Versetzung Beamtin auf Probe

  • Liebes Schwarmwissen, liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Ich bin Beamtin auf Probe in MV. Leider bin ich sehr unglücklich an meiner jetzigen Schule, da der vorherrschende Tenor der Kollegen und der Schulleitung sich nicht mit meinen Vorstellungen von Schule decken. Die „Larifari“ Einstellung der Schule, die „Wir machen nicht mehr als wir müssen“ Einstellung und das daraus resultierende sehr tiefe Niveau der Schüler lassen mich verzweifeln. Ich gehe mit Bauchschmerzen in die Schule, weil ich jeden Morgen weiß, dass ich aufgrund der externen Einflüsse keinen richtigen Unterricht machen kann. Ich möchte hier gar nicht weiter in die Tiefe gehen, da es für meine Frage nur eine nebensächliche Information ist.

    Ich frage mich, kann ich mich in der Zeit der Verbeamtung auf Probe versetzen lassen? Gibt es etwas zu beachten bzw. kann jemand mir einen Tipp geben, an wen ich mich wenden soll, ohne dass die Schulleitung erstmal davon Wind bekommt? Es kann ja nicht sein, dass ich schwanger werden muss, damit eine Chance auf Versetzung besteht, oder?

    Mit lieben Grüßen

  • Ich gehe jetzt mal von BW aus vermutend, dass das recht ähnlich geregelt sien könnte in MV: Eine Versetzung während der Verbeamtung auf Probe ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Du solltest dich von deiner Gewerkschaft beraten lasen (das geht ohne, dass deine SL davon Kenntnis erlangt), ob eine Härtefallregelung vorgesehen ist und falls ja, wann diese greift (auch wenn zumindest das, was du schreibst mich vermuten lässt, dass das keinesfalls als relevanter bewertet werden würde, als die Anforderungen deines Dienstherrn), vor allem aber, um zu klären,was du an dieser konkreten Schule machen kannst, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, solltest du für die vollen drei Jahre gebunden sein (und ggf. darüber hinaus).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe als Beamter auf Probe das Bundesland gewechselt und es wurde mir die volle Zeit angerechnet. Vielleicht wäre das eine Alternative?

    So oder so bräuchtest du vermutlich aber eine Freigabe der Schulleitung, um das unangenehme Gespräch wirst du wahrhscheinlich nicht herumkommen...


    Viel Glück! :)

  • Meiner Erfahrung nach wird vor allem dann versetzt, wenn sich die Bedarfslage im Verwaltungsbezirk zufällig mit deinem individuellen Versetzungswunsch deckt.


    Ich kenne Kolleginnen und Kollegen, die sind teils 10, 15, 20 Jahre im Schuldienst, stellen Jahr um Jahr einen Versetzungsantrag, hätten auch wirklich schwerwiegende persönliche Gründe für eine Versetzung... Naja, und der Antrag wird halt Jahr um Jahr ad acta gelegt weil der Bedarf eine Versetzung halt nicht hergibt...


    Kann deine jetzige Schule auf dich problemlos verzichten? D.h. ist sie mit deinen Fächern so gut versorgt, dass sie niemanden einstellen müsste um deinen Weggang aufzufangen? (-> Falls das nicht der Fall ist, kannst du meiner Erfahrung nach die Versetzung direkt vergessen.)


    Wie bist du an diese Schule gekommen? Über Liste oder über ein schulbezogenes Ausschreibungsverfahren? (In BaWü ist es so, dass man über Liste drei Jahre gebunden ist; über das schulbezogene Verfahren sogar fünf Jahre.)


    Wie sieht die Bedarfslage allgemein aus? Werden deine Fächer "gebraucht"? Gibt es Schulen im Verwaltungsbezirk, die eventuell einen großen Mangel an deinen Fächern haben?


    Hast du auch gewichtige Gründe (persönlicher, gesundheitlicher Natur) wegen derer du dich versetzen lassen willst? "An meiner jetzigen Schule gefällt es mir nicht" ist ein bisschen dünn... Denn: Woher weißt du denn, dass es an einer anderen Schule besser sein würde? (Was du beschreibst, halte ich für ein sehr weit verbreitetes Problem...)


