Nebentätigkeit in Teilzeit möglich?

  • Hallo ihr Lieben.

    Über die Suchfunktion habe ich zu meiner speziellen Frage nichts gefunden, aber vielleicht hat ja der ein oder andere eine Antwort zu meinen Fragen.

    Ich mich würde gerne im Bereich der systemischen Beratung/ Therapie weiterbilden. Das gehts berufsbegleitend am Abend und dauert insgesamt 3 Jahre.


    Nun würde ich gerne, bevor ich das Geld und die Zeit investiere, wissen, ob ich damit danach dann auch nebenher arbeiten kann.


    Ich arbeite in Nds., verbeamtet auf Lebenszeit. Und würde gerne 30-50% arbeiten und den Rest eben als systemische Therapeutin selbstständig arbeiten.


    Folgende Fragen haben mir die entsprechenden Gesetzestexte nicht beantwortet:


    1. Gilt auch bei Teilzeit maximal 8 Stunden pro Woche zusätzlich oder wird das anteilig berechnet? Also bei 10 Stunden bsp nur 2 Stunden nebenher? Wegen der 1/5 Vermutung?


    2. Wie ist das mit dem Verdienst? Sind es 40% des monatlichen Nettoeinkommen maximal?


    3. Kennt sich jemand damit aus, ob eine therapeutische Nebentätigkeit ein Versagensgrund wäre? Ich würde ja nicht meine Schüler behandeln.


    Liebe Grüße und tausend dank!

    • Offizieller Beitrag

    ich lese mal mit, das Ganze beschäftigt mich auch sehr. Leider anderes Bundesland und ich habe mich noch nicht mit den Regeln Zeit gelassen.
    Erster Impuls: Darfst du in NDS unterhälftig arbeiten? Hast du offizielle "Reduzierungsgründe"? (Kinder, Pflege naher Angehöriger, ...)

  • Ah prima. Ggf finden wir hier ja noch passende Antworten.

    Ja, ich habe sogar 2 kleine Kinder ;) also ich bleibe erstmal in Teilzeit aus familiären Gründen.


    Ich weiß zumindest, dass eine Nebentätigkeit möglich ist, diese aber maximal 8 Stunden die Woche einnehmen darf, nicht mehr als 40% vom Einkommen betragen darf ( glaube aber, dass das ein Richtwert ist) und es diverse Versagensgründe gibt.

    Die Gesetzestexte sind aber so schwammig formuliert, dass ich nicht genau herauslesen kann, welche Tätigkeiten dann nicht genehmigt werden. Und das würde ich gern im Vorfeld wissen, bevor ich mich teuer weiterbilde..

  • Darfst du in NDS unterhälftig arbeiten? Hast du offizielle "Reduzierungsgründe"? (Kinder, Pflege naher Angehöriger, ...)

    Wichtiger Punkt! Wenn ich die §§61 und 62 des NBG nicht falsch verstehe, darf ein/e nds. Beamtin/Beamter tatsächlich nur aus familiären Gründen unterhälftig arbeiten: §61 (1) NBG: "Einer Beamtin oder einem Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag für eine bestimmte Dauer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen." (siehe

    https://www.nds-voris.de/jport…=S&toc.poskey=#focuspoint)


    Ansonsten kann ich deine Fragen Katha18 leider nicht beantworten. Habt ihr keine Verwaltungsleitung, die für eure Schule zuständig ist/an eurer Schule beschäftigt ist, die dir Antworten auf deine Fragen geben kann?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Was ist denn eine Verwaltungsleitung? Den Begriff habe ich noch nicht gehört. Es gibt das Landesamt für Schule mit den jeweiligen Regionalabteilungen. Da habe ich bereits angerufen um grundsätzliche Fragen zu klären. Aber ich weiß nicht, ob die auch mein Ansprechpartner für so super konkrete Fragen sind. Und dann ist da ja noch der offizielle Dienstweg. Und ich weiß nicht, ob ich da nicht eine Instanz übergehe, wenn ich da jetzt ne email mit Detailfragen hinschicken.. obwohl es ja nur ne theoretische Fragestellung ist. Kein Antrag oder Ähnliches.

