persönlicher Rat wäre also zu versuchen die Schwelle der Verbeamtung auf Lebenszeit (Referendariat + Probezeit an der Schule) zu erreichen. Dann erst in Therapie begeben, falls das noch nötig ist.

    Dieser Rat gilt natürlich nur, wenn es sich um, wie du beschreibst, kleinere Probleme handelt. Suizidale Gedanken usw. müsste man unbedingt behandeln lassen, sonst ist das Referendariat eine Todesfalle.

    Bei uns im Seminar hat sich jemand das Leben genommen und das kommt bei Lehramtsanwärtern immer wieder vor.

    Also, Gesundheit geht unbedingt vor, aber wegen kleinen Problemchen sich nicht vom Dienstherrn verarschen lassen, okay?

  • Ich frage mich immer wieder, wie man so anmaßend sein kann und jemandem von einer Therapie abraten kann!!!

    Scheinbar waren die Themen ja so drängend, dass Hilfe aufgesucht wurde (dem geht meistens kein gerade kurzer Leidensweg voraus).


    Du hast jetzt Prüfungsangst und noch ein Ref vor dir (das auch die Härtesten auf eine Probe stellt).

    Ich würde den Weg der Therapie weitergehen, damit du eine Zukunft im Lehrerberuf haben kannst.


    Ich bin dankbar für alles, was ich in Therapie lernen durfte, ich habe mein Ref dadurch gesund überstehen können. Und ich bin verbeamtet worden...


    Lass dir am Ende deiner Therapie bescheinigen, dass du die Therapie erfolgreich abgeschlossen hast und das legst du dem Amtsarzt vor.

  • Conni

    Hat den Titel des Themas von „Psyachter/ Psychologie - Probleme bei Verbeamtung“ zu „Psychiater/ Psychologie - Probleme bei Verbeamtung“ geändert.
  • Also ich muss nochmals meinen Standpunkt deutlich machen.


    Ich könnte mit durchaus vorstellen, die Therapie wegen Prüfungsangst zu machen. Und dann damit das Risiko eingehen, dass das Probleme bei der verbeamtung nach sich ziehen kann. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir nämlich, dass Therapie mir hier im weiteren Leben helfen könnte und ich glaube dass das nicht ein absolutes Ausschlusskriterium ist.


    Das Problem was ich nur habe ist der Psychiater der diese unfundierte Diagnose in 30 Minuten Gespräch aufgenommen hat. Weil wenn dann da steht, ich bin hochdepressiv, denke ist das schon ziemlich scheise. Ich meine, ich bin danach daraus gegangen und wollte das nie wieder von innen sehen. Fragt dann später ein Arzt nicht bei sowas nach oder ist das sofort ein rotes Tuch dann? Fordert der Arzt der den gesundheitscheck macht immer eine krankenakte bei der Krankenkasse ein?

  • Hallo!


    Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich habe schon fleißig im Forum gelesen. Meinen Sachverhalt empfinde ich aber als sehr speziell. Daher habe ich ein Thread eröffnet.


    Lieber Gruß

    Das verstehe ich rein menschlich durchaus (wir alle neigen dazu unsere persönliche Problemlage als besonders spezifisch wahrzunehmen :) ), tatsächlich gibt es aber sehr viele Threads, die genau deine Fragen inhaltlich bereits abdecken. Die Kurzfassung:


    - alle Vorerkrankungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden sei es auf Nachfrage des Amtsarztes oder - kommt auf das Prozedere des Bundeslandes an- auch bereits vorab im schriftlichen Fragebogen

    - psychische Vorerkrankungen werden ebenso wie die meisten anderen chronischen Erkrankungen besonders kritisch geprüft, weil der Staat als Arbeitgeber ein Interesse daran hat potentielle Burnout-Quoten zu reduzieren

    - eine abgeschlossene, erfolgreiche Therapie die zu entsprechender Genesung, Gesundung und Heilung geführt hat ist eine hervorragende Prophylaxe im Hinblick auf Burnout-Risiken, aber auch bereits im Hinblick auf Abbruchquoten im Ref; eine abgeschlossene, erfolgreiche Therapie ist kein Ausschlussgrund für die Verbeamtung und vor allem kein Berufsverbot, man kann auch Lehrkraft im Angestelltenverhältnis werden und bleibt glücklich dabei

    - wer sich selbst eine Therapie (oder auch einen erforderlichen stationären Aufenthalt als Teil einer Therapie) verweigert im Hinblick auf die Verbeamtung setzt gesundheitlich gesehen die völlig falschen Prioritäten


    Also:

    Sorg für dich, werd gesund, nimm deine Ängste und Sorgen ernst und geh achtsam mit dir selbst um- wenn du das gelernt hast und entsprechend gesunden konntest bringst du sehr viel wahrscheinlicher die erforderliche Belastungsfähigkeit nicht nur fürs Ref, sondern auch für den Beruf mit die du benötigst, um dich nicht aufzureiben. Wenn du deine Therapie abgeschlossen hast lässt du dir das ärztlich attestieren. An der Hürde eines solchen fachärztlichen Attestes kommt ein Amtsarzt nicht mal eben vorbei (der meist ja nicht gerade einen entsprechenden Facharzttitel hat). In besonderen Fällen ist auch mit laufender Therapie eine Verbeamtung möglich (das ist aber als absoluter Ausnahmefall zu betrachten und insbesondere im Kontext des Schwerbehindertenrechts relevant). Und wenn du im Ref erstmal noch in Therapie wärest und noch nicht verbeamtet werden würdest, dann bleib gelassen, arbeite weiter an dir und für dich und mach dir klar, dass das Angestelltenverhältnis kein Weltuntergang ist (und in immer mehr Bundesländern auch der finanzielle Nachteil reduziert wird, indem es auch für Beamte einen Zugang zur GKV mit AG-Anteil gibt). Erlaub dir selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen, der Rest kommt erst danach (wenn du soweit bist, lass dich von deiner Gewerkschaft beraten, vor allem die Schwerbehindertenbeauftragten sind sehr fit bei solchen besonderen gesundheitlichen Fragestellungen). Alles Gute. :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL ()

  • CDL


    Vielen vielen dank für deine Zusammenfassung. Das war wirklich vieles auf den Punkt gebracht. Wie schon gesagt, ich denke schon, dass ich eine Therapie machen möchte, um die Prüfungsängste in den Griff zu bekommen. Darum ging es hier auch gar nicht so Recht.


    Es ging mehr darum, dass ich mich von der psychologischen Beratung der Uni zu der Tagesklinik für Psychatrie hab schicken lassen. Ich mache mir wirklich Gedanken darüber, ob dieser eine Besuch, dieses 30 minütige Gespräch mir viel verbauen kann in Zukunft.

  • (...)

    Es ging mehr darum, dass ich mich von der psychologischen Beratung der Uni zu der Tagesklinik für Psychatrie hab schicken lassen. Ich mache mir wirklich Gedanken darüber, ob dieser eine Besuch, dieses 30 minütige Gespräch mir viel verbauen kann in Zukunft.

    Diese Angst haben eigentlich alle, die sich hier im Forum mit so einer Frage an die User wenden und wie sonst auch lautet die Antwort: Nein, du verbaust dir nur dann dauerhaft etwas für deine Zukunft, wenn du dir nicht die Art von Unterstützung, Beratung und Behandlung sicherst, die du benötigst. Eine unbehandelte psychische Erkrankung (egal ob es sich um eine Angsterkrankung, depressive Verstimmung, handfeste Depression gleich welchen Schweregrads, PTBS etc. handelt) ist ein ernsthaftes Problem für deine Zukunft. Häng dich nicht an einem Gespräch auf und steiger dich nicht rein, was das bedeuten könnte, sondern nimm jetzt die Hilfe an, die du benötigst. Nur das wird am Ende relevant sein für deine Zukunft, denn dort wird man dir bescheinigen können, dass es keine Einschränkung für den Zielberuf gibt, wenn du dich entsprechend behandeln hast lassen. Also nicht in die Angst jetzt so arg reingehen und dieser nachgeben, sondern für dich selbst sorgen. Nur das ist jetzt entscheidend.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Was ist eigentlich "hochdepressiv" für eine Diagnose und wo hat der Facharzt die hingeschrieben? Und kam dieselbe Frage hier nicht schon vor 6 Wochen?


    Alles andere wurde bereits ausführlich erklärt. Wer keine Therapie macht, obwohl er/sie eine braucht kriegt Probleme, nicht der, der sie macht. Und was der Psychiater geschrieben hat, hat er geschrieben, das lässt sich sowieso nicht mehr ändern.


    Welche Schulart/Fächer hast denn du eigentlich studiert?

  • Vielleicht die laienhafte Zusammenfassung einer etwas anderen ärztlichen Ausdrucksweise (schwere depressive Episode?) oder die laientaugliche Verpackung, die der Arzt gewählt hat?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • @samu

    Er hat in den 20 Minuten "Beratungsgespräch" mir zugehört und an seinem Computer einen Bericht aufgenommen. Danach hielt er mir einen Zettel vor die Nase und sagte, dass ich das unterschreiben müsse. Zudem Zeitpunkt war ich sichtlich beängstigt und wollte nur noch aus der Praxis raus. Dann habe ich eine Unterschrift darunter gesetzt. Erst 3 Wochen später habe ich mich informiert, dass der Arzt sich meine Einwilligung geholt hat, einen Bericht an die Krankenkasse zu schicken. Von einer Diagnose, die er in 20 Minuten gemacht hat.


    Ich habe bei der Krankenkasse angerufen. Die sagen, bisher liegt nichts vor. Das kann aber bis zu 2-3 Monaten dauern, bis die etwas bekommen.


    Ich habe der Klink per Einschreiben vor einer Woche mitgeteilt, dass ich zu dem Zeitpunkt meiner Unterschrift nicht ausreichend darüber informiert wurde, was ich dort wirklich unterschreibe. Und ich somit fordere, dass alle Dinge und Einwilligungen, die ich zugestanden habe, rückgängig zu machen sind.

  • Und um das nochmals deutlich zu machen: Ich werde eine Therapie aufgrund der Prüfungsangst machen.


    Das Problem, dass ich aber weiterhin sehe ist, dass ein Psychater mir in 20 Minuten nicht richtig zugehört hat und einen ungeheuren Bericht über eine falsche Diagnose gestellt hat.

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