    Diese ganze Unternehmung zu starten "ohne, dass die Schulleitung davon Wind bekommt", halte ich für sehr gefährlich. Du wirst bei jeder beruflichen Veränderung immer auf die Mitwirkung deiner Schulleitung angewiesen sein... Das läuft halt so im Beamtentum. D.h. wenn du die Schulleitung nicht auf deiner Seite hast, kannst du Vieles direkt mal vergessen. Auch eine Versetzung, da die Schulleitung dich erstmal "freigeben" muss, damit du überhaupt versetzt werden kannst. Und wenn du da "hinter dem Rücken" deiner Schulleitung agierst, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man da auf "stur stellt".


    Eine einfache Möglichkeit die Chance auf einen Schulwechsel zu haben, ist sich einfach ein Sabbatjahr anzusparen. Und dann eben zu hoffen, dass man danach an eine andere Schule kann. Auslandsschuldienst wäre auch eine Möglichkeit. Bis zur Rückkehr hat sich die Bedarfslage evtl. so verändert, dass du an eine andere Schule kannst... Ja, oder eben schwanger werden. Aber all das ist auch keine Garantie, dass man danach an eine andere Schule kommt. Je nachdem wie dringend deine Fächer gebraucht werden, wird man u.U. versuchen, dich zu behalten...


    Was ich jetzt an deiner Stelle machen würde: Gehe nochmal in dich, ob das wirklich Gründe sind, wegen derer du dich versetzen lassen willst und ob sich nicht mittel- bis langfristig noch gewichtigere Gründe ergeben könnten, die eine Versetzung dringender machen würden. Falls du wider Erwarten zu dem Schluss kommen solltest, dass du unbedingt versetzt werden möchtest, ist die erste Adresse für dieses Anliegen deine Schulleitung. Denn ohne deren Zustimmung wird nichts laufen. Überlege dir, wie du es verpackst, dass du jetzt in dieser Situation unbedingt versetzt werden möchtest. Am besten führst du ausschließlich persönliche Gründe an! Falls die Schulleitung dich entbehren kann und dein Vorhaben unterstützt, wende dich zunächst an die zuständigen Personaler und frage nach der Bedarfslage. Wo werden deine Fächer dringend gebraucht? Parallel könntest du im kommenden Schuljahr mal selbst die Ausschreibungen checken. Vor allem im ländlichen Raum würde ich schauen. Diese Schulen haben oft Probleme, Lehrkräfte zu bekommen. Sollten sich dadurch eine oder mehrere Schulen herauskristallisieren die Verwendung für dich hätten, würde ich denen (Personaler, SL vor Ort) auf den Füßen stehen und ggf. auch den BPR um Unterstützung bitten.


    Wie gesagt, ich an deiner Stelle würde das alles nochmal überdenken. Konzentriere dich doch auf dich und deine Arbeit. Was tangiert dich denn die "Larifari-Einstellung" anderer Kollegen? Wegen welcher "externen Einflüsse" meinst du, keinen "richtigen Unterricht" machen zu können? Was ist überhaupt "richtiger" Unterricht? (Diese Fragen sollst du natürlich nicht hier öffentlich beantworten... Einfach als Denkanstöße für dich...)


    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und ein gutes Durchhaltevermögen. (Ich habe selbst jahrelang versucht, eine Versetzung zu erwirken und es endlich zum neuen Schuljahr geschafft. Ich weiß also, was auf dich zukommt.)