  • Was ist denn eine Verwaltungsleitung? Den Begriff habe ich noch nicht gehört.

    An welcher Schulform bist du denn tätig? Für die BBSn hier gibt es häufig Verwaltungsleiter*innen, die z. B. für das Finanz- und Personalmanagment sowie die Organisation der Verwaltung der Schulen zuständig sind.

    Sorry, ich dachte, diese Verwaltungsleitungen gebe es in anderen Schulformen auch!

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  • sorry: :rofl::rofl::rofl:

    So lag ich neulich auch vor lachen unter dem Tisch, da hat der neue IT-Experte erklärt, dann müsste die Verwaltungsdame mal Geld rausrücken, ich habe nur gefragt, welche Verwaltungsdame?!? Und welches Geld, Anfang November ist Rechnungsabschluss, da gibt es dieses Jahr längst kein Geld mehr, was nicht verplant ist ;)

  • Moin!


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die maximale Stundenzahl der Nebentätigkeit pro Woche unabhängig davon ist, ob Du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest. Da wird immer so getan, als würdest Du Vollzeit arbeiten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es sich bei Deinem Plan um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt. Ich als Musiker hatte das Glück, dass meine Nebentätigkeiten als künstlerische Tätigkeiten nur anzeigepflichtig waren...


    Viel Erfolg!

  • sorry: :rofl::rofl::rofl:

    Was ist daran jetzt so lustig?

    Tut mir ja sehr leid, dass ich mich an anderen Schulformen nicht auskenne, aber ich bin leider reine BBS-Lehrkraft... Und wenn es diese Verwaltungsleitungsstellen in beruflichen Schulen gibt, warum sollte es sie nicht auch an großen allgemeinbildenden Schulen/Schulzentren geben?

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    • Offizieller Beitrag

    Sorry, es war nicht böse gemeint.
    Ich vermute, dass ihr eine vierstellige Schüler*innenzahl habt. Das schafft kaum eine allgemeinbildende Schule.
    Wir haben (Danke Schulträger!) anderthalb Sekretariatsstellen. Davon hätten sie keine Ahnung, es ist ja nicht deren Aufgabe. Der Schulverwaltungsassistent, den einige Schulen sich leisten (gegen eine Teillehrerstelle), ist auch nicht für sowas zuständig (gut, er könnte anrufen, aber das kann man auch selbst).

    In NRW würde ich eben versuchen, mich selbst schlau zu machen, ggf. bei meiner Sachbearbeiterin der Bezirksregierung anrufen und vermutlich hätte sie auch keine Ahnung. Bei meiner Abordnung war sie gott sei dank nicht total überfordert, weil ich die zweite Abordnung ihrer Karriere war (in 10 Jahren). Lustigerweise war die andere Abordnung 12 Monate vorher von meiner eigenen Schule. Alle Details musste ich trotzdem mit der Abteilungsleitung, immer nach Rücksprache (Anrufen, Fragen stellen, zurückgerufen werden).
    Es gibt schwarze Löcher mit dem Detailwissen :)

    Bei der grundsätzlichen Frage der TE wäre MEIN Gedanke (auf MEINE persönliche Situation bezogen): ich brauche nicht zu träumen, ich glaube nicht, dass meine SL es genehmigen würde. Ein Teilzeitantrag "ohne Grund" ist/wäre schon schwer genug. Also träume ich weiter ohne konkreten Pläne. (und wenn man einen Grund für den TZ-Antrag hat, dann hat man eben diesen Grund, dann stelle ich es mir noch schwieriger vor, die Nebenbeschäftigung zu haben. Aber es gibt sicher viele Fälle, wo es klappt).

