Im Extremfall versichert?

  • Hallo meine Lieben,

    Mein kleiner Bruder hat eine Vertretungsstelle an einer Schule und verbringt mehr Zeit in der Schule als seine Stunden angeben (Vor und Nachbereitung in der Schule). Nun war es so dass er einige Male an Tagen, an denen er gar keinen Unterricht hatte, in der Schule war um Experimente für seine Schüler zu filmen und auch 1-2 mal Kollegen in den Unterricht begleitet hat um sich Unterricht im physik LK anzugucken. Das war zusätzlich zu seiner Unterrichtszeit. Da wir gerade eine recht hitzige Diskussion führen, wollte ich mal fragen ob ihr zufällig wisst ob ein Vertretungslehrer in der Zeit, in der er in Schule ist aber nicht eingetragen ist, sondern nur hospitiert oder etwas vorbereitet, versichert ist?

    Ich habe leider nie eine Vertretungsstelle gehabt und kenne mich da leider gar nicht aus.

    Sanfte Grüße,

    Drew

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Würde das nicht bedeuten, dass Vollzeitkräfte auch nur die 25,x Stunden in der Schule verbringen dürfen? Die sind ansonsten ja auch nicht „eingetragen“.

  • Würde das nicht bedeuten, dass Vollzeitkräfte auch nur die 25,x Stunden in der Schule verbringen dürfen? Die sind ansonsten ja auch nicht „eingetragen“.

    Guter Punkt. Aber gilt der Versicherungsschutz dann auch für Vertretungskräfte mit 10 Stunden? Er hat so letzte Woche 16 Stunden in der Schule- laut ihm- verpasst, da er sich Mittwochs (da hat er frei) 2 Stunden EF, 2 Stunden Q1 und 2 Stunden Q2 angeguckt hat, obwohl er mittwochs frei hat, aber von zwei Kollegen eingeladen wurde. Offiziell darf er ja keine Überstunden machen, aber das war ja sein privatvergnügen. Bei uns Beamten ist das ja so, dass wir Überstunden machen müssen wenn das verlangt wird.

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  • Mir wurde das in meiner Vertretungs- und Ausbildungszeit ausdrücklich von der Schulleitung nahegelegt, dass ich hospitiere oder die Zeit nutze, um mit Kollegen zu sprechen oder auch Experimente auszuprobieren.

  • Mir wurde das in meiner Vertretungs- und Ausbildungszeit ausdrücklich von der Schulleitung nahegelegt, dass ich hospitiere oder die Zeit nutze, um mit Kollegen zu sprechen oder auch Experimente auszuprobieren.

    Also hattest du nie die geringste Befürchtung, dass du bei inoffizieller Freiwilliger Mehrarbeit bei Verletzungen zb nicht versichert wärst? 😅 dann muss ich mich glaube ich bei meinem Bruder entschuldigen. Weißt du ob es dazu etwas schriftliches gibt?

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  • Schriftliches kenne ich leider nicht dazu.

    Ich muss aber gerade an ein ausführliches Gespräch mit meiner damaligen Schulleitung denken, die mich in den Ferien in der Sammlung „erwischt“ hat und wir über alles mögliche gesprochen (eher geplaudert) haben, aber nicht, dass ich gerade etwas Verbotenes tun würde.

  • Schriftliches kenne ich leider nicht dazu.

    Ich muss aber gerade an ein ausführliches Gespräch mit meiner damaligen Schulleitung denken, die mich in den Ferien in der Sammlung „erwischt“ hat und wir über alles mögliche gesprochen (eher geplaudert) haben, aber nicht, dass ich gerade etwas Verbotenes tun würde.

    Danke für die beruhigenden Worte :) Dann war ich bei dem kurzen wahrscheinlich wirklich etwas überängstlich, aber man weiß ja nie was so passiert und er verbringt wirklich vie Zeit in der Schule (und ist ein echter Tollpatsch). Klar er hat recht, dass auch in der uni (zu Präsenzzeiten) was passieren kann, aber da ich mich auch schon ein-zwei mal in der Physik Sammlung verletzt habe, will ich nicht, dass er im worst case ohne Versicherung darstellt :/ Ich finde das anders herum aber auch total super, dass er sich so viel nebenbei anguckt. Da wird er sicher von profitieren, aber wie gesagt... der worst case bleibt einem als großer Bruder dann doch präsent 😬

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  • Laut Allgemeiner Dienstordnung in NRW gehören die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Fortbildung (auch schulintern) zu den Dienstpflichten. Wenn er im Rahmen der Hospitation bei Kolleg*innen etwas für seinen Unterricht "gewonnen" hat, sehe ich das versicherungstechnisch abgedeckt und nicht als reines "Privatvergnügen".

  • Hallo Andrew,


    wäre es nicht besser, dein kleiner Bruder informiert sich bei der zuständigen Stelle, z.B. der Unfallkasse NRW über seinen Versicherungsschutz wenn er sich Sorgen macht?

