Schulleiterstelle an eigener Schule

  • Hey, Wissende, ich hörte einst, dass es üblich ist, den Stellvertreter aus den eigenen Reihen zu besetzen, den Schulleiter bewusst nicht.


    Was wäre, wenn sich nur einer auf die Stelle des SL bewirbt, kriegt der die Stelle automatisch? Was, wenn sich mehrere bewerben, hat der von dieser Schule dann das Nachsehen und wie eigentlich gewichtet? Was, wenn die Schuko einen Bewerber ablehnte?

  • Darüber habe ich zufällig gerade gestern mit einer Freundin gesprochen. An ihrer Schule kamen die letzten drei Schulleiter "aus eigenen Reihen". Ihr derzeitiger SL hatte wohl einen Mitbewerber "von außerhalb", letztendlich hat er aber die Stelle bekommen. Wie das Ganze ablief, weiß ich allerdings nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hey, Wissende, ich hörte einst, dass es üblich ist, den Stellvertreter aus den eigenen Reihen zu besetzen, den Schulleiter bewusst nicht.


    Was wäre, wenn sich nur einer auf die Stelle des SL bewirbt, kriegt der die Stelle automatisch? Was, wenn sich mehrere bewerben, hat der von dieser Schule dann das Nachsehen und wie eigentlich gewichtet? Was, wenn die Schuko einen Bewerber ablehnte?

    Kommt ganz bestimmt aufs Bundesland an und wie in diesem die Besetzung von SL-Stellen geregelt ist. Hier in BW hat auch ein Solo-Bewerber nicht automatisch die Stelle. Wenn dieser abgelehnt wird, muss im Zweifelsfall Stellvertreter oder Stellvertreterin die Aufgaben kommissarisch mitversehen bis die Stelle besetzt werden konnte. Wenn sich mehrere Kandidaten bewerben hat hier in BW der Bewerber der eigenen Schule dann leichte Vorteile, wenn er/sie einen guten Stand in der eigenen Schule hat, die Unterstützung der eigenen SL und der Schulgemeinschaft hat, weil er/sie dann natürlich sehr leicht gute Antworten finden kann zur künftigen Arbeit an der Schule. Fehlt dieser Rückhalt, kann das aber auch schnell nach hinten losgehen. Ebenso kann auch ein externer Bewerber unter Umständen als geeigneter erachtet werden und könnte im Vorabgespräch mit der SL - ebenso wie alle anderen Bewerber- Hinweise erhalten, die sich bei einem Auswahlgespräch als wertvoll erweisen könnten (die SL selbst hat hier in BW ja kein Mitspracherecht bei der Besetzung der eigenen Stelle). Das letzte Wort hat hier in BW das Regierungspräsidium. Gesetzt den Fall Schulträger und Schule konnten sich unter mehreren Bewerbern auf einen gemeinsamen Favoriten einigen, der dann- nach den Bewerberrunden- auf Platz 1 gesetzt wird der Bewerberliste, das RP selbst hat diesen Kandidaten aber vielleicht nur auf Platz 2 oder hält diesen sogar für gar nicht einsetzbar, dann könnte das RP beispielsweise die Stelle unbesetzt lassen, wenn es schwerwiegende Argumente von Schule/Schulträger gegen den Wunschkandidaten des RP gibt oder aber auch entscheiden, dass die Stelle zur Versorgung eines anderen SL, der/die einen berechtigten Versetzungantrag gestellt hat, dem zu entsprechen ist verwandt wird (in diesem Fall haben dann Schule und Schulträger gar kein Mitsprachrecht bei der Kandidatenauswahl).


    Ob das in Sachsen ähnlich abläuft weiß ich allerdings beim besten Willen nicht. Die Chancen stehen gut, dass es an zentralen Punkten föderalistische Unterschiede gibt. ;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Niedersachsen:

    Wenn du alleiniger Bewerber bist, hast du den Job sicher.

    Wenn dich der Schulvorstand will, hast du den Job sicher (die Behörde setzt sich in der Regel nicht über dessen Votum hinweg, weil sie keinen Stress wollen)

  • Hey, Wissende, ich hörte einst, dass es üblich ist, den Stellvertreter aus den eigenen Reihen zu besetzen, den Schulleiter bewusst nicht.


    Was wäre, wenn sich nur einer auf die Stelle des SL bewirbt, kriegt der die Stelle automatisch? Was, wenn sich mehrere bewerben, hat der von dieser Schule dann das Nachsehen und wie eigentlich gewichtet? Was, wenn die Schuko einen Bewerber ablehnte?