  • Ich vermute, dass ihr eine vierstellige Schüler*innenzahl habt. Das schafft kaum eine allgemeinbildende Schule.

    Natürlich hat eine BBS mehr SuS als eine allgemeinbildende Schule, aber ich habe jetzt gerade mal die Statistik des Schuljahres 20/21 für die SuS-Zahlen an den einzelnen Schulen meines Wohnortes angeschaut. Demnach haben zwei der drei IGSn vierstellige SuS-Zahlen und drei von sechs Gymnasien ebenfalls. Das Gym eines Nachbarlandkreises hat - verteilt auf zwei Standorte - laut Schul-Homepage 1400 SuS und das - in einer Kleinstadt gelegene - Landkreis-Gym, das ist selbst früher besucht habe, hat laut Aussage der Schulleiterin eine durchschnittliche SuS-Zahl von 1000 SuS.

    So ungewöhnlich scheinen vierstellige SuS-Zahlen also doch nicht zu sein.


    Aber wie dem auch sei: Es muss doch für derartige Fragen irgendwen geben, der sich dazu äußern kann?! Denn die TE wird ja nicht die erste mit diesem Anliegen sein.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Erstmal: vielen Dank für die zahlreichen Antworten!


    Also ich bin an einer Oberschule tätig. Wir haben auch Schüler im 4- stelligen Bereich. Eine ziemlich große Schule also.


    Der Einwand, dass mit Teilzeit eine Nebentätigkeit nicht genehmigt wird, da man ja Stunden reduziert aufgrund der Familie, ist ein relevanter, der mir bisher nicht in den Sinn kam.


    Ich dachte, dass das Landesamt für Schule das entscheidet ( Nebentätigkeit ja/ nein), nicht die Schulleitung. Bin ich da falsch informiert?


    Wirklich ärgerlich, sollte da so sein. Weil es echt ne Menge Bedarf an Familientherapeuten gibt ( gerade jetzt), ich das echt gerne machen würde, es aber ja sinnfrei ist, mehrere tausend Euro zu investieren, ohne dann damit arbeiten zu dürfen.


    Somit bleibe einem ja nur den Lehrerjob an den Nagel zu hängen oder den anderen Traum platzen zu lassen.


    Wie gesagt: Mir fehlt da echt n Ansprechpartner, der mir konkret sagen könnte, was genehmigt wird und was nicht.


    Wisst ihr denn, ob es „erlaubt“ ist, mich beim Landesamt für Schule selbstständig zu informieren oder wäre das nicht der offizielle Dienstweg? Meine Güte, echt kompliziert ..


    Aber danke für eure Hilfe!

  • Warum sollte es nicht erlaubt sein? Ich würde mich eher fragen, ob es die beste Möglichkeit ist an Informationen zu gelangen. Sicherlich können dir die Juristen im Schulamt die entsprechenden Paragraphen nennen und ggf. abschätzen, wie aussichtsreich dein Vorhaben wäre. Aber warum sollte dein Arbeitgeber daran Interesse haben, dass du nur eine minimale Anzahl von Stunden für das Schulamt arbeitest und dafür lieber deine Arbeitskraft bei einem anderen Arbeitgeber investierst?

    Es sei denn, das Schulamt stellt selber systemische Familientherapeuten ein? Habe ich aber noch nicht gehört.

    Wenn du keine schlafenden Hunde wecken möchtest, von denen du noch nicht mal weißt, ob sie überhaupt von der Leine gelassen werden sollen, dann würde ich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht (speziell Beamtenrecht) befragen. Dann hättest du zumindest eine rechtssicherere Aussage, auf der du dann deine ne Entscheidung finden und ggf. auch durchsetzen kannst. Alles andere wäre mir persönlich zu unsicher.

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal: vielen Dank für die zahlreichen Antworten!