    Im "Extremfall" kommt es denen nämlich sehr darauf an, bei welcher Tätigkeit und wo ein Unfall passiert ist. Da hilft dann nicht mal gehört zu haben dass ein Schulleiter gesagt haben soll das passt schon ...

    Viele Grüße

    Gong :)


    Und die Haftpflicht ist noch mal ein ganz anderes Thema.

  • Diese Tätigkeiten sind gemäß ADO als Dienstpflichten selbstverständlich abgesichert (Hospitation gemäß §11, Unterrichtsvorbereitung gemäß §6).


    Der Hinweis mit der Haftpflicht ist zwar nett, aber in der Tat ein ganz anderes Thema, weil es überhaupt nichts mit der Frage zu tun. Für durch Lehrkräfte verursachte Schäden haftet zunächst einmal das Land als Dienstherr, das aber gegebenenfalls bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit den Schuldigen in Rückgriff (§34 GG) nimmt. Gegen die grobe Fahrlässigkeit hilft eine Diensthaftpflichtversicherung, gegen den Vorsatz hilft gar nichts.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Also hattest du nie die geringste Befürchtung, dass du bei inoffizieller Freiwilliger Mehrarbeit bei Verletzungen zb nicht versichert wärst? 😅 dann muss ich mich glaube ich bei meinem Bruder entschuldigen. Weißt du ob es dazu etwas schriftliches gibt?

    Ich wüsste nicht dass das freiwillige Mehrarbeit ist. Die Arbeitszeit der Lehrkraft ist beträgt doch mehr als die reine Unterrichtszeit. Wenn man irgendwo hospitiert gehört das auch zur Arbeitszeit und natürlich auch versichert.

  • gegen den Vorsatz hilft gar nichts

    Ja, wer kennt ihn nicht, diesen unstillbaren Drang... wenn das kleine rote Kästchen befiehlt, "Scheibe einschlagen - Knopf tieeef drücken!"

  • Diese Tätigkeiten sind gemäß ADO als Dienstpflichten selbstverständlich abgesichert (Hospitation gemäß §11, Unterrichtsvorbereitung gemäß §6).

    Danke für den Paragraphen ☺️

    Und danke an euch alle für die schnellen Antworten ☺️☺️

    Ich habe meinem Bruder jetzt recht gegeben 😅 ist auch eigentlich ganz cool, dass er so motiviert ist und auch hospitiert. Ich war mir nur nicht sicher, ob es bei Vertretungslehrern nicht vielleicht doch andere Regeln gibt aber ihr habt mich (und ihn- er war durch meine Reaktion auch ein wenig verunsichert) sehr beruhigt. Danke 😁

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Ja, wer kennt ihn nicht, diesen unstillbaren Drang... wenn das kleine rote Kästchen befiehlt, "Scheibe einschlagen - Knopf tieeef drücken!"

    Der Vorsatz ist bereits erreicht, wenn sich die Lehrkraft bewusst über Vorschriften hinwegsetzt und sich der Pflichtwidrigkeit bewusst ist oder zumindest mit dem Verstoß gegen Pflichten rechnet. Klassiker hierbei sind das bewusste Schwänzen einer Aufsicht oder das Ignorieren entscheidender Sicherheitsregeln bei Experimenten oder im Sportunterricht trotz bekannter Risiken und dem Wissen um Reduzierung dieser. Dies geht über das leichtfertige Handeln bei grober Fahrlässigkeit hinaus und kommt (leider) durchaus vor.

  • Der Vorsatz ist bereits erreicht, wenn sich die Lehrkraft bewusst über Vorschriften hinwegsetzt und sich der Pflichtwidrigkeit bewusst ist oder zumindest mit dem Verstoß gegen Pflichten rechnet. Klassiker hierbei sind das bewusste Schwänzen einer Aufsicht oder das Ignorieren entscheidender Sicherheitsregeln bei Experimenten oder im Sportunterricht trotz bekannter Risiken und dem Wissen um Reduzierung dieser. Dies geht über das leichtfertige Handeln bei grober Fahrlässigkeit hinaus und kommt (leider) durchaus vor.

    Das stimmt so nicht:

    • Grobe Fahrlässigkeit = "Klar kann da einiges passieren, wird aber schon nicht." --> Beispiel: Schwänzen einer Aufsicht
    • Bedingter Vorsatz = "Mir doch egal, wenn was passiert." --> Beispiel: Ich schlage einen Mann auf der Straße nieder, um ihn auszurauben; er stirbt.
    • Vorsatz = "Ich weiß, dass da was passiert, und ich will das genau so haben." --> Beispiel: Nicht nötig, oder?

    - Die beiden Arten des Vorsatzes sind nur im Strafrecht relevant. Die von Dir genannten "Klassiker" sind geradezu lehrbuchmäßige Beispiele grober Fahrlässigkeit.

