Beamter Bayern

  • Hallo zusammen,


    ich hab mal wieder eine (doofe) Frage rund um das Beamtentum.

    Ich bin tatsächlich auf Probe verbeamtet worden, was mir allerdings irgendwie fehlt, ist so etwas wie ein Arbeitsvertrag.

    Also, ich weiß ja, dass es den so wie die meisten ihn kennen nicht gibt, aber wo finde ich denn so was wie Angaben zum Gehalt oder was muss ich tun, wenn ich "kündigen" möchte.

    Kriegt man da denn nichts außer die Urkunde? Wo stehen solche individuellen Informationen? Also außer im Internet...


    Lieben Dank für Antworten!

    Die Mimi

  • Ich bin jetzt zwar nicht so der "Fuchs", was Rechtliches angeht, aber meines Wissen ist es so: Da Beamte keine Arbeitnehmer*innen sind, entsteht deren Arbeits- bzw. in dem Fall Dienstverhältnis durch die Ernennungsurkunde und nicht durch einen Arbeitsvertrag. Darin ist es auch begründet, dass Beamte weder selbst kündigen können noch ihnen gekündigt werden kann; stattdessen handelt es sich dann um eine "Entlassung aus dem Dienstverhältnis".


    @all und besonders an diejenigen, die sich da genauer auskennen: Habe ich das richtig beschrieben?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich bin jetzt zwar nicht so der "Fuchs", was Rechtliches angeht, aber meines Wissen ist es so: Da Beamte keine Arbeitnehmer*innen sind, entsteht deren Arbeits- bzw. in dem Fall Dienstverhältnis durch die Ernennungsurkunde und nicht durch einen Arbeitsvertrag. Darin ist es auch begründet, dass Beamte weder selbst kündigen können noch ihnen gekündigt werden kann; stattdessen handelt es sich dann um eine "Entlassung aus dem Dienstverhältnis".


    @all und besonders an diejenigen, die sich da genauer auskennen: Habe ich das richtig beschrieben?

    Genau so sehe ich das auch.


    Dein Gehalt ergibt sich aus dem Fürsorgeanspruch durch das Alimentationsprinzip. Das muss nirgendwo extra für dich stehen. Du kannst es einfach im Tarifvertrag nachlesen.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

    • Offizieller Beitrag

    Also ich musste vor der Vereidigung unterschreiben, dass ich die Stelle annehme - und bei der Vereidigung musste ich die Informationen rund um das Beamtentum meiner Erinnerung nach auch unterschreiben. War aber NRW - in Bayern gehen die Uhren womöglich anders.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Nicht halb so sehr, wie es die Bayern gerne hätten... Du hast recht: Als meine Frau im Herbst verbeamtet wurde, war auch ein ganzer Stapel Infos von der Regierung dabei.

    Einen Tarifvertrag gibt es aber für Beamte nicht. Der Grund dafür steckt schon in dem Begriff "Vertrag".

  • Ich habe damals einen Anruf bekommen, in dem mir eine Planstelle angeboten wurde. Ich hatte vorher schon eine andere Stelle in Nürnberg angenommen (die wurde mir nach dem Ref. zugeteilt, da wollte ich gar nicht hin). Ich habe dann gefragt, ob sie mir bitte irgendwas Schriftliches schicken können, bevor ich in Nürnberg absage, ich hatte ja nichts in der Hand...

    Ich hab dann eine E-mail mit dem Angebot bekommen... Wohl war mir aber erst, als ich dann schon voll von der Schule eingeplant war und die Urkunde bekommen hatte.

  • Einen Tarifvertrag gibt es aber für Beamte nicht. Der Grund dafür steckt schon in dem Begriff "Vertrag

    Bitte entschuldige die ungenaue Wortwahl. Letztendlich ist das Gesetz zur Besoldung doch sowas wie ein Tarifvertrag. Auch wenn es sehr einseitig erlassen wird.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Nö, es wird nicht einseitig erlassen, sondern muss mit dem bayerischen Beamtengesetz vereinbar sein..(und den Rahmengesetzen des Bundes). Das unterscheidet sich fundamental von einem Tarifvertrag...(der Beamte ist z.B. nicht vom Gutdünken von Gewerkschaften abhängig...)


    Dem jeweiligen Landesbeamtengesetz kann der Threadersteller auch seine gewünschten Infos entnehmen

  • Paragraph 3, LDO Bayern:

    (1) 1Die Lehrkraft ist bei ihrem Unterricht an die geltenden Lehrpläne und Stundentafeln gebunden. 2Sie

    achtet auf eine gleichmäßige Verteilung des Lehrstoffs

    und der schriftlichen Leistungserhebungen über das

    Schuljahr. 3Die Schulaufsichtsbehörde oder die Schulleiterin oder der Schulleiter kann allgemein oder im

    Einzelfall verlangen, dass die Lehrkraft einen Plan

    hierüber schriftlich ausarbeitet und Nachweise über

    den behandelten Lehrstoff erstellt.

    (2) 1Die Lehrkraft muss sich sorgfältig auf den Unterricht

    vorbereiten. 2Sie hat dafür zu sorgen, dass die für die

    jeweilige Unterrichtsstunde benötigten Lehrmittel

    rechtzeitig bereitstehen.

    Usw.

  • Was wossen vermutlich meint: Der Begriff "Vertrag" hat gewisse rechtliche Implikationen, die hie einfach nicht zutreffen. Zum Beispiel die grundsätzliche Möglichkeit, die Inhalte zu verhandeln. Kann man als Beamter ja mal versuchen... 🤣

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Geht übrigens als Tarifbeschäftigter auch nicht...(einzeln schon gar nicht, aber auch als Kollektiv über eine Gewerkschaft)


    Innenerorganisatorische Regelungen (jedenfalls der zitierten Art) fallen nicht in den Verhandlungsbereich der Tarifparteien, sondern können einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden.

  • Geht übrigens als Tarifbeschäftigter auch nicht...(einzeln schon gar nicht, aber auch als Kollektiv über eine Gewerkschaft)

    Deswegen meine Einschränkung "grundsätzlich", die ich übrigens grundsätzlich im juristischen Sinne verwende. Sorry, kleines Wortspiel.

    Seien wir ehrlich: Die wenigsten (nicht umsonst so genannten) "abhängig Beschäftigten" haben die Möglichkeit, ernsthaft über Inhalte des Arbeitsvertrags zu verhandeln. Auch in der "freien" ist der Verhandlungsspielraum stark von der Arbeitsmarktlage abhängig.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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