    Ich dachte, dass das Landesamt für Schule das entscheidet ( Nebentätigkeit ja/ nein), nicht die Schulleitung. Bin ich da falsch informiert?

    ich sprach für mich, in NRW entscheidet (zuerst?) die Schulleitung, keine Ahnung, wie es in NDS ist, die SL wird aber sicher eine Empfehlung (für die Teilzeit) abgeben, weil sie ja weiß, ob du abdingbar bist oder nicht.

    Wirklich ärgerlich, sollte da so sein. Weil es echt ne Menge Bedarf an Familientherapeuten gibt ( gerade jetzt), ich das echt gerne machen würde, es aber ja sinnfrei ist, mehrere tausend Euro zu investieren, ohne dann damit arbeiten zu dürfen.

    Du / Wir wären sicher nicht die ersten auf dem Markt. Ich sitze gerade in so einem Kurs und von den 20 Teilnehmerinnen sind 5 Lehrerinnen. Da die Mehrheit es selbst bezahlen, machen sie das nicht alle nur zur persönlichen Entwicklung. Allerdings wurden oft schulinterne Möglichkeiten (eine hat sowohl Sozialarbeit als auch Lehramt studiert und kann dann eine halbe Stelle Schulsozialarbeit haben, langfristig umschwenken) genannt, sehr kleine Nebentätigkeit (unter den ominösen 8 Stunden) oder als Möglichkeit zum Ausstieg.
    Die Nebentätigkeit kann zumindest eine Möglichkeit sein, zu wissen, OB du weg willst. 8 Stunden Beratung sind ja ehrlich gesagt, wenn man nicht gerade in einer Beratungsstelle arbeitet, ziemlich viel, das kann man nicht einfach so an einem Tag hinter sich bringen.

  • Aro vielen Dank für den Tipp mit dem Fachanwalt für Beamtenrecht. Das ist eine sehr gute Idee!


    chilipaprika das ist ja spannend. Was genau machst du und wo, wenn ich das fragen darf? Wirst du dabei von deiner SL unterstützt? Scheint also einige Lehrkräfte zu geben, die diese Weiterbildung machen. Und die möchten das, so wie du es schilderst, z.T eben als Nebentätigkeit machen? Dann müsste es ja von der Tätigkeit an sich betrachtet ja möglich sein, oder versteh ich das falsch?


    Steht nur noch die Frage im Raum, ob es in Teilzeit möglich ist.


    Nochmals vielen Dank. Eure Ideen und Erfahrungen helfen mir gerade schon immens!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Es bin zur Zeit nicht in der Schule, darf also meine Überstunden und Urlaubstage selbst legen.

    Sonst hätte ich ein Angebot mit Wochenendform gewählt. Wenn du es später mit beruflicher Selbstständigkeit im Blick behalten willst, pass auf, dass es SG oder DGsF zertifiziert ist, man weiß nie… erstmal als Qualitätssiegel und FALLS es in den Katalog der Krankenkassen kommt (du redest ja von Therapie), dann ist es schon sicherer mit diesen Verbänden.


    Die Teilzeit ist nicht das einzige. Sondern grundsätzlich, OB dir genehmigt wird, daneben zu arbeiten.

  • chilipaprika danke für die Einschätzung. Das ist alles wirklich deutlich komplizierter, als ich dachte.


    Irgendwie habe ich vielleicht etwas naiv gedacht, ich könnte selber entscheiden, wie viel ich arbeite und was ich mit meiner sonstigen „Zeit“ dann anfange. Es geht ja damit auch um Selbstverwirklichung. Und außer Beratungs/Vertrauenslehrer sehe ich in Schule keine Option beratend tätig zu werden. Oder übersehe ich da etwas?

  • Bist Du verbeamtet oder Tarifbeschäftigte?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Eine Kollegin macht gerade so einen Kurs. Wir haben versucht den Unterricht so zu legen, dass an den Kurstagen der Unterricht einfach verschoben werden kann.

    Was sie damit später wie machen will weiß ich nicht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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