  • Wirklich gute Hinweise MrsPace, wobei die TE natürlich genau genommen nicht erst Ansparphase oder Probezeit bis zu einer regulären Versetzung abwarten wollen würde. :top:

    Kleine Korrektur zu BW: Auch bei erfolgreicher schulscharfe Bewerbung sind es lediglich drei Jahre, die man fest gebunden ist an die Schule, genau wie im Listenverfahren also. (Stand bei mir auf der Annahmeerklaerung des RP extra dabei). Das hat sich eventuell geändert in den letzten Jahren. Vielleicht, um Bewerber dazu zu motivieren, sich für den ländlichen Raum zu bewerben (wissend, dass diese auch nach den drei Jahren nicht so schnell mit einer Versetzung erfolgreich sein werden angesichts des Mangels insbesondere im ländlichen Raum).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo ihr lieben,

    ich weiß leider nicht wie ich einen neuen Beitrag erstelle, deswegen schreibe ich mal mein Anliegen hier hinein.


    Ich habe vor einem Jahr eine Planstelle in Niedersachsen angenommen und befinde mich auch noch in der Probezeit. Ich wohne in Hessen und pendel jeden Tag 2 Stunden zu meiner Schule. Durch Staus und Unfälle ist es auch schon sehr oft vorgekommen, dass ich viel zu spät kam (obwohl ich mit einem Puffer von 30-40 min losfahre). Ich bin mit der Situation sehr unglücklich. Klar, ich wusste vor der Annahme der Planstelle, dass ich jeden Tag pendeln werde, da ein Umzug nach Niedersachsen für mich nicht in Frage kommt. Aber irgendwie hatte ich mir das Ganze nicht so stressig vorgestellt. Auch planen mein Freund und ich Familienzuwachs aber bisher hat es auch noch nicht geklappt.


    Meine Frage ist, macht es überhaupt einen Sinn einen Versetzungsantrag zu stellen, da ich ja "keine wirklichen" Gründe habe und wirkt sich dieser evtl. negativ auf meine Beurteilung /Unterrichtsbesuche aus, da die demnächst auch anstehen werden?

    Mit lieben Grüßen

  • Sprich mit deinem Personalrat.

    Selbst wenn du in der Probezeit eventuell kein Recht auf eine Versetzung hast, wie es in NRW der Fall wäre, geht manchmal trotzdem etwas auf Kulanz oder weil jemand tauschen will.


    Bezüglich der Probezeitbeurteilung würde ich mir keine Sorgen machen. Die Hürden für eine Nichtbewährung sind sehr hoch.

    Natürlich kann es aber sein, dass deine SL dich dann nicht unbedingt für langfristige Projekte einplant, wenn sie weiß, dass du gehst. Schüleraustausch initiieren, Z-Kurs machen, etc. wird dann ggf. schwerer. Das muss aber nicht so sein und sollte dich auch nicht abschrecken.

  • Sprich mit deinem Personalrat.

    Selbst wenn du in der Probezeit eventuell kein Recht auf eine Versetzung hast, wie es in NRW der Fall wäre, geht manchmal trotzdem etwas auf Kulanz oder weil jemand tauschen will.

    Das Problem bei deiner Versetzung ist natürlich, dass ggfs zwie Bundesländer betroffen sind, dann wirst du im Länderaustauschverfahren abgehandelt. Da ist die Einbindung des Personalrates auf jeden Fall wichtig.

    Auch solltest du offen mit deiner Schulleitung kommunizieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Hilfreich ist es ausserdem, wenn du eine wohnortnahe Schule hast, die dich gerne haben möchte.

  • Geht es um ein Ländertauschverfahren oder um eine Versetzung innerhalb desselben Bundeslandes?


    Wenn tatsächlich Familienzuwachs irgendwann ansteht, dann erhöht das natürlich deine Chancen im Ländertauschverfahren enorm (oder auch einer Versetzung innerhalb deines aktuellen BLs, um eventuell an einen grenznäheren Schulort zu kommen) bis dahin dürfe vermutlich auch in Niedersachsen gelten, dass Versetzungen in der Probezeit nur bei außerordentlichen Gründen überhaupt möglich sind. Wenn du erst ein Jahr in Niedersachsen tätig bist, könntest du aber vielleicht auch einfach für dich prüfen, ob eine Entlassung aus dem niedersächsischen Dienst und eine Neueinstellung in Hessen nicht der deutlich schnellere und einfachere Weg für dich wäre (hängt aber natürlich von Fächerkombi und Bedarf in deinem Nähebereich ab). Die Verluste bei der Pensionsberechnung halten sich bei einem Jahr in überschaubaren Grenzen.