    Es mag schon sein, dass der eine oder andere tatsächlich Kollegen kennt, die für das Ersetzen einer Schließanlage blechen mussten, aber das ist unheimlich schwer nachzuweisen. Im Fall des auf dem Pult liegen- oder an der Tür steckengelassenen Schlüsselbunds ist die grobe Fahrlässigkeit spätestens dann zu verneinen, wenn die Lehrkraft z. B. durch sich streitende Schüler abgelenkt war. Schlüssel gehen verloren. Das gehört zum Wesenskern von Schlüsseln und passiert jeden Tag hunderttausendfach. Dafür braucht es keine Versicherung (die sich im Zweifelsfall schon irgendwie um die Leistung drücken wird). Bei den von Kris24 zitierten Fällen wäre der Hintergrund interessant, zumal es mir äußerst unwahrscheinlich scheint, dass es gleich zwei Kollegen an der gleichen Schule trifft, die dann offensichtlich auch noch beide keine Versicherung haben. Komischer Zufall.

  • ich möchte nicht zu konkret werden, nur, der eine war SL und damit indirekt mitverantwortlich (es war nur ein Vorfall)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Der Vorsatz ist bereits erreicht, wenn sich die Lehrkraft bewusst über Vorschriften hinwegsetzt und sich der Pflichtwidrigkeit bewusst ist oder zumindest mit dem Verstoß gegen Pflichten rechnet. Klassiker hierbei sind das bewusste Schwänzen einer Aufsicht oder das Ignorieren entscheidender Sicherheitsregeln bei Experimenten oder im Sportunterricht trotz bekannter Risiken und dem Wissen um Reduzierung dieser. Dies geht über das leichtfertige Handeln bei grober Fahrlässigkeit hinaus und kommt (leider) durchaus vor.

    Im Wesentlichen das was fossi74 schon ausgeführt hat, aber nur als Ergänzung: Bei Vorsatz hast du das Ziel, dass genau das eintritt. Du schwänzt also Teile der Aufsicht nicht, weil du mal Pipi musst (das wäre noch nicht einmal grobe Fahrlässigkeit), sondern du machst deine Aufsicht nicht, DAMIT Folge X eintritt. Wie soll das gehen und wer will dir das nachweisen?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das stimmt so nicht:

    Grobe Fahrlässigkeit = "Klar kann da einiges passieren, wird aber schon nicht." --> Beispiel: Schwänzen einer Aufsicht
    Bedingter Vorsatz = "Mir doch egal, wenn was passiert." --> Beispiel: Ich schlage einen Mann auf der Straße nieder, um ihn auszurauben; er stirbt.
    Vorsatz = "Ich weiß, dass da was passiert, und ich will das genau so haben." --> Beispiel: Nicht nötig, oder?

    Im Zivilrecht (und bei Schadensersatzforderungen sind wir in dem Bereich) handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das mag für nachlässige Aufsichtsführung gelten oder in der Hektik übersehene Sicherheitsbestimmungen, nicht aber für die bewusste Entscheidung, sich über die entsprechende Dinge hinwegzusetzen. Hier wird der Schadenseintritt durchaus billigend in Kauf genommen.


    Beispiel: Ich bin auf Klassenfahrt mit Schülern am See und sehe, wie mehrere Kinder ins Wasser hüpfen. Ich drehe mich um und gehe mir erst einmal einen Kaffee holen.


    Hier liegt mit hoher Sicherheit keine grobe Fahrlässigkeit mehr vor, wenn in dem Moment etwas passiert. Die grobe Fahrlässigkeit ist hier bereits verwirklicht, wenn man die Kinder überhaupt ins Wasser lässt, ohne sich vorab von deren Schwimmfähigkeit und den Verhältnissen des Badegewässers versichert zu haben.

  • Das entspricht nicht dem was ich in Schulrechtsfortbildungen durch

    a) den Justiziar des Philologenverbandes NRW

    b) den Fortbildungsleiter des IfL (Thomas Böhm)

    c) einen Verwaltungsrichter


    gesagt bekommen habe, sorry. Wenn du siehst, dass gerade jemand absäuft und du drehst dich um, dann ist das vorsätzlich und strafbar (unterlassene Hilfeleistung, ggf. sogar wegen der Garantenstellung Totschlag durch Unterlassung), aber wenn die einfach nur reingehen und du führst keine Aufsicht (auch zum Kaffee holen). Worauf stützt du deine Einschätzung, dass Eventualvorsatz vorliegt? Das würde ja, rein auf der juristischen Ebene heißen, dass der Kollege es für ernsthaft möglich hält, dass da gleich einer absäuft, sich aber mit dem Risiko abfindet und weggeht. Das würde ich als verwirklicht sehen, wenn da ein Seepferdchen ins Wasser hopst und der aufsichtsführende Lehrer abhaut, aber wenn er weißt, dass alle nachgewiesen schwimmen können, sind wir wieder bei der groben Fahrlässigkeit.

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Hier liegt mit hoher Sicherheit keine grobe Fahrlässigkeit mehr vor, wenn in dem Moment etwas passiert

    Mag sein. Dann nützt Dir aber keine Versicherung der Welt mehr etwas. Worauf willst Du hinaus?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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