Rechtliche Frage - an Krücken zum Dienst

  • Wegen eines aus meiner Sicht nicht pathologischen schlechten Gewissens eine Verhaltenstherapie anzuraten halte ich für deutlich über das Ziel hinausgeschossen

    Leider ist eine bestimmte Art schlechten Gewissens häufiger mal pathologisch oder sie hat weitere Konsequenzen, die bis in den Burnout führen.


    Edit: Ich wollte der TE Leine Therapie empfehlen, war nur eine allgemeine Bemerkung.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    Einmal editiert, zuletzt von MarieJ ()

    • Offizieller Beitrag

    Und ich würde die Krise kriegen, 6 Wochen zu Hause, eh schon kein Radfahren, da wäre ich froh um eine geistige Beschäftigung.

    In diesem Fall könnte man kreativ auch über Distanzlernformate nachdenken, solange eine Vertretungskraft im Klassenraum ist.
    Einmal abgesehen davon, geistig beschäftigen kann man sich auch abseits der Arbeit.

  • Also ich verstehe hier die beiden Extrempositionen nicht. Wenn ich wieder einigermaßen mit Krücken laufen kann und der Arzt mir das okay gibt, natürlich würde ich dann wieder Arbeiten gehen - warum sollte man nicht?

    Das geht mir genauso. Ich lese bei der TE auch nicht heraus, dass sie sich auf Teufel komm raus zur Schule schleppen möchte, obwohl es eigentlich noch nicht geht. Die Anfrage war, ob man rechtlich wieder arbeiten darf, auch wenn die Genesung einer Fußverletzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Und ja, das darf man.


    Die Hinweise anderer, darauf zu achten, sich dabei aber nicht zu überlasten, sind unbedingt ernstzunehmen. Dabei aber auf die Pathologie schlechten Gewissens abzuzielen, finde ich ehrlich gesagt übertrieben.

  • Und ich würde die Krise kriegen, 6 Wochen zu Hause, eh schon kein Radfahren, da wäre ich froh um eine geistige Beschäftigung.

    Die Implikation, dass man sich nur geistig beschäftigen könne, wenn man sich im Schulgebäude aufhält, kann ich nicht nachvollziehen. Und auch fürs Radfahren findet man ein sportliches Alternativprogramm.


    Ein wenig kann so etwas auch von der Haltung abhängen, mit der mit in eine solche Phase geht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Was ist es dann, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, das nicht angemessen ist? Findest du das gesund?

    Wenn es gesundheitlich für linnea78 vertretbar ist, vor der vollständigen Genesung wieder zu arbeiten, steht dem rechtlich nichts im Wege. Und solange es nicht vertretbar ist, ist es auch absolut sinnvoll und notwendig, noch nicht wieder zu arbeiten.


    Bei der Erwähnung eines schlechten Gewissens in die Richtung Verhaltenstherapie zu beraten, finde ich hingegen vollkommen anmaßend. Ähnliches gilt für die "Ferndiagnostik" ab wann denn ein schlechtes Gewissen überhaupt angemessen ist und wann nicht, ohne in der konkreten Situation zu stecken.

  • ein schlechtes Gewissen überhaupt angemessen ist und wann nicht

    Okay. Also können wir nicht sagen, ob das schlechte Gewissen angemessen ist? Dann muss die TE das selbst beurteilen, soweit das möglich ist.


    Ich möchte aber anmerken, dass mir keine Indizien für die Angemessenheit eines schlechten Gewissens bekannt sind.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Seph, ich zitiere zu O.Meiers Beitrag mal ihn selbst (von vor ein paar Tagen):

    Ich darf doch zunächst ob die korrekte Schreibung des Namens bitten. Namensverballhornungen sind eher nicht so das hohe Niveau.


    Und. Gibt es eine Chance, dass du mich weiterhin ignorierst?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mir ist bewusst, dass die Gesundheit an erster Stelle stehen sollte. Ich bin allerdings Ende letzten Jahres schon für knapp 4 Monate ausgefallen wegen des Fußes. Ich habe da einfach ein ganz schlechtes Gewissen.

    Das hörte sich für mich nach einem schlechten Gewissen an, das eventuell verhindert, dass die TE unvoreingenommen auf ihren Heilungsprozess achtet.

    Davor wollte ich warnen.

    Dabei aber auf die Pathologie schlechten Gewissens abzuzielen, finde ich ehrlich gesagt übertrieben.

    Meine Erwähnung einer Verhaltenstherapie bezog sich auf eine Gesamtproblematik, die oftmals mit schlechtem Gewissen einhergeht und war überhaupt nicht direkt auf die TE bezogen.

    Das mit dem „pathologisch“ kam gar nicht von mir, sondern ich erwähnte nur, dass das pathologisch werden könne. Und was heißt schon pathologisch?

    Nützlich ist eine therapeutische Begleitung, wenn man einen gewissen Leidensdruck verspürt, der daher kommen mag, dass man z. B. alles super richtig und gewissenhaft machen will und selbst mit dem Kopf unterm Arm zur Schule kommt, weil es für die Kinder/Jugendlichen/Kolleg:innen ansonsten schwierig wird. Da spreche ich aus (anekdotischer) Erfahrung.

    Insofern:

    Bei der Erwähnung eines schlechten Gewissens in die Richtung Verhaltenstherapie zu beraten, finde ich hingegen vollkommen anmaßend.

    Meine Bemerkung war doch keine Beratung! Und schon gar kein individueller Hinweis. Aber vermutlich habe ich meine Worte nicht klar genug gewählt. Es tut mir leid, wenn da eine Aussage als Anmaßung rübergekommen ist.


    Manchmal wäre es für mich hilfreich, wenn man kenntlich machte, aus welcher Formulierung nun bestimmte Schlüsse gezogen werden.


    Ich weiß auch nicht, wo in diesem Faden Extrempositionen vertreten werden. Manche schrieben sowas wie „kannste machen, pass aber auf dich auf“, andere - so wie ich - wurden etwas genauer, bei dem, auf was man achten sollte.


    Keine schrieb „mach das auf gar keinen Fall“ oder „mit Krücken ist’s ja easy, du musst unbedingt wieder zur Schule gehen“.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

Werbung