    Auf die Probezeitbeurteilung darf sich ein Versetzungantrag nicht auswirken. Allerdings kannst du eben während der Probezeit normalerweise (da gehe ich von der Rechtslage in BW aus, vermute aber, dass sich das in den Ländern nicht allzusehr unterscheiden wird) noch gar nicht versetzt werden (ob du in dieser Zeit überhaupt am Ländertauschverfahren bereits teilnehmen könntest, entzieht sich meiner Kenntnis, Seph könnte das wissen und kommt auch aus Niedersachsen).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • würde sich ein Versetzungsantrag negativ auf meine Beurteilung auswirken? Hatte jemand schon den Fall?

    Das wäre hier in NRW ein eleganter Weg der Versetzung, der fast immer funktioniert. Versetzung am Ende der Elternzeit (1 Jahr).

    Natürlich nur innerhalb des Bundeslands.


    Aber für die Planung von Familienzuwachs gibt es ja auch keinen Beleg, den ich einreichen kann :D oder was möchten die dann für Nachweise?

  • würde sich ein Versetzungsantrag negativ auf meine Beurteilung auswirken? Hatte jemand schon den Fall?


    Aber für die Planung von Familienzuwachs gibt es ja auch keinen Beleg, den ich einreichen kann :D oder was möchten die dann für Nachweise?

    Der Antrag darf sich nicht negativ Auswirken. Aber auch bei Beurteilungen gilt, offen miteinander reden und Lehrerat/Personalrat mit ins Boot holen.


    Versetzung aus familiären Gründen/Familienzusammenführung usw. ist natürlich erst möglich, wenn das Kind da ist.

  • Geht es um ein Ländertauschverfahren oder um eine Versetzung innerhalb desselben Bundeslandes?


    Wenn tatsächlich Familienzuwachs irgendwann ansteht, dann erhöht das natürlich deine Chancen im Ländertauschverfahren enorm (oder auch eine Versetzung innerhalb deines aktuellen BLs, um eventuell an einen grenznäheren Schulort zu kommen) bis dahin dürfe vermutlich auch in Niedersachsen gelten, dass Versetzungen in der Probezeit nur bei außerordentlichen Gründen überhaupt möglich sind. Wenn du erst ein Jahr in Niedersachsen tätig bist, könntest du aber vielleicht auch einfach für dich prüfen, ob eine Entlassung aus dem niedersächsischen Dienst und eine Neueinstellung in Hessen nicht der deutlich schnellere und einfachere Weg für dich wäre (hängt aber natürlich von Fächerkombi und Bedarf in deinem Nähebereich ab). Die Verluste bei der Pensionsberechnung halten sich bei einem Jahr in überschaubaren Grenzen.

    Auf die Probezeitbeurteilung darf sich ein Versetzungantrag nicht auswirken. Allerdings kannst du eben während der Probezeit normalerweise (da gehe ich von der Rechtslage in BW aus, vermute aber, dass sich das in den Ländern nicht allzusehr unterscheiden wird) noch gar nicht versetzt werden (ob du in dieser Zeit überhaupt am Ländertauschverfahren bereits teilnehmen könntest, entzieht sich meiner Kenntnis, Seph könnte das wissen und kommt auch aus Niedersachsen).

    Es geht um ein Ländertauschverfahren. Da ich in Hessen wohne und auch in Hessen arbeiten möchte. Den Antrag kann ich nur einmal im Jahr im Januar (also jetzt bald) stellen. Kontakt mit einer Schule in meinem Wohnort habe ich bereits aufgenommen, aber da siehtdie STellenlager zur Zeit mau aus...


    Wäre es dann sinnvoller abzuwarten bis ich tatsächlich schwanger bin oder macht es Sinn jetzt schon einen zu stellen, da der zweite Antrag dann priorisiert wird?