    Das kann man so nicht sagen, wer das Nachsehen hat. Hier passiert es öfter, auch bei allen möglichen Schulformen, dass jemand aus den eigenen Reihen SL wird. Früher hieß es immer, das ginge nicht. Aber anscheinend geht es doch. Ich vermute, dass bei gleicher Qualifikation heutzutage jemand bevorzugt wird, den man kennt (wenn er auch noch sympathisch ist und mit den Kollegen gut auskommt)

  • Ich glaube, dass es besser fürs Kollegium ist, wenn jemand von außen kommt.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW gibt es zumindest die Regelung, dass man an mehr als nur der eigenen Schule Lehrer gewesen sein muss.


    Sprich: Referendariat woanders, Wechsel an die neue Schule, dort x Jahre im Dienst,.... Aber ein Wechsel auf den Schulleiter-Posten geht nicht.

    (Manchmal wird das aber dann über eine kurzfristige (3-monatige?) Abordnung an eine andere Schule gelöst.)

  • Niedersachsen:

    Wenn du alleiniger Bewerber bist, hast du den Job sicher.

    Wenn dich der Schulvorstand will, hast du den Job sicher (die Behörde setzt sich in der Regel nicht über dessen Votum hinweg, weil sie keinen Stress wollen)

    Brüller.


    Ich habe eine Reihe von Bewerbungsverfahren mit erlebt, in der deutlichen Mehrheit der Fälle ist der vom Schulvorstand bevorzugte Bewerber nicht zum Zuge gekommen. Im letzten mir bekannten Fall mit 15 Stimmen zu 1, hat der Bewerber mit der einen Stimme die Stelle bekommen.

    Der Schulvorstand votiert oft für den Kandidaten von der eigenen Schule, gleichzeitig ist es zumindest im Gym/GS Dezernat Politik, dass Hausbewerber nur berücksichtigt werden, wenn es sonst niemanden geeigneten gibt.


    Entscheidend für die Besetzung ist die Bewerbernote, alle anderen Kriterien (Schulvorstandsvotum, Geschlecht, etc.) sind nur nachgeordnete Entscheidungsmerkmale, die nur zum tragen kommen, wenn die Bewerber die gleiche Note haben. Fun Fact: der Fall "gleiche Bewerbernote" ist, bei etwa 30 Bewerbungsverfahren, die ich miterlebt habe (nicht nur Schulleitung) noch kein einziges Mal vorgekommen. Was schon ein bemerkenswerter statistischer Zufall ist, wenn man bedenkt, dass es nur 5 Beurteilungsstufen gibt.

  • Ich habe eine Reihe von Bewerbungsverfahren mit erlebt, in der deutlichen Mehrheit der Fälle ist der vom Schulvorstand bevorzugte Bewerber nicht zum Zuge gekommen. Im letzten mir bekannten Fall mit 15 Stimmen zu 1, hat der Bewerber mit der einen Stimme die Stelle bekommen.

    Der Schulvorstand votiert oft für den Kandidaten von der eigenen Schule, gleichzeitig ist es zumindest im Gym/GS Dezernat Politik, dass Hausbewerber nur berücksichtigt werden, wenn es sonst niemanden geeigneten gibt.

    Das sind bemerkenswerte Erfahrungen, der Verallgemeinerung muss ich aber widersprechen. Eine kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert bei der Landesregierung am 04.10.2016 zu genau dieser Thematik hat zwar bestätigt, dass die Schulvorstände in der weit überwiegenden Zahl aller Verfahren, in die sie eingebunden waren, auch interne Bewerber*innen vorgeschlagen haben (ca. 89-100% je nach Regionalabteilung) . Gleichzeitig wurde aber auch offengelegt, dass in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle die vorgeschlagenen Bewerber*innen auch ausgewählt wurden.


    ( vgl. Drucksache 17/6873 vom 14.11.2016)


    Aktuellere Zahlen habe ich auf die Schnelle leider nicht gefunden, wären aber interessant.

  • Dass es in der Statistik anders erscheint ist auch kein Wunder, denn der überwiegende Teil der Stellen sind Besetzungen im Grundschulbereich. Da ist die durchschnittliche Bewerberzahl ungefähr 1, wenn nicht kleiner. Meistens ist der eine Bewerber dann derjenige von der eigenen Schule, der es sowieso kommissarisch machen muss. Der kriegt dann natürlich auch das Votum des Vorstandes.

  • Mag ja sein, aber zumindest für die Jahre 2013-2015 gab es niedersachsenweit bei 2946 Ausschreibungen überhaupt nur 8 Fälle, in denen Beförderungsstellen entgegen dem Vorschlag des Schulvorstandes besetzt worden, 4 davon für sonstige Beförderungstellen, die an Grundschulen nicht existieren. Das ist mit Sicherheit nicht alles auf Grundschulausschreibungen mit nur 1 Bewerber*in zurückzuführen.

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