(Klein)kindbetreuung und Corona

  • Ich bin ja auch alleinerziehend. Der Vater lebt 300 km entfernt.


    Eigentlich hatte ich gehofft, dass ich mein Kind mit ihn die Schule nehmen darf, oder es bei mir notbetreut werden kann. Dann kam eine Mail der Schulleitung, dass ich ja Anspruch auf Notbetreuung habe. Da die Notbetreuung in unserer Kleinstadt allerdings zentral, und nicht an der eigenen Schule, organisiert wird (für KITAS das gleiche, nur eine große hat geöffnet), will ich mein Kind dort nicht abgeben. Er kennt weder das Gebäude, noch die Kinder, noch die Betreuungspersonen.


    Jetzt war ich heute in der Schule und habe das Problem angesprochen und plötzlich habe ich gemerkt, dass meine Schulleitung es nur gut gemeint hat und ich ihr ja mein Problem noch gar nicht gesagt hatte. Denn sie wollte, dass die Lehrerkinder in die eigene Notbetreuung gehen, um wieder Freunde und Klassenkameraden / Kita-Freunde und ihre Lehrer zu treffen. Als sie hörte, dass mein Sohn da eh niemanden Bekanntes treffen wird, weil es ja zentral ist und keiner seiner Klassenkameraden in die Notbetreuung geht (aus den gleichen Gründen), sah die Welt schon ganz anders aus :).


    Er wird jetzt während meinem Präsenzunterricht mit einem weiteren Grundschüler vor Ort betreut. Der freut sich bestimmt auch auf Abwechslung. Und ich freue mich über das Angebot meiner Schulleitung.


    Fazit für mich: Nicht immer gleich über die unsensiblen Vorgesetzten aufregen, sondern erst miteinander reden. Und ich weiß, dass es trotzdem unsensible Schulleiter gibt.

  • Ich weiß, dass meine Schulleitung eine Lösung für uns finden wird, aber ich will eine generelle Lösung haben bzw. Mit der Frauenvertretung erwirken, damit es im Zweifelsfall nicht die Schulleitung den Kopf hinhalten muss (Wobei sie das sicher auch tun wird)

  • Auf der Seite der hessischen GEW steht heute Morgen das. Aber wie soll es gehe, wenn der Kindergarten ein Betreuungsverbot hat?


    Lehrkräfte und weitere Beschäftigte an Schulen sind bisher nicht in die Liste der Anspruchsberechtigten der Notbetreuung aufgenommen worden. Für uns ist das nicht nachvollziehbar. Mit diesem Vorgehen wird es den Schulleitungen noch weiter erschwert, einen tragfähigen Einsatzplan für die Schulen zu erstellen. Trotzdem möchten wir betonen: Lehrkräfte und alle Beschäftigten an Schulen können in diesen Zeiten selbst keine Kinderbetreuung organisieren. Wie soll das in Zeiten von Kontaktverbot gehen und wenn Großeltern als Risikogruppe selbstverständlich ausfallen? Es ist auch keine Lösung, wenn Pädagoginnen und Pädagogen ihre Kinder an die eigene Schule in die Notbetreuung zu geben – aus vielen Gründen.

    Der Kultusminister hat hierfür folgende Empfehlung: Die Schulleitung solle eine Bestätigung ausstellen, dass die jeweilige Lehrkraft oder sozialpädagogische Fachkraft im Unterricht oder der Notbetreuung unverzichtbar sei und dann müsse die Notbetreuung das Kind entsprechend aufnehmen. Wir empfehlen euch diesen Weg zu gehen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

  • In Brandenburg stehen wir sogar drin, aber die theoretische Möglichkeit des Partner für mobiles Arbeiten reicht aus, dass der Anspruch entfällt.


    Meine Schulleitung hat gestern nur gesagt, dass ich vermutlich eh bis Mitte Mai zuhause bin und man dann sehen müsste. Nunja, das reicht natürlich nicht, aber mal sehen, welche der drei von mir genannten Möglichkeiten sie dann nimmt. Ehrlich gesagt wäre mir wirklich die Möglichkeit mein Kind dann mit in die Notbetreuung bei uns in die Schule zu nehmen die liebste.

  • In Bayern ist es ausdrücklich verboten, eigene Kinder in die Schule mitzunehmen...

    Da bekommt ihr ja auch die Notbetreuung, egal was mit dem Vater ist, da ist ja explizit drin, dass es egal ist, wo man arbeitet, hier gibt es nur Notbetreuung, wenn der andere eben nicht mobil Arbeiten könnte (ob er es macht interessiert auch nicht).

  • Nein, Susannea, hier gibt's auch nur Notbetreuung, wenn beide Eltern in systemrelevantem Beruf.

    Nö, Bayern hat ja seit gestern eine neue Verordnung, da braucht es nur noch einen und vor allem ist es egal ob jemand im HO ist:


    https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Notbetreuung

    Zitat

    Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.


    https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php

    Zitat

    Habe ich auch dann eine Berechtigung zur Notbetreuung, wenn ich aus dem Homeoffice arbeiten kann?

    Es kommt nicht darauf an, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Gegenstand einer ggf. vom Arbeitgeber vorzulegenden Bescheinigung ist nur die Frage, ob die Tätigkeit dienstlich / betrieblich notwendig ist, auch insoweit kommt es nicht auf den Arbeitsort an.

  • Hessen hat es jetzt auch geschafft... Lehrer die Präsenzunterricht geben, haben Anspruch auf Notbetreuung zumindest hat hessenschau.de dies soeben gemeldet

  • Ich freue mich auch. Auch wenn es erst auf den letzten Drücker kommt. Bedeutet Organisation und Durchführung von Unterricht auch die Zeiten, in denen ich von Zuhause arbeite oder nur die Zeiten, wo ich in der Schule bin?

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