  • Bezüglich des Lehrertauschverfahrens gilt: "An diesem Verfahren können grundsätzlich nur Lehrkräfte teilnehmen, die hauptamtlich unbefristet im staatlichen Schuldienst eines Landes im Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis tätig sind." LEHRER-ONLINE-BW - Lehreraustauschverfahren (lehrer-online-bw.de)

    Die Probezeit muss also bereits erfolgreich absolviert sein - gilt so zumindest für BW, dürfte für Wechsel aus/in andere Länder ebenso gelten. Ich musste in dem Online-Fomular auch angeben, seit wann ich auf Lebenszeit verbeamtet bin.

  • Mittlerweile kannst du in NRW nach achtmonatiger Elternzeit einen Wechsel quasi erzwingen, WENN du weiter als haargenau (Hin- und Rückfahrt (blöde Autobahnauffahrten...), mit Michelin, Google und Falke nachmessen) 35 km kürzeste (nicht schnellste!!!!) Strecke von der Schule entfernt wohnst und idealerweise vorher Klinkenputzen gehst, damit dich auch auf jeden Fall jemand will, denn sonst kann es passieren, dass man mit einem Achselzucken ablehnt, da dich keine Schule gebrauchen kann. Auch ein eleganter Weg das Schulkapitel zu wechseln. Ich bin umgezogen, da ich 34,8 km entfernt wohnte. Meine Freundin ließ es drauf ankommen (34,7 km), wurde nicht versetzt.


    Das müsste es ist Hessen meine ich auch geben, natürlich erst mit der Elternzeit beantragbar.


    Liebe Grüße

  • Mittlerweile kannst du in NRW nach achtmonatiger Elternzeit einen Wechsel quasi erzwingen, WENN du weiter als haargenau (Hin- und Rückfahrt (blöde Autobahnauffahrten...), mit Michelin, Google und Falke nachmessen) 35 km kürzeste (nicht schnellste!!!!) Strecke von der Schule entfernt wohnst und idealerweise vorher Klinkenputzen gehst, damit dich auch auf jeden Fall jemand will, denn sonst kann es passieren, dass man mit einem Achselzucken ablehnt, da dich keine Schule gebrauchen kann. Auch ein eleganter Weg das Schulkapitel zu wechseln. Ich bin umgezogen, da ich 34,8 km entfernt wohnte. Meine Freundin ließ es drauf ankommen (34,7 km), wurde nicht versetzt.


    Das müsste es ist Hessen meine ich auch geben, natürlich erst mit der Elternzeit beantragbar.


    Liebe Grüße

    Ich wohne 80 km entfernt, das dürfte also kein Problem sein :D

    Also pro Tag sind das dann 160 km , die ich fahre. Wie kann ich den Wechsel da erzwingen? Gibt es für sowas gesonderte Anträge?

  • Wie bereits geschrieben, bezweifle ich, dass ein Ländertausch in der Probezeit überhaupt möglich ist. Und auch nach der Probezeit erfordert der Tausch in der Regel leider harte soziale Gründe: pflegebedürftige Eltern, Familienzusammenführung etc. Die Fahrtzeit, die man hat, zählt aus Sicht der Länder vermutlich eher nicht dazu.

  • Ich wohne 80 km entfernt, das dürfte also kein Problem sein :D

    Also pro Tag sind das dann 160 km , die ich fahre. Wie kann ich den Wechsel da erzwingen? Gibt es für sowas gesonderte Anträge?

    Über Bundeslandgrenzen hinweg wird der Tausch dadurch nicht so einfach möglich sein.

  • Ich habe nach 1,5 Jahren Probezeit einen Länderwechsel gehabt. Allerdings nicht über das unzuverlässige Ländertauschverfahren, sondern mittels einer Freigabe des Lands und einer normalen Bewerbung auf die Stelle im neuen BL. Hat geklappt und mir wurde die alte Zeit ohne Probleme auf die Probezeit im neuen BL angerechnet, es gab keine Nachteile.

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