Absetzung Arbeitszimmer

  • Es gibt eigentlich nur einen Grund 3/5 zu wählen: Wenn man immer Steuern nachzahlen muss und lieber im Jahr MEHR Geld zur Verfügung hat, dann aber mit der Steuererklärung die Nachzahlung auf einen Schlag leisten möchte. Ich glaube, für die meisten ist das kein praktikables Szenario.

    3/5 macht nur dann Sinn, wenn man Lohnersatzleistungen pushen will, wie Elterngeld oder alternativ wenn ein Partner wirklich gar keinen oder nur einen pauschal versteuerten Minijob hat.



    Jeder Rechner zur Steuerklassenwahl empfiehlt und übrigens 3/5 als Steuerklassenwahl ;) Bei 4/4 mit Faktor müssten wir auch noch 150 Euro mehr Steuern als mit 3/5 zahlen.

    Kann eigentlich nicht sein.

  • Doch, mir ist es klar, aber dir scheint es nicht klar zu sein, dass eben manchmal der Faktor die Veränderung nicht bewirkt, weil noch mehr Freibeträge, wie Kinder usw. anders verteilt werden ;)


    Ich bleibe dabei und das ist eine verlässliche Aussage vom Finanzamt, dass bei einer hohen EInkommensdifferenz 3/5 sinnvoll ist bzw. sein kann. Und das bestätigt mir ja nicht nur das Finanzamt, der Dipl. Finanzwirt, der Steuerberater, sondern auch die Rechner, auch wenn du es nicht glauben magst.


    Ich bin damit durch, du weißt es angeblich besser, dann hast du scheinbar den falschen Job oder die, die damit arbeiten alle.

  • Relativ einfach, in dem man hohe absetzbare Kosten hat.


    Wir haben z.B. 2x Riester, weite Fahrtstrecke jeweils, dazu Handwerkerleistungen... da waren das diesmal auch sofort 4000 EUR

    und dazu haushaltsnahe Leistungen, Arbeitszimmer im Eigenheim, Kinderbetreuung,...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich bleibe mal bei meinem Thema.


    Meine Schulleitung sagt richtig, dass sie ja nicht mein Arbeitgeber ist (sie setzt sich trotzdem mit mir zusammen).

    Was wohl wäre, wenn ich bei der BR oder beim LBV nachfragen würde. Die wissen ja am Wenigsten, wie viele Tage ich wohl in der Schule bin oder wie meine Ausstattung ist.


    Ich glaube ich werde mal eine schriftliche Erklärung darüber einreichen beim FA, mal sehen, wie es dann weitergeht. Ich finde das höchst albern, als Lehrer einen Nachweis zu bringen, dass man ja zum Teil im Home Office arbeitet.

  • Ich habe bisher formlos (z. B. selbst gezahlte Ausflüge) notiert und mir vom Sekretariat einen Schulstempel geholt. Beim Arbeitszimmer musste ich beim 1. Mal ein Foto senden. Beim PC habe ich nach Diskussion für ein Jahr ein Fahrtenbuch geführt, seitdem werden 100 % akzeptiert (davor nur zwischen 50 - 80 %).


    Dieses Jahr bin ich bisher nicht tätig geworden, mal schauen wie es klappt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich habe bisher formlos (z. B. selbst gezahlte Ausflüge) notiert und mir vom Sekretariat einen Schulstempel geholt. Beim Arbeitszimmer musste ich beim 1. Mal ein Foto senden. Beim PC habe ich nach Diskussion für ein Jahr ein Fahrtenbuch geführt, seitdem werden 100 % akzeptiert (davor nur zwischen 50 - 80 %).


    Dieses Jahr bin ich bisher nicht tätig geworden, mal schauen wie es klappt.

    Also Steuerbescheid ist da. (Und Widerspruch eingereicht).
    Pendlerpauschale wurde nur mit 0 € angesetzt. Erneute Rücksprache führte dazu, dass er ein Schreiben von der Schulleitung akzeptiert, das werde ich nun aufsetzen.


    Laptop und Tablet wurden nur mit 30 % anerkannt. Das wäre wohl so üblich, mehr geht nur mit Nachweis, dass es ausschließlich für den Beruf genutzt wird (Vorlage beim FA) oder eben auch eine Auflistung.
    Da muss ich noch einmal schauen, ob es Urteile gibt.
    Die Rechnung 30 % kann in einer normalen Woche ja schon nicht stimmen, ausgehend von einer 41 Stunden Woche. Aber das wollte der FA-beamte nicht hören.
    Gibt es dazu noch Tipps oder irgendwelche Urteile?


    Dieser Punkt stößt mir auch schon wieder auf, wenn man dann immer hört, kauf ich mir selbst, kann ich ja absetzen.
    Abgesehen davon, dass absetzen ungleich Geld 1:1 wiederbekommen ist, ist auch nicht alles 100% anrechnungsfähig und Stress gehört auch noch dazu.


    Arbeitszimmer wurde anerkannt, Telefon, Internet auch.

  • Du wohnst doch nicht bei der Schule, warum ist deine Pendlerpauschale 0? Oder hast du dein SeTi wegen Studium angegeben? (Ist eh egal, du pendelst ja mit dem Rad oder ggf. Auto?)


    Lass dir von deiner SL bescheinigen, dass ihr die Geräte braucht (eingeführt habt? Keine für Lehrer habt...) das wurde mir zu 100% akzeptiert, und dabei war /ist mein Sachbearbeiter mehr als pingelig.

    Hast du vll sogar ein zweites Gerät, das du nur privat nutzst? (Ist bei uns für den Drucker zb relevant gewesen)

  • Mir wurde von meinem jetzigen Finanzamt beim 1. Mal gesagt, dass sie normalerweise 50 % bei Lehrern ansetzen, weil ich aber in dieser Steuererklärung mehrere Lehrercomputerprogramme aufgeführt hätte, hätten sie erhöhtes berufliches Verwenden angenommen und deshalb 80 % akzeptiert. Wenn ich mehr wolle, müsse ich eine Zeitlang Fahrtenbuch führen.


    Mein vorheriges Finanzamt hat immer 100 % akzeptiert. Es gibt also keine Regeln. Ich erkläre daher immer vorher, dass ich noch einen anderen alten PC habe, dass ich den Laptop nur beruflich verwende, weise auf das alte Fahrtenbuch hin usw. (Geht also nur, wenn ich Unterlagen einreiche.) Bisher hat es geklappt.

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  • Was hat denn jetzt ein Fahrtenbuch mit einem PC / Laptop zu tun? Ich stehe gerade auf dem Schlauch......

    Das hab ich mich auch grad gefragt.


    Mein letzter Computer ging zu 100% durch, wir hatten allerdings in dem Jahr tatsächlich 2 Computer gekauft, beide Rechnungen beigelegt und nur einen abgesetzt. Und es ist wirklich so, den Computer verwende ich zu 95% nur für die Schule.


    Auch ansonsten geht bei mir immer alles genau so durch, wie ich es angebe. Manches ist fast schon komisch, ich nehme z.B. immer die Standardwerte für die Pendlerpauschale, rechne also keine Ferien raus. Dafür kann ich kein Arbeitszimmer absetzen, weil ich nur 2 Zimmer habe. Das nervt schon etwas, schließlich steht hier alles voll mit Schulkram.:(

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Was hat denn jetzt ein Fahrtenbuch mit einem PC / Laptop zu tun? Ich stehe gerade auf dem Schlauch......

    Der FA-beamte hat erklärt, dass man auch den Nachweis mit einem Nutzungstagebuch bringen könnte. Sowohl für 2019 als auch nun für 2020 so nicht mehr möglich. Ob man dazu Lust hat - fraglich.



    Du wohnst doch nicht bei der Schule, warum ist deine Pendlerpauschale 0? Oder hast du dein SeTi wegen Studium angegeben? (Ist eh egal, du pendelst ja mit dem Rad oder ggf. Auto?)

    Es ist ja eh egal, womit man pendelt. Anerkennung fehlte, weil Arbeitgeberbescheinigung fehlte. Hatte ich hier im Thread ja geschrieben. Meine Ausführungen (keine Arbeitszeiterfassung, Schulleiter nicht Arbeitgeber) haben da nicht interessiert. Nun hat er aber eingelenkt und gesagt, Unterschrift Schulleitung genügt, keine Arbeitgeberbescheinigung.



    Lass dir von deiner SL bescheinigen, dass ihr die Geräte braucht (eingeführt habt? Keine für Lehrer habt...) das wurde mir zu 100% akzeptiert, und dabei war /ist mein Sachbearbeiter mehr als pingelig.

    Hast du vll sogar ein zweites Gerät, das du nur privat nutzst? (Ist bei uns für den Drucker zb relevant gewesen)

    Werde ich dann auch noch so machen. Ein weiteres Schreiben, dass ich dann mit aufsetzen werden.

    Ich habe zwei Geräte, Tablet aus 2018 - das nutze ich nur für die Schule (Surfen im Internet lasse ich mal außen vor). Laptop (2019) den nutze ich für Beides. Ich schaue noch einmal, was da geht. Wiederspruchslos hinnehmen werde ich es nicht.

  • also das habe ich ja noch nie gehört, dass man eine Bescheinigung bräuchte, wo man arbeitet. Ich meine, ist doch klar, dass ich irgendwo hin fahre, wenn ich von dem Arbeitgeber Gehalt bekomme. Und aus der Berufsbezeichnung "Lehrer" wird doch auch klar, dass das normalerweise nicht im Homeoffice geht.


    Und noch dreister ist es ja, dass das Land als Arbeitgeber die Arbeitsmaterialien (Computer) nicht zur Verfügung stellt und dasnn das Land als Finanzbehörde die Kosten nicht anerkennt. :autsch:

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Was hat denn jetzt ein Fahrtenbuch mit einem PC / Laptop zu tun? Ich stehe gerade auf dem Schlauch......

    Fahrtenbuch für die Verwendung des PCs (nicht Auto), ich hatte es in diesem Thread bereits ausführlich beschrieben (und weil Kiggie mich ansprach, dachte ich, es sei klar). Ich habe 1,5 Jahre eine Excel-Tabelle geführt, in der ich jede Minute am PC notierte.

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  • also das habe ich ja noch nie gehört, dass man eine Bescheinigung bräuchte, wo man arbeitet. Ich meine, ist doch klar, dass ich irgendwo hin fahre, wenn ich von dem Arbeitgeber Gehalt bekomme. Und aus der Berufsbezeichnung "Lehrer" wird doch auch klar, dass das normalerweise nicht im Homeoffice geht.


    Und noch dreister ist es ja, dass das Land als Arbeitgeber die Arbeitsmaterialien (Computer) nicht zur Verfügung stellt und dasnn das Land als Finanzbehörde die Kosten nicht anerkennt. :autsch:

    ja, das dachte ich mir in etwa auch.

    Der Typ ist zwar ganz nett, aber so penibel ohne weiter nachzudenken.

    Habe ihm ja mehrmals erklärt, dass ich keine Arbeitgeberbescheinigung haben kann und ob ich ihm meine Ernennungsurkunde schicken soll.

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